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   BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 196/03   

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https://dejure.org/2004,1671
BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 196/03 (https://dejure.org/2004,1671)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2004 - IXa ZB 196/03 (https://dejure.org/2004,1671)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 196/03 (https://dejure.org/2004,1671)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1; ZVG §§ 100, 83 Nr. 6
    Zuschlag trotz Nichterscheinens des Schuldners im Zwangsversteigerungstermin

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Hälfte des Grundstückswertes für ein zuschlagsfähiges Gebot im ersten Versteigerungstermin; Vorliegen eines Zuschlagsversagungsgrundes wegen Verletzung des Anspruchs des Schuldners auf ein faires Verfahren; Anberaumung eines besonderen Termins für die Verkündung der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren bei Nichterscheinen

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1; ; ZVG § 100; ; ZVG § 83 Nr. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; ZVG § 100 § 83 Nr. 6
    Verfahrensregeln im Zwangsversteigerungsverfahren; Erteilung des Zuschlags bei Nichterscheinen des Schuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung - Zulässigkeit des sofortigen Zuschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1074
  • MDR 2004, 774
  • WM 2004, 901
  • Rpfleger 2004, 434
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

    Auszug aus BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 196/03
    Beim Vorliegen besonderer Umstände kann es dazu bei einer verfassungskonformen Anwendung des § 87 Abs. 1 ZVG verpflichtet sein (vgl. BVerfGE 46, 325; Stöber, ZVG 17. Aufl. § 87 Rdn. 2.1., Böttcher, ZVG 3. Aufl. § 87 Rdn. 3).

    Im Fall einer Zwangsversteigerung bedeutet dies, daß dem Schuldner bei einem krassen Mißverhältnis zwischen Meistgebot und Grundstückswert die Möglichkeit gegeben werden muß, vom Versteigerungsergebnis Kenntnis zu erhalten und Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfGE 46, 325, 333 ff.).

  • OLG Frankfurt, 12.02.1991 - 20 W 9/91

    Aufklärungspflicht des Versteigerungsgerichts; Ansatz eines besonderen Termins;

    Auszug aus BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 196/03
    Dabei ist insbesondere die Abwesenheit des Schuldners im Versteigerungstermin allein grundsätzlich kein zwingender Anlaß, einen besonderen Termin zur Verkündung der Zuschlagsentscheidung zu bestimmen (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 1991, 470; Stöber, aaO § 87 Rdn. 2).
  • BGH, 12.05.2016 - V ZB 141/15

    Zwangsversteigerungsverfahren: Verfahrensfehlerhafte Verlegung des Termins zur

    Ausnahmsweise kann bei Vorliegen besonderer Umstände eine verfassungskonforme Anwendung des § 87 Abs. 1 ZVG allerdings dazu führen, dass das Vollstreckungsgericht verpflichtet ist, einen besonderen Verkündungstermin anzuberaumen (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 196/03, NJW-RR 2004, 1074, 1075), etwa um dem Schuldner die Gelegenheit zu geben, mit einem Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO eine eventuell drohende Verschleuderung des Grundbesitzes zu verhindern (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - V ZB 124/11, NJW-RR 2012, 398 Rn. 14; BGH, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 27/04, MDR 2005, 353; BVerfGE 46, 325, 333 ff.).
  • BGH, 05.10.2006 - V ZB 2/06

    Ablösung von Grundpfandrechten durch den Grundpfandgläubiger; Vorausetzungen der

    (1) Dies ergibt sich unmittelbar aus der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 46, 325, 334; 49, 220, 225; 51, 150, 156; KTS 1988, 564) und des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 196/03, WM 2004, 901 f.; Beschl. v. 5. November 2004, IXa ZB 27/04, WM 2005, 136, 138) nicht nur das materielle Vermögensrecht, sondern auch das zugehörige Verfahren beeinflusst.
  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 25/11

    Zuschlagsbeschwerde: Verfahrensfehlerhafte Verkündung des Zuschlags bei drohender

    Das Vollstreckungsgericht hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob es den Zuschlag gemäß § 87 Abs. 1 ZVG in dem Versteigerungstermin oder in einem sofort zu bestimmenden Termin verkündet (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 196/03, NJW-RR 2004, 1074, 1075).

    Maßgeblich sind insoweit die Umstände des Einzelfalls; allein die Abwesenheit des Schuldners im Versteigerungstermin reicht nicht aus (BGH, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 27/04, WM 2005, 136, 138; Beschluss vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 196/03, NJW-RR 2004, 1074, 1075; Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 87 Rn. 6; Löhnig/Pestel, § 87 ZVG Rn. 17 ff.; Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 87 Rn. 2.1 jeweils mwN; vgl. auch OLG Düsseldorf, Rpfleger 1994, 429; für die Zeit vor Einführung des § 85a ZVG BVerfGE 46, 325, 333 ff.).

