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   BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 234/03   

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https://dejure.org/2003,1242
BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 234/03 (https://dejure.org/2003,1242)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2003 - IXa ZB 234/03 (https://dejure.org/2003,1242)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 234/03 (https://dejure.org/2003,1242)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung eines Rechtsanwalts - Gebühr für besondere Tätigkeit oder Abgeltung durch für Zwangsvollstreckung anfallende Gebühr - Einholen einer Auskunft über Anschrift des Schuldners beim Einwohnermeldeamt

  • Judicialis

    BRAGO § 57 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 58; ; BRAGO § 120 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAGO § 57 Abs. 1 S. 1; BRAGO § 58; BRAGO § 120 Abs. 2
    Keine besondere Gebühr für Einwohnermeldeamtsanfrage im Vollstreckungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 57 Abs. 1 S. 1 §§ 58 120 Abs. 2
    Anwaltsgebühren für die Ermittlung der Anschrift des Schuldners im Vollstreckungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umfang der Gebühr des § 57 Abs. 1 BRAGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vollstreckungskosten - Kosten einer Einwohnermeldeamts-Anfrage sind mit der Vollstreckungsgebühr abgegolten

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1101
  • MDR 2004, 776
  • FamRZ 2004, 536
  • VersR 2004, 1574
  • WM 2004, 1296
  • Rpfleger 2004, 250
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Konstanz, 24.02.1992 - 6 T 19/92
    Auszug aus BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 234/03
    Nach Auffassung des Beschwerdegerichts, das sich einer verbreiteten Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Zweibrücken JurBüro 1998, 468 = Rpfleger 1998, 444; LG Konstanz Rpfleger 1992, 365; LG Hannover AnwBl. 1989, 687; LG Berlin JurBüro 1987, 71; Hansens JurBüro 1987, 809, 811 ff.) angeschlossen hat, ist die von einem Rechtsanwalt beim Einwohnermeldeamt eingeholte Auskunft über die Anschrift des Schuldners nicht als besondere Tätigkeit gemäß § 120 Abs. 2 BRAGO zu vergüten; vielmehr ist sie durch die für die Zwangsvollstreckung anfallende 3/10-Gebühr des § 57 Abs. 1 BRAGO mit abgegolten.

    Fällt also - wie im Streitfall - die Tätigkeit des Rechtsanwalts unter den Tatbestand der Vollstreckungsgebühr gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 BRAGO und damit in den Dritten Abschnitt der BRAGO, ist rechtssystematisch der Ansatz einer Gebühr aus deren Zwölften Abschnitt ausgeschlossen (vgl. OLG Zweibrücken aaO; LG Konstanz Rpfleger 1992, 365; Hansens aaO; Mümler JurBüro 1992, 77; Lorenschat DGVZ 1989, 150).

  • OLG Zweibrücken, 30.04.1998 - 3 W 107/98

    Kosten einer Zwangsvollstreckung; Erstattungsfähigkeit geforderter Gebühren für

    Auszug aus BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 234/03
    Nach Auffassung des Beschwerdegerichts, das sich einer verbreiteten Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Zweibrücken JurBüro 1998, 468 = Rpfleger 1998, 444; LG Konstanz Rpfleger 1992, 365; LG Hannover AnwBl. 1989, 687; LG Berlin JurBüro 1987, 71; Hansens JurBüro 1987, 809, 811 ff.) angeschlossen hat, ist die von einem Rechtsanwalt beim Einwohnermeldeamt eingeholte Auskunft über die Anschrift des Schuldners nicht als besondere Tätigkeit gemäß § 120 Abs. 2 BRAGO zu vergüten; vielmehr ist sie durch die für die Zwangsvollstreckung anfallende 3/10-Gebühr des § 57 Abs. 1 BRAGO mit abgegolten.
  • LG Hamburg, 15.01.1990 - 13 T 51/89
    Auszug aus BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 234/03
    Demgegenüber vertritt die Rechtsbeschwerde unter Berufung auf die Gegenmeinung (vgl. LG Konstanz AnwBl 1991, 168; LG Hamburg JurBüro 1990, 1291; Gerold/Schmidt/Madert, BRAGO 15. Aufl. § 120 Rn. 6; Hartmann, Kostengesetze 32. Aufl. BRAGO § 120 Rn. 8) die Auffassung, die Anschriftenermittlung des Schuldners stelle nicht nur eine vorbereitende Handlung gemäß § 58 BRAGO, sondern eine eigene Angelegenheit im Sinne des § 120 Abs. 2 BRAGO dar.
  • BGH, 18.10.1990 - IX ZR 246/89

