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   BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 9/64   

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https://dejure.org/1965,152
BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 9/64 (https://dejure.org/1965,152)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1965 - Ib ZR 9/64 (https://dejure.org/1965,152)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1965 - Ib ZR 9/64 (https://dejure.org/1965,152)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Waren gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 13 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) - Voraussetzungen für den Schutz auf Grund des Warenzeichengesetzes (WZG) - Anforderungen an das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr bei Branchenverschiedenheit - ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    White Horse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1966, 267
 
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Wird zitiert von ... (58)

  • OLG München, 30.09.2021 - 6 U 6754/20

    Offizielles Stadtportal der Stadt München muenchen.de verstößt gegen Grundsatz

    Ein schutzwürdiger Besitzstand kann in diesen Fällen nicht entstehen (vgl. BGH GRUR 1966, 267, 271 - White Horse; Ohly in Ohly/Sosnitza aaO § 8 Rn. 177 a.E.).
  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 195/99

    VOSSIUS & PARTNER

    Die Rechtsprechung verlangt daher für ein Eingreifen des kollektivrechtlichen Schutzes des § 3 UWG, daß das Allgemeininteresse durch täuschende Angaben über geschäftliche Verhältnisse verletzt sein muß (BGH, Urt. v. 7.7.1965 - Ib ZR 9/64, GRUR 1966, 267, 270 - White Horse; GRUR 1970, 528, 531 - Migrol; Urt. v. 19.10.1989 - I ZR 22/88, GRUR 1990, 68, 69 = WRP 1990, 274 - VOGUE-Ski; Piper in Köhler/Piper aaO § 3 Rdn. 367 f.).
  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 158/82

    DIMPLE

    Denn gerade der Kreis des Verkehrs, der die Marke "DIMPLE" kennt und deshalb nach der Feststellung des Berufungsgerichts mit ihr besondere Gütevorstellungen verbindet - also insbesondere der Kreis derjenigen, die mit einiger Regelmäßigkeit Whisky tatsächlich kaufen und trinken -, kommt - dies hätte das Berufungsgericht nicht nur auf Grund der allgemeinen Lebenserfahrung, sondern auch in Anlehnung an die von ihm in einem früheren Fall getroffene und vom Bundesgerichtshof gebilligte Feststellung (vgl. BGH Urt. v. 07.07.1965 - Ib ZR 9/64, GRUR 1966, 267, 270 - White Horse) ergänzend auch im vorliegenden Fall feststellen können - als Käuferkreis für gehobene Kosmetikartikel in Frage, und zwar insbesondere für Herrenkosmetik, wie die Beklagte sie unter der von ihr angemeldeten identischen Marke in den Vertrieb zu bringen beabsichtigt.
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