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   BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 119/66   

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https://dejure.org/1967,986
BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 119/66 (https://dejure.org/1967,986)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1967 - Ib ZR 119/66 (https://dejure.org/1967,986)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1967 - Ib ZR 119/66 (https://dejure.org/1967,986)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verstoßes gegen den lauteren Wettbewerb

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    NZ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 211
  • GRUR 1968, 259
  • BB 1968, 8
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.03.1962 - I ZR 144/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 119/66
    Die Frage, ob der Tatrichter einen angebotenen Sachverständigenbeweis, zu dem auch das Gutachten eines Meinungsforschungsinstituts zu zählen ist, übergehen darf, ohne die Vorschrift des § 286 ZPO zu verletzen, richtet sich nach den jeweiligen Umständen und insbesondere nach der Natur der zu beurteilenden Fragen (BGH GRUR 1963, 34, 35 - Werkstatt und Betrieb).
  • BGH, 24.02.1965 - IV ZR 81/64

    Schutz einer Namensabkürzung

    Auszug aus BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 119/66
    Es ist daher anerkannten Rechts, daß diese Abkürzungen erst dann schutzfähig nach § 16 Abs. 1 UWG sind, wenn sie sich als solche im Verkehr durchgesetzt haben (BGHZ 4, 167, 169 [BGH 11.12.1951 - I ZR 21/51]; 11, 214, 215 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52]; 43, 245, 252, 253), [BGH 24.02.1965 - IV ZR 81/64]d.h., wenn ein nicht unbeträchtlicher Teil des Verkehrs in ihnen die Bezeichnung eines bestimmten Unternehmens oder einer bestimmten Zeitung oder Zeitschrift sieht.
  • BGH, 29.10.1957 - I ZR 116/56
    Auszug aus BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 119/66
    Entgegen der Auffassung der Revision bedarf es nicht der Feststellung tatsächlicher Verwechslungen, vielmehr wird der Schutzanspruch schon durch die Möglichkeit von Verwechslungen ausgelöst (BGH GRUR 1958, 143, 146 - Schwardmann).
  • BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52

    Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz

    Auszug aus BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 119/66
    Es ist daher anerkannten Rechts, daß diese Abkürzungen erst dann schutzfähig nach § 16 Abs. 1 UWG sind, wenn sie sich als solche im Verkehr durchgesetzt haben (BGHZ 4, 167, 169 [BGH 11.12.1951 - I ZR 21/51]; 11, 214, 215 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52]; 43, 245, 252, 253), [BGH 24.02.1965 - IV ZR 81/64]d.h., wenn ein nicht unbeträchtlicher Teil des Verkehrs in ihnen die Bezeichnung eines bestimmten Unternehmens oder einer bestimmten Zeitung oder Zeitschrift sieht.
  • BGH, 11.12.1951 - I ZR 21/51

    GUZ - DUZ

    Auszug aus BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 119/66
    Es ist daher anerkannten Rechts, daß diese Abkürzungen erst dann schutzfähig nach § 16 Abs. 1 UWG sind, wenn sie sich als solche im Verkehr durchgesetzt haben (BGHZ 4, 167, 169 [BGH 11.12.1951 - I ZR 21/51]; 11, 214, 215 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52]; 43, 245, 252, 253), [BGH 24.02.1965 - IV ZR 81/64]d.h., wenn ein nicht unbeträchtlicher Teil des Verkehrs in ihnen die Bezeichnung eines bestimmten Unternehmens oder einer bestimmten Zeitung oder Zeitschrift sieht.
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Auszug aus BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 119/66
    Für die erfolgreiche Erhebung des Verwirkungseinwandes ist erforderlich, daß durch eine länger andauernde ungestörte Benutzung einer Bezeichnung ein Zustand geschaffen ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muß und den auch der Verletzte ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat (BGHZ 21, 66, 80) [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54].
  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 211/98

    Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten

    Denn auch für die nach § 5 MarkenG geschützten Kennzeichen gilt, daß das Schutzhindernis eines bestehenden Freihaltebedürfnisses mit Hilfe einer Durchsetzung des Kennzeichens innerhalb der angesprochenen Verkehrskreise überwunden werden kann (vgl. BGHZ 4, 167, 169 - DUZ; BGH, Urt. v. 15.6.1956 - I ZR 105/54, GRUR 1957, 29, 31 - Der Spiegel; Urt. v. 11.7.1958 - I ZR 187/56, GRUR 1959, 45, 47 - Deutsche Illustrierte; Urt. v. 15.11.1967 - Ib ZR 119/66, GRUR 1968, 259 - NZ; Urt. v. 12.11.1987 - I ZR 19/86, GRUR 1988, 638, 639 - Hauer's Auto-Zeitung; BGHZ 74, 1, 6 f. - RBB/RBT; Ingerl/Rohnke aaO § 5 Rdn. 28; Fezer, Markenrecht, 2. Aufl., § 15 MarkenG Rdn. 50; Deutsch/Mittas, Titelschutz, Rdn. 91 und 95; Goldmann, Der Schutz des Unternehmenskennzeichens, § 2 Rdn. 90 f. und § 6 Rdn. 45 f.).
  • OLG Hamburg, 01.03.2018 - 3 U 167/15

    Tagesschau vs. Tagesumschau, Werktitelschutz "Tagesschau" - Markenzeichenschutz:

    Das Schutzhindernis eines bestehenden Freihaltebedürfnisses kann mit Hilfe einer Durchsetzung des Kennzeichens innerhalb der angesprochenen Verkehrskreise überwunden werden (vgl. BGHZ 4, 167, 169 - DUZ; BGH, Urt. v. 15.06.1956, I ZR 105/54, GRUR 1957, 29, 31 - Der Spiegel; Urt. v. 11.07.1958, I ZR 187/56, GRUR 1959, 45, 47 - Deutsche Illustrierte; Urt. v. 15.11.1967, Ib ZR 119/66, GRUR 1968, 259 - NZ; Urt. v. 12.11.1987, I ZR 19/86, GRUR 1988, 638, 639 - Hauer's Auto-Zeitung; BGHZ 74, 1, 6 f. - RBB/RBT).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 205/98

    Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten

    Denn auch für die nach § 5 MarkenG geschützten Kennzeichen gilt, daß das Schutzhindernis eines bestehenden Freihaltebedürfnisses mit Hilfe einer Durchsetzung des Kennzeichens innerhalb der angesprochenen Verkehrskreise überwunden werden kann (vgl. BGHZ 4, 167, 169 - DUZ; BGH, Urt. v. 15.6.1956 - I ZR 105/54, GRUR 1957, 29, 31 - Der Spiegel; Urt. v. 11.7.1958 - I ZR 187/56, GRUR 1959, 45, 47 - Deutsche Illustrierte; Urt. v. 15.11.1967 - Ib ZR 119/66, GRUR 1968, 259 - NZ; Urt. v. 12.11.1987 - I ZR 19/86, GRUR 1988, 638, 639 - Hauer's Auto-Zeitung; BGHZ 74, 1, 6 f. - RBB/RBT; Ingerl/Rohnke aaO § 5 Rdn. 28; Fezer, Markenrecht, 2. Aufl., § 15 MarkenG Rdn. 50; Deutsch/Mittas, Titelschutz, Rdn. 91 und 95; Goldmann, Der Schutz des Unternehmenskennzeichens, § 2 Rdn. 90 f. und § 6 Rdn. 45 f.).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 8/89

    "Rialto"; Räumlich begrenzter Schutz einer Geschäftsbezeichnung gegenüber der

    Für die Beurteilung, ob einem Mitbewerber die kennzeichnungsmäßige Benutzung einer verwechslungsfähigen Bezeichnung in einem räumlich begrenzten Bereich auch dann untersagt werden kann, wenn dieser mit der beanstandeten Bezeichnung im gesamten Bundesgebiet tätig ist, sind die Individualinteressen der Parteien abzuwägen; es ist danach zu fragen, ob ein Rechtsanspruch nicht deshalb zurückzustehen hat, weil den damit verfolgten Interessen - auch unter Berücksichtigung des Grades der behaupteten Verwechslungsgefahr - gegenüber der Verwendung des Zeichens durch ein überregional tätiges Unternehmen eine überwiegende Bedeutung nicht zuzuerkennen ist (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.1967 - Ib ZR 113/66, GRUR 1968, 259, 261 - NZ; BGHZ 74, l, 8 - RBB/RBT).
  • EuG, 13.05.2020 - T-534/18

    Peek & Cloppenburg/ EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek) - Unionsmarke -

    Die von ihr angeführten Urteile betreffen zum einen eine Ablehnung, die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs bei Vorliegen eines ernsthaften Interesses der betreffenden Partei (die Partei, die den Unterlassungsanspruch durchsetzen möchte) als rechtsmissbräuchliches Verhalten einzustufen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. November 1967, Ib ZR 119/66, Ziff. IV. 1. b, Verwaltungsakte, S. 4288), und zum anderen die Möglichkeit, ein Verhalten in Anbetracht von Treuepflichten, die sich aus einer längerfristigen Zusammenarbeit der Parteien ergeben, als rechtsmissbräuchlich einzustufen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. April 1994, I ZR 22/92, Ziff. II. 3. b, Verwaltungsakte, S. 4291).
  • EuG, 13.05.2020 - T-446/18

