Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1963 - Ib ZB 30/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,290
BGH, 03.05.1963 - Ib ZB 30/62 (https://dejure.org/1963,290)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1963 - Ib ZB 30/62 (https://dejure.org/1963,290)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1963 - Ib ZB 30/62 (https://dejure.org/1963,290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 39, 266
  • NJW 1963, 2122
  • MDR 1963, 739
  • GRUR 1963, 626
  • DB 1963, 1040
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.1963 - Ib ZB 30/62
    Die Prüfungsstelle hat die Übereinstimmung der Zeichen verneint, der 2 a-Beschwerdesenat des Deutschen Patentamts hat sie bejaht, das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat sie auf die von der Anmelderin erhobene Anfechtungsklage hin verneint und das Bundespatentgericht, auf das die Sache nach dem 6. Überleitungsgesetz übergegangen ist, hat sie schließlich wieder bejaht und das entgegenstehende Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben; da das Bundespatentgericht in der Begründung seiner Entscheidung von der Beurteilung abgewichen ist, die der Bundesgerichtshof seinem Urteil in dem ähnlich liegenden Rechtsstreit der Widersprechenden gegen die Inhaberin des Zeichens SUNPEARL zugrunde gelegt hat (GRUR 1960, 130 ff), hat es die Rechtsbeschwerde zugelassen, um eine einheitliche Rechtsprechung zu sichern.

    Die angefochtene Entscheidung berücksichtigt nicht den vom Bundesgerichtshof in der zweiten Sunpearl-Entscheidung (GRUR 1960, 130, 133) aufgestellten Satz, daß es zur Annahme einer Gefahr der Verwechslung, namentlich im Sinne eines Schlusses auf Beziehungen zwischen den beide Zeichen verwendenden Unternehmen, im Falle der Kollision eines Wortzeichens mit einem dasselbe Wort in einer fremden Sprache enthaltenden Warenzeichen einer gesteigerten Verkehrsgeltung des Widerspruchszeichens bedarf.

  • BGH, 25.01.1957 - I ZR 158/55

    Karo-As

    Auszug aus BGH, 03.05.1963 - Ib ZB 30/62
    Soweit in der angeführten Rechtsprechung hierfür der Ausdruck "mittelbare" Verwechslungsgefahr oder "mittelbare Verwechselbarkeit" (Busse a.a.O.) benutzt wird, handelt es sich danach - im Sinne des Sprachgebrauchs des Bundesgerichtshofs - gleichwohl um Verwechslungsgefahr im engeren Sinne (BGH GRUR 1957, 281 - Karo-As).
  • BGH, 27.04.1962 - I ZB 4/61

    Rechtsweg in Warenzeichensachen

    Auszug aus BGH, 03.05.1963 - Ib ZB 30/62
    An einer solchen Möglichkeit fehlt es aber für den im Widerspruchsverfahren unterlegenen Anmelder, da das ordentliche Gericht im Streit über sein Eintragungsbewilligungsbegehren (§ 6 Abs. 2 WZG) grundsätzlich an die im Widerspruchsverfahren getroffene Feststellung der Zeichenübereinstimmung gebunden ist (BGHZ 37, 107 - Germataler Sprudel).
  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Auszug aus BGH, 03.05.1963 - Ib ZB 30/62
    Hierbei berücksichtigt die angefochtene Entscheidung jedoch nicht, daß es für die Kennzeichnungskraft des Widerspruchszeichens, soweit nicht seine Schwächung geltend gemacht wird, auf den Zeitpunkt der Anmeldung des bekämpften Zeichens und seiner Ingebrauchnahme für die Waren der angemeldeten Art ankommt (BGHZ 34, 299, 303 [BGH 17.02.1961 - I ZR 115/59] - Almglocke = GRUR 1961, 347).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 214/11

