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   BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09   

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https://dejure.org/2010,323
BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09 (https://dejure.org/2010,323)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2010 - IX ZR 62/09 (https://dejure.org/2010,323)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09 (https://dejure.org/2010,323)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • lexetius.com

    InsO §§ 9, 82; BGB § 242

  • openjur.de

    § 242 BGB; §§ 82, 9 InsO
    Zur befreienden Leistung an einen Insolvenzschuldner ohne Kenntnis von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Berufung auf Unkenntnis, obwohl die Möglichkeit bestanden hätte, sich über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Internet zu informieren

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 InsO, § 82 InsO, § 242 BGB
    Insolvenzrecht: Berufung eines Unternehmens auf die Unkenntnis von der Insolvenzeröffnung über das Vermögens des Schuldners bei Erfüllung einer Verbindlichkeit trotz möglicher Internet-Einzelabfrage

  • IWW
  • JurPC

    Veröffentlichung einer Insolvenz im Internet schließt Unkenntnis nicht aus

  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 9, 82; BGB § 242
    Erfolgreiche Berufung auf Unkenntnis bzgl. Insolvenzverfahrenseröffnung trotz unterlassener Internetabfrage (www.insolvenzbekanntmachungen.de)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • R&W Online

    Berufung auf Unkenntnis bei Insolvenz des Vertragspartners trotz Informations-Möglichkeit im Internet

  • Wolters Kluwer

    Leistung eines Unternehmens mit umfangreichem Zahlungsverkehr an einen Insolvenzschuldner zur Erfüllung einer Verbindlichkeit; Möglichkeit der Informationsgewinnung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch eine Einzelabfrage im Internet unter ...

  • zvi-online.de

    InsO §§ 9, 82; BGB § 242
    Keine Verpflichtung eines Versicherungsunternehmens, Insolvenzeröffnung im Internet abzufragen

  • info-it-recht.de
  • Betriebs-Berater

    Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - Berufung auf Unkenntnis trotz Veröffentlichung von Insolvenzen im Internet

  • rewis.io

    Insolvenzrecht: Berufung eines Unternehmens auf die Unkenntnis von der Insolvenzeröffnung über das Vermögens des Schuldners bei Erfüllung einer Verbindlichkeit trotz möglicher Internet-Einzelabfrage

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzrecht: Berufung eines Unternehmens auf die Unkenntnis von der Insolvenzeröffnung über das Vermögens des Schuldners bei Erfüllung einer Verbindlichkeit trotz möglicher Internet-Einzelabfrage

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    InsO § 9; InsO § 82; BGB § 242
    Versicherer kann sich auf seine Unkenntnis von der Insolvenz des VN auch bei Unterlassen einer möglichen Internetabfrage berufen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; InsO § 82; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 4
    Leistung eines Unternehmens mit umfangreichem Zahlungsverkehr an einen Insolvenzschuldner zur Erfüllung einer Verbindlichkeit; Möglichkeit der Informationsgewinnung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch eine Einzelabfrage im Internet unter ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unkenntnis der Insolvenz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflicht zur Einzelabfrage von Insolvenzbekanntmachungen im Internet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 82 InsO
    Schuldbefreiende Leistung an insolventes Unternehmen ist trozt entsprechender Veröffentlichung im Internet möglich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versehentliche Zahlung an den Insolvenzschuldner

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 9, 82; BGB § 242
    Keine Verpflichtung eines Versicherungsunternehmens, Insolvenzeröffnung im Internet abzufragen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unkenntnis von Insolvenz trotz Internet-Veröffentlichung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Trotz Veröffentlichung auf "insolvenzbekanntmachungen.de" Unkenntnis nicht ausgeschlossen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - Berufung auf Unkenntnis trotz Veröffentlichung von Insolvenzen im Internet

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Berufung eines Unternehmens auf die Unkenntnis von der Insolvenzeröffnung

Besprechungen u.ä. (3)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungen an den Schuldner; keine Pflicht von Unternehmen mit umfangreichem Zahlungsverkehr, bei www.insolvenzbekanntmachungen.de nachzuforschen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage, ob ein Versicherer die Frage der Insolvenz eines Versicherungsnehmers auch durch eine Internetabfrage überprüfen muss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schuldbefreiende Leistung trotz Internetveröffentlichung über Insolvenzeröffnung? (IBR 2010, 503)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1806
  • ZIP 2010, 935
  • MDR 2010, 1018
  • NZI 2010, 20
  • NZI 2010, 480
  • VersR 2010, 933
  • WM 2010, 940
  • MMR 2010, 634
  • BB 2010, 1225
  • DB 2010, 1121
  • K&R 2010, 517
  • NZG 2010, 626
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08

    Zum Gutglaubensschutz bei Leistung des Drittschuldners nach

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09
    Dieser Grundsatz gelte nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16. Juli 2009 (IX ZR 118/08, ZIP 2009, 1726, 1728 Rn. 16 f) auch für Versicherungsunternehmen.

