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   BGH, 28.03.1996 - IX ZR 197/95   

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https://dejure.org/1996,1881
BGH, 28.03.1996 - IX ZR 197/95 (https://dejure.org/1996,1881)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1996 - IX ZR 197/95 (https://dejure.org/1996,1881)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1996 - IX ZR 197/95 (https://dejure.org/1996,1881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Rechtsnatur der Investitionszulage; Beginn Verjährung der Haftung eines Steuerberaters wegen Versäumung der Antragsfrist

Papierfundstellen

  • WM 1996, 1108
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 23.06.1989 - 14 U 292/87
    Auszug aus BGH, 28.03.1996 - IX ZR 197/95
    Auch die Möglichkeit, einen durch Versäumung der Antragsfrist verlorengegangenen Anspruch mit Hilfe eines Wiedereinsetzungsantrags doch noch zu verwirklichen, rechtfertigt es nicht, die Schadensentstehung als auf den Zeitpunkt der Entscheidung hierüber hinausgeschoben anzusehen (vgl. auch OLG Karlsruhe MDR 1990, 336, 337) [OLG Karlsruhe 23.06.1989 - 14 U 292/87].
  • BGH, 23.03.1987 - II ZR 190/86

    Beginn der Verjährung einer Schadensersatzforderung gegen ein Vorstandsmitglied

    Auszug aus BGH, 28.03.1996 - IX ZR 197/95
    Die mit dem Fristablauf eingetretene Verschlechterung der Vermögenslage hängt nicht davon ab, ob der Schaden bestehen bleibt und damit endgültig wird (BGHZ 100, 228, 231; Senatsurt. v. 14. Juli 1994, a.a.O. S. 2824).
  • BFH, 25.02.1977 - III R 90/76

    Investitionsvorhaben - Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage - Stellung

    Auszug aus BGH, 28.03.1996 - IX ZR 197/95
    Das zeigt im Streitfall die erst vom Finanzgericht entschiedene und für das hier anzuwendende Gesetz verneinte Frage, ob der Antrag, wie es der Kläger am 29. September 1983 in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Investitionszulagegesetz 1969 (BFH BStBl. II 1977, 782, 783 m.w.N.; vgl. dazu den Nichtanwendungserlaß des Bundesministers der Finanzen v. 4. November 1977, BStBl. I 1977, 550) getan hatte, insgesamt im voraus für ein sich über mehrere Jahre erstreckendes Investitionsvorhaben gestellt werden kann.
  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus BGH, 28.03.1996 - IX ZR 197/95
    Wegen der der Finanzverwaltung jedenfalls tatsächlich zur Verfügung stehenden Beurteilungs- und gelegentlich auch Ermessensspielräume konkretisiert sich der öffentlich-rechtliche, den Steuerpflichtigen belastende Steueranspruch in einer den Schaden begründenden Weise erst mit dem Erlaß des Steuerbescheids (vgl. Senatsurt. v. 11. Mai 1995 IX ZR 140/94, NJW 1995, 2108 = BGHZ 129, 386 [BGH 11.05.1995 - IX ZR 140/94]).
  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung

    Auszug aus BGH, 28.03.1996 - IX ZR 197/95
    Diese Rechtsprechung beruht darauf, daß bis zum Erlaß des Steuerbescheids oftmals noch ungewiß ist, ob die Finanzbehörde einen steuerrechtlich bedeutsamen Sachverhalt aufdeckt, ob sie bestimmte Tatbestände aufgreift und welche Rechtsfolgen sie daraus zieht (BGHZ 119, 69, 72) [BGH 02.07.1992 - IX ZR 268/91].
  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 246/02

    Beratungspflicht eines Steuerberaters im Rahmen der Lohnbuchführung; Beginn der

    Denn es liegt - vor allem bei einer Ermessensentscheidung (§ 5 AO) - in der Regel bei ihr, ob sie bestimmte Tatbestände aufgreift und welche Rechtsfolgen sie daraus zieht (BGH, Beschl. v. 28. März 1996 - IX ZR 197/95, WM 1996, 1108).

    Der Senat hat es beispielsweise abgelehnt, sie auf den Verlust eines Subventionsanspruchs, über den die Finanzbehörde zu entscheiden hatte, zu übertragen (vgl. BGH, Beschl. v. 28. März 1996 - IX ZR 197/95, aaO S. 1109).

