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   BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 46/63   

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https://dejure.org/1965,811
BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 46/63 (https://dejure.org/1965,811)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1965 - Ib ZR 46/63 (https://dejure.org/1965,811)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1965 - Ib ZR 46/63 (https://dejure.org/1965,811)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff der Alleinstellungswerbung - Bezeichnung eines Produkts als "das Beste" - Verwendung des Superlativs in einer Werbung - Werbung für Fertigbrei - Werbung mit dem Hinweis "Mutti gibt mir immer nur das Beste" - Verwendung des Komparativs in einer Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1965, 363
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.04.1957 - I ZR 115/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 46/63
    Das Berufungsgericht entnimmt den Alleinstellungscharakter in erster Linie der Wortbedeutung des beanstandeten Werbetextes und wendet in Übereinstimmung mit der Entscheidung BGH GRUR 1957, 600, 602 - Westfalenblatt - den an sich zutreffenden Erfahrungssatz an, daß ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verbraucher die Werbung ihrem Wortsinn entsprechend verstehe.

    In dem vom Berufungsgericht herangezogenen Fall BGH GRUR 1957, 600, 602, handelte es sich - ebenso wie in der Entscheidung GRUR 1963, 34, 35 - Werkstatt und Betrieb - um die Große einer Zeitung, mithin um eine Angabe, die auf Grund der Auflagenhöhe durchaus faßlich und nachprüfbar erscheint.

    Auszugehen ist - in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Entscheidung BGH GRUR 1957, 600, 602 - von dem Wortsinn der beanstandeten Werbung.

  • BGH, 16.03.1962 - I ZR 144/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 46/63
    In dem vom Berufungsgericht herangezogenen Fall BGH GRUR 1957, 600, 602, handelte es sich - ebenso wie in der Entscheidung GRUR 1963, 34, 35 - Werkstatt und Betrieb - um die Große einer Zeitung, mithin um eine Angabe, die auf Grund der Auflagenhöhe durchaus faßlich und nachprüfbar erscheint.
  • BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 42/62
    Auszug aus BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 46/63
    Da die Plakatwerbung der Beklagten in Ermangelung einer erkennbar gegen andere Wettbewerber gerichteten Aussage auch keine unzulässige vergleichende Werbung darstellt (vgl. dazu BGH GRUR 1964, 33, 36 - Bodenbeläge), ist die Klage weder aus § 3 UWG noch aus § 1 UWG begründet.
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Ob die beworbenen Cerealienprodukte der Beklagten für den angesprochenen Verbraucher "das Beste jeden Morgen" sind, hängt in erster Linie von den persönlichen geschmacklichen Vorlieben und Frühstücksgewohnheiten des Einzelnen, aber auch von der unterschiedlichen körperlichen Konstitution der Menschen und ihren Lebens-, Arbeits- und Umweltbedingungen ab (vgl. BGH, Urt. v. 15.01.1965 - Ib ZR 46/63, GRUR 1965, 363, 364 - Fertigbrei).

    Dies liegt nicht nur in den bereits angesprochenen unterschiedlichen körperlichen Bedürfnissen der Menschen, sondern auch darin begründet, daß selbst in der Wissenschaft unterschiedliche und wechselnde Auffassungen über die "beste" Ernährungsweise vertreten werden (vgl. BGH GRUR 1965, 363, 364 - Fertigbrei).

    Da es vorliegend um Waren des täglichen Bedarfs geht und das Berufungsgericht seine Würdigung unter Heranziehung der - in der Revisionsinstanz uneingeschränkt überprüfbaren - Lebenserfahrung vorgenommen hat, kann der Senat abschließend selbst beurteilen, wie der Werbeslogan von den in Betracht kommenden Verkehrskreisen aufgefaßt wird (vgl. BGH GRUR 1965, 363, 365 - Fertigbrei; vgl. auch zur Überprüfung von Feststellungen aufgrund von Erfahrungswissen in der Revisionsinstanz Bornkamm, WRP 2000, 830, 833).

    Auszugehen ist dabei vom Wortsinn des angegriffenen Werbeslogans (vgl. BGH, Urt. v. 16.4.1957 - I ZR 115/56, GRUR 1957, 600, 602 - Westfalenblatt; GRUR 1965, 363, 365 - Fertigbrei; GRUR 1989, 608, 609 - Raumausstattung).

