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   BGH, 27.01.1965 - Ib ZR 47/63   

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https://dejure.org/1965,2648
BGH, 27.01.1965 - Ib ZR 47/63 (https://dejure.org/1965,2648)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1965 - Ib ZR 47/63 (https://dejure.org/1965,2648)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1965 - Ib ZR 47/63 (https://dejure.org/1965,2648)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Kommanditisten für rückständige Fernsprechgebühren einer Gesellschaft - Begründung des Fernsprechteilnehmerverhältnisses - Träger von Rechten und Pflichten einer Personengesamtheit bzw. Personenvereinigung als Fernsprechteilnehmer - Fernsprechordnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 759 (Ls.)
  • MDR 1965, 361
  • DB 1965, 392
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 31.08.1937 - III 9/37

    1. Können die Bedingungen der Fernsprechordnung im Rechtsweg auf ihre

    Auszug aus BGH, 27.01.1965 - Ib ZR 47/63
    Die Fernsprechordnung ist nicht nur eine Verwaltungsverordnung, sondern eine Rechtsverordnung mit allgemein verbindlicher Kraft (RGZ 155, 333, 334), das gleiche gilt für die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen (vgl. BGH LM FernsprechO Nr. 2 - dort für die zu § 12 erlassenen Ausführungsbestimmungen), im besonderen auch für die hier in Rede stehenden Ausführungsbestimmungen zu § 10 FernsprechO.
  • BGH, 13.02.1985 - VIII ZR 154/84

    Formularmäßige Vereinbarung einer 10-jährigen Laufzeit eines Mietvertrages über

    Denn wenn in einer Rechtsverordnung mit allgemein verbindlicher Kraft (zur Fernsprechordnung vom 24. November 1939 vgl. BGH Urteile vom 23. Juni 1961 - I ZR 105/59 = LM FernsprechO Nr. 2 undvom 27. Januar 1965 - Ib ZR 47/63 = LM FernsprechO Nr. 5) die Vertragsdauer auf mindestens zehn Jahre festgelegt ist, ohne daß es darüber einer Vereinbarung mit dem einzelnen Teilnehmer bedarf (vgl. Aubert, Fernmelderecht, I. Teil, 3. Aufl., S. 235 m.Nachw.), ist kein Grund ersichtlich, im privatwirtschaftlichen Bereich bei gleicher Interessenlage des Benutzers eine - wenn auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffene - Vereinbarung desselben Inhalts als anstößig zu bewerten.
  • BGH, 23.01.1970 - I ZR 54/69

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Pflicht zur Zahlung von Fernsprechgebühren

    Der vorlegende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 27. Januar 1965 (Ib ZR 47/63, LM Nr. 5 zur Fernsprechordnung vom 24. November 1938 = BB 1965, 303) die Auffassung vertreten, daß § 9 Abs. 1 Satz 2 PAG nicht durch § 40 Abs. 1 VwGO außer Kraft gesetzt worden sei, sondern für Streitigkeiten über die Pflicht zur Zahlung von Fernsprechgebühren weiterhin den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffne.

    Denselben Standpunkt hat, wie erwähnt, der vorlegende Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1965 (aaO) eingenommen.

    Andererseits zeigt gerade der vorliegende Fall, wie auch schon die Entscheidung des vorlegenden Senats vom 27. Januar 1965 (aaO) und die eine ähnliche Frage betreffende Entscheidung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 1961 (aaO), daß im Rahmen solcher Verfahren oft Sachfragen entschieden werden müssen, die zu den typischen Entscheidungsgegenständen der ordentlichen Gerichte gehören, wie z.B. gesellschaftsrechtliche Fragen.

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