    VOLKSWAGEN/Volks. Inspektio

    Weist ein Zeichen Ähnlichkeiten mit einer bekannten oder gar berühmten Marke auf, wird das angesprochene Publikum wegen der Annäherung an die bekannte oder berühmte Marke häufig annehmen, zwischen den Unternehmen, die die Zeichen nutzten, lägen wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen vor (vgl. BGH, GRUR 2009, 484 Rn. 80 - METROBUS; zum WZG BGH, Beschluss vom 3. Mai 1963 - Ib ZB 30/62, BGHZ 39, 266, 271 - Sunsweet; Urteil vom 23. Juni 1967 - Ib ZR 54/66, GRUR 1968, 371, 375 - Maggi).
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Ob und inwieweit diese Schwächung durch benutzte Drittzeichen auch im Widerspruchsverfahren zu berücksichtigen ist, hat der erkennende Senat bislang noch nicht abschließend entschieden (vgl. BGHZ 39, 266, 271 f [BGH 03.05.1963 - Ib ZB 30/62] - Sunsweet; BGHZ 42, 307 - derma; BGHZ 44, 60, 64 [BGH 25.06.1965 - Ib ZB 1/64] - Agyn; BGHZ 45, 173 - Epigran).

    Bei diesen "liquiden" Fällen hat sich das Patentamt auch in der Vergangenheit für verpflichtet gehalten, seine Augen nicht vor dem gegebenen Sachverhalt zu verschließen und nicht sehenden Auges eine im sachlich-rechtlichen Ergebnis unrichtige Entscheidung zu treffen (vgl. auch BGHZ 39, 266, 271 [BGH 03.05.1963 - Ib ZB 30/62] Sunsweet; BGHZ 42, 307, 312 [BGH 13.11.1964 - Ib ZB 11/63] - derma).

    Der Senat hat bereits in der Sunsweet-Entscheidung (BGHZ 39, 266, 217 f) auf die Absicht des Gesetzgebers hingewiesen, durch die im 6. Überleitungsgesetz enthaltene Regelung "möglichst keine Änderung der nach allgemeiner Auffassung bewährten bisherigen Verfahren" eintreten zu lassen (Begr. z. Reg.Entwurf, Bd. 1 der Materialien zum 6. ÜG S. 8).

  • BGH, 13.11.1964 - Ib ZB 11/63

    Durchsetzung schutzunfähiger Zeichenbestandteile

    Sie tritt aber unter Bezugnahme auf die Entscheidung BGHZ 39, 266 - "Sunsweet" auch diesen Ausführungen entgegen und rügt auch insoweit unter anderem die Verletzung der §§ 13 Abs. 3 WZG, 41b, 41h PatG.

    unabhängig hiervon hat der Beschwerdesenat die Verwechslungsgefahr, und zwar richtig die im engeren wie die im weiteren Sinne (vgl. BGHZ 39, 266, 270 und Leitsatz 1 - "Sunsweet"), weiterhin für die von ihm ebenfalls als nicht unbeachtlich angesehene dritte Gruppe von Verkehrsbeteiligten geprüft, die in den Bestandteilen "derma" oder "derm" bloße Phantasiebildungen erblickt.

    In dem Beschluß BGHZ 39, 266 - "Sunsweet", auf den die Rechtsbeschwerde sich für ihren Standpunkt beruft, hat der erkennende Senat weder diese noch die allgemeinere Frage entschieden, ob die sogenannte Benutzungslage überhaupt zu den Entscheidungsvoraussetzungen gehört, die im Widerspruchsverfahren in jedem Einzelfalle zu ermitteln sind.

  • BPatG, 18.04.2011 - 26 W (pat) 30/07

    Markenbeschwerdeverfahren - "CITIPOST (Wort-Bildmarke)/POST" - keine

    Um den erhöhten Schutzumfang einer Marke im Widerspruchsverfahren zu berücksichtigen, müssen dessen Voraussetzungen bereits im Prioritätszeitpunkt der jüngeren Marke vorgelegen haben (vgl. BPatG 24 W (pat) 255/95 - Lindora/Linola; BGH GRUR 1963, 626 - Sunsweet; BGH GRUR 1960, 130 - Superpearl II) und im Entscheidungszeitpunkt noch fortbestehen (vgl. Hacker, a. a. O., Rn. 147 zu § 9).
  • BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64

    Einwand der Nichtbenutzung im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Gegenstand dieses Verfahrens, das zusammen mit dem Eintragungsverfahren auf die rasche Erledigung einer Vielzahl von Anmeldungen angelegt ist und daher nicht ungebührlich verzögert werden darf, ist nach der zutreffenden Ansicht des Bundespatentgerichtes allein die Prüfung, ob zwischen dem angemeldeten Zeichen und dem für gleiche oder gleichartige Waren angemeldeten Zeichen der Widersprechenden in ihrer eingetragenen oder zur Eintragung bestimmten Gestalt Übereinstimmung im Sinne des § 31 WZG besteht (vgl. BGHZ 39, 266, 271 - Sunsweet; GRUR 1963, 630 - Polymar; BGHZ 42, 307 - derma; BGHZ 44, 60, 62 - Agyn).

