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   BGH, 07.12.1995 - IX ZR 238/94   

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BGH, 07.12.1995 - IX ZR 238/94 (https://dejure.org/1995,2406)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1995 - IX ZR 238/94 (https://dejure.org/1995,2406)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1995 - IX ZR 238/94 (https://dejure.org/1995,2406)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten - Raten des Rechtsanwalts zum Abschluss eines insgesamt ungünstigen Vergleichs - Umfang der rechtsanwaltlichen Aufklärungspflicht

  • rabüro.de

    Zur Anwaltshaftung bei fehlerhafter Beratung bezüglich des Vergleichsschlusses über den Zugewinnausgleichsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276
    Haftung des Rechtsanwalts wegen mangelhafter Aufklärung des Mandanten vor Abschluß eines Vergleichs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 567
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 76/92

    Anwaltliche Aufklärungspflicht vor Vergleichsabschluß

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - IX ZR 238/94
    Auf die Revision der Klägerin hat der erkennende Senat mit Urteil vom 14. Januar 1993 (IX ZR 76/92 - NJW 1993, 1325 ff = WM 1993, 1197 ff m. Anm. Michalski WuB IV A. § 675 BGB 1.93) das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

    Wie der Senat in dem ersten Revisionsurteil ausgeführt hat (NJW 1993, 1325, 1326), ist eine derartige Aufklärung grundsätzlich erforderlich, falls sich der Anwalt nicht sicher sein kann, daß sein Auftraggeber Inhalt und Tragweite des Vergleichs vollständig kennt.

    Der Senat hat bereits in seinem ersten Revisionsurteil (NJW 1993, 1325, 1326-1328 unter II 3) darauf hingewiesen, daß der Schriftwechsel der Parteien vor Vergleichsschluß in der Klägerin die Erwartung geweckt haben konnte, der Beklagte werde - ebenso wie bei der Unterbeteiligung - eine Realteilung auch der Guthaben auf den Darlehenskonten erreichen.

    Mit der dem Vergleichsschluß nachfolgenden Korrespondenz zwischen den Parteien (dazu bereits Revisionsurt. v. 14. Januar 1993, NJW 1993, 1325, 1327) hat sich das Berufungsgericht ebenfalls nicht rechtsfehlerfrei auseinandergesetzt.

    Wie der Senat bereits in seiner ersten Revisionsentscheidung ausgeführt hat (NJW 1993, 1325, 1328; vgl. auch Urt. v. 7. Januar 1993 - IX ZR 199/91, NJW 1993, 1587, 1589), hat der Anwalt von einem Vergleich abzuraten, wenn nach der Prozeßlage begründete Aussicht besteht, daß im Falle einer Entscheidung ein wesentlich günstigeres Ergebnis zu erzielen ist.

    Wie der Senat bereits in dem ersten Revisionsurteil ausgeführt hat (NJW 1993, 1325, 1328), trifft den Beklagten der Vorwurf der Fahrlässigkeit.

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 206/91

    Anwaltshaftung bei zweitem Versäumnisurteil - Darlegungslast bei

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - IX ZR 238/94
    Kommt es im Schadensersatzprozeß darauf an, wie ein Vorprozeß bei pflichtgemäßem Verhalten des Anwalts ausgegangen wäre, ist grundsätzlich darauf abzustellen, wie der Vorprozeß nach Meinung des Regreßgerichts richtigerweise hätte entschieden werden müssen (BGHZ 124, 86, 95 f; BGH, Urt. v. 14. Januar 1993 - IX ZR 206/91, NJW 1993, 1323, 1325; v. 3. Juni 1993 - IX ZR 173/92, WM 1993, 1677, 1679) [BGH 03.06.1993 - IX ZR 173/92].
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - IX ZR 238/94
    Macht der Ausgleichspflichtige gegenüber dem substantiierten Vorbringen des Anspruchstellers geltend, der Zugewinn sei noch um bisher nicht berücksichtigte Abzugskosten zu kürzen, muß er aber den Abzug begründen und dazu in einer solchen Art und Weise vortragen, daß die Schlüssigkeit des gegnerischen Vortrags dadurch erschüttert wird (vgl. BGH, Urt. v. 23. April 1991 - X ZR 77/89, WM 1991, 1737, 1739; v. 16. November 1995 - IX ZR 14/95, z.V.b.).
  • BGH, 16.11.1995 - IX ZR 14/95

    Pflicht des Notars bei Beurkundung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - IX ZR 238/94
    Macht der Ausgleichspflichtige gegenüber dem substantiierten Vorbringen des Anspruchstellers geltend, der Zugewinn sei noch um bisher nicht berücksichtigte Abzugskosten zu kürzen, muß er aber den Abzug begründen und dazu in einer solchen Art und Weise vortragen, daß die Schlüssigkeit des gegnerischen Vortrags dadurch erschüttert wird (vgl. BGH, Urt. v. 23. April 1991 - X ZR 77/89, WM 1991, 1737, 1739; v. 16. November 1995 - IX ZR 14/95, z.V.b.).
  • BGH, 07.01.1993 - IX ZR 199/91

