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   BGH, 15.07.2004 - IX ZR 224/03   

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https://dejure.org/2004,425
BGH, 15.07.2004 - IX ZR 224/03 (https://dejure.org/2004,425)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2004 - IX ZR 224/03 (https://dejure.org/2004,425)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - IX ZR 224/03 (https://dejure.org/2004,425)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärten Aufrechnungen; Einräumung der Befugnis zur Aufrechnung mit Forderungen anderer Konzerngesellschaften in allgemeinen Geschäftsbedingungen bei konzernangehörigen Vertragspartnern; Anfechtung von Aufrechnungen ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Keine Insolvenzfestigkeit einer Konzernverrechnungsklausel

  • zvi-online.de

    InsO §§ 94, 96 Abs. 1 Nr. 2
    Keine Insolvenzfestigkeit einer Konzernverrechnungsklausel

  • Judicialis

    InsO § 94; ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 94 § 96 Abs. 1 Nr. 2
    Aufrechnung mit Gegenforderungen konzernangehöriger Gläubiger in der Insolvenz des Schuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufrechnung nach Insolvenzeröffnung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Konzernverrechnungsklausel: Unzulässige Aufrechnung bei Erklärung durch Konzerngesellschaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 160, 107
  • NJW 2004, 3185
  • ZIP 2003, 1408
  • ZIP 2004, 1764
  • MDR 2005, 115
  • DNotZ 2005, 42
  • NZI 2004, 585
  • WM 2004, 1876
  • BB 2004, 2149
  • DB 2004, 2100
  • NZG 2004, 965
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.06.1981 - VIII ZR 171/80

    Konkursaufrechnung aufgrund einer Konzernverrechnungsklausel

    Auszug aus BGH, 15.07.2004 - IX ZR 224/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Konkursordnung ist die unter Berufung auf eine Konzernverrechnungsklausel nach Eröffnung des Verfahrens erklärte Aufrechnung gemäß § 55 Satz 1 Nr. 2 KO unwirksam, wenn die Fremdforderung nicht vor Konkurseröffnung abgetreten worden ist (BGHZ 81, 15; BGH, Urt. v. 6. Dezember 1990 - IX ZR 44/90, WM 1991, 251, 252; Beschl. v. 29. Februar 1996 - IX ZR 147/95, ZIP 1996, 552).

    Dies ist bei einer auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützten Aufrechnung nicht der Fall, solange die Aufrechnung nicht erklärt worden ist (BGHZ 81, 15, 19 f; OLG Köln ZIP 1995, 850, 851; ebenso etwa Lüke, aaO § 94 Rn. 77; Häsemeyer, Insolvenzrecht, aaO; vgl. auch K.P. Berger, Der Aufrechnungsvertrag S. 313 f).

    Danach bedarf die von den Parteien ebenfalls angesprochene Frage, ob die Konzernverrechnungsklausel der Beklagten nach dem hier noch anwendbaren (Art. 229 § 5 EGBGB) Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise unwirksam ist, keiner Entscheidung (ebenso wie in BGHZ 81, 15, 17 f).

  • OLG Köln, 28.04.1995 - 25 U 17/94

    Unwirksame Aufrechnung nach Konkurseröffnung - Konkurs, Aufrechnung,

    Auszug aus BGH, 15.07.2004 - IX ZR 224/03
    Für den Insolvenzfall ist jedoch aus der von § 53 KO abweichenden Fassung des § 94 InsO nicht zu entnehmen, daß Konzernverrechnungsklauseln, die das Gegenseitigkeitserfordernis entfallen lassen, nunmehr insolvenzfest sind (Rendels/Tetzlaff EWiR 2003, 773, 774; Rendels ZIP 2003, 1583, 1586 f; Adam WM 1998, 801, 803 f; Obermüller, Insolvenzrecht in der Bankpraxis 6. Aufl. Rn. 6.146; Braun/Kroth, InsO § 94 Rn. 24; M. Wolf, in: Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz 4. Aufl. § 11 Nr. 3 Rn. 15; vgl. auch OLG Köln ZIP 1995, 850, 852; Erman/H.P. Westermann, BGB 11. Aufl. § 388 Rn. 24).

