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   BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 47/65   

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https://dejure.org/1967,533
BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 47/65 (https://dejure.org/1967,533)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1967 - Ib ZR 47/65 (https://dejure.org/1967,533)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1967 - Ib ZR 47/65 (https://dejure.org/1967,533)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kennzeichenrechtliche Ansprüche von "Sinalco" und "Bluna" - Kennzeichnungskraft bei Waren - Verwechselungsgefahr bei Limonadenflaschen - Hinreichende Konkretisierung eines Klageantrags - Zulässigkeit von Verkehrsbefragungen als Beweismittel - Voraussetzungen für das ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Blunazit

    § 25 WZG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1968, 581
  • DB 1967, 2218
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.01.1963 - Ib ZR 95/61

    coffeinfrei

    Auszug aus BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 47/65
    Diese Prüfung und insbesondere die damit verbundenen tatsächlichen Feststellungen erweisen sich mitunter als schwierig, wenn, wie im Streitfall, Kennzeichnungen einander gegenüberstehen, die sich beiderseits aus mehreren Bestandteilen zusammensetzen, Es sind alsdann mehrere Möglichkeiten denkbar (vgl. Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 9. Aufl., Anm. 53 zu § 31 WZG; ferner BGH GRUR 1963, 423, 426 - coffeinfrei):.

    Gerade hier liegt aber im Streitfall einer der Schwerpunkte, dem freilich bereits weitgehend dadurch Rechnung getragen werden kann, daß die Rechtsprechung gerade auch wertvolle Kennzeichnungsmittel mit Hilfe eines weit gefaßten Begriffes der mittelbaren Verwechslungsgefahr im wesentlichen gegen Beeinträchtigungen schützt (vgl. auch BGH GRUR 1963, 423, 428 - coffeinfrei):.

  • BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 70/63

    Hersteller von Fruchtsaftgetränken, Limonaden und anderen alkoholfreien

    Auszug aus BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 47/65
    Anders als in dem vom Senat entschiedenen Serino-Fall (GRUR 1965, 601) besteht schon keine Übereinstimmung in der mehrfachen Verwendung roter Etiketten.

    Ba sonach über die kennzeichenrechtlichen Ansprüche der Klägerin noch nicht abschließend entschieden werden kann, bleibt weiter zu prüfen, ob Ansprüche aus § 1 UWG durchgreifen können, die die Klägerin wiederholt als Schwerpunkt des Rechtsstreites bezeichnet hat, Daß auch außerhalb des Zeichen- und Ausstattungsschutzes die Nachahmung fremder Kennzeichnungsmittel oder die Annäherung an diese unlauter sein kann, hat der erkennende Senat erneut in dem erwähnten Serino-Fall (GRUR 1965, 601, 605; vgl. auch Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 9. Aufl., Anm. 126 ff zu § 25 WZG) klargestellt, was freilich nicht dahin mißverstanden werden darf, daß auf dem Weg über § 1 UWG erweiterte "Ersatz-Auschließlichkeitsrechte" begründet werden könnten (vgl. BGH GRUR 1967, 315, 317 - skai cubana).

  • BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66

    Vertrieb einer Lebensmittelmarkte - Ähnlichkeit mit bestehendem Produktdesign der

    Auszug aus BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 47/65
    Vielmehr ist lediglich zu prüfen, ob im Hinblick auf eine bestimmte, im Klageantrag noch konkreter als bisher zu bezeichnende Kennzeichnung eine Verwechslungsgefahr befürchtet werden muß (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil Ib ZR 54/66 vom 23. Juni 1967 - Maggi m.w.Nachw,).

    In solchen Fällen haben Verkehrsbefragungen nur einen begrenzten Wert, wie der Senat bereits in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil Ib ZR 54/66 vom 23. Juni 1967 - Maggi ausgeführt hat.