    Haftung eines Notars wegen unterlassener Belehrung über Sittenwidrigkeit einer

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - IX ZR 238/94
    Wie der Senat bereits in seiner ersten Revisionsentscheidung ausgeführt hat (NJW 1993, 1325, 1328; vgl. auch Urt. v. 7. Januar 1993 - IX ZR 199/91, NJW 1993, 1587, 1589), hat der Anwalt von einem Vergleich abzuraten, wenn nach der Prozeßlage begründete Aussicht besteht, daß im Falle einer Entscheidung ein wesentlich günstigeres Ergebnis zu erzielen ist.
  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 35/93

    Behörden als Mitglieder des Gläubigerausschusses; Nichtigkeit der Wahl eines

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - IX ZR 238/94
    Kommt es im Schadensersatzprozeß darauf an, wie ein Vorprozeß bei pflichtgemäßem Verhalten des Anwalts ausgegangen wäre, ist grundsätzlich darauf abzustellen, wie der Vorprozeß nach Meinung des Regreßgerichts richtigerweise hätte entschieden werden müssen (BGHZ 124, 86, 95 f; BGH, Urt. v. 14. Januar 1993 - IX ZR 206/91, NJW 1993, 1323, 1325; v. 3. Juni 1993 - IX ZR 173/92, WM 1993, 1677, 1679) [BGH 03.06.1993 - IX ZR 173/92].
  • BGH, 03.06.1993 - IX ZR 173/92

    Steuerliche Beratung gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Auszug aus BGH, 07.12.1995 - IX ZR 238/94
    Kommt es im Schadensersatzprozeß darauf an, wie ein Vorprozeß bei pflichtgemäßem Verhalten des Anwalts ausgegangen wäre, ist grundsätzlich darauf abzustellen, wie der Vorprozeß nach Meinung des Regreßgerichts richtigerweise hätte entschieden werden müssen (BGHZ 124, 86, 95 f; BGH, Urt. v. 14. Januar 1993 - IX ZR 206/91, NJW 1993, 1323, 1325; v. 3. Juni 1993 - IX ZR 173/92, WM 1993, 1677, 1679) [BGH 03.06.1993 - IX ZR 173/92].
  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08

    Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den

    Der Anwalt hat von einem Vergleich abzuraten, wenn er für die von ihm vertretene Partei eine unangemessene Benachteiligung darstellt (Sieg in: Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 718) und insbesondere begründete Aussicht besteht, im Falle einer streitigen Entscheidung ein wesentlich günstigeres Ergebnis zu erzielen (BGH, Urt. v. 14. Januar 1993 - IX ZR 76/92, NJW 1993, 1325, 1328; v. 7. Dezember 1995 - IX ZR 238/94, NJW-RR 1996, 567, 568; Terbille in Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts 7. Aufl. Rn. 1724).
  • BGH, 15.01.2009 - IX ZR 166/07

    Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten über den Inhalt

    Sodann muss der Mandant über Inhalt und Tragweite des beabsichtigten Vergleichs informiert werden (BGH, Urt. v. 7. Dezember 1995 - IX ZR 238/94, NJW-RR 1996, 567; v. 8. November 2001 - IX ZR 64/01, NJW 2002, 292).
  • BGH, 08.11.2001 - IX ZR 64/01

    Pflichten des Rechtsanwalts beim Abschluß eines Abfindungsvergleichs;

    Selbst wenn der Rechtsanwalt der Meinung ist, das von ihm ausgehandelte Ergebnis sei schon das Äußerste, was bei der Gegenseite zu erreichen sei, entbindet ihn das nicht von seiner Aufklärungspflicht (BGH, Urt. v. 14. Januar 1993 - IX ZR 76/92, WM 1993, 1197, 1199; vgl. auch Urt. v. 7. Dezember 1995 - IX ZR 238/94, NJW-RR 1996, 567).
  • BGH, 14.07.2016 - IX ZR 291/14

    Belehrungspflichten eines Rechtsanwalts bei Abschluss eines gerichtlichen

    Der Anwalt hat von einem Vergleich abzuraten, wenn er für die von ihm vertretene Partei eine unangemessene Benachteiligung darstellt und insbesondere begründete Aussicht besteht, im Falle einer streitigen Entscheidung ein wesentlich günstigeres Ergebnis zu erzielen (BGH, Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 76/92, NJW 1993, 1325, 1328; vom 7. Dezember 1995 - IX ZR 238/94, NJW-RR 1996, 567, 568; vom 11. März 2010, aaO; Vill in: G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl., § 2 Rn. 282).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 160/10

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Eintrittspflicht der

    Er hat von einem Vergleich abzuraten, wenn er für die von ihm vertretene Partei eine unangemessene Benachteiligung darstellt und insbesondere begründete Aussicht besteht, im Falle einer streitigen Entscheidung ein wesentlich günstigeres Ergebnis zu erzielen (BGH NJW 2010, 1357, NJW-RR 1996, 567, 568; NJW 1993, 1325, 1328).
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 28 U 11/07
    Er darf nicht ohne weiteres einen Vergleich empfehlen, wenn nach der Rechts- und Prozesslage eine begründete Aussicht besteht, dass im Falle der Entscheidung ein günstigeres Ergebnis zu erzielen ist (vgl. BGH in NJW 1993, 1325 [1328]; NJW-RR 1996, 567 [568]).

    Unter Beachtung dieser Grundsätze waren Rechtsanwalt G und Rechtsanwalt K aber entgegen der Ansicht des Klägers keineswegs verpflichtet, vom Abschluss des Vergleichs abzuraten, weil der Rechtsstreit bei Fortsetzung des Verfahrens für den Kläger aus Rechtsgründen "schon" gewonnen gewesen wäre (nur für eine solche Fallkonstellation eines mit einem bestimmten Inhalt geschuldeten Rates, von dem abzuweichen unvernünftig gewesen wäre, hat der BGH in NJW 2002, 593 [594 zu II.2.]; NJW-RR 1996, 567 [568 zu 2.]; NJW 1993, 1325 [1329] auf der Grundlage des Grundsatzes des beratungsgemäßen Verhaltens angenommen, dass bei einem solchen Rat der Vergleich nicht abgeschlossen worden wäre.).

  • BGH, 04.12.2008 - IX ZR 166/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die verjährungshemmende

    Diese Beurteilung hält sich im Rahmen der Grundsätze, die der Senat für die anwaltliche Beratung des Mandanten beim Abschluss von Vergleichen aufgestellt hat (Urt. v. 14. Januar 1993 - IX ZR 76/92, NJW 1993, 1325, 1326; v. 7. Dezember 1995 - IX ZR 238/94, NJW-RR 1996, 567 f; v. 8. November 2001 - IX ZR 64/01, NJW 2002, 292).
  • BGH, 26.01.2012 - IX ZR 222/09

    Rechtsanwaltshaftung: Beratungspflichten des Anwalts hinsichtlich eines

    Der Anwalt hat von einem Vergleich abzuraten, wenn er für die von ihm vertretene Partei eine unangemessene Benachteiligung darstellt und insbesondere begründete Aussicht besteht, im Falle einer streitigen Entscheidung ein wesentlich günstigeres Ergebnis zu erzielen (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1995 - IX ZR 238/94, NJW-RR 1996, 567, 568; vom 11. März 2010, aaO).
  • OLG Hamm, 17.03.2015 - 28 U 208/13

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs in einer

    In diesem Zusammenhang musste die Klägerin auch über Inhalt und Tragweite des beabsichtigten Vergleichs belehrt werden, damit sie sich vergewissern konnte, ob die von ihr für wichtig erachteten Rechtspositionen gewahrt wurden (BGH NJW 2009, 1589; BGH NJW 2002, 292; BGH NJW-RR 1996, 567).
  • OLG München, 13.08.2003 - 21 U 1639/03

    Sorgfaltsanforderungen an einen Rechtsanwalt im Zusammenhang mit dem Abschluss

    Das Landgericht ist auf dieser Grundlage rechtsfehlerfrei zu der Feststellung gelangt, dass nach Lage der Vorprozesse keine begründete Aussicht bestanden hat, im Fall einer Entscheidung ein gegenüber dem Prozessvergleich vom 13.11.2000 wesentlich günstigeres Ergebnis für die Beklagten zu erzielen (vgl. BGH NJW 1993, 1325/1328; NJW-RR 1996, 567/568).

    Auch bei Berücksichtigung der Rechtsprechung, dass grundsätzlich darauf abzustellen ist, wie der Vorprozess nach Meinung des Regressgerichts richtigerweise hätte entschieden werden müssen (BGH NJW-RR 1996, 567/568 m.w.N.), teilt der Senat die Auffassung des Landgerichts, der Kläger habe mit der Möglichkeit rechnen müssen, dass das letztentscheidende Gericht den Beklagten nach dem Tod ihrer Mutter keine Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nach dem vorverstorbenen Vater gegen die Erben der Mutter (zu welchen auch die Beklagten gehören) zusprechen würde.

  • OLG Hamm, 04.03.2008 - 28 U 94/07

    Zu den Voraussetzungen der Haftung für fehlerhafte anwaltliche Beratung beim

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 107/09

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs

  • BGH, 04.05.2006 - IX ZR 242/03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Grundsätze zur

  • LG Düsseldorf, 04.04.2017 - 15 O 188/13
  • OLG Hamm, 04.06.2009 - 28 U 66/07

    Fehlende Erläuterung der in Betracht kommenden Ansprüche im Rahmen eines

  • KG, 23.08.2004 - 12 U 218/03

    Pflichtverletzung des Rechtsanwalts: Beratung wegen Abschlusses eines

  • OLG Frankfurt, 02.12.2009 - 4 U 109/09

    Kausalität des anwaltlichen Beratungsfehlers (falsch Auskunft über Verjähung

  • OLG Karlsruhe, 31.10.2000 - 7 U 269/96

    Anwaltshaftung - Aufklärung über Abfindungsvergleich - Einschätzung künftiger

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