    Dies ist bei einer auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützten Aufrechnung nicht der Fall, solange die Aufrechnung nicht erklärt worden ist (BGHZ 81, 15, 19 f; OLG Köln ZIP 1995, 850, 851; ebenso etwa Lüke, aaO § 94 Rn. 77; Häsemeyer, Insolvenzrecht, aaO; vgl. auch K.P. Berger, Der Aufrechnungsvertrag S. 313 f).

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 147/95

    Aufrechnung - Konkurs

    Auszug aus BGH, 15.07.2004 - IX ZR 224/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Konkursordnung ist die unter Berufung auf eine Konzernverrechnungsklausel nach Eröffnung des Verfahrens erklärte Aufrechnung gemäß § 55 Satz 1 Nr. 2 KO unwirksam, wenn die Fremdforderung nicht vor Konkurseröffnung abgetreten worden ist (BGHZ 81, 15; BGH, Urt. v. 6. Dezember 1990 - IX ZR 44/90, WM 1991, 251, 252; Beschl. v. 29. Februar 1996 - IX ZR 147/95, ZIP 1996, 552).
  • BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84

    Verrechnungsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 15.07.2004 - IX ZR 224/03
    Durch eine solche Abrede können die Beteiligten die Voraussetzungen für eine Aufrechnung kraft Gesetzes abbedingen und dem Gläubiger oder Schuldner eine weitergehende Aufrechnungsbefugnis einräumen, als dies nach den §§ 387 ff BGB der Fall ist (BGHZ 94, 132, 135; Palandt/Heinrichs, BGB 63. Aufl. § 387 Rn. 19 f).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 21 U 7/02

    Verbundene Unternehmen: Wirksamkeit einer Konzernverrechnungsklausel im

    Auszug aus BGH, 15.07.2004 - IX ZR 224/03
    Für den Insolvenzfall ist jedoch aus der von § 53 KO abweichenden Fassung des § 94 InsO nicht zu entnehmen, daß Konzernverrechnungsklauseln, die das Gegenseitigkeitserfordernis entfallen lassen, nunmehr insolvenzfest sind (Rendels/Tetzlaff EWiR 2003, 773, 774; Rendels ZIP 2003, 1583, 1586 f; Adam WM 1998, 801, 803 f; Obermüller, Insolvenzrecht in der Bankpraxis 6. Aufl. Rn. 6.146; Braun/Kroth, InsO § 94 Rn. 24; M. Wolf, in: Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz 4. Aufl. § 11 Nr. 3 Rn. 15; vgl. auch OLG Köln ZIP 1995, 850, 852; Erman/H.P. Westermann, BGB 11. Aufl. § 388 Rn. 24).
  • BGH, 11.12.1997 - IX ZR 341/95

    Wirksamkeit der Verpfändung von Sachen und Forderungen nach ZGB -DDR

    Auszug aus BGH, 15.07.2004 - IX ZR 224/03
    Dieses in verschiedenen Regelungszusammenhängen - etwa im Anfechtungsrecht - zum Ausdruck gelangte gesetzgeberische Anliegen hat auch in der Neuregelung der Insolvenzaufrechnung seinen Niederschlag gefunden (BGHZ 137, 267, 290 f).
  • BGH, 06.12.1990 - IX ZR 44/90

    Abtretung von Forderungen unter verbundenen Unternehmen

    Auszug aus BGH, 15.07.2004 - IX ZR 224/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Konkursordnung ist die unter Berufung auf eine Konzernverrechnungsklausel nach Eröffnung des Verfahrens erklärte Aufrechnung gemäß § 55 Satz 1 Nr. 2 KO unwirksam, wenn die Fremdforderung nicht vor Konkurseröffnung abgetreten worden ist (BGHZ 81, 15; BGH, Urt. v. 6. Dezember 1990 - IX ZR 44/90, WM 1991, 251, 252; Beschl. v. 29. Februar 1996 - IX ZR 147/95, ZIP 1996, 552).
  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07

    Verrechnungsermächtigung eines Sozialleistungsträgers in der Insolvenz

    Allerdings hat der Senat entschieden, bei einer auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützten Aufrechnung entstehe die Aufrechnungslage nicht, bevor die Aufrechnung erklärt worden sei (BGHZ 160, 107, 110; ebenso schon zur Konkursordnung BGHZ 81, 15, 19 f).