    Peek & Cloppenburg / EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek & Cloppenburg) -

    Die von ihr angeführten Urteile betreffen zum einen eine Ablehnung, die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs bei Vorliegen eines ernsthaften Interesses der betreffenden Partei (die Partei, die den Unterlassungsanspruch durchsetzen möchte) als rechtsmissbräuchliches Verhalten einzustufen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. November 1967, Ib ZR 119/66, Ziff. IV. 1. B, Verwaltungsakte, S. 4519), und zum anderen die Möglichkeit, ein Verhalten in Anbetracht von Treuepflichten, die sich aus einer längerfristigen Zusammenarbeit der Parteien ergeben, als rechtsmissbräuchlich einzustufen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. April 1994, I ZR 22/92, Ziff. II. 3. b, Verwaltungsakte, S. 4523).
  • BGH, 07.03.1979 - I ZR 45/77

    Buchstabenzusammenstellungen als Firmen- und Warenkennzeichnung

    Der erkennende Senat hat es daher in seiner Entscheidung vom 15. November 1967 (GRUR 1968, 259, 261 - NZ) insoweit auch nur auf eine solche Abwägung der kollidierenden Parteiinteressen abgestellt.
  • EuG, 13.05.2020 - T-444/18

    Peek & Cloppenburg / EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek & Cloppenburg) -

    Die von ihr angeführten Urteile betreffen zum einen eine Ablehnung, die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs bei Vorliegen eines ernsthaften Interesses der betreffenden Partei (die Partei, die den Unterlassungsanspruch durchsetzen möchte) als rechtsmissbräuchliches Verhalten einzustufen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. November 1967, Ib ZR 119/66, Ziff. IV. 1. b, Verwaltungsakte [Ergänzungsakte 6/7], S. 135), und zum anderen die Möglichkeit, ein Verhalten in Anbetracht von Treuepflichten, die sich aus einer längerfristigen Zusammenarbeit der Parteien ergeben, als rechtsmissbräuchlich einzustufen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. April 1994, I ZR 22/92, Ziff. II. 3. b, Verwaltungsakte [Ergänzungsakte 6/7], S. 139).
  • EuG, 13.05.2020 - T-535/18

    Peek & Cloppenburg/ EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek's) - Unionsmarke -

    Die von ihr angeführten Urteile betreffen zum einen eine Ablehnung, die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs bei Vorliegen eines ernsthaften Interesses der betreffenden Partei (die Partei, die den Unterlassungsanspruch durchsetzen möchte) als rechtsmissbräuchliches Verhalten einzustufen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. November 1967, Ib ZR 119/66, Ziff. IV. 1 b, Verwaltungsakte, S. 2465), und zum anderen die Möglichkeit, ein Verhalten in Anbetracht von Treuepflichten, die sich aus einer längerfristigen Zusammenarbeit der Parteien ergeben, als rechtsmissbräuchlich einzustufen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. April 1994, I ZR 22/92, Ziff. II. 3. b, Verwaltungsakte, S. 2469).
  • EuG, 13.05.2020 - T-443/18

    Peek & Cloppenburg/ EUIPO - Peek & Cloppenburg (Vogue Peek & Cloppenburg) -

    Die von ihr angeführten Urteile betreffen zum einen eine Ablehnung, die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs bei Vorliegen eines ernsthaften Interesses der betreffenden Partei (die Partei, die den Unterlassungsanspruch durchsetzen möchte) als rechtsmissbräuchliches Verhalten einzustufen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. November 1967, Ib ZR 119/66, Ziff. IV. 1. b, Verwaltungsakte, S. 4652), und zum anderen die Möglichkeit, ein Verhalten in Anbetracht von Treuepflichten, die sich aus einer längerfristigen Zusammenarbeit der Parteien ergeben, als rechtsmissbräuchlich einzustufen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. April 1994, I ZR 22/92, Ziff. II. 3. b, Verwaltungsakte, S. 4655, 4656).
  • EuG, 13.05.2020 - T-445/18

    Peek & Cloppenburg / EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek & Cloppenburg) -

  • OLG Köln, 04.04.1997 - 6 U 178/96

    Titelschutz, FAMILY

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