Rechtsprechung
   BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 13/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1243
BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 13/64 (https://dejure.org/1966,1243)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1966 - Ib ZR 13/64 (https://dejure.org/1966,1243)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1966 - Ib ZR 13/64 (https://dejure.org/1966,1243)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,1243) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beruhen eines Schlusses auf der unvollständigen Würdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme - Mangelnde Neuheit des Klagemusters bei bereits vorhandenen, im Gesamteindruck ähnlichen Produkten auf dem Markt vor Hinterlegung des Klagegeschmacksmusters - ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Laternenflasche

    § 13 GeschmMG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 478
  • GRUR 1966, 681
  • DB 1966, 575
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.1955 - I ZR 208/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 13/64
    Diese Begriffe sind zwar weit auszulegen; auch kann der Zeicheninhaber unter Umständen gegen denjenigen vorgehen, der die sachlichen Mittel der Warenkennzeichnung an die Hersteller der mit ihnen zu versehenden Waren liefert (vgl. BGH GRUR 1956, 179 - Ettal-Flasche); ferner hat der Bundesgerichtshof in der genannten Entscheidung angenommen, die körperliche Wiedergabe eines Bildzeichens (dort einer bestimmten Flaschenform) durch Herstellung eines dem Bilde entsprechenden Gegenstandes verletze das Zeichen dann, wenn die Wiedergabe zeichennäßig, also in einer Weise benutzt werde, daß der Verkehr sie als Hinweis auf einen bestimmten Betrieb ansehe, wozu Verkehrsgeltung nicht erforderlich sei.
  • BGH, 23.10.1963 - Ib ZB 40/62

    Abbildung einer Warenverpackung

    Auszug aus BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 13/64
    Dem liegt im wesentlichen die Erwägung zugrunde, daß andernfalls auch ohne Verkehrsgeltung ein absoluter Schutz der Ausgestaltung von Verpackungen erreicht werden könnte, der die den Mitbewerbern zu Gebote stehenden Gestaltungsmöglichkeiten unbillig beschränken könnte (BGHZ 41, 187, 191 [BGH 23.10.1963 - Ib ZB 40/62] = GRUR 1964, 454, 455 - Palmolive).
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59

    Buntstreifensatin

    Auszug aus BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 13/64
    Da nach dem übereinstimmenden Parteivorbringen Likörflaschen in Laternenform schon vor der Hinterlegung des Klagemusters verbreitet worden sind, muß für die Frage, ob sich in diesem eine schöpferische Leistung in dem bereits erörterten Sinne verkörpert, auf den sich in den vorveröffentlichten Mustern offenbarenden Formenschatz zurückgegriffen werden (vgl. BGH GRUR 1962, 144, 146 - Buntstreifensatin - sowie das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 21. Mai 1965 - Ib ZR 121/63 - Zündaufsatz).
  • BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 121/63

    Übereinstimmung des Klagemusters mit dem ordnungsgemäß angemeldeten und

    Auszug aus BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 13/64
    Da nach dem übereinstimmenden Parteivorbringen Likörflaschen in Laternenform schon vor der Hinterlegung des Klagemusters verbreitet worden sind, muß für die Frage, ob sich in diesem eine schöpferische Leistung in dem bereits erörterten Sinne verkörpert, auf den sich in den vorveröffentlichten Mustern offenbarenden Formenschatz zurückgegriffen werden (vgl. BGH GRUR 1962, 144, 146 - Buntstreifensatin - sowie das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 21. Mai 1965 - Ib ZR 121/63 - Zündaufsatz).
  • BGH, 07.10.2020 - I ZR 137/19

    Papierspender

    Der Schutzfähigkeit eines Erzeugnisses als (Gemeinschafts-)Geschmacksmuster steht es nicht entgegen, dass für dasselbe Erzeugnis ein technisches Schutzrecht beantragt oder erteilt wurde (Fortführung von BGH, Urteil vom 9. Februar 1966 - Ib ZR 13/64, GRUR 1966, 681, 683 [juris Rn. 31] - Laternenflasche).