    Die Revisionserwiderung verweist darauf, dass der Entscheidungssachverhalt des Urteils vom 16. Juli 2009 (aaO) insoweit anders lag, als das dort beklagte Versicherungsunternehmen fünf Tage vor der Scheckeinlösung durch ein Schreiben des Insolvenzverwalters Kenntnis von der Verfahrenseröffnung erlangt hatte.

    Eine solche Obliegenheit gilt nicht nur im Bereich der Bankenorganisation, sondern ebenso für Versicherungsunternehmen (BGH, Urt. v. 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08, ZIP 2009, 1726, 1728 Rn. 16).

  • BGH, 15.12.2005 - IX ZR 227/04

    Wirksamkeit einer Verfügung über ein Bankguthaben bei Anordnung der vorläufigen

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müsse eine Bank sich so organisieren, dass sie Insolvenzbekanntmachungen über ihre Kunden aufnehmen und betriebsintern an die zuständigen Stellen weitergeben könne (BGH, Urt. v. 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, ZIP 2006, 138, 140 Rn. 14).

    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung, soweit es um die Weitergabe ordnungsgemäß zugegangener Informationen innerhalb der betreffenden Organisationen geht (vgl. BGHZ 117, 104, 106 f; 140, 54, 62; BGH, Urt. v. 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, ZIP 2006, 138, 140 Rn. 13).

    b) Der Senat ist in seinem Urteil vom 15. Dezember 2005 (aaO Rn. 14) davon ausgegangen, dass eine flächendeckende Beobachtung aller Veröffentlichungsblätter im Bundesgebiet, welche die nach § 9 Abs. 1 InsO a.F. vorgeschriebenen Insolvenzbekanntmachungen brachten, die Grenzen des Zumutbaren überschritten hätte.

  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 65/08

    Alleinige Befugnisse des Insolvenzverwalters zur Einziehung und Verwertung der

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09
    Der Drittschuldner des Insolvenzschuldners, hier der Beklagte, hat deshalb nach öffentlicher Bekanntmachung der Insolvenzeröffnung seine Unkenntnis dieses Rechtszustandes zu beweisen (vgl. BGH, Urt. v. 23. April 2009 - IX ZR 65/08, ZIP 2009, 1075, 1077 Rn. 22), sonst würde die gesetzliche Wertung des § 82 InsO zu Lasten der Masse verschoben.

    Die Rechtsfolge des § 82 Satz 2 InsO ist unverändert geblieben, nach welcher mit der öffentlichen Bekanntmachung der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Empfängers der Leistung nur die Beweislast für die Unkenntnis dieser Rechtstatsache auf den leistenden Drittschuldner übergeht (BGH, Urt. v. 23. April 2009, aaO).

  • BGH, 12.11.1998 - IX ZR 145/98

    Kenntnis vom allgemeinen Veräußerungsverbot nach öffentlicher Bekanntmachung;

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09
    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung, soweit es um die Weitergabe ordnungsgemäß zugegangener Informationen innerhalb der betreffenden Organisationen geht (vgl. BGHZ 117, 104, 106 f; 140, 54, 62; BGH, Urt. v. 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, ZIP 2006, 138, 140 Rn. 13).
  • OLG Rostock, 19.06.2006 - 3 U 6/06

    Erfüllungswirkung bei Zahlung des Insolvenzschuldners trotz grob fahrlässiger

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09
    Im Hinblick auf die Nutzung solcher Bekanntmachungen im Rechtsverkehr hat das OLG Rostock in seinem aus anderweitigen Gründen aufgehobenen Urteil vom 19. Juni 2006 (ZIP 2006, 1684, 1685 f) die Ansicht vertreten, ein Handelsunternehmen werde durch seine Unkenntnis von der Insolvenzeröffnung gemäß § 82 InsO auch dann entlastet, wenn sie darauf beruhe, dass im Jahre 2004 die Internetbekanntmachungen des zuständigen Insolvenzgerichts nicht abgefragt worden seien.
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09
    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung, soweit es um die Weitergabe ordnungsgemäß zugegangener Informationen innerhalb der betreffenden Organisationen geht (vgl. BGHZ 117, 104, 106 f; 140, 54, 62; BGH, Urt. v. 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, ZIP 2006, 138, 140 Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2007 - 17 U 207/06

