Rechtsprechung
BGH, 28.04.1966 - Ia ZB 9/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Patentanmeldung betreffend "Abtastverfahren für eine Fernsehübertragungsanlage" - Annahme der erforderlichen Erfindungshöhe - Auffindbarkeit des Erfindungsgedankens seitens eines praktisch experimentierenden Durchschnittsfachmanns ohne überdurchschnittliche Überlegungen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 28.04.1966 - Ia ZB 9/65
- BGH, 19.10.1966 - Ia ZB 9/65
Papierfundstellen
- NJW 1966, 1318
- MDR 1966, 738
- GRUR 1966, 583
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 213/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.04.1966 - Ia ZB 9/65
Infolge der Zulassung der Rechtsbeschwerde ist der angefochtene Beschluß in vollem Umfange auf materielle Rechtsmängel und auf gerügte Verfahrensmängel hin nachzuprüfen (vgl. BGH GRUR 1964, 276 - Zinnlot). - BGH, 13.05.1965 - Ia ZB 1/64
Ausreichen eines therapeutischen Effektes bei Mischverfahren zur Begründung einer …
Auszug aus BGH, 28.04.1966 - Ia ZB 9/65
Ihr neues tatsächliches Vorbringen kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz aus prozessualen Gründen keine Berücksichtigung mehr finden (vgl. BGH GRUR 1966, 28 - Darmreinigungsmittel). - BPatG, 18.12.1963 - 15 W 607/61
Auszug aus BGH, 28.04.1966 - Ia ZB 9/65
Wie bereits das Patentgericht in seiner ausführlich begründeten Entscheidung vom 18. Dezember 1963 (BPatGE 5, 26 mit zust. Anm. Haeuseler in GRUR 1965, 52; vgl. ferner Haeuseler in GRUR 1962, 77) hervorgehoben hat, weist das Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht in mehreren Punkten Parallelen zum Beschwerdeverfahren der §§ 567-577 ZPO auf, durch die es zugleich in Gegensatz zu einem Urteilsverfahren nach der ZPO tritt.
- BGH, 11.04.2006 - X ZR 175/01
Stretchfolienhaube
Von einem Fachmann wird zwar erwartet, dass er die auf seinem Fachgebiet üblichen Routineversuche durchführt, so dass Lösungen, die auf diesem Wege gefunden werden, die erfinderische Tätigkeit nicht begründen können (BGH Beschl. v. 28.4.1966 - Ia ZB 9/65 , BlPMZ 1966, 234, 235 - Abtastverfahren, insoweit nicht in GRUR 1966, 583 abgedruckt). - BGH, 29.04.1997 - X ZB 19/96
"Drahtbiegemaschine"; Inanspruchnahme der Priorität der früheren Anmeldung durch …
Das ist von den Prüfungsstellen vergleichsweise leicht festzustellen, weil auf Verfahrenshandlungen in einem gerichtsähnlichen Verwaltungsverfahren (vgl. BGH, Beschl. v. 28.4.166 - Ia ZB 9/65, GRUR 1966, 583, 584 - Abtastverfahren) abgestellt werden kann. - BGH, 27.04.1967 - Ia ZB 19/66
Erfordernis der Schriftlichkeit - Beschwerde im Patenterteilungsverfahren - …
Wenn das Patentamt auch eine Verwaltungsbehörde ist (BVerwGE 8, 350 = GRUR 1959, 435), so ist doch das strengen Regeln unterworfene Erteilungs- und insbesondere das Einspruchsverfahren einem justizmäßigen Verfahren weitgehend angenähert (BGH GRUR 1966, 583, 585 - Abtastverfahren), so daß etwaige Formerleichterungen, wie sie im Verwaltungsverfahren zugelassen sein mögen, nicht übertragbar sind.Eine Anwendung von Grundsätzen aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit verbietet sich, weil es sich beim Einspruchsverfahren um ein quasikontradiktorisches Verfahren handelt, das der streitigen Gerichtsbarkeit nahesteht (BGH GRUR 1966, 583, 585 - Abtastverfahren; so auch für das Beschwerdeverfahren BGH GRUR 1966, 50, 52 - Hinterachse).
- BGH, 10.05.1994 - X ZB 7/93
"Spinnmaschine"; Ersetzung der Unterschrift eines verhinderten Mitgliedes der …
Es ist kein Grund erkennbar, hinsichtlich der abschließenden Entscheidung des justizförmig ausgestalteten, dem gerichtlichen Streitverfahren angenäherten Einspruchsverfahrens (vgl. §§ 59 ff. PatG; BGH GRUR 1966, 583, 585 - Abtastverfahren;… Benkard aaO., § 59 PatG Rdn. 47 ff.) strengere Anforderungen zu stellen. - BGH, 02.06.1977 - X ZB 11/76
Anforderungen an die Bekanntmachung einer Patentanmeldung - Voraussetzungen für …
Dieser Grundsatz ist zwar im Gesetz in bezug auf das Erteilungsverfahren nur in den §§ 28 Abs. 3 Satz 2 und 29 Satz 2 PatG zu Gunsten des Anmelders ausdrücklich erwähnt; er gilt jedoch auch im Verhältnis zu den übrigen Verfahrensbeteiligten (BGH GRUR 1966, 583, 585 - Abtastverfahren). - BGH, 18.10.1968 - X ZB 1/68
Waschmittel
Der erkennende Senat - damals noch als I a-Zivilsenat bezeichnet - hat die Frage in dem Beschluß vom 28. April 1966 (GRUR 1966, 583) dahin entschieden, daß für das Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht die Vorschriften der Zivilprozeßordnungüber das Beschwerde- und nicht die über das Berufungsverfahren entsprechend anzuwenden seien und daß sich daher die Möglichkeit einer Zurückverweisung an das Patentamt unter entsprechender Anwendung des § 575 ZPO regele. - BGH, 29.04.1969 - X ZB 14/67
Aufhebung eines Erteilungsbeschlusses des Patentamts - Versagung eines …
Auf das Beschwerdeverfahren vor dem Patentgericht sind deshalb auch, wie der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (vgl. den in GRUR 1966, 583 abgedruckten Beschluß Ia ZB 9/65 vom 28. April 1966 - "Abtastverfahren" - und den zum Abdruck in BGHZ 51, 131 bestimmten Beschluß X ZB 1/68 vom 18. Oktober 1968 - "Waschmittel" -), gemäß § 41 o Abs. 1 PatG ergänzend die Vorschriften der Zivilprozeßordnungüber das "Beschwerdeverfahren" anzuwenden. - BPatG, 28.01.2015 - 20 W (pat) 24/13
Beruhen der Patentfähigkeit des angemeldeten Patents mit der Bezeichnung …
Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs, der unmittelbar gem. Art. 103 Abs. 1 GG, § 93 Abs. 2 PatG für das Gericht und in sinngemäßer Anwendung auch für das Deutsche Patent- und Markenamt als Verwaltungsbehörde gilt (vgl. BGH Beschluss vom 28. April 1966 - Ia ZB 9/65 - GRUR 1966, 583 f. - Abtastverfahren), bedeutet, dass Parteien Gelegenheit gegeben werden muss, selber zum gesamten Sachverhalt und zu allen Rechtsfragen Stellung zu nehmen (BVerfG NJW 96, 3202). - BPatG, 14.03.2011 - 20 W (pat) 2/08
Kein Patent für ein "Energieversorgungsgerät für eine …
Hierbei kann zur Überzeugung des Senats, dem Fachmann zugemutet werden, dass er den für den jeweiligen Verwendungszweck in Frage kommenden optimalen Spannungsbereich des Spannungsschwellwerts für die Erfassung des Entladungszustands in praktisch orientierten, einfachen Versuchen empirisch ermittelt und in Relation zu der jeweils erforderlichen Entladungsversorgungsspannung setzt (BGH, Beschluss vom 28. April 1966 -Ia ZB 9/65, BIPMZ 1966, 234, 235 -Abtastverfahren) (Merkmal M1dRest). - BPatG, 06.10.2021 - 9 W (pat) 20/18 Ohnehin geht der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht so weit, dass Gerichte den Verfahrensbeteiligten jeweils vor der Sachentscheidung ihre endgültige Auffassung offen zu legen hätten (vgl. BGH, GRUR 1966, 583ff - Abtastverfahren;… Schulte, a.a.O., § 59 Rn. 226).
- BPatG, 13.03.2003 - 11 W (pat) 19/02
- BPatG, 01.08.2011 - 20 W (pat) 16/06
- BPatG, 06.04.2005 - 15 W (pat) 10/05
Rechtsprechung
BGH, 19.10.1966 - Ia ZB 9/65 |
Verfahrensgang
- BGH, 28.04.1966 - Ia ZB 9/65
- BGH, 19.10.1966 - Ia ZB 9/65
Papierfundstellen
- GRUR 1967, 94
Wird zitiert von ... (25)
- BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 9/09
IGEL PLUS/ PLUS - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "IGEL …
Zwar könnte der Sinn und Zweck des § 99 ZPO, der verhindern soll, dass eine Anfechtung allein im Kostenpunkt erfolgt und über diesen Umweg eine Nachprüfung auch in der (nicht angefochtenen) Hauptsacheentscheidung erforderlich wird (vgl. BGH GRUR 1967, 94 (96) - Stute/Hengst), gleichermaßen für das Widerspruchsverfahren gelten, da es nicht wünschenswert erscheint, dass die höhere Instanz die Hauptsache nur wegen der Kostenentscheidung nachprüfen muss und u. U. eine Kostenentscheidung getroffen wird, die in ihren Gründen im Widerspruch zur unabänderlich gewordenen Hauptsacheentscheidung stehen würde.Dementsprechend hält der Bundesgerichtshof im Markenrecht jedenfalls eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung im Wege der Rechtsbeschwerde für unzulässig und verweist insoweit auf den Grundsatz des § 99 ZPO (BGH GRUR 1967, 94 (96) - Stute/Hengst; BGH GRUR 2001, 139 (140) - Parkkarte m. w. N.).
- BGH, 15.12.2005 - I ZB 34/04
Porsche 911
Der Umstand, dass die Eintragung als durchgesetzte Marke erfolgt, begründet - wie in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörtert - keine Beschwer der Anmelderin (zur Voraussetzung der Beschwer im Rechtsbeschwerdeverfahren BGH, Beschl. v. 19.10.1966 - Ia ZB 9/65, GRUR 1967, 94, 95 - Stute). - BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 20/09
Limit Plus/Plus - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "Limit …
Zwar könnte der Sinn und Zweck des § 99 ZPO, der verhindern soll, dass eine Anfechtung allein im Kostenpunkt erfolgt und über diesen Umweg eine Nachprüfung auch in der (nicht angefochtenen) Hauptsacheentscheidung erforderlich wird (vgl. BGH GRUR 1967, 94 (96) - Stute/Hengst), gleichermaßen für das Widerspruchsverfahren gelten, da es nicht wünschenswert erscheint, dass die höhere Instanz die Hauptsache nur wegen der Kostenentscheidung nachprüfen muss und u. U. eine Kostenentscheidung getroffen wird, die in ihren Gründen im Widerspruch zur unabänderlich gewordenen Hauptsacheentscheidung stehen würde.Dementsprechend hält der Bundesgerichtshof im Markenrecht jedenfalls eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung im Wege der Rechtsbeschwerde für unzulässig und verweist insoweit auf den Grundsatz des § 99 ZPO (BGH GRUR 1967, 94 (96) - Stute/Hengst; BGH GRUR 2001, 139 (140) - Parkkarte m. w. N.).
- BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 38/09
Plus 2/Plus - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "Plus …
Zwar könnte der Sinn und Zweck des § 99 ZPO, der verhindern soll, dass eine Anfechtung allein im Kostenpunkt erfolgt und über diesen Umweg eine Nachprüfung auch in der (nicht angefochtenen) Hauptsacheentscheidung erforderlich wird (vgl. BGH GRUR 1967, 94 (96) - Stute/Hengst), gleichermaßen für das Widerspruchsverfahren gelten, da es nicht wünschenswert erscheint, dass die höhere Instanz die Hauptsache nur wegen der Kostenentscheidung nachprüfen muss und u. U. eine Kostenentscheidung getroffen wird, die in ihren Gründen im Widerspruch zur unabänderlich gewordenen Hauptsacheentscheidung stehen würde.Dementsprechend hält der Bundesgerichtshof im Markenrecht jedenfalls eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung im Wege der Rechtsbeschwerde für unzulässig und verweist insoweit auf den Grundsatz des § 99 ZPO (BGH GRUR 1967 94 (96) - Stute/Hengst; BGH GRUR 2001, 139 (140) - Parkkarte m. w. N.).
- BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 43/09
REISE plus/Plus - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "REISE …
Zwar könnte der Sinn und Zweck des § 99 ZPO, der verhindern soll, dass eine Anfechtung allein im Kostenpunkt erfolgt und über diesen Umweg eine Nachprüfung auch in der (nicht angefochtenen) Hauptsacheentscheidung erforderlich wird (vgl. BGH GRUR 1967, 94 (96) - Stute/Hengst), gleichermaßen für das Widerspruchsverfahren gelten, da es nicht wünschenswert erscheint, dass die höhere Instanz die Hauptsache nur wegen der Kostenentscheidung nachprüfen muss und u. U. eine Kostenentscheidung getroffen wird, die in ihren Gründen im Widerspruch zur unabänderlich gewordenen Hauptsacheentscheidung stehen würde.Dementsprechend hält der Bundesgerichtshof im Markenrecht jedenfalls eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung im Wege der Rechtsbeschwerde für unzulässig und verweist insoweit auf den Grundsatz des § 99 ZPO (BGH GRUR 1967, 94 (96) - Stute/Hengst; BGH GRUR 2001, 139 (140) - Parkkarte).
- BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76
Anschlußbeschwerde nach FGG
Im Beschwerdeverfahren vor dem Patentgericht hält der Bundesgerichtshof die unselbständige Anschlußbeschwerde gemäß § 41 o Patentgesetz, 556 ZPO für zulässig, obgleich die Anschließung für die Beschwerde nach der Zivilprozeßordnung im Gegensatz zur Berufung und Revision nicht ausdrücklich vorgesehen ist (BGH Beschluß vom 19. Oktober 1966 - Ia ZB 9/65 = LM WZG § 13 Nr. 6 = GRUR 1967, 94, 95). - BGH, 24.10.2000 - X ZB 6/00
Parkkarte; Rechtsbeschwerde gegen Ablehnung einer Kostenentscheidung durch das …
So ist sie unstatthaft, wenn eine als Nebenentscheidung ergangene Kostenentscheidung des Beschwerdesenats isoliert angefochten werden soll (BGH, Beschl. v. 19.10.1966 - Ib ZB 9/65, GRUR 1967, 94, 96 - Stute; vgl. BPatGE 12, 238 = GRUR 1972, 669). - BGH, 15.12.2005 - I ZB 32/04
Eintragungsfähigkeit besonderer Gestaltungsmerkmale eines Automobils
Der Umstand, dass die Eintragung als durchgesetzte Marke erfolgt, begründet - wie in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörtert - keine Beschwer der Anmelderin (zur Voraussetzung der Beschwer im Rechtsbeschwerdeverfahren BGH, Beschl. v. 19.10.1966 - Ia ZB 9/65, GRUR 1967, 94, 95 - Stute). - BGH, 14.07.1983 - X ZB 9/82
Ziegelsteinformling
Auch für das Beschwerdeverfahren nach §§ 73 ff. PatG, § 10 GebrMG wird die unselbständige Anschließung an die Hauptbeschwerde vom Patentgericht und der Literatur einhellig anerkannt (…vgl. u.a. Benkard aaO, § 10 GebrMG, Rdn. 25 und § 73 PatG, Rdn. 20 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts;… Schulte, Patentgesetz 3. Aufl. § 73 PatG Rdn. 45 m.w.N. aus Literatur und Rechtsprechung; ferner für § 13 Abs. 5 WZG: BGH GRUR 1967, 94, 95 - Stute; Kirchner GRUR 1968, 682 ff.). - BPatG, 22.07.2010 - 3 Ni 57/08
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lebensmittelfarbstoffe auf Basis von …
Ferner kann sie nur an solchen Problemen orientiert werden, die durch die Erfindung tatsächlich gelöst werden (vgl. BGH GRUR 1967, 94 - Hohlwalze; BGH GRUR 1981, 186, 188 - Spinnturbine II; BGH GRUR 1991, 811 - Falzmaschine; BGH GRUR 2003, 693 - Hochdruckreiniger; BPatG GRUR 2004, 317 - Programmartmitteilungen sowie BGH GRUR 2009, 382, 387 [51] - Olanzapin). - BGH, 24.10.2000 - X ZB 6/00
- BPatG, 14.07.1971 - 27 W (pat) 113/70
- BGH, 23.06.1967 - Ib ZB 18/66
Annahme der gesetzlichen Vertretung eines Prozessbeteiligten - Gesetzliche …
- BPatG, 15.07.2019 - 35 W (pat) 416/13
- BPatG, 18.06.2020 - 35 W (pat) 411/18
- BPatG, 11.11.2019 - 35 W (pat) 418/17
- BPatG, 11.03.2019 - 35 W (pat) 405/17
- BPatG, 26.09.2018 - 35 W (pat) 401/17
- BPatG, 20.08.2018 - 35 W (pat) 417/15
- BPatG, 11.06.2018 - 35 W (pat) 404/17
- BPatG, 05.04.2001 - 34 W (pat) 51/99
- BPatG, 14.11.2000 - 33 W (pat) 180/00
- BPatG, 25.11.2019 - 35 W (pat) 408/16
- BPatG, 25.02.2021 - 35 W (pat) 402/19
- BPatG, 25.11.2019 - 35 W (pat) 418/15