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   BGH, 29.09.2011 - IX ZR 184/08   

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https://dejure.org/2011,4353
BGH, 29.09.2011 - IX ZR 184/08 (https://dejure.org/2011,4353)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2011 - IX ZR 184/08 (https://dejure.org/2011,4353)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2011 - IX ZR 184/08 (https://dejure.org/2011,4353)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 BGB, § 46 AO, § 15 UStG
    Rechtsanwaltshaftung: Nebenpflicht zur Warnung vor außerhalb eines beschränkten Mandats liegenden Gefahren; Offenkundigkeit der Problematik der Abtretung der Vorsteueransprüche im Grundstückskaufvertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Verletzung rechtlichen Gehörs bei einem Übergehen von entscheidungserheblichem Vorbringen durch ein Gericht

  • rewis.io

    Rechtsanwaltshaftung: Nebenpflicht zur Warnung vor außerhalb eines beschränkten Mandats liegenden Gefahren; Offenkundigkeit der Problematik der Abtretung der Vorsteueransprüche im Grundstückskaufvertrag

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtsanwaltshaftung: Nebenpflicht zur Warnung vor außerhalb eines beschränkten Mandats liegenden Gefahren; Offenkundigkeit der Problematik der Abtretung der Vorsteueransprüche im Grundstückskaufvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7
    Voraussetzungen für eine Verletzung rechtlichen Gehörs bei einem Übergehen von entscheidungserheblichem Vorbringen durch ein Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwalt haftet nach Verjährung von Ansprüchen gegen Notar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 305
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 187/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Beruhen des Urteils auf dem

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZR 184/08
    Da diese in der Berufungserwiderung auf ihr Vorbringen aus erster Instanz Bezug genommen haben, ist die Nichtberücksichtigung ihres Vorbringens aus dem ersten Rechtszug als Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zu qualifizieren (BGH, Urteil vom 18. Juli 2003 - V ZR 187/02, NJW 2003, 3205).

    Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Berufungsgericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte (BGH, aaO, NJW 2003, 3205 f).

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05

    Haftung eines Steuerberaters für kostenlose telefonische Auskunft

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZR 184/08
    Offenkundig bedeutet "für einen durchschnittlichen Berater auf den ersten Blick ersichtlich" (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 12/05, NJW 2009, 1141 Rn. 14), die Gefahren müssen sich bei ordnungsgemäßer Bearbeitung aufdrängen (BGH, Urteil vom 29. November 2001 - IX ZR 278/00, NJW 2002, 1117, 1118).
  • BGH, 29.11.2001 - IX ZR 278/00

    Kausalität der Pflichtverletzung im Rahmen der Anwlatshaftung

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZR 184/08
    Offenkundig bedeutet "für einen durchschnittlichen Berater auf den ersten Blick ersichtlich" (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 12/05, NJW 2009, 1141 Rn. 14), die Gefahren müssen sich bei ordnungsgemäßer Bearbeitung aufdrängen (BGH, Urteil vom 29. November 2001 - IX ZR 278/00, NJW 2002, 1117, 1118).
  • BFH, 24.03.1983 - V R 8/81

    Vorsteuerabzugsanspruch - Umsatzsteuer

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZR 184/08
    Die steuerliche Problematik des § 46 AO (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 324/01, WM 2004, 1290, 1294 f; BFH, Urteil vom 24. März 1983 - V R 8/81, BFHE 138, 498 f; Eder, ZIP 1994, 1669; Krauß, BB 2003, 1701) dürfte für einen durchschnittlichen Berater auf den ersten Blick möglicherweise nicht ersichtlich sein.
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 324/01

    Führung eines Prozesses durch die gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter

    Auszug aus BGH, 29.09.2011 - IX ZR 184/08
    Die steuerliche Problematik des § 46 AO (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 324/01, WM 2004, 1290, 1294 f; BFH, Urteil vom 24. März 1983 - V R 8/81, BFHE 138, 498 f; Eder, ZIP 1994, 1669; Krauß, BB 2003, 1701) dürfte für einen durchschnittlichen Berater auf den ersten Blick möglicherweise nicht ersichtlich sein.
  • BGH, 21.06.2018 - IX ZR 80/17

    Rechtsanwaltsvertrag: Warn- und Hinweispflichten des Anwalts außerhalb des ihm

    bb) Offenkundig sind die Gefahren, die Warn- und Hinweispflichten des Anwalts auslösen, wenn sie in engem Zusammenhang mit dem beschränkten Auftragsgegenstand stehen und für einen durchschnittlichen Berater auf den ersten Blick ersichtlich sind; sie müssen sich bei ordnungsgemäßer Bearbeitung des Mandates aufdrängen (BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - IX ZR 184/08, NJW-RR 2012, 305 Rn. 6 mwN; Vill, aaO; Zugehör, aaO S. 577; Weinland, aaO Rn. 308; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Dezember 2017, aaO Rn. 17 mwN zur Steuerberaterhaftung).
  • BGH, 07.12.2017 - IX ZR 25/17