    Im Übrigen hat der Senat seine Rechtsprechung zu den Konzernverrechnungsklauseln maßgeblich darauf gestützt, diese hätten unter der Geltung der Konkursordnung nicht zu einer wirksamen Aufrechnung geführt, der Genese der Insolvenzordnung könne nicht der Wille des Gesetzgebers entnommen werden, daran etwas zu ändern (BGHZ 160, 107, 108, 110).

    Hinsichtlich der Konzernverrechnungsklauseln hat der Senat die vertragliche Abbedingung des Gegenseitigkeitserfordernisses nicht an § 94 InsO, sondern an der entsprechenden Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 2 InsO scheitern lassen (BGHZ 160, 107, 112).

    Deutlich wird dies durch einen Vergleich mit den Absonderungsrechten, denen die Aufrechnungsbefugnis ähnelt (BGHZ 160, 107, 111).

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZR 152/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Konzern

    Die Aufrechnung, die eine Konzerngesellschaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestützt auf eine Konzernverrechnungsklausel mit eigenen Forderungen gegenüber den Ansprüchen des Schuldners erklärt, die diesem gegen ein anderes Konzernunternehmen zustehen, ist unwirksam (Ergänzung zu BGHZ 160, 107).

    Nach Verkündung des Berufungsurteils hat der Senat entschieden, dass eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgegebene und auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützte Aufrechnungserklärung mit Gegenforderungen anderer Konzerngesellschaften auch unter Geltung der Insolvenzordnung unwirksam ist (BGHZ 160, 107, 109 f im Anschluss an die zu § 55 Satz 1 Nr. 2 KO ergangene Rechtsprechung: BGHZ 81, 15; BGH, Urt. v. 6. Dezember 1990 - IX ZR 44/90, WM 1991, 251, 252; Beschl. v. 29. Februar 1996 - IX ZR 147/95, ZIP 1996, 552).

    Dies ist bei einer auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützten Aufrechnung nicht der Fall, solange die Aufrechnung nicht erklärt worden ist (BGHZ 81, 15, 19 f; 160, 107, 110; OLG Köln ZInsO 2005, 658, 660; ebenso etwa Kübler/Prütting/Lüke, InsO § 94 Rn. 77; Häsemeyer, Insolvenzrecht 3. Aufl. Rn. 19.30; vgl. auch K.P. Berger, Der Aufrechnungsvertrag S. 313 f).

    An dieser Rechtsprechung, die im Schrifttum auf ganz überwiegende Zustimmung gestoßen ist (Rendels EWiR 2004, 1041, 1042; Höpfner NZI 2004, 586, 587; Gundlach/Schmidt BGHReport 2004, 1588, 1589; Windel KTS 2004, 563, 565; v. Olshausen ZInsO 2004, 1229, 1231; K. Schmidt NZI 2005, 138, 140; Schwahn NJW 2005, 473, 475; HmbgK-InsO/Jacoby, § 96 Rn. 7) und die auch von der Revisionserwiderung nicht in Frage gestellt wird, hält der Senat fest.

    Auch eine allein aus der Zentralregulierung abgeleitete Vorzugsstellung widerspräche dem - durch die Vorschriften der §§ 95, 96 InsO geschützten - Interesse einer gleichmäßigen Befriedigung der Insolvenzgläubiger (vgl. BGHZ 160, 107, 110).

  • OLG Köln, 10.11.2004 - 2 U 168/03

    Insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung bei Konzernverrechnungsklausel

    Jenes Verfahren ist durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2004 (IX ZR 224/03) zwischenzeitlich entschieden worden.

    Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2004 (IX ZR 224/03 - veröffentlicht u.a. in NJW 2004, 3185), der der Senat folgt, lässt sich aus § 94 InsO - auf diese Vorschrift beruft sich vorliegend der Beklagte - nicht entnehmen, dass sog. Konzernverrechnungsklauseln, die das Gegenseitigkeitsverhältnis entfallen lassen (Hervorhebung durch den Senat), abweichend von der früheren Rechtslage nach der Konkursordnung (vgl. dazu insbesondere BGHZ 81, 15 [17]; siehe auch OLG Köln - 25. Zivilsenat -, ZIP 1995, 850 ff.) insolvenzfest sind.

    Eine andere Betrachtungsweise hätte eine erhebliche Ausweitung der Aufrechnungsmöglichkeiten zur Folge und widerspräche dem erklärten Ziel der Insolvenzordnung, die Masse im Interesse der Gläubigergleichbehandlung zusammenzuhalten (BGH NJW 2004, 3185 [3186 f.]).

    Wie oben dargelegt, beruht die Unwirksamkeit der Aufrechnung unter Zugrundelegung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2004 (IX ZR 224/03) jedenfalls auch auf einer entsprechenden Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 2 InsO, so dass ein grundsätzlicher Klärungsbedarf nach dem Erlass der Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht (mehr) gegeben ist.

  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 194/05

    Verrechnung im Wege der Angleichung der Konten der Gesellschafter in der

    Eine Umgestaltung der nach der Konkursordnung gegebenen Rechtslage hat dadurch jedenfalls im Hinblick auf Konzernverrechnungsklauseln nicht stattgefunden (vgl. BGHZ 160, 107, 110 f; BGH, Urt. v. 13. Juli 2006 - IX ZR 152/04, ZIP 2006, 1740, 1741).

    Ist hierdurch nach den Feststellungen auch keine künstliche Aufrechnungslage geschaffen worden, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats insolvenzrechtlich nicht schützenswert wäre (vgl. BGHZ 160, 1, 7; 160, 107, 110 f; BGH, Urt. v. 14. Juli 2005 - IX ZR 142/02, ZIP 2005, 1559, 1561; Urt. v. 9. Februar 2006 - IX ZR 121/03, ZIP 2006, 818, 819), so hat die Schuldnerin doch die mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages begründete Verrechnungsbefugnis mit ihren in der kritischen Zeit erbrachten Leistungen zugunsten der Mitgesellschafter und zu Lasten der späteren Masse wirtschaftlich aufgewertet.

  • BGH, 12.07.2007 - IX ZR 235/03

    Gläubigerbenachteiligung bei Abtretung einer Forderung zur Tilgung einer anderen

    Es spricht nichts dafür, diese systematische Differenzierung zu überspielen (BGHZ 160, 107, 111 f).
  • BGH, 21.02.2008 - IX ZR 255/06

    Rechte von Grundpfandgläubigern in der Insolvenz des Sicherungsgebers

    Insbesondere lässt sich der vorliegende Fall nicht mit den Sachverhalten vergleichen, die Grundlage der Entscheidungen zu der insolvenzrechtlichen Unzulässigkeit von Konzernverrechnungsklauseln waren (vgl. BGHZ 160, 107, 110 f; BGH, Urt. v. 13. Juli 2006 - IX ZR 152/04, ZIP 2006, 1740, 1741).
  • BGH, 29.03.2012 - IX ZR 116/11