    Der Senat hat vielmehr ausdrücklich offengelassen, ob diese Benutzungslage auch dann zu beachten ist, wenn dies eine eingehende Beweisaufnahme erfordert (BGHZ 39, 266, 271f - Sunsweet; BGHZ 42, 307 - derma; BGHZ 44, 60, 64 - Agyn).

  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 22/64

    Verwechselbarkeit der Zeichen "Kaloderma" und "Liquiderma" - Gemeinsamer

    Er hat diesen Grundsatz nicht nur für den Fall der nachträglichen Entwicklung eines Warenzeichens zur berühmten Marke (BGHZ 19, 23, 28 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; BGHZ 25, 369, 372 [BGH 22.10.1957 - I ZR 96/56] - "mit dein feinen Whipp"), sondern auch für den der nachträglichen Verkehrsdurchsetzung eines Zeichenbestandteils (BGH GRUR 1957, 339, 341 - Venostasin; BGHZ 34, 299, 302 [BGH 17.02.1961 - I ZR 115/59] - Almglocke) ausgesprochen und dabei hervorgehoben, daß die gegenteilige Beurteilung einer Entziehung des dem beklagten Zeicheninhaber eingeräumten Zeichenrechts gleichkommen würde (vgl. dazu auch BGH GRUR 1960, 130, 131 - Sunpearl II; GRUR 1963, 622, 623 - Sunkist; 1963, 626, 628 unter 111, 2 - Sunsweet, insoweit in BGHZ 39, 266 nicht abgedruckt).

    Entgegen der Ansicht der Revision läßt sich dies auch nicht daraus folgern, daß in der Entscheidung BGHZ 34, 299, 302 [BGH 17.02.1961 - I ZR 115/59] - Almglocke und daran anschließend in den Entscheidungen BGH GRUR 1963, 622 - Sunkist und GRUR 1963, 626 - Sunsweet bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr, die auch dort von der Verkehrsgeltung eines Bestandteils des jeweiligen Klagezeichens abhing, im Zusammenhang mit der Prioritätsfrage von der "Anmeldung und Ingebrauchnahme" des angegriffenen Zeichens gesprochen worden ist.

  • BGH, 25.06.1965 - Ib ZB 1/64

    Zeichenrechtliches Widerspruchsverfahren

    Auch im Widerspruchsverfahren müsse die Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne geprüft weren (BGHZ 39, 266, 270 [BGH 03.05.1963 - Ib ZB 30/62] - Sunsweet).

    An dieser Beurteilung ändert es schließlich auch nichts, daß in der Rechtsprechung bisher noch offen geblieben ist, ob der Widersprechende unter bestimmten Voraussetzungen im Widerspruchsverfahren mit seinem Vorbringen zu hören ist, das Widerspruchszeichen sei in besonders starkem Maße benutzt und weise deshalb eine größere Kennzeichnungskraft auf, als bei Prüfung von Widersprüchen im allgemeinen zugrunde zu legen ist (vgl. BGHZ 39, 266, 271 [BGH 03.05.1963 - Ib ZB 30/62] - Sunsweet; BGHZ 42, 307, 310 [BGH 13.11.1964 - Ib ZB 11/63] - derma); denn die Frage, ob ein Zeichen im Verkehr stark durchgesetzt ist, kann sehr wohl bei dem Patentgericht bzw. Patentamt offenkundig sein, und es wäre wenig sinnvoll, diesem Umstand bei der Entscheidung über den Widerspruch unbeachtet zu lassen.

  • BPatG, 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95

    Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung Lindora als Marke in der Kosmetikbranche;

    Die vorliegende Entscheidung könnte jedoch nur dann hierauf gestützt werden, wenn die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nicht nur im Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung, sondern auch schon im Zeitpunkt der Anmeldung der angegriffenen Marke entsprechend erhöht war (vgl. BGH GRUR 1960, 130, 134 "Sunpearl II"; GRUR 1963, 626, 628 f "Sunsweet"; Althammer, Warenzeichengesetz, 4. Aufl 1989, § 31 Rdnr 44).
  • BGH, 02.05.1985 - I ZB 8/84

    Hinreichende Kennzeichnung einer Ware

    Das Patentamt hat auch nach Veröffentlichung der Anmeldung weiter von Amts wegen zu prüfen, ob ein absolutes Eintragungshindernis besteht, und dieses gegebenenfalls zu berücksichtigen (BGHZ 39, 266, 274 - Sunsweet); für die Anwendung verschiedener Maßstäbe bei dieser Prüfung vor bzw. nach erfolgter Bekanntmachung bietet das Gesetz - insbesondere die von der Rechtsbeschwerdeführerin hierfür genannte Verfahrensregel des § 5 Abs. 8 WGB - keine Grundlage.
  • BPatG, 07.04.2011 - 26 W (pat) 50/04

    Markenbeschwerdeverfahren - "MORGEN POST BRIEFSERVICE GMBH

    Weder durch ihre Verkehrsdurchsetzung noch zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Verfahren hat die Widerspruchsmarke eine erhöhte Kennzeichnungskraft erlangt: Um den erhöhten Schutzumfang einer Marke im Widerspruchsverfahren zu berücksichtigen, müssen dessen Voraussetzungen bereits im Prioritätszeitpunkt der jüngeren Marke vorgelegen haben (vgl. BPatG 24 W (pat) 255/95 - Lindora/ Linola; BGH GRUR 1963, 626 - Sunsweet; BGH GRUR 1960, 130 - Superpearl II) und im Entscheidungszeitpunkt noch fortbestehen (vgl. Hacker, a. a. O., Rn. 147 zu § 9).
  • BGH, 11.11.1993 - I ZB 18/91

    "Boy"; Entscheidung über eine nicht zugelassene Rechtsbeschwerde

  • BPatG, 19.01.2012 - 29 W (pat) 7/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "regioPost (Wort-Bild-Marke)/Post

  • BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63

    Löschung nicht eintragbarer Warenzeichen

  • BPatG, 03.08.2016 - 26 W (pat) 35/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "DIN-POST (Wort-Bild-Marke)/POST" -

  • BPatG, 08.04.2011 - 26 W (pat) 65/04

    Markenbeschwerdeverfahren - "Geo Post (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/POST

  • BPatG, 28.09.2016 - 26 W (pat) 23/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Hermes POST-SHOP/POST/Postshop (Unionsmarke,

  • BPatG, 19.10.2016 - 26 W (pat) 31/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Main PostLogistik Briefe. Schnell. Günstig.

  • BPatG, 28.09.2016 - 26 W (pat) 93/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "CITY CP POST (Wort-Bild-Marke)/POST/ Deutsche Post"

  • BPatG, 03.08.2016 - 26 W (pat) 19/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Die Neue Post Brief & Paketdienste

  • BGH, 12.02.1971 - I ZR 53/69

    Warengleichartigkeit von Rasier- und Handspiegeln mit Wandspiegeln - Beurteilung

  • BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74

    Löschung eines Warenzeichens, dass nach einem BGH-Urteil in einem anderen Fall

  • BPatG, 16.01.2020 - 30 W (pat) 516/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Andreas Heinz Knoche Bestattungen/Heinz Knoche

  • BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 61/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bunte Zeit/BUNTE" - keine Verwechslungsgefahr

  • BGH, 16.03.1966 - Ib ZB 11/64
  • BGH, 01.10.1969 - I ZB 10/68

    Gefahr unmittelbarer Verwechslung bei Markenzeichen - Rechtsprechung zur

  • BGH, 25.09.1963 - Ib ZR 26/62

    Verwendung eines eingetragenen Warenzeichens in ähnlich klingenden romanischen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht