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   BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 92/62   

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https://dejure.org/1964,119
BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 92/62 (https://dejure.org/1964,119)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1964 - Ib ZR 92/62 (https://dejure.org/1964,119)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1964 - Ib ZR 92/62 (https://dejure.org/1964,119)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Untersagung eines inländischen Zeichenrechtes - Wesen des Warenzeichens - Maßstab für die Gefahr der Verwechslung eines Zeichens - Werbefunktionen und Schutzfunktionen des Warenzeichens - Wirkung der im Ausland vorgenommenen Maßnahmen des Zeicheninhabers auf das ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Maja

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 41, 84
  • NJW 1964, 972
  • MDR 1964, 388
  • GRUR 1964, 372
  • BB 1964, 446
  • DB 1964, 581
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 20.09.1927 - II 409/26

    Warenzeichenrecht. Territorialität. Internationale Registrierung

    Auszug aus BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 92/62
    Sie vertritt mit dem Landgericht die Auffassung, aus dem Territorialitätsgrundsatz, wie er seit der Entscheidung des Reichsgerichts vom 20. September 1927 (RGZ 118, 76) allgemein anerkannt ist, müsse gefolgert werden, daß im Ausland vorgenommene Maßnahmen des Zeicheninhabers nicht die Wirkung einer Erschöpfung der Rechte aus dem inländischen Warenzeichen haben könnten.

    Der Begründung dieser Rechtsprechung ist allerdings der Boden entzogen, seitdem anerkannt ist, daß der Schutz des Warenzeichens sich auf das Gebiet des Erteilungsstaates beschränkt (RGZ 118, 76).

  • RG, 02.05.1902 - II 45/02

    1. Steht der Anwendung des § 7 Abs. 1 des Warenbezeichnungsgesetzes auf eine

    Auszug aus BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 92/62
    Die Frage, ob die der Klage zugrunde liegenden, aus dem Zeichenrecht fließenden Befugnisse des Inhabers des Warenzeichens durch das Inverkehrbringen der mit dem "Maja"-Zeichen versehenen Waren im Ausland verbraucht worden sind, ist nach der inländischen Rechtsordnung zu beurteilen, unter der das erteilte Inlandszeichen steht (RGZ 51, 263, 268).

    Diese Auffassung wird zutreffend damit begründet, daß der Rechtsinhaber damit die in dem Zeichenrecht liegenden Vorteile wahrgenommen habe und daß einem weiteren Verbietungsrecht die gebotene Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse des Wirtschaftsverkehrs entgegenstehe; schon der erste Abnehmer soll die vom Zeicheninhaber oder mit seiner Erlaubnis gekennzeichnete und in Verkehr gebrachte Ware frei verwerten können und auch der weitere Verkehr soll in dem Vertriebe der Ware nicht gehindert sein (RGZ 50, 229; 51, 263, 266; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl., Anm. 17 zu § 15 WZG; Finger GRUR 1941, 402, 403).

  • BGH, 06.03.1951 - I ZR 40/50

    Übertragung eines Warenzeichens

    Auszug aus BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 92/62
    Als durch die Einfuhr der mit dem Warenzeichen versehenen Ware beeinträchtigt kämen in derartigen Fällen lediglich die dem Warenzeichen wesenseigenen Aufgaben der Herkunftskennzeichnung oder der Garantie für die gleichbleibende Eigenschaft der gekennzeichneten Ware (vergl. hierzu BGHZ 1, 241, 246; RGZ 161, 29, 38) in Betracht; die letztere Funktion läßt das Berufungsgericht zu Unrecht beiseite.
  • BGH, 10.12.1951 - GSZ 3/51