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Die Schädigung des Mandanten durch eine nachteilige Gerichtsentscheidung, die auf einem fehlerhaften Prozeßverhalten eines Rechtsberaters beruht, entfällt nicht wegen einer Unsicherheit, ob der Schaden bestehenbleibt und endgültig wird (BGH, Urt. v. 12. Februar 1998, aaO 788 m.w.N.), und damit auch nicht wegen eines Wiedereinsetzungsantrags des Mandanten (vgl. BGH, Beschl. v. 28. März 1996 - IX ZR 197/95, WM 1996, 1108, 1109).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme

    Dies ist der Fall bei Empfehlung einer nachteiligen Vermögensanlage, wo der Schaden schon mit der rechtlichen Bindung des Mandanten an das Beteiligungsobjekt eintreten kann (BGHZ 129, 386, 388; BGH, Urt. v. 7. Mai 1991 - IX ZR 188/90, WM 1991, 1303, 1305), oder bei Beantragung einer Investitionszulage, über die zwar die Finanzbehörde entscheidet, die jedoch einen direkten Leistungsanspruch gegen den Staat und keine steuerliche Entlastung betrifft (BGH, Beschl. v. 28. März 1996 - IX ZR 197/95, WM 1996, 1108, 1109).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 135/07

    Zulassung der erstmals in der Berufungsinstanz erhobenen Verjährungseinrede;

    Hier ist der Mandant regelmäßig bereits im Augenblick des Fristablaufs geschädigt (vgl. BGH, Beschl. v. 28. März 1996 - IX ZR 197/95, WM 1996, 1108, 1109 zur Versäumung der Frist zur Beantragung einer Investitionszulage; Urt. v. 3. November 2005, aaO; vgl. weiter Rinsche/Fahrendorf, aaO Rn. 1035 mit weiteren Nachweisen, etwa zur Versäumung der Klagefristen aus § 12 Abs. 3 VVG a.F. oder aus § 4 KSchG).
  • BGH, 25.04.2013 - IX ZR 65/12

    Anwaltshaftung: Verjährungsbeginn bei Versäumung einer Ausschlussfrist infolge

    Die Schädigung des Mandanten durch eine nachteilige Gerichtsentscheidung, die auf einem fehlerhaften Prozessverhalten des Rechtsberaters beruht, entfällt nicht wegen der Unsicherheit, ob der Schaden bestehen bleibt und endgültig wird und damit auch nicht wegen eines Wiedereinsetzungsantrags des Mandanten (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1999 - IX ZR 129/99, WM 2000, 959, 960; Beschluss vom 28. März 1996 - IX ZR 197/95, WM 1996, 1108, 1109).
  • BGH, 13.12.2007 - IX ZR 130/06

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater bei

    Dasselbe gilt für die Beantragung einer Investitionszulage, über die zwar die Finanzbehörde entscheidet, die jedoch einen direkten Leistungsanspruch gegen den Staat und keine steuerliche Entlastung betrifft (BGH, Beschl. v. 28. März 1996 - IX ZR 197/95, WM 1996, 1108, 1109; Urt. v. 3. November 2005 - IX ZR 208/04, aaO) oder bei Übernahme der Verpflichtung, im Zuge des Ausscheidens aus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Bankgarantie zur Besicherung übernommener Verpflichtungen zu stellen (BGH, Urt. v. 3. Dezember 1992 - IX ZR 61/92, NJW 1993, 1139, 1141).
  • BGH, 03.11.2005 - IX ZR 208/04

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen gegen einen Steuerberater

    Ferner beginnt die Verjährung des Ersatzanspruchs bereits mit dem von einem Steuerberater verschuldeten Verlust eines Subventionsanspruchs und nicht erst mit dem Zugang des dies aussprechenden Verwaltungsakts (BGH, Beschl. v. 28. März 1996 - IX ZR 197/95, WM 1996, 1108, 1109).
  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 170/09

    Steuerberaterhaftung: Verjährungsbeginn bei Einspruchseinlegung nur gegen einen

    Die Möglichkeit, mit Hilfe eines Wiedereinsetzungsgesuchs auf das Schreiben des Finanzamtes München I vom 11. Februar 2005 den durch die Versäumung der Einspruchsfrist gegen die Feststellungen für die Jahre 2000 und 2001 eingetretenen Schaden vielleicht wieder zu beseitigen, rechtfertigt es nicht, den Verjährungsbeginn entsprechend hinauszuschieben oder die Verjährung wegen des Absehens von einem solchen Antrag erneut anlaufen zu lassen (vgl. BGH, Beschl. v. 28. März 1996 - IX ZR 197/95, WM 1996, 1108, 1109 a.E.).
  • OLG Brandenburg, 10.01.2007 - 7 U 78/06

    Steuerberatervertrag: Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über die

    Bei einem Entgang von Steuervergünstigungen, zu denen auch die Eigenheimzulage zählt (BFH DStR 2000, 1138, 1139; Wacker, a.a.O., Rn. 70 f. vor § 1, und § 15, Rn. 25), entsteht die Beeinträchtigung der Vermögenslage des Berechtigten und damit der Schaden erst dann, wenn feststeht, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage nicht erfüllt sind und nicht mehr erfüllt werden können (BGH DStR 1996, 983; OLG Köln DStR 1996, 723, 724).
  • FG Sachsen, 27.11.2002 - 3 K 1045/98

    Rechtsgrundlage für die Verzinsung des Anspruchs auf Investitionszulage im

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  • OLG Dresden, 19.07.2007 - 13 W 1331/06
  • FG Sachsen, 28.01.1999 - 2 K 74/98

    Anspruch auf Rückzahlung von Investitionszulage als Konkursforderung ; Gewährung

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.11.2002 - 3 K 1045/98

    Keine Verzinsung verspätet ausgezahlter Investitionszulage; Zinsen für

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