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   BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 72/03   

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https://dejure.org/2003,1198
BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 72/03 (https://dejure.org/2003,1198)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2003 - IXa ZB 72/03 (https://dejure.org/2003,1198)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 72/03 (https://dejure.org/2003,1198)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines geeigneten Vollstreckungstitels; Zulässigkeit eines Verweises auf Akten in Urschrift von Rubrum und Entscheidungsgründen; Formfehlerhaftigkeit eines Beschlusses; Wirksamkeit aus Gründen der Rechtssicherheit

  • zvi-online.de

    ZPO § 329 Abs. 1 Satz 2, § 313 Abs. 1 Nr. 1 und 4 analog, § 890
    Keine Nichtigkeit der Urschrift zur Festsetzung von Ordnungsgeld bei Bezugnahme des Richters auf Rubrum und Tenor der einstweiligen Verfügung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vollständiges Rubrum für einstweilige Verfügung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Frage, ob in der Urschrift eines Beschlusses, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, eine Verweisung auf Aktenteile zur Bezeichnung von Entscheidungsformel und Rubrum zulässig ist

  • Judicialis

    ZPO § 329 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 4 analog; ; ZPO § 890

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bezeichnung des Rubrums und der Entscheidungsformel in einem zu vollstreckenden Beschluss

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vollstreckung eines fehlerhaft zustande gekommenen Beschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3136
  • MDR 2003, 1316
  • GRUR 2004, 975
  • FamRZ 2003, 1742
  • WM 2003, 1782
  • Rpfleger 2003, 598
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 141/04

    Berücksichtigung eines Restitutionsgrundes im Revisionsverfahren

    Als in dem dafür vorgesehenen Verfahren zu Stande gekommener hoheitlicher Akt beansprucht er aus Gründen der Rechtssicherheit Geltung gegenüber jedermann, sofern ihm nicht ein offenkundiger, schwerer Fehler anhaftet, der ausnahmsweise zur Nichtigkeit führt (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 85/02, ZIP 2003, 356, 357; Beschl. v. 27. Juni 2003 - IXa ZB 72/03, WM 2003, 1782, 1783).

    Nichtigkeit wird vor allem dann angenommen, wenn die Unterschrift des Richters als für jede gerichtliche Entscheidung schlechthin konstitutiver Akt fehlt und deshalb ein bloßer Entwurf gegeben ist (BGHZ 137, 49, 51; BGH, Beschl. v. 27. Juni 2003, aaO).

  • BGH, 16.10.2007 - VI ZB 65/06

    Anforderungen an die Form eines das Verfahren abschließenden Beschlusses;

    Auch wenn § 329 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht auf § 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO verweist, ist allgemein anerkannt, dass auch für Beschlüsse die letztgenannte Vorschrift entsprechend anwendbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2001 - XII ZB 75/00 - VersR 2002, 464; vom 27. Juni 2003 - IXa ZB 72/03 - NJW 2003, 3136, 3137; OLG Köln BB 2001, 1498; OLG Jena, OLGR 2003, 122).
  • KG, 29.01.2020 - 3 WF 200/19

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Zuwiderhandlungen gegen einen gerichtlich

    Es kann hierbei dahinstehen, ob der Billigungsbeschluss des Amtsgerichts vom 1. November 2017 einen wirksamen Vollstreckungstitel darstellt, weil ihm unter Verstoß gegen § 38 Abs. 2 FamFG ein vollständiges Rubrum fehlt (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. Januar 2011 - 11 UF 212/11 FamRZ 2012, 1080; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2003- IXa ZB 72/03 juris) und er zudem nicht den Inhalt der gebilligten Regelung (Hammer in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 156 FamFG, Rn. 69; Musielak/Borth/Borth/Grandel, 6. Aufl. 2018, FamFG § 86 Rn. 9) und damit die auferlegten Handlungspflichten der Beteiligten enthält.
  • OLG München, 26.02.2008 - 34 Wx 5/08

    Eintragung einer juristischen Person im Grundbuch: Übereinstimmung mit der

    Gebräuchlich ist es jedoch, § 313 Abs. 1 Nr. 1 (Bezeichnung der Parteien, ihrer gesetzlichen Vertreter und der Prozessbevollmächtigten) und Nr. 4 ZPO (Urteilsformel) entsprechend heranzuziehen, was zumindest dann unerlässlich ist, wenn aus dem Beschluss die Zwangsvollstreckung stattfindet (BGH NJW 2003, 3136).
  • OLG Koblenz, 06.04.2010 - 1 Ss 185/09

    Anforderungen an einen Eröffnungsbeschluss; Subjektiver Tatbestand des Fahrens

    Sie war keinesfalls befugt, selbständig ein Schriftstück herzustellen und zu versenden, das die äußere Form eines richterlichen Beschlusses hat, aber keiner ist, weil ihm die richterliche Bestätigung fehlt (siehe auch BGH v. 27.06.2003 - IXa ZB 72/03 - juris - NJW 2003, 3136).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 21 W 39/22

    Gerichtliche Ernennung des Testamentvollstreckers durch Verfügung statt Beschluss

    Solche weitergehenden Anforderungen, etwa die genaue Bezeichnung der Beteiligten im Beschlusseingang, werden nur an die Wirksamkeit solcher Entscheidungen gestellt, die als Vollstreckungstitel dienen sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.06.2003 - IXa ZB 72/03, NJW 2003, 3136, juris Rn 19 ff.).
  • OLG Köln, 23.06.2020 - 10 UF 60/20
    Dies ist im Hinblick auf die weitreichenden Wirkungen eines Voll-streckungstitels ein Gebot der Klarheit und Rechtssicherheit (BGH, Beschl. v. 27.06.2003 - IXa ZB 72/03, NJW 2003, 3136; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.04.2019 - 3 UF 4/19, FamRZ 2020, 530).

    Dass die Ausfertigungen (zwar nicht die weiteren Beteiligten oder den Tag, der dem Schluss der mündlichen Verhandlung entspricht, aber jedenfalls) die Vollbezeichnung der Eheleute aufgewiesen haben (Bl. 30 d.A.), heilt den Formfehler der Urschrift nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 27.06.2003 - IXa ZB 72/03, NJW 2003, 3136).

  • KG, 30.03.2010 - 5 W 17/10

    Formfehlerhafte Beschlussfassung im lauterkeitsrechtlichen Eilverfahren

    Eine durch Beschluss erlassene einstweilige Verbotsverfügung ist fehlerhaft zu Stande gekommen, wenn die vom Richter unterzeichnete Urschrift die Verbotsformel nicht unmittelbar erkennen lässt, sondern auf eine solche nur mittelbar - beispielsweise im Wege der "Spitzklammernmethode" - verweist (Anschluss an BGH GRUR 2004, 975 - Urschrift der Beschlussverfügung).

    Wird dagegen in der Urschrift auf einen - wenn auch bestimmten, eindeutig bezeichneten - Teil der Akten verwiesen, so ist der Beschluss fehlerhaft zu Stande gekommen (BGH GRUR 2004, 975 = NJW 2003, 3136 - Urschrift der Beschlussverfügung).

  • OLG Köln, 19.04.2013 - 6 U 203/12

    Irreführung durch Bezeichnung eines Druckerzeugnisses als "Zeitung"

    Diese offenbare Unrichtigkeit ist indes unschädlich (vgl. § 319 Abs. 1 ZPO; BGH, GRUR 2004, 975 [976]; NJW-RR 2008, 367; Teplitzky, GRUR 2007, 177 [186]; Zöller / Vollkommer , ZPO, 29. Aufl., vor § 300 Rn. 13; § 313 Rn. 25); der Senat legt seiner Beurteilung der konkreten Verletzungsform beide Abbildungen zu Grunde.
  • OLG Koblenz, 04.03.2009 - 1 Ss 13/09

    Strafverfahren: Verwendung eines Formulars für den Eröffnungsbeschluss und

    Im konkreten Fall hatte die Geschäftsstelle, ohne dazu befugt zu sein, erstmals ein Schriftstück hergestellt und versandt, das die äußere Form eines richterlichen Beschlusses hat, aber keiner ist, weil ihm die richterliche Bestätigung fehlt (siehe auch BGH v. 27.06.2003, IXa ZB 72/03, juris - NJW 2003, 3136).
  • BPatG, 10.06.2013 - 20 W (pat) 24/12

    Patentbeschwerdeverfahren - "Abgedichtetes Antennensystem" - zu den Anforderungen

  • OLG Naumburg, 15.09.2003 - 8 WF 118/03

    Zwangsgeldfestsetzung bei "erledigter" Zwangsgeldandrohung?

  • LG Arnsberg, 25.11.2009 - 2 Qs 84/09

    Beschluss

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2019 - 3 UF 4/19
  • LG Wuppertal, 15.01.2015 - 12 O 67/14

    Untersagung der Abwerbung eigener Mitarbeiter wegen gezielter Behinderung der

  • LG Münster, 15.12.2021 - 11 Qs 68/21

    Durchsuchung, Anforderungen an die Begründung, eigenverantwortliche Prüfung,

  • LG Duisburg, 28.11.2017 - 32 Qs 76/17

    Anforderungen an die gerichtliche Entscheidung über den Antrag der

  • LG Siegen, 25.10.2010 - 10 Qs 104/09

    Anforderungen an eine außerhalb der mündlichen Verhandlung getroffenen

  • KG, 22.03.2007 - 1 W 63/07

    Verfahrensrecht - Klage gegen Gesellschaft: Geschäftsführer nicht Partei

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