    Unfallrentenansprüche - § 400 BGB, teleologische Reduktion des Abtretungsverbots

    Auszug aus BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 92/62
    Die Klageansprüche, zu deren Geltendmachung im eigenen Namen die Klägerin als Inhaberin einer schuldrechtlichem Zeichenlizenz (vergl. BGH GRUR 1957, 34 - Hadef) und auf Grund der von der Zeicheninhaberin abgegebenen besonderen Ermächtigungserklärung befugt ist (BGHZ 4, 153, 164; Krieger in Die Warenzeichenlizenz, rechtsvergleichende Untersuchungen über die gemeinschaftliche Benutzung von Warenzeichen, 1963, S. 48), stützen sich auf §§ 15, 24 WZG.
  • BGH, 13.07.1956 - I ZR 75/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 92/62
    Die Klageansprüche, zu deren Geltendmachung im eigenen Namen die Klägerin als Inhaberin einer schuldrechtlichem Zeichenlizenz (vergl. BGH GRUR 1957, 34 - Hadef) und auf Grund der von der Zeicheninhaberin abgegebenen besonderen Ermächtigungserklärung befugt ist (BGHZ 4, 153, 164; Krieger in Die Warenzeichenlizenz, rechtsvergleichende Untersuchungen über die gemeinschaftliche Benutzung von Warenzeichen, 1963, S. 48), stützen sich auf §§ 15, 24 WZG.
  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61

    Bleiarbeiter

    Auszug aus BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 92/62
    Eine solche Täuschungsgefahr ist bei gegebener Sachlage unter Umständen verneint worden, wenn es sich um die Einfuhr der vom Hersteller im Ausland rechtmäßig mit dem Warenzeichen versehenen und in Verkehr gesetzten Originalware ins Inland handelt, in dem das Warenzeichen beispielsweise für eine Tochtergesellschaft des Herstellers geschützt ist, der das Alleinvertriebsrecht für das Inland von dem Hersteller eingeräumt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf BB 1963, 489; Schweiz.BG GRUR Ausl. 1959, 241 und 1961, 294; Schwed.Höchster Gerichtshof vom 21. Oktober 1960 nach Brann, GRUR Ausl. 1961, 404).
  • RG, 28.02.1902 - II 406/01

    Warenzeichen.

    Auszug aus BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 92/62
    Diese Auffassung wird zutreffend damit begründet, daß der Rechtsinhaber damit die in dem Zeichenrecht liegenden Vorteile wahrgenommen habe und daß einem weiteren Verbietungsrecht die gebotene Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse des Wirtschaftsverkehrs entgegenstehe; schon der erste Abnehmer soll die vom Zeicheninhaber oder mit seiner Erlaubnis gekennzeichnete und in Verkehr gebrachte Ware frei verwerten können und auch der weitere Verkehr soll in dem Vertriebe der Ware nicht gehindert sein (RGZ 50, 229; 51, 263, 266; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl., Anm. 17 zu § 15 WZG; Finger GRUR 1941, 402, 403).
  • RG, 28.06.1939 - II 161/38

    Unter welchen Voraussetzungen kann ein Unternehmen, das Elektrizitätszähler

    Auszug aus BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 92/62
    Als durch die Einfuhr der mit dem Warenzeichen versehenen Ware beeinträchtigt kämen in derartigen Fällen lediglich die dem Warenzeichen wesenseigenen Aufgaben der Herkunftskennzeichnung oder der Garantie für die gleichbleibende Eigenschaft der gekennzeichneten Ware (vergl. hierzu BGHZ 1, 241, 246; RGZ 161, 29, 38) in Betracht; die letztere Funktion läßt das Berufungsgericht zu Unrecht beiseite.
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    a) Nach dem im Immaterialgüterrecht maßgeblichen Territorialitätsprinzip richtet sich der Schutz der inländischen Kennzeichen der Klägerin nach dem Recht des Schutzlandes und damit nach deutschem Recht (vgl. BGHZ 41, 84, 87 - Maja; zur Verfügung über eine inländische Marke: BGH, Urt. v. 2.5.2002 - I ZR 300/99, GRUR 2002, 972, 973 = WRP 2002, 1156 - FROMMIA; Fezer aaO Einl. Rdn. 80; Ingerl/Rohnke aaO Einl. Rdn. 15; v. Schultz aaO Einf.
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93

    "Gefärbte Jeans"; Zulässigkeit des Wiederverkaufs umgefärbter gebrauchter Jeans;