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit dem Hauptsacheanspruch

    Auszug aus BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 234/03
    Demgegenüber vertritt die Rechtsbeschwerde unter Berufung auf die Gegenmeinung (vgl. LG Konstanz AnwBl 1991, 168; LG Hamburg JurBüro 1990, 1291; Gerold/Schmidt/Madert, BRAGO 15. Aufl. § 120 Rn. 6; Hartmann, Kostengesetze 32. Aufl. BRAGO § 120 Rn. 8) die Auffassung, die Anschriftenermittlung des Schuldners stelle nicht nur eine vorbereitende Handlung gemäß § 58 BRAGO, sondern eine eigene Angelegenheit im Sinne des § 120 Abs. 2 BRAGO dar.
  • BGH, 10.03.2011 - VII ZB 3/10

    Rechtsanwaltsvergütung in der Zwangsvollstreckung: Gebührenrechtliche Gegenstände

    Dabei stehen nur diejenigen Einzelmaßnahmen in einem inneren Zusammenhang, welche die einmal eingeleitete Maßnahme mit demselben Ziel der Befriedigung fortsetzen (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 234/03, NJW 2004, 1101 und vom 24. September 2004 - IXa ZB 115/04, NJW-RR 2005, 78, 79).
  • BGH, 20.09.2018 - I ZB 120/17

    Anfallen einer Verfahrensgebühr eines Rechtsanwalts i.R.e. Antrags des Gläubigers

    Dabei stehen nur diejenigen Einzelmaßnahmen in einem inneren Zusammenhang, welche die einmal eingeleitete Maßnahme mit demselben Ziel der Befriedigung fortsetzen (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 234/03, NJW 2004, 1101 [juris Rn. 6]).

    f) Anders als bei der Anfrage eines Rechtsanwalts beim Einwohnermeldeamt zur Ermittlung der Anschrift des Schuldners ist die Einholung von Drittauskünften keine unabdingbare Voraussetzung für das Ziel des Gläubigers, die Erfüllung seiner Forderung durch den Schuldner zu erzwingen (vgl. BGH, NJW 2004, 1101 [juris Rn. 7]).

  • BGH, 24.09.2004 - IXa ZB 115/04

    Anwaltsgebühren bei wiederholter Erinnerung gegen eine einheitliche

    Dabei stehen die Einzelmaßnahmen in einem inneren Zusammenhang, welche die einmal eingeleitete Maßnahme mit demselben Ziel der Befriedigung fortsetzen (Senatsbeschluß vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 234/03, Rpfleger 2004, 250 unter II 3).
  • BGH, 18.07.2019 - I ZB 104/18

    Zum einen zur Frage, ob für den Rechtsanwalt für den Antrag auf gütliche Einigung

    Dabei stehen diejenigen Einzelmaßnahmen in einem inneren Zusammenhang, welche die einmal eingeleitete Maßnahme mit demselben Ziel der Befriedigung fortsetzen (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 234/03, NJW 2004, 1101 [juris Rn. 6]; Beschluss vom 24. September 2004 - IXa ZB 115/04, NJW-RR 2005, 78, 79 [juris Rn. 8]).
  • LG Frankfurt/Main, 25.05.2016 - 9 T 20/16

