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   BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 88/65   

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https://dejure.org/1967,1564
BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 88/65 (https://dejure.org/1967,1564)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1967 - Ib ZR 88/65 (https://dejure.org/1967,1564)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1967 - Ib ZR 88/65 (https://dejure.org/1967,1564)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geschützte Materialbegriffe der Arbeitsgemeinschaft Holz - Verwendung unlauterer Werbung durch Kopie geschützter Begriffe - Platzierung eines Konkurrenzproduktes aus Kunststoff - Angebot und Vertrieb von Möbeln - Ähnlichkeit zu echten Holzfurnieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 737
  • GRUR 1967, 600
  • DB 1967, 1625
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 120/62
    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 88/65
    Da diese Frage im wesentlichen tatsächlicher Natur ist, können die vom Tatrichter hierzu getroffenen Feststellungen in der Revisionsinstanz nur begrenzt darauf nachgeprüft werden, ob dabei gegen Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensregeln verstoßen worden ist (BGH GRUR 1960, 567, 570 - Kunstglas; 1964, 397, 399 - Damenmäntel).

    Ob und inwieweit gemäß § 286 ZPO die Ausschöpfung aller angetretener Beweise geboten ist, richtet, sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Natur der zu beurteilenden Frage (BGH GRUR 1964, 397, 399 - Damenmäntel).

    Diese Erwägungen, die - wie später klargestellt wurde (GRUR 1964, 397, 399 - Damenmäntel) - einen besonders gelagerten Fall betrafen, werden vor allem dann ins Gewicht fallen, wenn Besonderheiten vorliegen und daher erst nach Erschöpfung aller angebotener Beweise zuverlässig zu übersehen ist, ob die vom Gericht vertretene Auffassung über eine Werbemaßnahme auch von allen anderen Verkehrsteilnehmern geteilt wird.

  • BGH, 07.02.1961 - I ZR 123/59
    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 88/65
    Denn nach ständiger Rechtsprechung darf ein tatsächlich gebotener Vorteil nicht durch Angaben verlautbart werden, unter denen der Verkehr sich etwas anderes und für wesentlich gehaltenes vorstellt (vgl. BGH GRUR 1961, 361, 364 - Hautleim).

    Die Anwendung des § 3 UWG setzt dann voraus, daß dem Erzeugnis nachweislich diejenigen vorteilhaften Eigenschaften fehlen müssen, die ein entsprechend bezeichnetes Angebot nach der Auffassung des Verkehrs üblicherweise erwarten läßt (BGHZ 28, 1 [BGH 06.06.1958 - I ZR 33/57] - Buchgemeinschaft II; BGH GRUR 1961, 361 - Hautleim; GRUR 1963, 36, 39 - Fichtennadelextrakt; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 9. Aufl., Anm. 57 zu § 3 UWG).

  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 23/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 88/65
    Die Anwendung des § 3 UWG setzt dann voraus, daß dem Erzeugnis nachweislich diejenigen vorteilhaften Eigenschaften fehlen müssen, die ein entsprechend bezeichnetes Angebot nach der Auffassung des Verkehrs üblicherweise erwarten läßt (BGHZ 28, 1 [BGH 06.06.1958 - I ZR 33/57] - Buchgemeinschaft II; BGH GRUR 1961, 361 - Hautleim; GRUR 1963, 36, 39 - Fichtennadelextrakt; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 9. Aufl., Anm. 57 zu § 3 UWG).

    Treffen diese Angaben zu - sie sind von der Klägerin nicht ausgeräumt worden -, dann kann es jedenfalls nicht Aufgabe eines Gerichts sein, von sich aus im Rahmen des § 3 UWG feste Begriffe zu schaffen und Normen aufzustellen, wie ein unter einer bestimmten Bezeichnung angebotenes Erzeugnis hergestellt und beschaffen sein soll (vgl. auch BGH GRUR 1963, 36, 39 - Fichtennadelextrakt).

  • BGH, 30.11.1951 - I ZR 9/50

    Namensmißbrauch

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 88/65
    Die eigene Sachkunde des Gerichts wird häufig ausreichen, wenn bei Gegenständen des allgemeinen Bedarfs die Anschauungen des unbefangenen Durchschnittskäufers zu ermitteln sind und die Mitglieder des Gerichtes selbst zu diesem Personenkreis gehören (BGHZ 4, 96, 107 [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Farina; BGH GRUR 1963, 539, 541 - echt skai; 1963, 203, 205 - Vollreinigung).
  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 129/56

    Emaillelack

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 88/65
    Was die Lebenserfahrung anbelangt, so stehen die Ausführungen des Berufungsgerichts im Einklang mit dem deutschen Sprachgebrauch für zusammengesetzte Worte, bei denen der letzte Bestandteil in der Regel den Gegenstand, der vorangestellte Zusatz hingegen besondere Eigenschaften dieses Gegenstandes, etwa seine stoffliche Beschaffenheit, kennzeichnen (vgl. BGHZ 27, 1, 7 [BGH 28.02.1958 - I ZR 129/56] - Emaillelack).
  • BGH, 06.06.1958 - I ZR 33/57