  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 27/04

    Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei Vorliegen eines Angebots in Höhe von

    Insbesondere die Abwesenheit des Schuldners im Versteigerungstermin allein ist grundsätzlich kein zwingender Anlaß, einen besonderen Termin zur Verkündung der Zuschlagsentscheidung zu bestimmen (Senatsbeschl. v. 30. Januar 2004 - IXa ZB 196/03 - WM 2004, 901 f = MDR 2004, 774 f).
  • LG Augsburg, 14.07.2008 - 4 T 1866/08

    Zwangsversteigerungsverfahren: Nachweis der Fälschung des Sitzungsprotokolls;

    In einer Entscheidung vom 30.01.2004 (vgl. NJW-RR 2004, 1074 f.) schließlich sah der Bundesgerichtshof unter Bezugnahme auf die Vorschrift des § 85 a ZVG in einem - auch nicht etwa eine Sonderkonstellation betreffenden - Fall, in welchem das Meistgebot 54, 4% des festgesetzten Verkehrswertes erreichte, ein krasses Missverhältnis zwischen Meistgebot und Grundstückswert als "offensichtlich" nicht gegeben an.

    Die Notwendigkeit richtet sich dabei nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. nur BGH NJW-RR 2004, 1074-1075 m.w.N.).

    So ist anerkannt, dass insbesondere die - vorliegend gegebene - Abwesenheit des Schuldners im Versteigerungstermin allein kein zwingender Anlass ist, einen besonderen Termin zur Verkündung der Zuschlagsentscheidung zu bestimmen (vgl. nur BGH NJW-RR 2004, 1074-1075 m.w.N).

  • OLG Saarbrücken, 28.11.2013 - 4 U 419/12

    Amtspflichtverletzung im Zwangsversteigerungsverfahren: Mehrfache Vertagung eines

    Ob die Anberaumung eines Termins zur Verkündung des Zuschlags geboten ist, ist vielmehr nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu beantworten (BGH, Beschl. v. 5.11.2004 - IXa ZB 27/04, MDR 2005, 353; Beschl. v. 30.1.2004 - IXa ZB 196/03, MDR 2004, 774).

    bb) Andererseits ist die Abwesenheit des Schuldners im Versteigerungstermin kein zwingender Anlass zur Anberaumung eines Verkündungstermins: Ein sofortiger Zuschlag kommt zumindest dann in Betracht, wenn der über das Vollstreckungsverfahren vollständig informierte Schuldner zu erkennen gegeben hat, dass das Versteigerungsverfahren durchgeführt werden soll (vgl. BGH, MDR 2004, 774).

  • BGH, 22.01.2009 - V ZB 101/08

    Zulässigkeit der Zuschlagsbeschwerde des Schuldners wegen der Verletzung von

    Daran ist auch unter Berücksichtigung des Hinweises der Rechtsbeschwerde festzuhalten, dass die Vorschriften des Zwangsversteigerungsgesetzes im Hinblick auf das Grundrecht des Schuldners aus Art. 14 Abs. 1 GG so auszulegen sind, dass das Verfahren fair zu führen und der Schuldner vor einer Verschleuderung seines Grundbesitzes zu schützen ist (vgl. BVerfGE 46, 325, 333 ; BGH, Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 196/03, WM 2004, 901, 902).
  • BGH, 01.07.2010 - V ZB 94/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Behandlung eines Verzichts auf Einzelausgebote

    Das bedeutet aber nicht, dass von einer sofortigen Entscheidung über den Zuschlag im Versteigerungstermin immer dann abzusehen wäre, wenn der Schuldner im Termin nicht persönlich anwesend ist (BGH, Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 196/03, MDR 2004, 774, 775; Beschl. v. 5. November 2004, aaO).
  • LG Schweinfurt, 01.03.2019 - 11 T 24/19

    Ablehnungsgesuch gegen einen Rechtspfleger

    Grundsätzlich entscheidet das Vollstreckungsgericht nach seinem pflichtgemäßen Ermessen, ob es einen besonderen Verkündungstermin ansetzen will, beim Vorliegen besonderer Umstände kann es dazu bei einer verfassungskonformen Anwendung des § 87 Abs. 1 ZVG verpflichtet sein (BGH, Beschluss vom 30.01.2004 - IXa ZB 196/03).
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