Rechtsprechung
BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 137/65 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verstoßes gegen den lauteren Wettbewerb
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Teppichreinigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1968, 118
- GRUR 1968, 205
- DB 1968, 78
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68
Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht …
In seiner Entscheidung vom 15. November 1967 (GRUR 1968, 205, 206 - Teppichreinigung) hat der Senat die Frage offengelassen, ob auch einem Verein, der sich - wie die Revision hervorhebt - ausschließlich auf dem Gebiet des Handels und Gewerbes betätigt, der aus eigenem Recht Unterlassungsklagen und nach anerkannter Rechtsprechung auch Widerrufs- und Herausgabeansprüche geltend machen darf, gemäß § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 9 GG ein Bestands- und Betätigungsschutz im Sinne der Rechtsprechung zum Recht am eingerichteten Gewerbebetrieb zuerkannt werden könnte. - BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 141/04
Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung - keine Anwendbarkeit des UWG
Nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum ist die bloße Mitgliederwerbung von Gewerkschaften kein "geschäftlicher Verkehr" im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BGH 6. Oktober 1964 - VI ZR 176/63 - BGHZ 42, 210 = AP BGB § 54 Nr. 6, zu C II 1 a der Gründe; BAG 11. November 1968 - 1 AZR 16/68 - BAGE 21, 201, zu 3 der Gründe; vgl. auch BGH 15. November 1967 - Ib ZR 137/65 - GRUR 1968, 205 - "Teppichreinigung" -, zu II 2 a der Gründe; 14. Januar 1972 - I ZR 95/70 - GRUR 1972, 427 - "Mitgliederwerbung" -, zu II der Gründe; 20. Oktober 1983 - I ZR 130/81 - DB 1984, 823 - "Erbenberatung" -, zu II 1 der Gründe;… Köhler/Piper UWG 3. Aufl. Einführung Rn. 199 mwN). - BGH, 20.02.1997 - I ZR 12/95
Emil-Grünbär-Klub - Getarnte Werbung; Förderung fremden Wettbewerbs
des Wettbewerbs erfolgt (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.1967 -Ib ZR 137/65, GRUR 1968, 205, 207 - Teppichreinigung;… Urt. v. 14.1.1972 - I ZR 95/70, GRUR 1972, 427, 428 - Mitgliederwerbung; kritisch dazu, vor allem mit Blick auf die Spendenwerbung;… Hoffrichter-Daunicht, Festschrift v. Gamm, 1990, S. 39, 42 ff.;… Ullmann, Festschrift Traub, 1994, S. 411, 413 f.).
- BGH, 28.11.1969 - I ZR 139/67
Sportkommission
Die reine Mitgliederwerbung unterläge von vornherein nicht den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften (BGH GRUR 1968, 205, 207 - Teppichreinigung; BGHZ 42, 210, 218 [BGH 06.10.1964 - VI ZR 176/63] = NJW 1965, 29 - Gewerkschaften; BAG NJW 1969, 861, 862).Zwar kann ein Idealverein durch herabsetzende oder unrichtige Äußerungen bei der Mitgliederwerbung einen anderen Verein mittelbar dadurch schwächen, daß dessen Mitgliederbestand und damit sein Beitragsaufkommen zurückgeht, was für die Anwendung des § 824 BGB genügen würde (BGH GRUR 1968, 205 - Teppichreinigung; BGHZ 42, 210 für das Verhältnis zweier Gewerkschaften zueinander).
Ob unter Berücksichtigung diese Grundsätze einem Idealverein nach § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 9 GG ein Bestands- und Betätigungsschutz, ähnlich wie gewerblichen Unternehmen nach der Rechtsprechung zum Recht am eingerichteten Gewerbebetrieb, zuerkannt werden könnte, hat der Senat bisher offengelassen (GRUR 1968, 205, 206 - Teppichreinigung und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 15. Oktober 1969 - I ZR 3/68; bejahend dagegen der VI. Zivilsenat in BGHZ 42, 210 und das BArbG NJW 1969, 861 jeweils zu Art. 9 Abs. 3 GG für Unlauterkeiten von Gewerkschaften bei der Mitgliederwerbung).
- BGH, 25.06.1992 - I ZR 60/91
Erdgassteuer - Wettbewerbsförderungsabsicht; Meinungsfreiheit
Von einer verbandsinternen Tätigkeit ohne wettbewerblichen Bezug, wie sie der Senat bei Fachverbänden in Einzelfällen angenommen hat (BGH, Urt. v. 15.11.1967 - Ib ZR 137/65, GRUR 1968, 205, 207 - Teppichreinigung;… Urt. v. 14.1. 1972 - I ZR 95/70, GRUR 1972, 427, 428 - Mitgliederwerbung), kann im vorliegenden Fall sonach nicht ausgegangen werden. - BGH, 14.01.1972 - I ZR 95/70
Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs - Handeln im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken …
Die reine Mitgliederwerbung eines Idealvereins unterliegt daher mangels eines Handelns zu Zwecken des wirtschaftlichen Wettbewerbs regelmäßig nicht den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften (vgl. BGH GRUR 1968, 205, 207 - Teppichreinigung; BGHZ 42, 210, 218 [BGH 06.10.1964 - VI ZR 176/63] - Gewerkschaften; BAG NJW 1969, 861, 862; BGH NJW 1970, 378, 380 [BGH 28.11.1969 - I ZR 139/67] - Sportkommission).Ausnahmsweise hat die Rechtsprechung die Anwendung der Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gegenüber der Mitgliederwerbung von Idealvereinen dann nicht für ausgeschlossen erachtet, wenn eine solche Werbung des Vereins in die Öffentlichkeit getragen wird und ihrer Art nach geeignet ist, den Wettbewerb der Mitglieder gegenüber ihren Mitbewerbern zu fördern (BGH GRUR 1968, 205, 207 - Teppichreinigung).
- BayObLG, 29.01.2002 - 4St RR 122/01
Geschäftsverkehr nach Markenrecht - Ausstattung von Sportlern durch Idealverein
Denn mit einem solchen Ziel verfolgt ein Idealverein keine geschäftlichen Zwecke, und zwar auch dann nicht" wenn er in Konkurrenz mit anderen nicht wirtschaftlich tätigen Sportvereinen steht und zu dieser Maßnahme greift, um mehr neue Mitglieder zu gewinnen (vgl. dazu z.B. BGH GRUR 1980, 309; 1972, 427; NJW 1970, 378; GRUR 1968, 205; BGHZ 42, 211). - OLG Hamburg, 26.04.2001 - 3 U 241/00
Wettbewerbsförderung durch Fachverband - Hinweis der Mitglieder auf günstige …
Die Anwendung der UWG-Vorschriften auf die Mitgliederwerbung von Fachverbänden ist jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn diese Werbung in die Öffentlichkeit getragen wird und ihrer Art nach geeignet ist, nicht nur den Mitgliederbestand der miteinander in Konkurrenz stehenden Verbände, sondern mittelbar auch den Wettbewerb ihrer Mitglieder zu fördern (BGH GRUR 1968, 205 - Teppichreinigung), anders dagegen bei reiner Mitgliederwerbung (BGH GRUR 1972, 427 - Mitgliederwerbung). - BGH, 20.10.1983 - I ZR 130/81
Mitgliederwerbung eines Idealvereins als ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs - …
Das wäre nur dann der Fall, wenn es sich um eine "reine" Mitgliederwerbung handelte, durch die die Wettbewerbsverhältnisse im geschäftlichen Verkehr nicht berührt würden und wettbewerblich weitergehende Interessen nicht verfolgt würden (vgl. BGH GRUR 1968, 205, 206 - Teppichreinigung; GRUR 1970, 182 Sportkommission; GRUR 1972, 427, 428 - Mitgliederwerbung; GRUR 1973, 371 = WRP 1973, 93 - Gesamtverband). - BGH, 10.11.1972 - I ZR 60/71
Vertretung der gemeinsamen Interessen der Kunststoff verarbeitenden Industrie …
Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich auch von denen, die den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 15. November 1967, GRUR 1968, 205 ff - Teppichreinigung - und vom 14. Januar 1972 - GRUR 72, 427 - zugrunde lagen. - LG Hamburg, 28.02.2006 - 312 O 865/05
"Immobilienverband Deutschland": Irreführender Vereinsname!
- LG Hamburg, 28.02.2006 - 312 O 665/05
- LG Berlin, 05.07.2005 - 16 O 714/04
- BGH, 10.10.1995 - VI ZR 54/95
Vermögensrechtliche Einordnung eines Unterlassungsanspruchs - Voraussetzungen für …
- OLG Celle, 27.04.1989 - 13 U 113/88
Unterlassung irreführender Angaben in einem Werbeprospekt eines …