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   BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 140/64   

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https://dejure.org/1966,842
BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 140/64 (https://dejure.org/1966,842)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1966 - Ib ZR 140/64 (https://dejure.org/1966,842)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1966 - Ib ZR 140/64 (https://dejure.org/1966,842)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinterlegung eines gewerblichen Musters beim Amt für die Internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle - Entstehung eines inländischen Geschmacksmusterschutzes - Verbreitung eines nach einem Geschmacksmuster gefertigten Erzeugnisses im Ausland - ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Myoplastic

    § 7 Abs. 2 GeschmMG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 499
  • MDR 1967, 109
  • GRUR 1967, 533
  • DB 1966, 1964
  • DB 1966, 1966
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 145/62

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über den Haftungsausschluss gegenüber Dritten bei

    Auszug aus BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 140/64
    Es läßt sich deshalb zwar nicht mit Sicherheit feststellen, daß hinsichtlich der Warenbezeichnung M. ein echtes Lizenzverhältnis vorgelegen hat, das den Beklagten zur Verwendung des Zeichens für selbst hergestellte Waren oder zur Anbringung des Zeichens an fremden Waren ermächtigte, und bei dessen Beendigung in aller Regel die Befugnis des Lizenznehmers zur Benutzung des Zeichens auch dann ihr Ende findet, wenn dieser die Kosten der Werbung für das Zeichen getragen und für dasselbe Verkehrsgeltung erlangt hat (BGH GRUR 1963, 485 ff - Mickey-Maus-Orangen; Urteil des erkennenden Senats vom 3. Juni 1964 - Ib ZR 145/62 - Sectolin; BGH GRUR 1959, 87, 89 - Fischl).

    Für die aus dem aufgelösten Vertragsverhältnis herzuleitende Pflicht zur Unterlassung der Bezeichnung M. ist es unerheblich, ob der Kläger für diese den besonderen Schutz des Warenzeichenrechts in Anspruch nehmen kann (Urteil des erkennenden Senats vom 3. Juni 1964 - Ib ZR 145/62 - Sectolin).

  • BGH, 14.12.1954 - I ZR 65/53

    Schutz von Modeneuheiten

    Auszug aus BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 140/64
    Nachvertragliche Pflichten können nach § 242 BGB insofern bestehen, als Treu und Glauben unter Umständen verlangen, daß der eine Vertragsteil auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses solche Handlungen unterläßt, durch die dem anderen die ihm durch den Vertrag gewährten Vorteile wieder entzogen oder wesentlich geschmälert werden würden (RGZ 111, 303; 161, 330, 338; BGHZ 16, 4, 10 [BGH 14.12.1954 - I ZR 65/53] - Damenmäntel; BGH Betrieb 1952, 553; JZ 1956, 95; Larenz, Schuldrecht I 7. Aufl. S. 117).

    Da das Berufungsgericht insoweit eine Auslegung der Vertragserklärungen der Parteien nicht vorgenommen und von einer näheren Bestimmung der nachvertraglichen Pflichten der Parteien abgesehen hat, ist der Senat nicht gehindert, selbständig und frei den Vertragsinhalt insoweit durch Auslegung zu ermitteln (BGHZ 16, 4, 10) [BGH 14.12.1954 - I ZR 65/53].

  • BGH, 09.03.1966 - Ib ZR 36/64

    Eisrevue III

    Auszug aus BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 140/64
    Soweit dabei der Gesichtspunkt eines mitwirkenden Verschuldens des Vaters des Klägers in Betracht kommt, wird auf die Ausführungen in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil des erkennenden Senats vom 9. März 1966 - Ib ZR 36/64 - Eisrevue III - verwiesen; danach scheidet der Gesichtspunkt des mitwirkenden Verschuldens insoweit aus, als dem Verletzten, der sein Recht zögerlich geltend macht, als Schadensersatz nur das zugebilligt wird, was bei der vertraglichen Überlassung des Rechts üblicherweise auch von Dritten entrichtet zu werden pflegt.
  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Auszug aus BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 140/64
    Sofern der Schadensersatzanspruch weiterhin auf die Verletzung der Rechte des Klägers aus der IR-Marke gestützt bleibt, wird im Hinblick auf die Besonderheiten der Schadensberechnung bei Verletzung von Warenzeichenrechten (BGHZ 44, 372 - GRUR 1966, 375 ff - Meßmer-Tee II -)die Prüfung des vom Kläger behaupteten Heimatschutzes seines Warenzeichens in Frankreich nachzuholen sein.
  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 180/61