    Zwar weist die Revision zutreffend darauf hin, dass es der Schutzfähigkeit eines Erzeugnisses als Geschmacksmuster nicht entgegensteht, dass für dasselbe Erzeugnis ein technisches Schutzrecht beantragt oder erteilt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1966 - Ib ZR 13/64, GRUR 1966, 681, 683 [juris Rn. 31] - Laternenflasche; Ruhl in Ruhl/Tolkmitt aaO Art. 8 Rn. 54 f.; Jestaedt in Eichmann/Jestaedt/Fink/Meiser aaO Art. 8 GGV Rn. 6; Eichmann/Jestaedt in Eichmann/Jestaedt/Fink/Meiser aaO Teil A Rn. 76 und § 3 DesignG Rn. 8 f.; BeckOK.Designrecht/Thiele aaO Art. 8 GGV Rn. 6).

  • OLG Hamburg, 28.07.2016 - 5 U 142/13

    Design: Voraussetzung der Eigenart eines Designs; Offenbarung von

    (b) Indes können bereits geringfügige Abweichungen von vorbekannten Designs die die Neuheit eines Designs begründen (BGH GRUR 1966, 681, 683 - Laternenflasche; Eichmann in: Eichmann/von Falckenstein/Kühne, DesignG, 5. Aufl., § 2 Rn. 9; Bulling/Langöhrig/Hellwig, a.a.O., Rn. 43).

    Es ist der Klägerin zwar darin zuzustimmen, dass eine fehlende Eigenart nicht daraus hergeleitet werden kann, dass ein Zeuge bekundet, es seien bereits vor dem Anmeldetag ähnliche Erzeugnisse von Dritten verbreitet worden, wenn nicht zugleich einzelne Erscheinungsmerkmale dargelegt werden (vgl. BGH GRUR 1966, 681, 683 - Laternenflasche; GRUR 1967, 375, 378 - Kronleuchter; Eichmann/von Falckenstein/Kühne, DesignG, 5. Aufl., § 42 Rn. 40).

  • OLG Saarbrücken, 27.04.2005 - 1 U 175/03

    Verletzungsprozess des Lizenznehmers für ein Geschmacksmusterrecht: Beurteilung

    Weil die Neuheit - ebenso wie die Rechtsinhaberschaft des Anmelders und Lizenzgebers - nach ständiger Rechtsprechung gemäss § 39 GeschmMG n.F. ( § 13 a.F. ) aufgrund der unstreitig erfolgten Anmeldung vermutet wird ( vgl. BGH GRUR 58, 613, 614 ; GRUR 60, 244, 245 ; Eichmann / v. Falckenstein a.a.O. Rn. 58 ), war es Aufgabe der Beklagten, konkrete Umstände aufzuzeigen, aufgrund deren sich Zweifel an der Neuheit ergeben, d.h. sie musste dem eingetragenen Felgenmuster neuheitsschädliche Muster entgegenhalten ( BGH GRUR 66, 681, 683 ; 58, 510 ).

    Wegen der Neuheitsvermutung des § 13 GeschmMG a.F. ist es nach ständiger Rechtsprechung ( BGH GRUR 66, 681, 683 ; 58, 10 ) Sache des Verletzers eines eingetragenen Geschmacksmusters, neuheitsschädliche Muster entgegenzuhalten.

  • BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72

    Zur hinreichenden Gestaltungshöhe des Geschmacksmusterschutzes bei Schaltern

    Aus dem Gesamtvergleich mit den vorbestehenden Formgestalungen ergibt sich, ob in der vorausgegangenen gestalterischen Entwicklung auf dem fraglichen Sachgebiet bereits Formen und Formelemente bestanden, die dem Geschmacksmuster so nahe kommen, daß es auf dieser Grundlage auch ein nur durchschnittlichem Können eines Mustergestalters ohne eigenschöpferische Zutat hätte geschaffen werden können (BGH in GRUR 1966, 681, 683 Laternenflasche).
  • BGH, 18.09.1981 - I ZR 11/80

    Original-Maraschino

    Ebenso ist aber in der Rechtsprechung anerkannt, daß ein Bildzeichen auch durch die körperliche Wiedergabe des bildlich dargestellten oder eines damit verwechslungsfähigen Gegenstandes verletzt werden kann (RGZ 155, 374, 377 - Kaffeekanne; BGH GRUR 1956, 179, 180 - Ettaler-Klosterlikör; GRUR 1966, 681, 685 - Laternenflasche).
  • BGH, 21.01.1977 - I ZR 49/75

    Trockenrasierer

    Wie bereits das Reichsgericht und sodann mehrfach der Bundes gerichtshof entschieden haben, liegt in dem Vertrieb einer Ware, deren äußeres Erscheinungsbild mit einem geschützten Bildzeichen übereinstimmt oder verwechslungsfähig ist, keine Warenzeichenverletzung, wenn das Erscheinungsbild das Wesen der Ware selbst ausmacht, weil es dann an einem Warenzeichen mäßigen Gebrauch fehlt (RGZ 115, 235, 239 - Bandmaster; BGHZ 11, 129, 132 - Zählkassette, für Ausstattung; BGH GRUR 1959 S. 423, 424 - Fußballstiefel, für Ausstattung; GRUR 1962 S. 144, 148 - Buntstreifensatin, für Ausstattung; GRUR 1966 S. 681, 685 - Laternenflasche).
  • OLG Frankfurt, 09.12.2021 - 6 U 50/20

    Designrecht: Verletzung eines Designs für Deckenleuchten

    Indes können bereits geringfügige Abweichungen von vorbekannten Designs die Neuheit eines Designs begründen (BGH GRUR 1966, 681, 683 - Laternenflasche; Eichmann/von Falckenstein/Kühne, DesignG, 5. Aufl., § 2 Rn 9).
  • OLG Zweibrücken, 04.11.2004 - 4 U 149/03

    Abgrenzung von Geschmacks- und Gebrauchsmusterschutz für einen

    Solche wären insbesondere deshalb erforderlich gewesen, weil schon geringe Abweichungen von bekannten Modellen genügen können, einen Musterschutz zu begründen (BGH GRUR 1966, 681) und es auch immer wieder vorkommt, dass Personen behaupten, schon Ähnliches gemacht zu haben, wenn ein entsprechendes Muster angemeldet wird (BGH GRUR 1963, aaO).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2002 - 20 U 120/02

    Verletzung von Markenrechten wegen des Vertriebs von Schaumzuckerware unter dem

    Auch unter der Geltung des alten Warenzeichengesetzes war anerkannt, dass trotz Bindung des Verletzungsrichters an die Eintragung des Warenzeichens eine Zeichenverletzung bei Vertrieb einer Ware, deren äußeres Erscheinungsbild mit einem geschützten Bildzeichen in Gestalt der Abbildung der Ware übereinstimmte oder verwechslungsfähig war, mangels zeichenmäßigen Gebrauchs verneint werden konnte (vgl. BGH, GRUR 1977, 602, 605 f. - Trockenrasierer; BGH, GRUR 1966, 681, 685 - Laternenflasche; GRUR 1962).
  • BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 110/64

    Anforderungen an das ästhetische Erscheinungsbild eines Modells hinsichtlich

    Für diesen Fall hat der erkennende Senat bereits ausgesprochen (Urteil vom 9. Februar 1966, Ib ZR 13/64 - Laternenflasche), daß die Neuheit des Klagemusters in der Regel nicht durch Formgebungen in Frage gestellt werden kann, deren einzelne Gestaltungselemente dem Gericht nicht dargelegt werden können, und daß dies vor allem dann gilt, wenn ein Laie auf dem Gebiet der Formgestaltung nur eine "Ähnlichkeit" der zu vergleichenden Modelle zu bezeugen vermag.
  • LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 14c O 129/07

    Ansprüche aus einem Geschmacksmuster bzgl. einer Taschenlampe

  • BGH, 26.06.1970 - I ZR 122/68

    Feststellen der Eigentümlichkeit eines Geschmackmusters, das es eintragungsfähig

  • LG Düsseldorf, 02.09.2003 - 4a O 212/00

    Ansprüche wegen Nachbildung eines Geschmacksmusters durch einen Bilderrahmen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht