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   BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62   

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https://dejure.org/1964,618
BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62 (https://dejure.org/1964,618)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1964 - Ib ZR 119/62 (https://dejure.org/1964,618)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1964 - Ib ZR 119/62 (https://dejure.org/1964,618)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwendung der Zeichen "TKS" und "WKS" - Vorliegen von Verwechslungsgefahr nach der Bildwirkung und der Klangwirkung - Versagung des Rechtsschutzes aus einem Warenzeichen unter Berufung auf das Freihaltebedürfnis der Mitbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 479
  • GRUR 1964, 381
  • DB 1964, 618
  • DB 1964, 619
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

    Dementsprechend hat der Verletzungsrichter den Grad der Kennzeichnungskraft im Verletzungsverfahren selbständig zu bestimmen (vgl. - noch zum Warenzeichengesetz - BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381, 383 f. - WKS Möbel I; vgl. weiter Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rdn. 340; Rohnke, GRUR 2001, 696, 701).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Diesen zufolge ist die Kennzeichnungskraft eines Zeichens, das sich im Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis durchgesetzt hat, nicht schwach; vielmehr ist in solchen Fällen jedenfalls regelmäßig von einer - mindestens normalen Kennzeichnungskraft auszugehen (vgl. BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381, 383 li. Sp. - WKS-Möbel; BGH, Urt. v. 5.6.1985 - I ZR 77/83, (GRUR 1986, 72, 73 - Tabacco d'Harar; vgl. ferner v. Gamm, WZG, § 4 Rdn. 85 m.w.N.; Busse/Starck, WZG, 6. Aufl., § 31 Rdn. 104; Althammer, WZG, 4. Aufl., § 31 Rdn. 29).
  • OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 2 U 162/16

    Unterlassungsanspruch wegen Markenrechtsverletzung: Analoge Anwendung der

    Der Verletzungsrichter hat den Grad der Kennzeichnungskraft im Verletzungsverfahren selbständig zu bestimmen (vgl. BGH, a.a.O., u.H. auf BGH, Urteil vom 13. März 1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381, 383 f. - WKS Möbel I; u.a.; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Oktober 2015 - I ZR 23/14, GRUR 2016, 197 - BOUNTY) und unter der beschriebenen Wechselwirkung zu befinden, ob eine Verwechslungsgefahr besteht.
  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 168/99

    Berufsgenossenschaft - Unfallversicherung - Ausstattungsrecht - Bildmarke -

    Hatte sich eine derartige Gruppe von Unternehmen zu einem rechtsfähigen Verband zusammengeschlossen, dessen Zweck insbesondere auch darin bestand, den Vertrieb von Waren (oder Dienstleistungen) unter einem gemeinsamen Zeichen zu fördern, ist darüber hinaus angenommen worden, daß das Ausstattungsrecht dem Verband als solchem zuwächst (vgl. BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381, 384 - WKS Möbel).

    Das Berufungsgericht hat sich für seine Auffassung zu Unrecht auf die "WKS Möbel"-Entscheidung berufen (BGH GRUR 1964, 381, 384).

    (4) Auch das weitere Erfordernis für die Entstehung einer Verbandsausstattung, daß sich die Verwender des Zeichens zu einem rechtsfähigen Verband zusammengeschlossen haben, der - zumindest auch - den Zweck hat, den Umsatz der einzelnen Mitglieder durch das Angebot ihrer Dienstleistungen unter einem gemeinsamen Zeichen zu fördern (vgl. BGH GRUR 1964, 381, 384 - WKS Möbel), ist im Streitfall erfüllt.

  • BGH, 12.03.1991 - KVR 1/90

    "Verbandszeichen"; Kartellrechtliche Zulässigkeit der Zuweisung bestimmter

    Das GWB hat allerdings gewerbliche Schutzrechte wie das Verbandszeichen als Rechtsinstitut unberührt gelassen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381 - WKS-Möbel; Urt. v. 24.9.1973 - KZR 2/73, WuW/E 1293, 1297 - Platzschutz; vgl. auch BGHZ 51, 263, 266 - Silobehälter).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verkehr gerade die Vorstellung hat, daß es sich um das Warenzeichen eines Verbandes handelt; es genügt vielmehr, wenn der Verkehr das Zeichen als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen oder aus mehreren miteinander in Beziehung stehenden Unternehmen auffaßt (vgl. dazu BGHZ 21, 182, 191 - Ihr Funkberater; 34, 299, 308 - Almglocke; BGH GRUR 1964, 381, 384 - WKS-Möbel).

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 66/02

    "CompuNet/ComNet II"; Beurteilung der Verwechslungsgefahr und der

    Den einzelnen Mitgliedsunternehmen einer Unternehmensgruppe kommt die Verkehrsbekanntheit eines einheitlich benutzten Unternehmenskennzeichens zugute, wenn der Verkehr das Kennzeichen auch dem einzelnen Unternehmen zuordnet (allg. Meinung: BGH, Urt. v. 17.3.1965 - Ib ZR 58/63, GRUR 1966, 38, 41 - Centra; Urt. v. 27.6.1975 - I ZR 81/74, GRUR 1975, 606, 607 = WRP 1975, 668 - IFA; Großkomm.UWG/Teplitzky, § 16 Rdn. 224 f.; Ingerl/Rohnke aaO § 15 Rdn. 56; zum Markenschutz: BGHZ 34, 299, 309 - Almglocke; BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381, 384 - WKS-Möbel; Urt. v. 11.10.2001 - I ZR 168/99, GRUR 2002, 616, 617 = WRP 2002, 544 - Verbandsausstattungsrecht).
  • BGH, 07.03.1979 - I ZR 45/77

    Buchstabenzusammenstellungen als Firmen- und Warenkennzeichnung

    Entsprechendes gilt hinsichtlich des ebenfalls beanspruchten Ausstattungsschutzes gemäß § 25 WZG; auch er setzt Verkehrsgeltung der von der Klägerin benutzten Buchstabenkombination voraus (vgl. BGH GRUR 1964, 381 - WKS- Möbel).