  • BGH, 18.11.1955 - I ZR 208/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 47/65
    Erlangt aber diese Gesamtkombination starke Verkehrsgeltung, dann kann selbst ein ursprünglich schwach Bestandteil für den Verkehr namentlich dann kennzeichnend werden, wenn er blickfangmäßig herausgestellt und durch eine gezielte Begleitwerbung hervorgehoben wird (vgl. auch BGH GRUR 1956, 179, 101 - Ettaler Klosterlikör).
  • BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 47/65
    Dieses zweite Verfahren ist nicht schon deshalb als rechts fehlerhaft zu beanstanden, weil es zugleich gewisse Anhaltspunkte für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr liefert die als solche eine Rechtsfrage und daher nicht abschließe mittels einer Beweisaufnahme feststellbar ist (vgl. etwa BGH GRUR 1960, 130, 133 - Sunpearl II).
  • BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65

    Rechtmäßigkeit des Vertriebs eines Produkts - Ähnlichkeit zu einem

    Auszug aus BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 47/65
    Ba sonach über die kennzeichenrechtlichen Ansprüche der Klägerin noch nicht abschließend entschieden werden kann, bleibt weiter zu prüfen, ob Ansprüche aus § 1 UWG durchgreifen können, die die Klägerin wiederholt als Schwerpunkt des Rechtsstreites bezeichnet hat, Daß auch außerhalb des Zeichen- und Ausstattungsschutzes die Nachahmung fremder Kennzeichnungsmittel oder die Annäherung an diese unlauter sein kann, hat der erkennende Senat erneut in dem erwähnten Serino-Fall (GRUR 1965, 601, 605; vgl. auch Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 9. Aufl., Anm. 126 ff zu § 25 WZG) klargestellt, was freilich nicht dahin mißverstanden werden darf, daß auf dem Weg über § 1 UWG erweiterte "Ersatz-Auschließlichkeitsrechte" begründet werden könnten (vgl. BGH GRUR 1967, 315, 317 - skai cubana).
  • BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65

    Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 47/65
    Kehrt ein solcher Bestandteil in einer ebenfalls zusammengesetzten angegriffenen Kennzeichnung wieder, dann ist eine Verwechslungsgefahr dann gegeben, wenn das fragliche Merkmal trotz seiner Einfügung in die abweichende Gesamtkombination beim flüchtige Durchschnittsverbraucher die Erinnerung an das ältere Gegenzeichen wachruft und nicht in der angegriffenen Gesamtkombination untergegangen ist (vgl. BGH GRUR 1966, 499 - Merck m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 18/65

    Anmeldung eines Warenzeichens - Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache

    Auszug aus BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 47/65
    Die Angriffe der Revision gegen diese Ausführungen geben Anlaß, vorab auf folgendes hinzuweisen: Verkehrsbefragungen erscheinen vor allem dann als brauchbares Beweismittel, wenn sie lediglich auf die Widerspiegelung eines bei den Befragten bereits vorhandenen Wissens gerichtet sind (BGH GRUB 1965, 317, 320 - Kölnisch Wasser; 1966, 445, 448 - Glutamal; ferner das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil Ib ZR 18/65 vom 3. Mai 1967 - badedas), beispielsweise auf die Feststellung, wie bekannt die Sinalco-Ausstattung in ihrer im Verkehr tatsächlich benutzten Form ist.
  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 94/06

    Kinder III

    Zwar hat der Senat verschiedentlich auf den unter Umständen begrenzten Wert von Verkehrsbefragungen hingewiesen, mit denen der Durchsetzungsgrad eines isolierten Zeichenbestandteils ermittelt werden soll, der bislang nur in Kombination mit anderen Elementen verwendet worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 23.6.1967 - Ib ZR 54/66, GRUR 1968, 371, 376 - Maggi; Urt. v. 12.7.1967 - Ib ZR 47/65, GRUR 1968, 581, 584 - Blunazit).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Das Berufungsgericht hat hier vernachlässigt, daß die Kennzeichnungskraft grundsätzlich nicht in einer für alle denkbaren Verletzungsfälle gültigen Weise generell zu definieren ist; vielmehr genügt die Feststellung in dem Umfang, der für die Prüfung der Verwechslungsgefahr mit der konkreten anderen Bezeichnung erforderlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 12.7.1967 - Ib ZR 47/65, GRUR 1968, 581, 583 - Blunazit).
  • BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 237/04

    "Fußball WM 2006" nur teilweise geschützt

    Dies gilt um so mehr, als die angegriffene Marke ? wenn man dies überhaupt als Markenbenutzung ansehen könnte ? jedenfalls bisher nur zusammen mit der kennzeichnungskräftigen Marke "FIFA" oder einem Logo erfolgt (vgl BGH GRUR 1968, 581, 584 ? Blunazit; RG GRUR 1943, 128, 130 - Dextro).
  • BGH, 13.05.1969 - I ZB 3/66

    Streifenmuster

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  • BPatG, 10.02.2005 - 24 W (pat) 338/03

    Fehlende Unterscheidungskraft einer angemeldeten Marke; Anforderungen und

    Verkehrsbefragungen über einzelne herausgelöste Elemente, die dem Verkehr bislang niemals in Alleinstellung begegnet sind, führen hingegen - wie der Bundesgerichtshof mehrfach betont hat (vgl BGH GRUR 1968, 581, 584 "Blunazit" - mwNachw; vgl auch RG GRUR 1943, 128, 130 "Dextro") - zu unvermeidlichen Fehlerquellen.
  • BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 238/04

    "WM 2006" nur teilweise geschützt

    Dies gilt um so mehr, als die angegriffene Marke - wenn man dies überhaupt als Markenbenutzung ansehen könnte - jedenfalls bisher nur zusammen mit der kennzeichnungskräftigen Marke "FIFA" oder einem Logo erfolgt (vgl. BGH GRUR 1968, 581, 584 - BLUNAZIT; RG GRUR 1943, 128, 130 - DEXTRO).
  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 201/84

    "Wodka Woronoff"; Irreführung über die Herkunft von Wodka

    Das Berufungsgericht war dadurch nicht der Pflicht enthoben, das Beweisergebnis selbständig zu würdigen und es unabhängig von der Beurteilung der Beweisfrage durch die Parteien daraufhin zu überprüfen, ob es seiner Entscheidung zugrunde gelegt werden konnte (BGH, Urt. v. 12.7.1967 - Ib ZR 57/65, GRUR 1968, 581, 583 = WRP 1968, 57, 59 - Blunazit; Urt. v. 1.10.1986 - I ZR 126/84, Urteilsumdr. S. 7 - Schlußverkaufswerbung).
  • BGH, 01.10.1986 - I ZR 126/84

    "Schlußverkaufswerbung"; Anforderungen an ein Meinungsforschungsgutachten zur

    Es hatte das Beweisergebnis gemäß § 286 ZPO zu würdigen und dabei unabhängig von Parteiauffassungen zu prüfen, ob seine Grundlage - hier das Meinungsforschungsgutachten - fehlerfrei gewonnen ist und die Entscheidung tragen kann (vgl. BGH, Urt. v. 12.7.1967 - Ib ZR 47/65, GRUR 1968, 581, 583 = WRP 1968, 57 - Blunazit).
  • OLG Köln, 05.07.2000 - 6 U 66/97

    Gestaltungsfreiheit bei Produktnachbildung durch Mitbewerber - Abhängehaken einer

    Das gilt selbst dann, wenn die beteiligten Verkehrskreise an die übernommenen technischen Gestaltungsmerkmale und die Gebrauchsvorteile besondere Gütevorstellungen knüpfen (BGH, GRUR 1968, 581 "Pulverbehälter").
  • OLG Köln, 05.03.1999 - 6 U 23/97

    Verwendung gleicher Anschlussgewinde zwischen Grundgerät und Anschlussstück;

    Das gilt selbst dann, wenn die beteiligten Verkehrskreise an die übernommenen technischen Gestaltungsmerkmale und die Gebrauchsvorteile besondere Gütevorstellungen knüpfen (BGH, GRUR 1968, 581 - "Pulverbehälter" -).
  • BGH, 30.04.1969 - I ZR 27/67

    Verwendung von Warenzeichen - Verletzung von Warenzeichenrechten und

  • BGH, 13.05.1969 - I ZB 1/68

    Ablehnung einer Bildzeichenanmeldung (Warenzeichenanmeldung) durch das Patentamt

  • BPatG, 06.07.2006 - 25 W (pat) 142/04
  • BGH, 27.11.1968 - I ZR 138/66

    Herstellung und Vertrieb von Spirituosen - Benutzung von grünen Vierkantflaschen

  • BPatG, 02.01.2006 - 30 W (pat) 307/03

    Eintragung der Wortkombination "Konstruktionsvollholz" als Kollektivmarke in das

  • LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 2a O 237/11

    Verwechslungsgefahr der Nutzung eines Zeichens wegen Identität oder Ähnlichkeit

  • BGH, 03.07.1970 - I ZR 2/69

    Schutz eines zusätzlichen Kennzeichnungsmittels - Kennzeichnungsmittel im Sinne

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