    Steuerberaterhaftung: Haftung mehrerer Schädiger aus Vertrag mit Schutzwirkung

    Ist nur ein eingeschränktes Mandat gegeben, muss der Berater den Mandanten auch außerhalb dieses Mandats vor Gefahren warnen, die sich bei ordnungsgemäßer Bearbeitung aufdrängen, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass sein Auftraggeber sich dieser Gefahr nicht bewusst ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2001 - IX ZR 278/00, NJW 2002, 1117, 1118; Beschluss vom 29. September 2011 - IX ZR 184/08, NJW-RR 2012, 305 Rn. 6; Vill in G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl., § 2 Rn. 20, jeweils mwN).
  • BGH, 22.05.2014 - IX ZR 147/12

    Pauschalhonorarvereinbarung mit dem Steuerberater: Vergütungsanspruch bei

    ee) Von seinem Rechtsstandpunkt aus hätte das Berufungsgericht im Übrigen auch einen Wegfall des von ihm angenommenen Vergütungsanspruchs für die Monate Januar und Februar 2010 gemäß § 628 Abs. 1 Satz 2 2. Fall BGB in Betracht ziehen und bei Vorliegen der hierfür erforderlichen Voraussetzungen insoweit prüfen müssen, ob erbrachte Teilleistungen für die angeführten Monate im Hinblick auf die infolge der Kündigung notwendige Beauftragung eines anderen Steuerberaters für die Klägerin nutzlos geworden sind (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2011, aaO Rn. 13).

    Die Nichtberücksichtigung ihres Vorbringens ist unter diesen Umständen als Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zu bewerten (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2003 - V ZR 187/02, NJW 2003, 3205; Beschluss vom 29. September 2011 - IX ZR 184/08, NJW-RR 2012, 305 Rn. 5).

    Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Berufungsgericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2003, aaO S. 3205 f; Beschluss vom 29. September 2011, aaO Rn. 6).

  • OLG Köln, 12.04.2017 - 16 U 94/15

    Pflichten eines Steuerberaters bei Veräußerung des Unternehmens eines Mandanten

    Den Steuerberater trifft eine Warnpflicht, wenn sich ihm das Vorliegen einer Gefahr für den Mandanten bei ordnungsgemäßer Bearbeitung aufdrängt (BGH, Urt. v. 29.11.2001 - IX ZR 278/00, NJW 2002, 1117; Beschl. v. 29.9.2011 - IX ZR 184/08, NJW-RR 2012, 305) und er Grund zu der Annahme hat, dass der Mandant sich dieser Gefahr - möglicherweise - nicht bewusst ist (BGH, Urt. v. 9.7.1998 - IX ZR 324/97, WM 1998, 2246; Urt. v. 29.6.2006 - IX ZR 227/02, GI aktuell 2008, 14).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - 24 U 182/14

    Voraussetzungen der Schutzwirkung eines Anwaltsvertrages zu Gunsten Dritter

    Auch dort obliegt es dem Rechtsanwalt nach Treu und Glauben, seinen Mandanten vor außerhalb des beschränkten Mandats liegenden Gefahren zu warnen, wenn diese Gefahren ihm bekannt oder offenkundig sind (BGH v. 29.09.2011, IX ZR 184/08, Rn. 6 mwN, juris; v. 14.04.2005, IX ZR 253/02, Rn. 10 mwN, juris).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 196/15

    Anwaltsvertrag: Beratungspflichtverletzung im Zusammenhang der Kündigung eines

    Im Übrigen muss der Rechtsanwalt generell - auch bei einem eingeschränkten Mandat - vor Gefahren auch außerhalb des beschränkten Mandatsgegenstands warnen, die ihm bekannt oder für ihn offenkundig sind oder sich ihm bei ordnungsgemäßer Bearbeitung aufdrängen müssen, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass sich der Mandant der ihm drohenden Nachteile nicht bewusst ist (BGH, VIZ 1998, 571, 572; BGH, NJW-RR 2012, 305, 306; Vill, in: Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl. 2015, Rn. 553; Hippeli , jurisPR-HaGesR 5/2015, Anm. 6 lit. C).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 12 U 160/15

    Anwaltsvertrag: Aufklärungspflicht hinsichtlich der Erforderlichkeit der

    Im Übrigen muss der Rechtsanwalt generell - auch bei einem eingeschränkten Mandat - vor Gefahren auch außerhalb des beschränkten Mandatsgegenstands warnen, die ihm bekannt oder für ihn offenkundig sind oder sich ihm bei ordnungsgemäßer Bearbeitung aufdrängen müssen, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass sich der Mandant der ihm drohenden Nachteile nicht bewusst ist (BGH, VIZ 1998, 571, 572; BGH, NJW-RR 2012, 305, 306; Vill, in: Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl. 2015, Rn. 553; Hippeli , jurisPR-HaGesR 5/2015, Anm. 6 lit. C).
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