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   BGH, 29.06.2006 - IX ZR 163/05 (1)   

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https://dejure.org/2006,8769
BGH, 29.06.2006 - IX ZR 163/05 (1) (https://dejure.org/2006,8769)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2006 - IX ZR 163/05 (1) (https://dejure.org/2006,8769)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - IX ZR 163/05 (1) (https://dejure.org/2006,8769)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.04.1994 - XII ZR 222/93
    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - IX ZR 163/05
    Jedenfalls hat der Beklagte nicht vorgetragen, dass er einen anderen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt aus anderen Gründen als seinem finanziellen Unvermögen nicht gefunden habe (vgl. BGH, Beschl. v. 13. April 1994 - XII ZR 222/93, BGHR ZPO § 78b Vertretungsbereitschaft 1).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 219/99

    Bestellung eines Notanwalts für die Revisionsinstanz

    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - IX ZR 163/05
    Ferner hat er nicht - wie erforderlich - dargelegt, dass er überhaupt erfolglos versucht habe, andere beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwälte mit seiner Vertretung zu beauftragen (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Dezember 1999 - VI ZR 219/99, BGHR ZPO § 78b Vertretungsbereitschaft 2).
  • BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 147/87

    Beschwerde wegen Ablehnung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - IX ZR 163/05
    Zwar mag insoweit die Formulierung des § 78b Abs. 1 ZPO enger sein als die des § 114 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Juli 1988 - IVb ZB 147/87, FamRZ 1988, 1152, 1153; Musielak/Weth, ZPO 4. Aufl. § 78b Rn. 6).
  • OLG Nürnberg, 30.01.2023 - 8 W 3449/22

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts

    a) Zutreffend hat die Vorinstanz herausgearbeitet, dass die Beiordnung zum einen davon abhängt, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung weder mutwillig noch aussichtslos erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29.06.2006 - IX ZR 163/05, BeckRS 2006, 8544 Rn. 1 und vom 14.12.2017 - I ZR 195/15, juris Rn. 11).
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   BGH, 06.04.2006 - IX ZR 163/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7425
BGH, 06.04.2006 - IX ZR 163/05 (https://dejure.org/2006,7425)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2006 - IX ZR 163/05 (https://dejure.org/2006,7425)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2006 - IX ZR 163/05 (https://dejure.org/2006,7425)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei fehlender Aussicht der Rechtsverfolgung auf Erfolg; Festlegung des Zeitpunkts der Schadensentstehung nach der sogenanten Risiko-Schaden-Formel

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 147/02

    Zeitpunkt des Schadenseintritts bei anwaltlicher Pflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - IX ZR 163/05
    b) Eine entscheidungserhebliche Grundsatzfrage stellt sich ebenfalls nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 20. Oktober 2005 - IX ZR 147/02, zitiert nach juris).

    Diese bestehen nicht, weil das Berufungsurteil, soweit die Widerklage abgewiesen worden ist, im Ergebnis richtig ist (vgl. BGH, Beschl. v. 20. Oktober 2005, aaO).

  • BGH, 24.01.2002 - IX ZR 228/00

    Anpassung des Erbbauzinses

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - IX ZR 163/05
    Die Höhe des Schadens muss noch nicht beziffert werden können, und es muss auch noch nicht feststehen, dass der Schaden bestehen bleibt und somit endgültig wird (BGHZ 114, 150, 152 f; 119, 69, 70 f; BGH, Urt. v. 24. Januar 2002 - IX ZR 228/00, NJW 2002, 1421, 1423 f).
  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - IX ZR 163/05
    Die Höhe des Schadens muss noch nicht beziffert werden können, und es muss auch noch nicht feststehen, dass der Schaden bestehen bleibt und somit endgültig wird (BGHZ 114, 150, 152 f; 119, 69, 70 f; BGH, Urt. v. 24. Januar 2002 - IX ZR 228/00, NJW 2002, 1421, 1423 f).
  • BGH, 25.06.2003 - IV ZR 366/02

    Versagung von Prozeßkostenhilfe für eine nicht erfolgversprechende Revision gegen

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - IX ZR 163/05
    Fehlt es an einem Zulassungsgrund, kommt es allein auf die Erfolgsaussichten in der Sache selbst an, die bereits im Prozesskostenhilfeverfahren beurteilt werden können (BGH, Beschl. v. 16. Juli 2003 - IV ZR 366/02, FamRZ 2003, 1552, 1553).
  • BGH, 16.07.2003 - IV ZR 73/03

    Prozesskostenhilfe bei Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - IX ZR 163/05
    Fehlt es an einem Zulassungsgrund, kommt es allein auf die Erfolgsaussichten in der Sache selbst an, die bereits im Prozesskostenhilfeverfahren beurteilt werden können (BGH, Beschl. v. 16. Juli 2003 - IV ZR 366/02, FamRZ 2003, 1552, 1553).
  • BGH, 04.04.1991 - IX ZR 215/90

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Steuerberater

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - IX ZR 163/05
    Die Höhe des Schadens muss noch nicht beziffert werden können, und es muss auch noch nicht feststehen, dass der Schaden bestehen bleibt und somit endgültig wird (BGHZ 114, 150, 152 f; 119, 69, 70 f; BGH, Urt. v. 24. Januar 2002 - IX ZR 228/00, NJW 2002, 1421, 1423 f).
  • BGH, 07.02.2008 - IX ZR 244/06

    Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags für die Durchführung einer vom

    Ist ein Zulassungsgrund nicht gegeben, kommt es für die Entscheidung nach § 114 ZPO allein auf die Erfolgsaussichten in der Sache selbst an, die bereits im Prozesskostenhilfeverfahren beurteilt werden kann (BGH, Beschl. v. 16. Juli 2003 - IV ZR 366/02, FamRZ 2003, 1552, 1553; v. 6. April 2006 - IX ZR 163/05).
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