    Drittauskünfte

    Der Bundesgerichtshof hat zwar entschieden, dass es sich bei der anwaltlichen Anfrage beim Einwohnermeldeamt um eine bloße Vorbereitungshandlung für eine bevorstehende Klage oder Zwangsvollstreckungsmaßnahme handelt, die keine gesonderte Gebühr auslöst (vgl. BGH, Beschluß vom 12.12.2003 - IXa ZB 234/03).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 77/04

    Anwaltsgebühren in der Zwangsvollstreckung bei Erteilung mehrerer

    Dazu hat der Senat entschieden, daß grundsätzlich die gesamten zu einer bestimmten Vollstreckungsmaßnahme gehörenden, miteinander in einem inneren Zusammenhang stehenden Einzelmaßnahmen von der Vorbereitung der Vollstreckung bis zur Befriedigung des Gläubigers oder bis zum sonstigen Abschluß der Vollstreckung dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit bilden, wenn die weitere Vollstreckungshandlung die einmal eingeleitete Maßnahme mit demselben Ziel der Befriedigung fortsetzt (BGH, Beschl. vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 234/03, Rpfleger 2004, 250 und Beschl. vom 24. September 2004 - IXa ZB 15/04, z.V.b.).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 202/03

    Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsrecht im Falle einer Zwangsverwaltung

    Weiterhin wird in diesem Zusammenhang auf die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2003 (IXa ZB 234/03, Rpfleger 2004, 250) und vom 24. September 2004 (IXa ZB 115/04, z.V.b.) hingewiesen.
  • LG Düsseldorf, 15.03.2019 - 25 T 88/19

    Anfallen einer gesonderten Gebühr eines Gläubigers für die Einholung von

    Dabei stehen nur diejenigen Einzelmaßnahmen in einem inneren Zusammenhang, welche die einmal eingeleitete Maßnahme mit demselben Ziel der Befriedigung fortsetzen (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12. Dezember 2003, - IXa ZB 234/03, NJW 2004, 1101).
  • LG Hof, 26.04.2016 - 15 O 5/12

    Rechtsanwaltsvergütung - dieselbe Angelegenheit, Fremdgeld-Aufrechnung,

    Dabei stehen diejenigen Einzelmaßnahmen in einem inneren Zusammenhang, welche die einmal eingeleitete Maßnahme mit demselben Ziel der Befriedigung fortsetzen (vgl. zu allem BGH NJW 2004, 1101, Rn 6 - zitiert nach juris; NJW-RR 2005, 78).
  • AG Hechingen, 28.02.2017 - 8 M 87/17

    Rechtsanwaltskosten in der Zwangsvollstreckung: Gebühr für einen Antrag auf

    Der BGH (NJW 2004, 1101) hat (noch zur BRAGO) die Unterscheidung, wann zwischen den einzelnen ZV-Handlungen mehrere oder dieselbe Angelegenheit i. S. v. (jetzt) § § 18 I Nr. 1 RVG vorliegt, unter Berufung auf Madert in Gerold/Schmidt so definiert:.
  • LG Mannheim, 25.10.2007 - 7 O 391/04

    Rechtsanwaltsgebühr: Erneutes Anfallen der Vollstreckungsgebühr bei einer

  • LG Wuppertal, 19.09.2016 - 16 T 256/16

    Vergütung der Beantragung der Pfändung mehrerer Forderungen desselben Schuldners

  • KG, 17.04.2009 - 1 W 418/08

    Einstweilige Verfügung auf Herausgabe von Wohnungsschlüsseln: Rechtsanwaltskosten

  • BGH, 24.09.2004 - IXa ZR 115/04
  • AG Wuppertal, 07.04.2010 - 44 M 3162/10

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten für die Erteilung einer Auskunft aus

  • LG München II, 09.10.2006 - 6 T 4214/06
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