    Micky-Maus-Orangen - Hinweis auf frühere Warenausstattung nach Ablauf eines

    Auszug aus BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 140/64
    Es läßt sich deshalb zwar nicht mit Sicherheit feststellen, daß hinsichtlich der Warenbezeichnung M. ein echtes Lizenzverhältnis vorgelegen hat, das den Beklagten zur Verwendung des Zeichens für selbst hergestellte Waren oder zur Anbringung des Zeichens an fremden Waren ermächtigte, und bei dessen Beendigung in aller Regel die Befugnis des Lizenznehmers zur Benutzung des Zeichens auch dann ihr Ende findet, wenn dieser die Kosten der Werbung für das Zeichen getragen und für dasselbe Verkehrsgeltung erlangt hat (BGH GRUR 1963, 485 ff - Mickey-Maus-Orangen; Urteil des erkennenden Senats vom 3. Juni 1964 - Ib ZR 145/62 - Sectolin; BGH GRUR 1959, 87, 89 - Fischl).
  • BGH, 28.10.1958 - I ZR 114/57
    Auszug aus BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 140/64
    Es läßt sich deshalb zwar nicht mit Sicherheit feststellen, daß hinsichtlich der Warenbezeichnung M. ein echtes Lizenzverhältnis vorgelegen hat, das den Beklagten zur Verwendung des Zeichens für selbst hergestellte Waren oder zur Anbringung des Zeichens an fremden Waren ermächtigte, und bei dessen Beendigung in aller Regel die Befugnis des Lizenznehmers zur Benutzung des Zeichens auch dann ihr Ende findet, wenn dieser die Kosten der Werbung für das Zeichen getragen und für dasselbe Verkehrsgeltung erlangt hat (BGH GRUR 1963, 485 ff - Mickey-Maus-Orangen; Urteil des erkennenden Senats vom 3. Juni 1964 - Ib ZR 145/62 - Sectolin; BGH GRUR 1959, 87, 89 - Fischl).
  • BGH, 14.01.1958 - I ZR 40/57

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von nicht Sonderrecht unterstellten

    Auszug aus BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 140/64
    Der Neuheit des Modells steht es nach diesem Recht insbesondere auch entgegen, wenn der Inhaber die Anmeldung und Niederlegung erst vornimmt, nachdem ein nach dem Modell gefertigtes Erzeugnis verbreitet worden ist (§ 7 Abs. 2 GeschmMG), mag diese Verbreitung auch auf den Inhaber des Musters oder Modells zurückgehen (BGH GRUR 1958, 351, 352 - Deutschlanddecke).
  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61

    Bleiarbeiter

    Auszug aus BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 140/64
    Dagegen kann allerdings nicht etwa zu Lasten des Beklagten der Zeitpunkt der außergerichtlichen Verwarnung vom 23. April 1956 zugrundegelegt werden, denn die Frage ist gerade, ob das zwischen diesem Zeitpunkt und der Klageerhebung liegende Verhalten des Vaters des Klägers den Einwand der Verwirkung rechtfertigt; auf den Zeitpunkt der außergerichtlichen Verwarnung kann es in solchen Fällen nur dann ankommen, wenn die Einreichung der entsprechenden Klage alsbald nachfolgt (BGH GRUR 1963, 478, 480 unter 2 - Bleiarbeiter).
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Auszug aus BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 140/64
    Für die Anerkennung des Verwirkungseinwandes ist ferner die Feststellung einer Verkehrsgeltung im Sinne des § 25 WZG auf Seiten des Beklagten zwar nicht unerläßlich (vgl. BGHZ 21, 66 - Hausbücherei).
  • RG, 05.10.1939 - V 87/39

    1. Kann Eigenschaft eines gekauften Baugrundstücks die aus der örtlichen Lage und

    Auszug aus BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 140/64
    Nachvertragliche Pflichten können nach § 242 BGB insofern bestehen, als Treu und Glauben unter Umständen verlangen, daß der eine Vertragsteil auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses solche Handlungen unterläßt, durch die dem anderen die ihm durch den Vertrag gewährten Vorteile wieder entzogen oder wesentlich geschmälert werden würden (RGZ 111, 303; 161, 330, 338; BGHZ 16, 4, 10 [BGH 14.12.1954 - I ZR 65/53] - Damenmäntel; BGH Betrieb 1952, 553; JZ 1956, 95; Larenz, Schuldrecht I 7. Aufl. S. 117).
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 56/09

    ICE

    Für die Zeit vor dem Inkrafttreten des § 66 GeschmMG ergab sich diese Rechtsfolge aus Art. 7 Abs. 1 Haager Abkommen vom 28. November 1960 (BGBl. 1962 II S. 774; vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1966 - Ib ZR 140/64, GRUR 1967, 533, 535 - Myoplastic zu Art. 4 Abs. 2 Satz 2 Haager Abkommen, Londoner Fassung; Urteil vom 24. März 2011 - I ZR 211/08 Rn. 25 - Schreibgeräte).
  • BGH, 05.12.2023 - KZR 101/20

    Fernwärmenetz Stuttgart

    Gemäß § 241 Abs. 2 BGB hat der Vertragspartner darüber hinaus - auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses - solche Handlungen zu unterlassen, durch die dem anderen die ihm durch den Vertrag gewährten Vorteile wieder entzogen oder wesentlich geschmälert werden würden (vgl. RGZ 111, 298, 303; 161, 330, 338; BGH, Urteile vom 14. Dezember 1954 - I ZR 65/53, BGHZ 16, 4 [juris Rn. 13] - Damenmäntel; vom 26. Oktober 1966 - Ib ZR 140/64, GRUR 1967, 533 [juris Rn. 36] - Myoplastik).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    Für die Zeit vor dem Inkrafttreten des § 66 GeschmMG ergab sich diese Rechtsfolge aus Art. 7 Abs. 1 Haager Abkommen vom 28. November 1960 (BGBl. 1962 II S. 774; vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1966 - Ib ZR 140/64, GRUR 1967, 533, 535 - Myoplastic, zu Art. 4 Abs. 2 Satz 2 Haager Abkommen, Londoner Fassung, RGBl. 1937 II S. 606).
  • OLG München, 15.05.2003 - 29 U 1977/03

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage gegen einen

    Insbesondere bedarf die Frage, ob im Streitfall die materiellrechtlichen Voraussetzungen des deutschen Geschmacksmustergesetzes für ein im Inland wirksames Geschmacksmusterrecht gegeben sind (vgl. zu den Rechtwirkungen der internationalen Hinterlegung BGH GRUR 1967, 533, 535 - Myoplastic), möglicherweise aufwändigerer Klärung.
  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931

    Unterlassung der Veröffentlichung einer Patentschrift; Unterlassungsanspruch;

    Zur Klarstellung der vom Erfinder bezeichneten Aufgabe kann bei der Prüfung auch auf die Aussagen in der Beschreibung über die behaupteten Vorteile der Erfindung gegenüber den Nachteilen bereits bekannter Maßnahmen zurückgegriffen werden (BGH vom 27.10.1966 MDR 1967, 109/110; Ullmann in: Benkard, Patentgesetz, 9. Aufl. 1993, § 14 PatG Rdnr. 107; Keukenschrijver in: Busse, Patentgesetz, 5. Aufl. 1999, § 1 PatG Rdnr. 76).
  • OLG Köln, 07.03.2003 - 6 U 134/02

    Nachahmung aus geschmacksmusterrechtlicher Sicht

    Denn diese Hinterlegung ersetzt nur die für den Rechtsschutz erforderlichen formellen Erfordernisse nach den betreffenden nationalen Rechtsordnungen (vgl. - für die frühere Fassung des HMA - BGH GRUR 67, 533, 535 - "Myoplast").
  • OLG Nürnberg, 10.11.1998 - 3 U 3219/98

    Die aus einem Pachtvertrag nachwirkende Treuepflicht; Nutzung einer Telefonnummer

    Die Rechtsprechung hat hieraus z.B. den Schluß gezogen, daß es dem Pächter eines Unternehmens untersagt ist, nach Vertragsbeendigung für sich eine Marke eintragen zu lassen, die mit der Marke verwechselt werden kann, die bisher von ihm und in Zukunft vom Verpächter in dem früher verpachteten Unternehmen verwandt wurde (BGH, LM Nr. 2 zu § 2 GeschmMG [Bl. 3 ff.] = NJW 1967, S. 499 = MDR 1967, S. 109 = BB 1967, S. 54 "Myroplastik").
  • BGH, 13.02.1970 - I ZR 51/68

    Verwirkung zeichenrechtlicher Ansprüche - Bestehen einer engen Zusammenarbeit

    Da sonach das Berufungsgericht die Verwechslungsgefahr rechtsirrtumsfrei bejaht hat, erübrigt sich die Prüfung, ob im Streitfall zusätzlich die Verletzung einer nachvertraglichen Unterlassungspflicht in Betracht kommt (vgl. BGH GRUR 1967, 533, 536 - Myoplastic).
  • BGH, 26.06.1972 - KZR 37/71

    Frage der Wirksamkeit eines Vertrages bei unwirksamer fristloser Kündigung -

    Nach Ermittlung des Inhalts des Vertrages ist zu prüfen, ob die Beklagten aufgrund einer nachvertraglichen Pflicht zur Unterlassung der Benutzung der Bezeichnungen in ihren Firmennamen, auf den Geräten und beim Vertrieb von nicht nach dem Vertrage gefertigten Heiz- und Warmwasserkostenverteilern bzw. nicht vom Kläger bezogenen Wasserzählern verpflichtet sind (vgl. BGH GRUR 1967, 533, 536 - Myoplastic) oder ob dem Kläger kraft Gesetzes ein Unterlassungsanspruch zusteht.
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