    In Abweichung zu den früheren, im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts noch anzuwendenden Grundsätzen der Rechtsprechung zur Erschöpfung im Warenzeichenrecht (vgl. BGHZ 41, 84, 88 - Maja; 60, 185, 191 - Cinzano) tritt gemäß § 24 Abs. 1 MarkenG eine Erschöpfung des Rechts aus der Marke nicht bereits ein, wenn sein Inhaber die Ware unter der Marke irgendwo in der Welt in Verkehr gebracht hat oder mit seiner Zustimmung in Verkehr hat bringen lassen, sondern erst dann, wenn die Ware mit der Marke von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden ist.
  • BGH, 10.02.1994 - I ZR 79/92

    Markenverunglimpfung I - Rufausbeutung

    Zwar erschöpft sich hierdurch nicht nur das Recht des Zeicheninhabers zur Anbringung des Zeichens auf der Ware selbst (vgl. BGHZ 41, 84, 88 - Maja; BGHZ 60, 185, 190 [BGH 02.02.1973 - I ZR 85/71] - Cinzano), sondern auch sein Recht zur (ausschließlichen) Ankündigung der Ware unter dem Zeichen (vgl. BGH aaO - Ankündigungsrecht I und II), weil es nach dem Inverkehrbringen der Ware auch Dritten - besonders dem mit dem Vertrieb befaßten Handel - möglich sein muß, die entsprechend gekennzeichneten Waren auch unter Verwendung der Originalmarke zu bewerben.

    Da der Erschöpfungsgedanke aus dem Gebot der Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse des Wirtschaftsverkehrs erwachsen ist (vgl. BGHZ 41, 84, 88 - Maja; Busse/Starck, WZG, 6. Aufl., § 15 Rdn. 19), sind auch seine Grenzen nach diesen Bedürfnissen auszurichten und gegebenenfalls unter deren Abwägung gegen schützenswerte Interessen des Kennzeicheninhabers zu bestimmen (vgl. Großkomm/Teplitzky, § 16 UWG Rdn. 115).

  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Auch der erkennende Senat hat in anderem Zusammenhang allgemein auf den zwischen dem Patentrecht und dem Recht aus dem Warenzeichen bestehenden Unterschied hingewiesen, der sich daraus ergibt, daß jenes Recht seine Entstehung in erster Linie einer schutzwürdigen geistigen Leistung verdankt, die es rechtfertigen kann, die Rechtsstellung des Erfinders in einzelnen Beziehungen anders zu beurteilen als die des Warenzeicheninhabers (BGHZ 41, 84 - Maja = GRUR 1964, 372, 375).
  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 7/80

    Öffnungshinweis

    Bei seiner zeichenrechtlichen Beurteilung ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß das Ausschließlichkeitsrecht des Zeicheninhabers, seine Ware, ihre Verpackung oder Umhüllung mit seinem Warenzeichen zu versehen und die so bezeichneten Waren in Verkehr zu setzen (§ 15 WZG) grundsätzlich erschöpft ist, wenn der Berechtigte die Ware erstmals in den Verkehr gebracht hat (RGZ 103, 359, 363 - Singer; BGHZ 41, 84, 888 - Maja; 60, 185, 190 - Cinzano).

    An diesen Grundsätzen hat auch der Bundesgerichtshof festgehalten (vgl. GRUR 1952, 521, 522 - Nachfüllung von Feuerlöschern; BGHZ 41, 84, 94 [BGH 22.01.1964 - Ib ZR 92/62] - Maja).

    Entscheidend ist hierfür, ob das Vorgehen des Wiederverkäufers der Gewährfunktion des Warenzeichens zuwiderläuft (RG aaO; BGH a.a.O. - Nachfüllung von Feuerlöschern), also eine Täuschung über die betriebliche Herkunft der Ware und eine Beeinträchtigung der Garantiefunktion des Warenzeichens zu befürchten ist (BGHZ 41, 84, 94 [BGH 22.01.1964 - Ib ZR 92/62] - Maja).

    Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut und wird klargestellt durch die sinngleich verwendeten Begriffe "wirtschaftliche Beschaffenheit" (RGZ 161, 29, 39 - Zählerersatzteile) "Unversehrtheit der Ware" (RGZ 103, 359, 364 - Singer) "gleichbleibende Eigenschaften der Ware" (BGHZ 41, 84, 94 [BGH 22.01.1964 - Ib ZR 92/62] - Maja).

  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 235/10

    Clinique happy

    Für nationale Immaterialgüterrechte gilt der völkerrechtlich und unionsrechtlich anerkannte Grundsatz der Territorialität, wonach diese Rechte einen auf das staatliche Territorium begrenzten Schutz genießen und nur im Inland vorgenommene Handlungen geahndet werden können (EuGH, Urteil vom 22. Juni 1994 - C-9/93, Slg. 1994, I-2789 = GRUR Int. 1994, 614 Rn. 22 - Ideal Standard II; Urteil vom 14. Juli 2005 - C-192/04, Slg. 2005, I-7199 = GRUR 2006, 50 Rn. 46 - Lagardère; BGH, Urteil vom 22. Januar 1964 - Ib ZR 92/62, BGHZ 41, 84, 87 - Maja; Urteil vom 13. Oktober 2004 - I ZR 163/02, GRUR 2005, 431, 432 = WRP 2005, 493 - HOTEL MARITIME; Urteil vom 24. März 2011 - I ZR 211/08, GRUR 2011, 1112 Rn. 22 = WRP 2011, 1621 - Schreibgeräte; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 2. Aufl., § 14 Rn. 67).
  • BGH, 27.02.1981 - I ZR 186/78

    Schallplattenimport

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 14. November 1980 - I ZR 73/78 - (Kabelfernsehen in Abschattungsgebieten) ausgesprochen, daß es sich bei dem Erschöpfungsgrundsatz um eine allgemeine Rechtsregel handelt (vgl. RGZ 136, 377, 389 - Lautsprecherwiedergabe), die im gesamten gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Anwendung findet (vgl. zum Patentrecht: RGZ 51, 139 - Guajakol - Karbonat; zuletzt BGHZ 49, 331, 334 ff - Voran; BGH GRUR 1976, 579, 582 - Tyloson; Zum Warenzeichenrecht: zuletzt BGHZ 41, 84, 88 - Maja; 60, 185, 190 - Cinzano; Zum Urheberrecht: RGZ 63, 394, 398 - Koenigs Kursbuch; 69, 242, 243 - Journal-Lesezirkel; ferner die nachfolgende Rspr.).

    Ebensowenig stehen die in der Senatsentscheidung vom 22. Januar 1964 (BGHZ 41, 84 ff = GRUR 1964, 372 ff - Maja) entwickelten Grundsätze der hier vertretenen Auffassung entgegen.

    Denn dort wird der Schutz der Herkunfts- und Garantiefunktion des Warenzeichens durch den mit dem erstmaligen Inverkehrsetzen durch den Zeicheninhaber bewirkten Verbrauch des "Vertriebsrechts" nicht angetastet; der Rechtsinhaber hat alle im Zeichenrecht liegenden Vorteile wahrgenommen, so daß einem weiteren Verbietungsrecht das überwiegende Interesse des Geschäftsverkehrs entgegensteht (vgl. BGHZ 41, 84, 88 f Maja; BGHZ 60, 185, 192 f [BGH 02.02.1973 - I ZR 85/71] - Cinzano).

  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der

    Ein Dritter kann den kennzeichnungsrechtlichen Unterlassungsanspruch aus § 24 WZG, der nur zusammen mit dem Zeichen und dem zugehörigen Geschäftsbetrieb übertragen werden kann (§ 8 Abs. 1, 2 WZG), folglich dann zulässigerweise in gewillkürter Prozeßstandschaft geltend machen, wenn er aufgrund seiner besonderen Rechtsbeziehungen zum Zeicheninhaber ein schutzwürdiges Interesse an der Verfolgung der beanstandeten Zeichenverletzung hat (vgl. RGZ 87, 147, 150 - Lanolin; GRUR 1940, 366, 367 - Sauerbruch; BGH, Urt. v. 26.5.1961 - I ZR 74/60, GRUR 1961, 628, 629 - Umberto Rosso; v. 22.1.1964 - Ib ZR 92/62, GRUR 1964, 372, 373 - Maja).
  • BGH, 10.02.1987 - KZR 43/85

    Handtuchspender; Wettbewerbswidrigkeit der Behinderung durch rechtmäßige Ausübung

    Denn der Verbrauch des Warenzeichenrechts bezieht sich allein auf die konkrete, unter der Kennzeichnung in Verkehr gesetzte Ware; dem Zeicheninhaber ist es grundsätzlich versagt, den Weitervertrieb dieser rechtmäßig gekennzeichneten und von ihm oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzten Ware zu verbieten (BGHZ 41, 84, 88 [BGH 22.01.1964 - Ib ZR 92/62] - Maja; 60, 185, 190 - Cinzano; BGH GRUR 1984, 530, 531 - Valium Roche).
  • BFH, 27.07.1988 - I R 130/84

    Sonstige juristische Person des privaten Rechts - Liechtenstein - Inländischer

    Das Recht des Zeicheninhabers "erschöpft" sich jedoch mit dem ersten Inverkehrsetzen der Ware (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 22. Januar 1964 Ib ZR 92/62, BGHZ 41, 84, und vom 2. Februar 1973 I ZR 85/71, BGHZ 60, 185; Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Aufl., § 15 WZG Anm. 46).
  • LG Hamburg, 01.11.2018 - 327 O 140/13

    Markenrecht: Markenrechtliche Ansprüche zwischen Unternehmen mit gleichrangigen

  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 40/92

    Suchwort - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Prüfungspflicht bei Inseraten

  • LG Hamburg, 28.02.2019 - 327 O 183/16

    Markenrecht: Markenrechtliche Ansprüche zwischen Unternehmen mit gleichrangigen

  • LG Hamburg, 28.02.2019 - 327 O 184/16

    Markenrecht: Markenrechtliche Ansprüche zwischen Unternehmen mit gleichrangigen

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 198/88

    Verletzung von Warenzeichenrechten durch Reparatur eines erheblich beschädigten

  • BFH, 11.01.2006 - I B 43/05

    NZB: Überraschungsentscheidung

  • BGH, 10.11.1983 - I ZR 125/81

    Abschottung der Arzneimittel-Märkte zwischen den Mitgliedsstaaten durch

  • BFH, 05.10.1999 - VII R 88/98

    Finanzrechtsweg - Bundesfinanzbehörden - Warenverkehr - Verbote und

  • BFH, 07.10.1999 - VII R 89/98

    Markenrechtsverletzende Parallelimporte, Rechtsweg

  • BGH, 02.02.1973 - I ZR 85/71

    Cinzano

  • BGH, 19.01.1984 - I ZR 194/81

    Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes im Firmenrecht bei Vertrieb von mit einer

  • BGH, 07.11.1980 - I ZR 24/79

    Kabelfernsehen in Abschattungsgebieten

  • OLG Stuttgart, 09.07.2020 - 2 U 355/19

    Markenrechtliche Ansprüche aus der Kennzeichnung von Waren; Internationale

  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 5/86

    "Griffband"; Veräußerung von Tennisschlägern nach Abwickeln des Griffbandes zum

  • BGH, 29.02.1968 - Ia ZR 49/65

    Territorialitätsprinzip im Sortenschutzrecht

  • BGH, 24.09.1969 - IV ZR 776/68

    Krankheitskostenversicherung

  • BFH, 27.07.1988 - I R 87/85

    Qualifizierung einer in Panama gegründeten Gesellschaft mit Adressenanschrift in

  • LG Hamburg, 16.02.2000 - 315 O 25/99

    Werbung mit sog. banner-ads bei Internet-Suchmaschinen ist unzulässig und

  • BGH, 15.05.1968 - I ZR 105/66

    Annahme unter Erweiterungen als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag -

  • LG Düsseldorf, 04.07.1995 - 4 O 211/95

    Lehre von der internationalen Erschöpfung ist seit Inkrafttreten des MarkenG

  • BGH, 08.07.1982 - I ZR 110/80

    Anspruch gegen den Gebrauch der Bezeichnungen "Aqua Queen" und "Aqua King" -

  • BGH, 23.01.1974 - I ZB 12/72

    Unterscheidungskraft der Marke "Lemonsoda" in der Bundesrepublik Deutschland -

  • OLG Hamburg, 10.11.1993 - 3 U 10/93

    Zeichenrechtliche Unzulässigkeit des Einfärbens und Vertriebs von Markenjeans

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