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   BGH, 26.04.2007 - IX ZR 86/06   

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https://dejure.org/2007,7081
BGH, 26.04.2007 - IX ZR 86/06 (https://dejure.org/2007,7081)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2007 - IX ZR 86/06 (https://dejure.org/2007,7081)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2007 - IX ZR 86/06 (https://dejure.org/2007,7081)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • Judicialis

    PflVG § 3 Nr. 3 Satz 3; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675 § 280; PflVG § 3 Nr. 3 S. 3
    Anwaltshaftung: Pflichten eines Rechtsanwalts; Verjährung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Verjährungshemmung durch § 3 Nr. 3 S. 3 PflVersG zugunsten Sozialversicherungsträger

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.05.1997 - VI ZR 181/96

    Ermittlung des Urteilsinhalts bei Divergenz zwischen Urteilsformel und -gründen;

    Auszug aus BGH, 26.04.2007 - IX ZR 86/06
    Es ist im gegenwärtigen Rechtsstreit nicht entscheidungserheblich, ob hinreichende Gründe dafür sprechen, die vom Berufungsgericht herangezogene Rechtsprechung zu § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG (vgl. BGH, Urt. v. 20. April 1982 - VI ZR 311/79, VersR 1982, 674, 675; v. 13. Mai 1997 - VI ZR 181/96, NJW 1997, 3447, 3448) einzuschränken oder aufzugeben.

    Auf diesen Umständen beruhte aber die Entscheidung nicht, wie das Urteil vom 13. Mai 1997 (aaO) klargestellt hat.

    Denn der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 13. Mai 1997 (aaO) außerdem klargestellt, dass die Anmeldung der Schadensersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall durch den Geschädigten die Verjährung auch zugunsten eines Sozialversicherungsträgers hemmt.

  • BGH, 20.04.1982 - VI ZR 311/79

    Hemmung der Verjährung durch Anmeldung des Schadensereignisses

    Auszug aus BGH, 26.04.2007 - IX ZR 86/06
    Es ist im gegenwärtigen Rechtsstreit nicht entscheidungserheblich, ob hinreichende Gründe dafür sprechen, die vom Berufungsgericht herangezogene Rechtsprechung zu § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG (vgl. BGH, Urt. v. 20. April 1982 - VI ZR 311/79, VersR 1982, 674, 675; v. 13. Mai 1997 - VI ZR 181/96, NJW 1997, 3447, 3448) einzuschränken oder aufzugeben.

    Zwar ist das Urteil vom 20. April 1982 (aaO) zu einem Sonderfall ergangen.

  • BGH, 08.11.2001 - IX ZR 64/01

    Pflichten des Rechtsanwalts beim Abschluß eines Abfindungsvergleichs;

    Auszug aus BGH, 26.04.2007 - IX ZR 86/06
    Es war auch nicht von Bedeutung, ob der Kläger, wie bei einem Anspruchsübergang auf Sozialhilfeträger, noch uneingeschränkt zur Einziehung des Schadensersatzes gegenüber dem Schädiger und seinem Haftpflichtversicherer ermächtigt war (vgl. dazu BGHZ 133, 129, 140; BGH, Urt. v. 8. November 2001 - IX ZR 64/01, WM 2001, 2455, 2457).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei

    Auszug aus BGH, 26.04.2007 - IX ZR 86/06
    Die beklagten Rechtsanwälte mussten und durften sich an dieser Rechtsprechung orientieren (vgl. BGHZ 145, 256, 259 f m.w.N.).
  • BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95

    Voraussetzungen des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger;

    Auszug aus BGH, 26.04.2007 - IX ZR 86/06
    Es war auch nicht von Bedeutung, ob der Kläger, wie bei einem Anspruchsübergang auf Sozialhilfeträger, noch uneingeschränkt zur Einziehung des Schadensersatzes gegenüber dem Schädiger und seinem Haftpflichtversicherer ermächtigt war (vgl. dazu BGHZ 133, 129, 140; BGH, Urt. v. 8. November 2001 - IX ZR 64/01, WM 2001, 2455, 2457).
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