    Dabei wird den umworbenen Schulhausmeistern - ebenso wie den in der Werbung angesprochenen Müttern von Kleinkindern (vgl. BGH GRUR 1965, 363, 365 - Fertigbrei) - bewußt sein, daß die Frage nach einer optimalen oder der gesündesten Ernährung von Schulkindern in den Pausen aufgrund der unterschiedlichen Konstitution der Kinder nicht generell und einheitlich beantwortet werden kann, ferner, daß die hierzu vertretenen Auffassungen Schwankungen unterliegen.

  • LG Düsseldorf, 21.05.2021 - 38 O 3/21

    LG Düsseldorf erneut: Beschränkung des fliegenden Gerichtsstands in § 14 Abs. 2

    Ob solches bei Aussagen, in denen ein Superlativ gebraucht wird, der Fall ist, hängt davon ab, ob nach der Verkehrsauffassung in der Werbeangabe eine jedenfalls in ihrem Kern konkret fassbare und einer Nachprüfung zugängliche Tatsachenbehauptung liegt (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1989 - I ZR 125/87 - Raumausstattung, GRUR 1989, 608 [unter II]; Urteil vom 15. Januar 1965 - Ib ZR 46/63 - Fertigbrei, GRUR 1965, 363 [unter II 2 a]).
  • OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07

    Werbeaussage "Immer der günstigste Preis. Garantiert!"

    Ob ein beachtlicher Teil des Verkehrs dem Wortsinn einer Superlativwerbung die Behauptung einer Alleinstellung entnimmt, beurteilt sich danach, ob in ihr nach der Verkehrsauffassung eine jedenfalls in ihrem Kern konkret fassbare und einer Nachprüfung zugängliche Tatsachenbehauptung liegt (vgl. BGH GRUR 1989, 608, 609 -Raumausstattung; BGH GRUR 1965, 363, 364 -Fertigbrei).
  • OLG Hamburg, 16.12.2013 - 5 U 278/11

    Probieren Sie jetzt selbst den Testsieger* im Geschmack, Nr. 1 im Geschmack -

    Da sich die streitgegenständliche Werbung in der Frauenzeitschrift "L..." an allgemeine Verkehrskreise wendet, zu denen auch die Mitglieder des Senats zählen, kann der Senat aus eigener Kenntnis beurteilen, wie die Werbeslogans "Nr. 1 im Geschmack" und "Probieren Sie jetzt selbst den Testsieger* im Geschmack!" in der konkreten Aufmachung der Werbung von den in Betracht kommenden Verkehrskreisen verstanden werden (vgl. BGH, GRUR 1965, 363, 365 - Fertigbrei).
  • OLG Köln, 07.04.2017 - 6 U 134/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Internetproviders mit der Aussage "das

    So hat der Bundesgerichtshof in der von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidung vom 15.01.1965 (Ib ZR 46/63, BB 1965, 560 - Fertigbrei) angenommen, dass die Äußerung "Mutti gibt mir immer nur das Beste", nicht irreführend sei, weil der Verkehr mit dieser Formulierung auf die Inhaltsstoffe des Fertigbreis abziele und die Bekömmlichkeit der Kindernahrung auch von der Konstitution des Kleinkindes abhinge.
  • OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 129/07

    Irreführende Werbung: Alleinstellungsbehauptung hinsichtlich eines

    Ob ein nicht unbeachtlicher Teil der Verbraucher dem Wortsinn einer Superlativwerbung die Behauptung einer Alleinstellung entnimmt, beurteilt sich maßgeblich danach, ob nach der Verkehrsauffassung in der Werbeaussage eine, jedenfalls in ihrem Kern, konkret fassbare und einer Nachprüfung zugängliche Tatsachenbehauptung liegt (BGH GRUR 89, 608, 609 - Raumausstattung; BGH GRUR 65, 363, 364 - Fertigbrei).
  • OLG Hamburg, 25.02.2016 - 3 U 153/15

    Verlinkung in den Handyshop - Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende

    Da sich die streitgegenständliche Werbung für Mobilfunkgeräte an allgemeine Verkehrskreise wendet, zu denen auch die Mitglieder des Senats zählen, kann der Senat aus eigener Kenntnis beurteilen, wie die streitgegenständlichen Werbeaussagen in der konkreten Aufmachung der Werbung von den in Betracht kommenden Verkehrskreisen verstanden werden (vgl. BGH, GRUR 1965, 363 [365] - Fertigbrei).
  • OLG Hamburg, 06.11.2003 - 5 U 62/03

    Irreführende Werbung im Sinne von § 3 UWG - zur Zulässigkeit der Anpreisung von

    Ob ein nicht unbeachtlicher Teil der Verbraucher dem Wortsinn einer Superlativwerbung die Behauptung einer Alleinstellung entnimmt, beurteilt sich maßgeblich danach, ob nach der Verkehrsauffassung in der Werbeaussage eine, jedenfalls in ihrem Kern, konkret fassbare und einer Nachprüfung zugängliche Tatsachenbehauptung liegt (BGH GRUR 89, 608, 609 - Raumausstattung; BGH GRUR 65, 363, 364 - Fertigbrei).

