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   BGH, 11.01.1966 - Ia ZR 135/63   

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https://dejure.org/1966,7953
BGH, 11.01.1966 - Ia ZR 135/63 (https://dejure.org/1966,7953)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1966 - Ia ZR 135/63 (https://dejure.org/1966,7953)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1966 - Ia ZR 135/63 (https://dejure.org/1966,7953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schutz des allgemeinen Erfindungsgedanken mangels erforderlicher Erfindungshöhe - Verletzung des Streitpatentes im Hinblick auf kennzeichnende und erfindungswesentliche Merkmale

Papierfundstellen

  • GRUR 1966, 386
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.03.1965 - Ia ZR 9/63

    Anforderungen an die "Erfindungswesentlichkeit" von Patenten - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 11.01.1966 - Ia ZR 135/63
    Der erkennende Senat hat die gegen diese Entscheidung gerichtete Berufung der Klägerin durch Urteil vom 25. März 1965 zurückgewiesen (Ia ZR 9/63).

    Sie will damit ersichtlich auch den Feststellungen Rechnung tragen, die inzwischen in dem das Streitpatent betreffenden Nichtigkeitsverfahren entsprechend der erwähnten Entscheidung des 1. Nichtigkeitssenats des Deutschen Patentamtes vom 3. Februar 1959 (Ni I 33/58) und dem Urteil des erkennenden Senats vom 25. März 1965 (Ia ZR 9/63) getroffen worden sind.

    Der Erfinder hat nun sein Augenmerk auf Maßnahmen gerichtet, die geeignet sind, die Zerstörung einer so gearteten Einbettung zu bekämpfen oder zumindest in genügendem Abstand von der Poststelle aufzuhalten (vgl. hier zu Urteil des erkennenden. Senats vom 25. März 1965 - Ia ZR 9/63 - S. 18 unter Bezugnahme auf die Ausführungen des 1. Nichtigkeitssenats des deutschen Patentamts in seiner Entscheidung vom 3. Februar 1959).

    gestellten Frage könne anstelle der Verwendung eines Metallröhrchens als Verbindungsmittel möglicherweise eine Verlötung in Betracht kommen, bei der das Lot eine dem Metallröhrchen entsprechend zylindrische Form erhält (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 25. März 1965 - Ia ZR 9/63 - S. 21).

  • BGH, 27.04.1956 - I ZR 28/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.01.1966 - Ia ZR 135/63
    Sie ist vielmehr bei der Begründung des ursprünglich geltend gemachten allgemeinen Erfindungsgedanken, den sie aus Merkmalen des Ansprüche 1 und des Anspruchs 3 hergeleitet hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. April 1956 (I ZR 28/54, GRUR 1956, 542, 546 re. Sp. unter Ziffer 3 - Anhängerkupplung) selbst davon ausgegangen, daß dem Anspruch 3 selbständiger Schutz versagt sei, daß dieser Umstand nach der vorbezeichneten Entscheidung aber nicht hindere, die Merkmale des Unteranspruchs zusammen mit Merkmalen des Hauptanspruchs - über den "Gegenstand" der Gesamterfindung hinaus - in eine schutzfähige "Unterkombination" einzubeziehen.
  • BGH, 10.05.1960 - I ZR 9/59
    Auszug aus BGH, 11.01.1966 - Ia ZR 135/63
    Nur solche Lösungen können als patentrechtlich "äquivalent" in Betracht kommen, die der Erzielung einer im Sinne des - durch Aufgabe und Lösung bestimmten und in seiner Tragweite durch Auslegung zu ermittelnden - Erfindungsgedankens gleichen technischen Wirkung dienen (vgl. hierzu BGH GRUR 1955, 29, 31 re. Sp. - Nobelt-Bund; 1960, 478, 481 - Blockpedale; 1962, 29, 31 - Drehkippbeschlag).
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 17/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.01.1966 - Ia ZR 135/63
    Nur solche Lösungen können als patentrechtlich "äquivalent" in Betracht kommen, die der Erzielung einer im Sinne des - durch Aufgabe und Lösung bestimmten und in seiner Tragweite durch Auslegung zu ermittelnden - Erfindungsgedankens gleichen technischen Wirkung dienen (vgl. hierzu BGH GRUR 1955, 29, 31 re. Sp. - Nobelt-Bund; 1960, 478, 481 - Blockpedale; 1962, 29, 31 - Drehkippbeschlag).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03

    Unbegründete Abnehmerverwarnung

    Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass die unbegründete Verwarnung von Abnehmern eines Lieferanten aus einem Markenrecht ebenso wie eine sonstige Schutzrechtsverwarnung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht des Lieferanten an seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 Abs. 1, § 1004 BGB Ansprüche auf Schadensersatz (BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 885 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) und auf Unterlassung (vgl. BGHZ 14, 286, 290 f. - Farina Belgien; BGH, Urt. v. 11.1.1966 - Ia ZR 135/63, GRUR 1966, 386 - Wärmeschreiber II) begründen kann.
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