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   BGH, 31.05.1967 - Ib ZR 119/65   

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https://dejure.org/1967,1565
BGH, 31.05.1967 - Ib ZR 119/65 (https://dejure.org/1967,1565)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1967 - Ib ZR 119/65 (https://dejure.org/1967,1565)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1967 - Ib ZR 119/65 (https://dejure.org/1967,1565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Verbot der Herstellung von Fertigschlüsseln - Vertragliche Verpflichtung des Besteller gegenüber dem Schlüsselhersteller bei Ersatzschlüsseln für Zentralschlossanlagen - Bedeutung eines für eine Schließanlage aufgestellten Schließplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 817
  • GRUR 1968, 49
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.05.1964 - Ib ZR 4/63

    Rechte des Urhebers gegen den Hersteller von Tonbandgeräten aus seinem

    Auszug aus BGH, 31.05.1967 - Ib ZR 119/65
    Diese beruft sich nur ganz allgemein auf eine entsprechende Anwendung des für Eingriffe in urheberrechtliche Befugnisse entwickelten Rechtsgrundsatzes, daß gegen den Hersteller eines Gerätes die Unterlassungsklage entsprechend § 1004 BGB begründet ist, wenn das Gerät auf eine Benutzung zugeschnitten ist und zu einem Gebrauch angeboten wird, der im Regelfall zu einem Eingriff in urheberrechtliche Ausschließlichkeitsrechte führen muß (BGHZ 17, 266, 291 [BGH 18.05.1955 - I ZR 8/54]; 42, 118, 119, 123) [BGH 24.04.1964 - Ib ZR 4/63].

    Ferner hat der erkennende Senat auch für den Bereich des Urheberrechts bereits ausgesprochen, daß bei Lieferung eines Geräts, das sowohl zu rechtmäßigem Gebrauch als auch zu Eingriffen in Rechte Dritter benutzt werden kann, schon mit Rücksicht auf den Käuferkreis, der das Gerät zu rechtmäßigem Gebrauch erwirbt, ein generelles Verbot der Lieferung - wie es die Klägerin hier erstrebt - nicht erlassen werden kann (BGHZ 42, 118, 128) [BGH 24.04.1964 - Ib ZR 4/63].

  • BGH, 22.04.1958 - I ZR 67/57

    Programmhefte zu Berufsboxkämpfen

    Auszug aus BGH, 31.05.1967 - Ib ZR 119/65
    Die ohne den Villen des Veranstalters vorgenommene Lieferung von Programmheften für sportliche Veranstaltungen, die als Verstoß gegen § 1 UWG anzusehen ist (BGHZ 27, 264 ff), betrifft entgegen der Ansicht der Revision gleichfalls einen völlig abweichend gelagerten Fall.
  • BGH, 16.10.1962 - I ZR 162/60

    Mampe Halb und Halb II

    Auszug aus BGH, 31.05.1967 - Ib ZR 119/65
    Bei dieser Sachlage läßt sich die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Gefahr erstmaliger Zuwiderhandlung nicht allein damit begründen, daß die Beklagte im Rahmen der Erörterung der Herstellung von Rohlingen auch die Herstellung fertiger Schlüssel als nicht rechtswidrig bezeichnet hat; denn nicht jede im Rechtsstreit erklärte "Berühmung" begründet die ernstliche Gefahr erstmaliger Begehung der als rechtmäßig bezeichneten Handlung (BGH GRUR 1963, 218, 220 r - Mampe Halb und Halb II).
  • BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 37/62

    Nachbau von Spielbausteinen

    Auszug aus BGH, 31.05.1967 - Ib ZR 119/65
    Der hier zu beurteilende Sachverhalt läßt sich entgegen der Meinung der Revision auch nicht mit der Lieferung von Ergänzungen und Erweiterungen für eine von vorneherein als fortlaufend gedachte Serie vergleichen, mit deren Hilfe die ursprünglich gelieferte Einrichtung erst den von Anfang an angestrebten vollkommenen Gebrauchszweck erreicht (dazu BGH GRUR 1964, 621 - BGHZ 41, 55 - Klemmbausteine).
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Auszug aus BGH, 31.05.1967 - Ib ZR 119/65
    Diese beruft sich nur ganz allgemein auf eine entsprechende Anwendung des für Eingriffe in urheberrechtliche Befugnisse entwickelten Rechtsgrundsatzes, daß gegen den Hersteller eines Gerätes die Unterlassungsklage entsprechend § 1004 BGB begründet ist, wenn das Gerät auf eine Benutzung zugeschnitten ist und zu einem Gebrauch angeboten wird, der im Regelfall zu einem Eingriff in urheberrechtliche Ausschließlichkeitsrechte führen muß (BGHZ 17, 266, 291 [BGH 18.05.1955 - I ZR 8/54]; 42, 118, 119, 123) [BGH 24.04.1964 - Ib ZR 4/63].
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 135/10

    Unternehmensübergang - Einstweiliger Rechtsschutz bei Wettbewerbsverstoß:

    Im Übrigen ließe sich aus einer zum Zwecke der Verteidigung geäußerten Rechtsauffassung nicht schließen, dass die Beklagte sich auch entsprechend verhalten werde (vgl. BGH, GRUR 1968, 49, 50 - Zentralschlossanlagen; GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. § 8 UWG Rn. 1.19).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Die Tatsache allein, daß sich ein Beklagter gegen die Klage verteidigt und dabei die Auffassung äußert, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein, ist jedoch nicht als eine Berühmung zu werten, die eine Erstbegehungsgefahr begründet (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.1967 - Ib ZR 119/65, GRUR 1968, 49, 50 = WRP 1968, 54 - Zentralschloßanlagen; Urt. v. 24.4.1986 - I ZR 56/84, GRUR 1987, 45, 46 f. = WRP 1986, 603 - Sommerpreiswerbung; Urt. v. 12.7.1990 - I ZR 278/88, WM 1990, 1839, 1841 - Kreishandwerkerschaft II; Urt. v. 24.1.1991 - I ZR 133/89, GRUR 1991, 764, 765 f. = WRP 1991, 470 - Telefonwerbung IV, insoweit nicht in BGHZ 113, 282; Urt. v. 19.3.1992 - I ZR 122/90, GRUR 1992, 627, 630 = WRP 1992, 553 - Pajero; GroßKomm/Köhler, Vor § 13 UWG Rdn. 79; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 10 Rdn. 10, 12; Borck, WRP 1984, 583, 587).
  • BGH, 28.03.1996 - I ZR 39/94

    Verbrauchsmaterialien - Rufausbeutung

    Zur Verdeutlichung des Verwendungszwecks von Ersatzteil und Zubehör darf der Drittanbieter sachliche Hinweise geben; er kann selbst auf die Herstellermarke hinweisen, sofern diese allein beschreibend zur Klarstellung des Verwendungszwecks benutzt wird (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.1957 - I ZR 44/56, GRUR 1958, 343, 344 - Bohnergerät; Urt. v. 31.5.1967 - Ib ZR 119/65, GRUR 1968, 49, 51 - Zentralschloßanlagen; vgl. jetzt auch § 23 Nr. 3 MarkenG).
  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 20/90

    Systemunterschiede - Erstbegehungsgefahr; Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

    Besteht eine solche Absicht nicht und soll die Verteidigung des vergangenen Verhaltens als rechtmäßig ausschließlich zum Zweck des Obsiegens im laufenden Prozeß dienen, so ist es nach der auch insoweit gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Sache des Verletzers, diese ausschließliche Zielsetzung zweifelsfrei deutlich zu machen (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.1967 - Ib ZR 119/65, GRUR 1968, 49, 50 = WRP 1968, 54 - Zentralschloßanlagen; BGH, Urt. v. 5.11.1987 - I ZR 212/85, GRUR 1988, 313 = WRP 1988, 359 - Auto F. GmbH; BGH aaO. - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen).
  • BGH, 24.04.1986 - I ZR 56/84

    Sommerpreiswerbung

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, begründet nicht jede in einem Rechtsstreit erklärte Berühmung die ernstliche Gefahr erstmaliger Begehung der als rechtmäßig bezeichneten Handlung (BGH, Urt. v. 31.5.1967 - Ib ZR 119/65, GRUR 1968, 49, 50 - Zentralschloßanlagen m.w.N.).
  • BGH, 12.07.1990 - I ZR 278/88

    Kreishandwerkerschaft II - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Die Äußerung der Auffassung, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein, stellt für sich genommen aber noch keine Berühmung dar (vgl. BGH, Urt. v. 16.10.1962 - I ZR 162/60, GRUR 1963, 218, 220 - Mampe Halb und Halb II; BGH, Urt. v. 31.5.1967 - Ib ZR 119/65, GRUR 1968, 49, 50 - Zentralschloßanlagen).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 U 86/06

    Plasma-Erzeuger

    Die Tatsache allein, dass sich ein Beklagter gegen die Klage verteidigt und dabei die Auffassung äußert, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein, ist jedoch nicht als eine Berühmung zu werten, die eine Erstbegehungsgefahr begründet (vgl. BGH, GRUR 1968, 49, 50 - Zentralschlossanlagen; GRUR 1987, 45, 46 f. - Sommerpreiswerbung; GRUR 1991, 764, 765 f. - Telefonwerbung IV, GRUR 1992, 627, 630 - Pajero; GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe, m. w. Nachw.).
  • BGH, 24.02.1978 - I ZR 112/76
    Entgegen der Auffassung der Revision der Klägerin begründet nicht jede Berühmung eine Erstbegehungsgefahr; vielmehr sind die Umstände des Einzelfalles maßgebend (vgl. z.B. BGH GRUR 63, 218, 220 - Mampe Halb und Halb II, GRUR 68, 49, 50 - Zentralschloßanlage).
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