    Möglichkeit einer Leistungsbefreiung bei fehlerhafter Leistung an einen

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09
    Hieraus kann die Revision für ihren Standpunkt nichts gewinnen (vgl. OLG Düsseldorf ZInsO 2008, 44 f).
  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 155/08

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Aufrechnung einer Behörde bei

    b) Nach ständiger Rechtsprechung muss jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation sicherstellen, dass die ihr zugehenden rechtserheblichen Informationen von ihren Entscheidungsträgern zur Kenntnis genommen werden können, und es deshalb so einrichten, dass ihre Repräsentanten, die dazu berufen sind, im Rechtsverkehr bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen, die erkennbar erheblichen Informationen tatsächlich an die entscheidenden Personen weiterleiten (BGH, Urteil vom 12. November 1998 - IX ZR 145/98, BGHZ 140, 54, 62; vom 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, WM 2006, 194, 195 f; vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85 Rn. 16; vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09, WM 2010, 940 Rn. 11; so auch BSGE 100, 215 Rn. 19).

    Dies hat der erkennende Senat ausdrücklich für den Bankenbereich (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005, aaO) und für die Versicherungswirtschaft (BGH, Urteil vom 16. Juli 2009, aaO; vom 15. April 2010, aaO) entschieden.

    Daraus folgt aber zunächst nur die Obliegenheit, die Organisationsstruktur so zu gestalten, dass die der Organisation tatsächlich zugegangenen Informationen, die mit den vorhandenen Entscheidungsgrundlagen in sachlichem Zusammenhang stehen, innerhalb dieser Organisation an die hiervon betroffenen Stellen weitergegeben werden (BGH, Urteil 15. Dezember 2005, aaO; vom 16. Juli 2009, aaO; vom 15. April 2010, aaO; BSGE 100, 215 Rn. 20).

  • BGH, 19.04.2018 - IX ZR 230/15

    Insolvenzverfahren: Kondizierung einer Sicherungsgrundschuld durch den

    Insoweit bestand auch keine diesbezügliche Informationsbeschaffungspflicht der Beklagten (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09, WM 2010, 940 Rn. 14; Kayser, aaO).
  • OLG Bremen, 30.01.2014 - 3 U 52/13

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen eines Versicherungsunternehmens an die

    a) Zwar ist nach gefestigter Rechtsprechung des BGH jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation, insbesondere auch ein Versicherungsunternehmen, zu einer verkehrsgerechten Informationsverwaltung verpflichtet, jedenfalls soweit es um die Weitergabe ordnungsgemäß zugegangener Informationen innerhalb der betreffenden Organisationen geht (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2005, IX ZR 227/04, Rn. 13; BGH, Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09, Rn. 10).

    § 82 Satz 1 InsO schließt eine Befreiung des Leistenden nur aus, wenn er positive Kenntnis von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Schuldner hatte; selbst grob fahrlässige Unkenntnis reicht insoweit nicht aus (BGH, Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09, Rn. 10; BGH, Urteil vom 07.10.2010, IX ZR 209/09, Rn. 25; K. Schmidt/Strenal, InsO, 18. Aufl., § 82 Rn. 12; Münch./Komm./Ott/Vuia, InsO, 3. Aufl., § 82 Rn. 13; Braun/Kroth, InsO, 5. Aufl., § 82 Rn. 9; Kübler/Prütting/Bork/Lüke, InsO, Stand: Nov. 2013, § 82 Rn. 8; Nerlich/Römermann/Wittkowski/Kruth, InsO, Stand: Juli 2013, § 82 Rn. 19).

    Nach der Rechtsprechung des BGH lässt sich eine solche Obliegenheit zur Abgleichung der Kundendaten mit Internetseiten, auf denen Insolvenzverfahren öffentlich bekannt gemachten werden, auch für Lebensversicherungen nicht im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung herleiten (BGH, Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09, Rn. 13; BGH, Urteil vom 07.10.2010, IX ZR 209/09, Rn. 25; K. Schmidt/Strenal, a.a.O., Rn. 14; Münch./Komm./Ott/Vuia, a.a.O.; Braun/Kroth, a.a.O.; Rn. 9; Kübler/Prütting/Bork/Lüke, a.a.O.; Nerlich/Römermann/Wittkowski/Kruth, a.a.O.).