    Hat sich aber die fragliche Bezeichnung - trotz eines an sich bestehenden Freihaltebedürfnisses und der aufgrund dessen strengen Anforderungen an das Ausmaß der Durchsetzung - tatsächlich als betrieblicher Herkunftshinweis im Verkehr durchgesetzt, so kann dieser tatsächliche Zustand, der die Grundlage eines Individualschutzes bildet, nicht nachträglich wieder aus Gründen des Freihaltebedürfnisses in Frage gestellt werden (vgl. BGHZ 30, 357, 370, 371 - Nährbier; BGH GRUR 1964, 381, 383 - WKS).

  • LG Düsseldorf, 10.03.1998 - 4 O 399/96

    BIG II

    Ist eine Marke aufgrund Verkehrsdurchsetzung eingetragen worden, besteht eine Bindungswirkung nur insofern, als die Schutzfähigkeit der Marke nicht verneint werden darf (vgl. BGH, GRUR 1964, 381, 383 - WKS Möbel; Althammer, Warenzeichengesetz, 4. Auflage, § 4 WZG Rdnr. 62; Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Auflage, § 8 MarkenG Rdnr. 156).

    Hiervon ausgehend bestehen im Entscheidungsfall bereits Zweifel, ob überhaupt eine Verkehrsdurchsetzung im Sinne des § 8 Abs. 3 MarkenG gegeben ist, aus der sich gegebenenfalls eine normale Kennzeichnungskraft der Streitmarke herleiten ließe (vgl. hierzu BGH, GRUR 1964, 381, 383 - WKS Möbel; GRUR 1986, 72, 73; - Tabacco d' Harar; GRUR 1991, 609, 610 - SL; Althammer/Ströbele/Klaka, § 8 MarkenG Rdnr. 156).

  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 19/91

    Verwechslungsgefahr bei Firmenschlagworten mit gleichem Sinngehalt

    Derartigen Zeichen eignet, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, mindestens normale Kennzeichnungskraft, da sie die ihnen von Hause aus fehlende Unterscheidungskraft überwunden und sich als betriebliches Herkunftszeichen im Verkehr durchgesetzt haben (BGH, Urt. v. 13.3. 1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381, 383 li. Sp. - WKS-Möbel; BGHZ 113, 115, 118 - SL m.w.N.), wobei es auf ein etwa bestehendes Freihaltebedürfnis nicht ankommt (BGHZ 75, 7, 13 - LILA).
  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

    Wird die Eintragungsfähigkeit danach bejaht und das Zeichen eingetragen, so ist das Zeichen nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung in §§ 15, 24, 31 WZG vor Verwechslungen mit prioritätsjüngeren verwechselbaren Zeichen zu schützen; für die in § 16 WZG aufgeführten Angaben gilt lediglich die Besonderheit, daß der Zeicheninhaber einen nicht warenzeichenmäßigen Gebrauch hinnehmen muß, wobei zu beachten sein wird, daß der Verkehr bei Angaben dieser Art in der Annahme eines warenzeichenmäßigen Gebrauchs im allgemeinen zurückhaltender zu sein pflegt als bei sonstigen Kennzeichnungselementen (BGH GRUR 1964, 381, 383-WKS).

    Dies kann namentlich der Fall sein, wenn der Verkehr sich wegen des häufigen Vorkommens gleicher oder ähnlicher Zeichenbestandteile bei Waren verschiedener Herkunft daran gewöhnt hat, auf geringere Unterschiede in den Zeichen zu achten, obwohl ihm die nähere Bedeutung der übereinstimmenden Bestandteile nicht bekannt ist (vgl. BGH GRUR 1964, 381, 383 - WKS), oder wenn er in dem Warenzeichen überhaupt keinen Herkunftshinweis, sondern die Sachbezeichnung für die Ware selbst erblickt.

  • BGH, 27.06.1975 - I ZR 81/74

    Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit der Bezeichnung "IFA" als

  • BGH, 29.05.1968 - I ZR 74/66

    Verletzung der Zeichenrechte durch Bezeichnung und Etikettierung eines

  • LG Düsseldorf, 24.09.1996 - 4 O 263/96

    BIG

  • BPatG, 14.08.1998 - 33 W (pat) 41/98

    Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft mangels eigenartigen Gesamteindrucks

  • BGH, 09.10.1970 - I ZR 1/69

    Zeichenmäßige Benutzung der Bezeichnung "Nerz" für Haarspray - Verletzung des

  • BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 6/66
  • BGH, 26.10.1973 - I ZR 112/72

    Werben für Leistungen unter einer abgekürzten Bezeichnung - Verwendung einer

  • BGH, 24.09.1973 - KZR 2/73

    Ausschluss eines Vereinsmitglieds - Unwirksamkeit einer Kündigung - Auslegung

  • BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 5/66

    Anmeldung eines Wortzeichens - Widerspruch gegen die Eintragung eines Zeichens

  • BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 80/65

    Unterlassung der Verwendung einer Bezeichnung - Anspruch auf Schadensersatz -

  • BGH, 03.07.1970 - I ZR 2/69

    Schutz eines zusätzlichen Kennzeichnungsmittels - Kennzeichnungsmittel im Sinne

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