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   BGH, 14.01.1982 - IX ZR 29/80   

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https://dejure.org/1982,4413
BGH, 14.01.1982 - IX ZR 29/80 (https://dejure.org/1982,4413)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1982 - IX ZR 29/80 (https://dejure.org/1982,4413)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1982 - IX ZR 29/80 (https://dejure.org/1982,4413)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anpassung eines Vergleichs wegen beiderseitigen Rechtsirrtums - Entschädigung für das Leben über mehrere Jahre in Illegalität als Jüdin - Vorliegen besonderer Gründe für die Beschränkung der Gewährung der vollen Leistung allein auf künftige Leistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 664
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.05.1972 - VI ZR 47/71

    Rückgriff der Sozialversicherungsträger gegen Zweitschädiger

    Auszug aus BGH, 14.01.1982 - IX ZR 29/80
    Das Oberlandesgericht beruft sich auf die Entscheidung BGHZ 58, 355, 363. Dort hat der VI. Zivilsenat für einen Schadensersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall ausgesprochen, ob überhaupt und in welcher Weise eine nachträgliche Änderung der Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage auf bereits abgeschlossene Vergleiche einwirken könne und gegebenenfalls die Anpassung vertraglicher Vereinbarungen an die neue Situation erforderlich mache, bedürfe stets einer sorgfältigen Prüfung; eine Anpassung werde regelmäßig nur für noch nicht abgewickelte Vertragsverhältnisse in Betracht kommen, insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen, und auch dort regelmäßig nur für die Zukunft; stets seien dabei die Interessen beider Parteien zu berücksichtigen.
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 140/83

    Irrtum über die Vergleichsgrundlage - Wegfall der Geschäftsgrundlage - Beim

    Diese Grundsätze gelten auch für einen Vergleich, soweit nicht schon § 779 BGB eingreift (BGHZ 58, 355, 363 [BGH 02.05.1972 - VI ZR 47/71]; BGH Urteile vom 9. Februar 1979, V ZR 120/77, WM 1979, 580, 581;vom 14. Januar 1982, IX ZR 29/80, LM BEG 1956 § 177 Nr. 13;vom 12. Juli 1983, VI ZR 176/81, NJW 1984, 115).
  • OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 322/00

    Öffentliche Körperschaften; Körperschaften; Juristische Person; Grundstück;

    Geschäftsgrundlage können insbesondere gemeinsame Fehlvorstellungen der Vertragspartner über die dem Vertragsschluss zugrunde liegende oder die künftige Rechtslage sein (vgl. BGH - Urteile vom 14.01.1982 - IX ZR 29/80 - MDR 1982, 664; vom 15.12.1993 - III ZR 226/82 - BGHZ 89, 226 f. = NJW 1984, 2947 f. und vom 15.04.1991 - II ZR 37/90 - NJW-RR 1991, 1339 f.).
  • BGH, 20.01.2000 - IX ZB 34/99

    Wirksamkeit eines Vergleichs nach BEG

    Im Blick auf das Interesse der Allgemeinheit an einem baldigen Abschluß der Entschädigung kann nicht unberücksichtigt bleiben, wie lange der Antragsteller mit seinem Änderungsverlangen zugewartet hat, nachdem er die dem Vergleich zugrundeliegende falsche rechtliche Beurteilung erkannt hat oder hätte erkennen können und müssen (BGH IX ZR 112/73 aaO S. 152; Urt. v. 14. Januar 1982 - IX ZR 29/80, LM § 177 BEG 1956 Nr. 12).
  • OLG Dresden, 23.05.2001 - WLw 1627/00

    Wirksamkeit über eine Vereinbarung über eine Barabfindung beim Ausscheiden eines

    Grundsätzlich gilt allerdings, dass die benachteiligte Partei eine Anpassung einer Vereinbarung verlangen kann, wenn diese auf gemeinsamen Rechtsirrtum beruhte und der Vertragswille auf diesem Irrtum aufbaute (st. Rspr. vgl. BGH, Urteile vom 14.01.1982, IX ZR 29/80, MDR 1982, 664 und vom 15.04.1991, II ZR 37/90, NJW-RR 1991, 1399).
  • BGH, 24.06.1982 - IX ZR 53/81

    Anhebung der Mindestrente für verfolgungsbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit

    In den Entscheidungen RzW 1975, 151; 153; vom 14. Januar 1982 - IX ZR 29/80 (zur Veröffentlichung bestimmt) hat der Senat die Grundsätze dargelegt, die dafür maßgebend sind, ob und inwieweit eine Anpassung nach Treu und Glauben geboten ist.
  • BGH, 13.07.1982 - IX ZB 70/82

    Bestehen eines Entschädigungsanspruch wegen Abschiebung in einen Heimatstaat -

    Die Feststellung des Tatrichters schließt auch einen Rechtsirrtum des Beklagten über die Entschädigungsfähigkeit eines in der Sowjetunion erlittenen Gesundheitsschadens aus, so daß die Grundsätze der Entscheidungen BGH RzW 1975, 151; 153; vom 14. Januar 1982 - IX ZR 29/80 (zur Veröffentlichung bestimmt) hier nicht eingreifen.
  • BGH, 13.05.1982 - IX ZB 32/82

    Beseitigung eines den Gesundheitsschaden eines Verfolgten regelnden Vergleichs

    Diese Entscheidung beruht auf der Feststellung und Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalls und ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden; sie stimmt mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überein (vgl. BGH RzW 1975, 149; 151; 153; Urteil vom 14. Januar 1982 - IX ZR 29/80, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 06.05.1982 - IX ZR 46/81

    Anspruch auf Neuentscheidung nach den Zweitverfahrensrichtlinien - Anforderungen

    Ist ihm auch die Behörde erlegen und beruht darauf der Vorteil, den sie durch die Vereinbarung erlangt hat, dann ist ihr ein Festhalten daran in der Regel verwehrt (BGH RzW 1975, 151; 153; Urt. vom 14. Januar 1982 - IX ZR 29/80, zur Veröffentlichung bestimmt).
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