    Die angesprochenen Verbraucher werden sie vielmehr "als eine allgemein suggestive Anpreisung mit erkennbar subjektivem Gepräge auffassen, weil jeder Einzelne nur für sich beantworten kann", ob diese Aussage für ihn zutrifft oder nicht (vgl. BGH a.a.O., S. 78 - Das Beste jeden Morgen) und die Auffassungen darüber, welcher Geschmackseindruck der "saftigste" ist, Schwankungen unterliegen (vgl. BGH GRUR 65, 363, 365- Fertigbrei).

  • BGH, 25.10.1974 - I ZR 94/73

    Unschlagbar

    Wird für ein technisches Erzeugnis, für das es anerkannte und nachprüfbare Leistungsmerkmale gibt, gegenüber Fachleuten mit dem Wort "unschlagbar" geworben, so kann das als ernstgemeinte Inanspruchnahme der alleinigen technischen und/oder wirtschaftlichen Spitzenstellung aufgefaßt werden (Abgrenzung zu BGH GRUR 1965, 363 - Fertigbrei und GRUR 1965, 365 - Lavamat II).

    Es liege nicht anders als in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen "Fertigbrei" (GRUR 1965, 363 - Werbespruch: "Mutti gibt mir immer nur das Beste") "Lavamat II" (GRUR 1965, 365 - Werbespruch: "AEG-Lavamat, den und keinen anderen") und "Sinnbild und Maßstab" (GRUR 1965, 438 - für Desinfektionsmittel), in denen die Werbesprüche sämtlich nur als subjektive Werturteile und Anpreisungen allgemeiner Art angesehen worden seien, nicht aber als Angaben über geschäftliche Verhältnisse.

  • OLG Hamburg, 11.02.2009 - 5 U 130/08

    Wettbewerbsrecht: Irreführende Superlativwerbung und Alleinstellungsbehauptung;

    Ob ein beachtlicher Teil des Verkehrs dem Wortsinn einer Superlativwerbung die Behauptung einer Alleinstellung entnimmt, beurteilt sich danach, ob in ihr nach der Verkehrsauffassung eine, jedenfalls in ihrem Kern, konkret fassbare und einer Nachprüfung zugängliche Tatsachenbehauptung liegt (vgl. BGH GRUR 1989, 608, 609 -Raumausstattung; BGH GRUR 1965, 363, 364 -Fertigbrei).
  • BGH, 20.04.1989 - I ZR 125/87

    "Raumausstattung"; Begriff der Alleinstellungswerbung

  • BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68

    Melitta-Kaffee

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1981 - 2 A 27/81

    Rechtmäßigkeit eines benutzten Werbespruchs ; Irreführende Bezeichnung eines

  • BGH, 02.04.1971 - I ZR 22/70

    Unterlassungsanspruch wegen einer Werbung mit dem Buchtitel "Das große deutsche

  • LG Hamburg, 24.08.2010 - 416 O 108/10

    Der Slogan "Wer das Beste will, entscheidet sich nicht für irgendein Netz" stellt

  • OLG München, 21.06.1990 - 29 U 2430/90

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • KG, 04.04.2000 - 5 U 10170/99

    Spitzenstellungsberühmung eines Radiosenders

  • OLG Rostock, 19.04.1995 - 2 U 13/95

    Anforderungen an die Geeignetheit eines einem Firmennamen vorangestellten Slogans

  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 19/64

    Frage der wettbewerbswidrigen, vergleichenden Werbung im Falle der Auszeichnung

  • KG, 06.03.1992 - 5 U 2674/90

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Verhaltensregeln des Deutschen Werberates

  • KG, 31.03.1981 - 5 U 209/81

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften wegen

  • BGH, 19.03.1971 - I ZR 129/69

    Irreführende Werbeangaben auf Geschäftsbriefbögen - Bedeutung des Wortsinns einer

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