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   BGH, 05.03.2009 - IX ZR 90/06   

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https://dejure.org/2009,3161
BGH, 05.03.2009 - IX ZR 90/06 (https://dejure.org/2009,3161)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2009 - IX ZR 90/06 (https://dejure.org/2009,3161)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2009 - IX ZR 90/06 (https://dejure.org/2009,3161)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die schlüssige Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde i.F.d. Rüge einer verfahrensfehlerhaft verweigerten Akteneinsicht; Notwendigkeit einer Bekanntmachung zumindest gegenüber einem der jeweiligen Verfahrensbeteiligten in irgend einer Weise für die ...

  • Judicialis

    ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 318; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die haftungsausfüllende Kausalität im Rahmen eines Steuerberaterregresses mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1422
  • NJW 2009, 1422
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 05.03.2009 - IX ZR 90/06
    Die Gerichte brauchen indes nicht jedes Vorbringen in den Gründen ihrer Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 25, 137, 140 ; 54, 86, 91 f. ; 96, 205, 216 f. ).
  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BGH, 05.03.2009 - IX ZR 90/06
    Der Bundesfinanzhof hat bislang keine Veranlassung gesehen, diese Rechtsprechung im Hinblick auf den Divergenzentscheid des Großen Senates des Bundesfinanzhofes vom 3. September 2001 (BFHE 196, 39, 46 ff.) , der sich grundlegend mit den Anforderungen an eine Gehörsrüge befasst hat, wenn das Finanzgericht verfahrensfehlerhaft in Abwesenheit des Rechtsmittelführers aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat, in Frage zu stellen.
  • BFH, 15.07.2005 - I B 233/04

    NZB: Versagung des rechtlichen Gehörs; nicht bewilligte Akteneinsicht

    Auszug aus BGH, 05.03.2009 - IX ZR 90/06
    Wiederum hat es sich zutreffend an der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes orientiert, wonach die Rüge verfahrensfehlerhaft verweigerter Akteneinsicht eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann schlüssig zu begründen vermag, wenn der Beschwerdeführer zumindest vorbringt, welche weiteren möglicherweise entscheidungsrelevanten Umstände sich aus den Akten noch ergeben hätten (BFHE 135, 167 f; BFH/NV 1994, 380; BFH/NV 1996, 553, 554; BFH/NV 1999, 627, 628; BFH/NV 2001, 918; BFH Beschl. v. 14. Mai 2003 - X B 182/01, [...]; BFH/NV 2004, 497, 499 ; BFH Beschl. v. 24. Mai 2004 - V B 152/02, [...]; BFH/NV 2005, 2216, 2217 ; BFH/NV 2005, 2222, 2223 ; BFH Beschl. v. 27. Februar 2007 - X B 20/06, [...], Rn. 8; Beschl. v. 30. Mai 2007 - IX B 215/06, [...], Rn. 2 f.).
  • BGH, 03.11.2011 - IX ZR 85/09

    Vorliegen einer Gehörsverletzung bei Nichtfolgen der von einer Verfahrenspartei

    Dies gilt auch für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - IX ZR 90/06, NJW 2009, 1422, Rn. 5).

    Der im Schadensersatzprozess zuständige Richter hat bei der Beantwortung von Fragen, die einer anderen Gerichtsbarkeit zuzuordnen sind, sich an der dort geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung auszurichten, die sich in dem für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt gebildet hatte (BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - IX ZR 90/06, aaO Rn. 3).

  • OLG Brandenburg, 24.06.2016 - 11 U 19/15

    Steuerberaterhaftung: Schadensersatz wegen fehlerhafter Verfahrensführung in

    Der Richter hat sich im Regressprozess an der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu orientieren, die sich in dem für die Beurteilung maßgeblichen Zeitraum gebildet hatte (BGH, Beschl. v. 05.03.2009, IX ZR 90/06, juris).
  • BGH, 27.09.2012 - IX ZR 171/10

    Rechtsanwaltshaftung: Orientierung des Regressgerichts an der höchstrichterlichen

    Bei der Beantwortung von Fragen, die der Kontrolle einer anderen Gerichtsbarkeit als der Ziviljustiz unterstehen, hat sich das zuständige Regressgericht an der dort geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung auszurichten (BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - IX ZR 90/06, NJW 2009, 1422 Rn. 3; vom 11. Mai 2010 - IX ZR 80/07, GI aktuell 2010, 186 mwN).
  • OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 7 U 59/20

    Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen aus einem Vertrag über anwaltliche

    Maßgeblich ist, wie der Vorprozess unter Berücksichtigung des hier unterlassenen Tatsachenvortrages nach Auffassung des Regressgerichts richtigerweise hätte entschieden werden müssen; hierzu hat der Kläger vorzutragen (BGH, Urteil vom 27.01.2000 - IX ZR 45/98, NJW 2000, 1572; Beschluss vom 05.03.2009 - IX ZR 90/06, NJW 2009, 1422 Rn 8).
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