    Für die Verfolgung eines solchen Zwecks ergibt selbst die erneute Änderung von § 9 InsO durch das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.04.2007, wie bereits der BGH festgestellt hat (BGH, Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09, Rn. 14), nach den Gesetzesmaterialien keinen Beleg.

    b) Auch kann das Vorhandensein eines Internetanschlusses mit der Möglichkeit durch eine Einzelabfrage oder einen implementierten Datenabgleich aus dem Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de Informationen über etwaig eröffnete Insolvenzverfahren nicht mit dem Halten von entsprechenden Mitteilungsblättern gleichgesetzt werden, denn der Internetanschluss ist kein Ausdruck des Willens, von einem bestimmten Informationsangebot Gebrauch zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09, Rn. 13).

    c) Der Senat ist - anders als vom BGH in seinem Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09, Rn. 13 angedeutet - auch nicht der Auffassung, dass eine etwaige zukünftige Änderung der technischen Möglichkeiten zum Abgleich der Unternehmensdaten mit den öffentlichen Bekanntmachungen über Insolvenzeröffnungen im Internet zur Folge hat, dass die Berufung institutioneller Gläubiger auf Unkenntnis im Sinne von § 82 Satz 1 InsO rechtsmissbräuchlich wäre.

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 62/09, Rn. 13 ausgeführt, dass sich Lebensversicherungen oder andere finanzdienstleistende Unternehmen als Leistende im Sinne von § 82 InsO möglicherweise nicht auf die Befreiungswirkung des § 82 InsO berufen können, wenn "die Möglichkeit bestand, mit verhältnismäßig geringem Aufwand Insolvenzbekanntmachungen im Internet programmgesteuert mit eigenen Kundendaten abzugleichen und wesentliche Informationen fortlaufend zu übernehmen." Nach der oben unter II. 2. c) dargelegten Auffassung des Senats führt jedoch auch eine derartige Möglichkeit des Datenabgleichs mit verhältnismäßig geringem Aufwand nicht dazu, von einer Kenntnis des Leistenden im Sinne von § 82 InsO auszugehen oder diese zu fingieren.

  • BGH, 14.02.2013 - IX ZR 115/12

    Insolvenzanfechtung: Zurechnung des Wissens des Sachbearbeiters einer mit der

    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, nach der jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation sicherstellen muss, dass die ihr zugehenden rechtserheblichen Informationen von ihren Entscheidungsträgern zur Kenntnis genommen werden können, und es deshalb so einrichten, dass ihre Repräsentanten, die dazu berufen sind, im Rechtsverkehr bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen, die erkennbar erheblichen Informationen tatsächlich an die entscheidenden Personen weiterleiten (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1998 - IX ZR 145/98, BGHZ 140, 54, 62; vom 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, WM 2006, 194, 195 f; vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85 Rn. 16; vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09, ZInsO 2010, 912 Rn. 11; so auch BSGE 100, 215 Rn. 19).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19

    Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - fremdnützig -

    Jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation sei verpflichtet, Informationen verkehrsgerecht zu verwalten (BGH 15.4.2010 - IX ZR 62/09 - Rn 11).
  • BGH, 02.12.2021 - IX ZB 10/21

    Die Verstrickung einer gepfändeten Forderung kann während des

    Ob die Drittschuldnerin als kontoführende Bank nach Treu und Glauben gehindert wäre, sich nach öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung über den Restschuldbefreiungsantrag des Schuldners auf eine fehlende Kenntnis von dem Wiederaufleben der Verstrickung zu berufen, weil sie die ihr im Internetportal zugänglichen Informationen hätte abfragen können, hinge davon ab, ob eine zumutbare Obliegenheit zur Abfrage der Informationen bestanden hätte (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09, NZI 2010, 480 Rn. 13 f).
  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 642/12

    Zahlung des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts an Treuhänder im

    Ordnungsgemäß zugegangene Informationen sind innerhalb der Organisation weiterzugeben (vgl. BGH 15. April 2010 - IX ZR 62/09 - Rn. 11) .

    Der Abschluss des Verfahrens ist ohne Weiteres durch eine Internetrecherche festzustellen (vgl. BGH 15. April 2010 - IX ZR 62/09 - Rn. 14) .

  • BFH, 18.08.2015 - VII R 24/13

    Kenntnis des Finanzamts von Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen des § 82

    Anderenfalls soll zumindest die Berufung auf eine Unkenntnis nach Treu und Glauben verwehrt sein (BGH-Urteile vom 15. Dezember 2005 IX ZR 227/04, Wertpapier-Mitteilungen --WM-- 2006, 194; vom 16. Juli 2009 IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85; vom 15. April 2010 IX ZR 62/09, WM 2010, 940).
  • OLG Schleswig, 11.08.2021 - 9 U 14/21

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen ein in Großbritannien niedergelassenes

    Sogar eine grob fahrlässige Unkenntnis von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das schuldnerische Vermögen schadet im Rahmen von § 82 Satz 1 InsO nicht (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09, WM 2010, 940-942, juris Rn. 14; so bereits BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - IX ZR 118/08 -, BGHZ 182, 85-92, juris Rn. 7; BGH, Urteil vom 19. April 2018 - IX ZR 230/15 -, BGHZ 218, 261-290, juris Rn. 61; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 30. Januar 2014 - 3 U 52/13 -, juris Rn. 26; MüKoInsO/Vuia, 4. Aufl. 2019, § 82 Rn. 13; Uhlenbruck/Mock, 15. Aufl. 2019, InsO, § 82 Rn. 13; Lüke in: Kübler/Prütting/Bork, InsO, 87. Lieferung März 2021, § 82 Rn. 9).

    Der Bundesgerichtshof hat zur Begründung in der - von den Parteien mehrfach in Bezug genommenen - Entscheidung aus dem Jahr 2010 (Urteil vom 15. April 2010, a.a.O., juris Rn. 14) ausgeführt:.

    Nach der Rechtsprechung des BGH lässt sich im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung eine zumutbare Informationsobliegenheit, welche die Berufung des Leistenden auf eine Unkenntnis von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) beschränken könnte, für finanzdienstleistende Unternehmen nicht bejahen (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - IX ZR 62/09 -, juris Rn. 13; Urteil vom 19. April 2018 - IX ZR 230/15 -, BGHZ 218, 261-290, juris Rn. 61).

  • BGH, 07.10.2010 - IX ZR 209/09

    Insolvenzanfechtung: Bereicherungsanspruch des Insolvenzverwalters bei

    Deswegen ist auch kein Entlastungsbeweis für sämtliche Mitarbeiter zu erbringen (BGH, Urt. v. 15. April 2010 - IX ZR 62/09, WM 2010, 940 Rn. 13 f, 16).
  • LG Kiel, 30.07.2020 - 12 O 76/19

    Leistung mit schuldbefreiender Wirkung an den Insolvenzschuldner

  • LG Mönchengladbach, 14.08.2020 - 11 O 432/19

    Schadensersatz im Abgasskandal auch bei Autokauf nach September 2015

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2014 - 3 K 640/12

    Unwirksamkeit einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilten

  • BGH, 13.01.2015 - XI ZR 179/13

    Anspruch auf Auszahlung eines Kontoguthabens gegenüber einem geschlossenen

  • FG Saarland, 13.03.2013 - 2 K 1499/09

    Zurechnung der Kenntnis einer Behörde

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.12.2013 - 13 K 13092/12

    Abrechnungsbescheid vom 26.03.2012

  • BGH, 23.04.2012 - V ZR 205/11

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 2 K 222/08

    Verpflichtung des Finanzamts zur erneuten Auszahlung der an den

  • LAG Düsseldorf, 03.05.2012 - 11 Sa 196/12

    Insolvenzverfahren

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 1813/18

    Umkleidezeiten als fremdnützige Tätigkeit; Vergütung für Umziehzeiten bei

  • OLG Koblenz, 16.09.2019 - 6 W 257/19

    Kostenentscheidung: Rücknahme eines wegen eingetretener Insolvenz unzulässigen

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2014 - 24 U 50/14

    Schadensersatzansprüche des Leasingnehmers wegen Vollstreckung durch den

  • OLG Frankfurt, 10.11.2021 - 17 W 19/21

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei Unzumutbarkeit einer Vorschussleistung

  • LG München II, 12.07.2023 - 6 T 4574/22

    Zur Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung eines bereicherungsrechtlichen

  • AG Hamburg-Barmbek, 11.04.2023 - 816 C 190/22

    Insolvenzanfechtung: Wissenszurechnung einer Krankenkasse in Bezug auf einen per

  • ArbG Ulm, 01.12.2021 - 7 Ca 153/21

    Anforderungen an die Abtretungsanzeige eines Treuhänders im

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