    Restschuldbefreiungsverfahren: Befugnis des Treuhänders zur Geltendmachung des

    In der allgemeinen insolvenzrechtlichen Interessenwertung wird der Gläubiger durch eine Aufrechnungsmöglichkeit in ähnlicher Weise geschützt wie durch ein Absonderungsrecht (BGH, Urteil vom 9. Mai 1960 - II ZR 95/58, WM 1960, 720, 721 unter 3. b; vom 24. März 1994 - IX ZR 149/93, WM 1994, 1045, 1046 unter 1. c; Beschluss vom 29. Mai 2008 - IX ZB 51/07, BGHZ 177, 1 Rn. 29 f; Urteil vom 8. Januar 2009 - IX ZR 217/07, WM 2009, 416 Rn. 32 unter Hinweis auf die gleiche Schutzwürdigkeit der Gläubiger; differenzierend Urteil vom 15. Juli 2004 - IX ZR 224/03, BGHZ 160, 107, 111 unter II. 3. zur Konzernverrechnungsklausel).
  • BGH, 02.06.2005 - IX ZR 181/03

    Rechtsnatur eines Sicherheitenpoolvertrages; Anfechtung der Verrechnung von

    Obwohl die Befugnis zur Aufrechnung in der Insolvenz im wirtschaftlichen Ergebnis einer Sicherungsabtretung und dem hierdurch vermittelten Recht zur abgesonderten Befriedigung gleichsteht, hat der Senat eine auf dieser Klausel beruhende, nach Insolvenzeröffnung erklärte Aufrechnung für unwirksam gehalten, soweit sie nicht eigene Forderungen des Vertragspartners "sicherte", sondern auch die Forderungen Dritter (BGH, Urt. v. 15. Juli 2004 - IX ZR 224/03, WM 2004, 1876, 1877, z.V.b. in BGHZ 160, 107).
  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 1/09

    Auswirkungen der Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts auf die Wirksamkeit einer

    Eine nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärte Aufrechnung mit Gegenforderungen anderer Konzerngesellschaften aufgrund einer Konzernverrechnungsklausel ist deshalb entsprechend § 96 Abs. 1 Nr. 2 InsO unzulässig (BGHZ 160, 107, 110; BGH, Urt. v. 13. Juli 2006 - IX ZR 152/04, ZIP 2006, 1740, 1741).
  • BGH, 21.10.2004 - IX ZR 71/02

    Anfechtung der Verrechnung der Beitragsansprüche von Sozialkassen des Baugewerbes

    Der Beklagte muß sich folglich so behandeln lassen, wie es die Verrechnungslage ergibt, wenn sie durch Überweisungen der U. auf das Beitragskonto in anfechtbarer Zeit geschaffen worden ist (vgl. zur Konzernverrechnungsklausel zuletzt BGH, Urt. v. 15. Juli 2004 - IX ZR 224/03, ZIP 2004, 1764, z.V.b. in BGHZ).
  • BGH, 19.01.2023 - VII ZR 787/21

    Beschränkung der Kündigungsfreiheit des Handelsvertreters; Vorschusszahlung auf

  • OLG Koblenz, 27.11.2008 - 2 U 1397/07

    Nachträgliche Bestimmung einer anderen Tilgungsreihenfolge nach Erklärung der

  • OLG Frankfurt, 06.07.2010 - 5 U 205/07

    Aktienrechtlicher Differenzhaftungsanspruch

  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1580/06

    Gesellschaftsvertrag - Auslegung - Insolvenzverfahren - Darlehensrückzahlung

  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1766/06

    Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage -

  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1553/06

    Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage -

  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1561/06

    Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage -

  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1563/06

    Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage -

  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1559/06

    Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage -

  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1562/06

    Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage -

  • LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1554/06

    Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage -

  • LG Frankenthal, 04.09.2007 - 8 O 15/07

    Insolvenzrechtliche Zulässigkeit einer vom Insolvenzschuldner erklärten

  • LG Dortmund, 28.02.2017 - 1 S 178/16
  • OLG München, 12.12.2006 - 5 U 3787/06
  • LSG Bayern, 07.09.2006 - L 20 B 302/06

    Verrechnung einer sozialrechtlichen Forderung mit Rentenansprüchen; Entfallen der

  • LSG Bayern, 18.08.2006 - L 19 B 743/05

    Streit um die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage nach § 86b Abs. 1

  • LG Paderborn, 08.12.2005 - 4 O 434/05

    Wirksamkeit von Aufrechnungen auf Grund sog. Konzernverrechnungsklauseln nach der

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