    Irreführende Werbung

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 88/65
    Die Anwendung des § 3 UWG setzt dann voraus, daß dem Erzeugnis nachweislich diejenigen vorteilhaften Eigenschaften fehlen müssen, die ein entsprechend bezeichnetes Angebot nach der Auffassung des Verkehrs üblicherweise erwarten läßt (BGHZ 28, 1 [BGH 06.06.1958 - I ZR 33/57] - Buchgemeinschaft II; BGH GRUR 1961, 361 - Hautleim; GRUR 1963, 36, 39 - Fichtennadelextrakt; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 9. Aufl., Anm. 57 zu § 3 UWG).
  • BGH, 28.06.1960 - I ZR 13/59
    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 88/65
    Da diese Frage im wesentlichen tatsächlicher Natur ist, können die vom Tatrichter hierzu getroffenen Feststellungen in der Revisionsinstanz nur begrenzt darauf nachgeprüft werden, ob dabei gegen Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensregeln verstoßen worden ist (BGH GRUR 1960, 567, 570 - Kunstglas; 1964, 397, 399 - Damenmäntel).
  • BGH, 27.11.1962 - I ZR 55/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 88/65
    Die eigene Sachkunde des Gerichts wird häufig ausreichen, wenn bei Gegenständen des allgemeinen Bedarfs die Anschauungen des unbefangenen Durchschnittskäufers zu ermitteln sind und die Mitglieder des Gerichtes selbst zu diesem Personenkreis gehören (BGHZ 4, 96, 107 [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Farina; BGH GRUR 1963, 539, 541 - echt skai; 1963, 203, 205 - Vollreinigung).
  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 93/61

    echt skai

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 88/65
    Die eigene Sachkunde des Gerichts wird häufig ausreichen, wenn bei Gegenständen des allgemeinen Bedarfs die Anschauungen des unbefangenen Durchschnittskäufers zu ermitteln sind und die Mitglieder des Gerichtes selbst zu diesem Personenkreis gehören (BGHZ 4, 96, 107 [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Farina; BGH GRUR 1963, 539, 541 - echt skai; 1963, 203, 205 - Vollreinigung).
  • BGH, 29.05.1991 - I ZR 204/89

    Aquavit - Irreführung/Beschaffenheit

    Mit irreführenden Angaben darf auch dann nicht geworben werden, wenn die beworbene Ware den vom Verbraucher erwarteten Vorteil aufweist (vgl. BGH, Urt. v. 28.6.1960 I ZR 13/59, GRUR 1960, 567, 570 - Kunstglas; v. 7.2.1961 I ZR 123/59, GRUR 1961, 361, 364 - Hautleim; v. 22.3.1967 Ib ZR 88/65, GRUR 1967, 600, 601 - Rhenodur; v. 15.1.1969 I ZR 52/67, GRUR 1969, 280, 282 - Scotch-Whisky).
  • OLG Bamberg, 21.03.2012 - 3 U 219/11

    Unlauterer Wettbewerb ("Textilleder")

    Geschieht dies - wie hier - durch zusammengesetzte Worte, ist nach dem deutschen Sprachgebrauch in der Regel davon auszugehen, dass der letzte Wortbestandteil den Gegenstand, der vorangestellte Zusatz hingegen die besondere Eigenschaften dieses Gegenstands, etwa seine stoffliche Beschaffenheit, kennzeichnet (ebenso BGH, Urteil vom 22.03.1967 - Ib ZR 88/65 " Rhenodur" , veröffentlicht u.a. in GRUR 1967, 600-604 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 72/68

    Deutscher Sekt

    Das gilt namentlich dann, wenn der zur Entscheidung berufene Richter glaubt feststellen zu können, daß er selbst und zumindest ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs durch eine solche Vorbehauptung getäuscht werden würden (BGH GRUR 1963, 270, 273 - Bärenfang; 1967, 600, 603 - Rhenodur).

    Die Rechtsprechung hat die Möglichkeit, die irreführende Wirkung einer Werbung durch aufklärende Zusätze zu beseitigen, bei Beschaffenheitsangaben nur zurückhaltend in Sonderfällen anerkannt (vgl. BGH GRUR 1960, 567, 570 - Kunstglas; 1968, 200 - Acrylglas; 1967, 600 - Kunststoffurnier; BGHZ 13, 244, 258 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa-Seide; Baumbach/Hefermehl a.a.O. Anm. 62, 69 ff zu § 3 UWG).

  • BGH, 02.11.1973 - I ZR 13/72

    Benutzung der Bezeichnung "Kunststoffurnier" beim Vertrieb von Möbeln -

    Wegen des Sachverhalts wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 22. März 1967 - Ib ZR 88/65, abgedruckt GRUR 1967, 600-Rhenodur - Bezug genommen, durch das das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an dieses zurückverwiesen worden ist.

    Wie der erkennende Senat im ersten Revisionsurteil dargelegt hat (GRUR 1967, 600, 602 f zu Ziff. III 3 b), hängt die Frage, ob die Verwendung der angegriffenen Bezeichnungen für eine mit Kunstharz behandelte Zellstoffolie für Möbel gegen § 3 UWG verstößt, davon ab, ob eine aus Kunststoff bestehende Deckschicht überhaupt als "Kunststoffurnier" oder als "Furnier aus Kunststoff" bezeichnet werden darf, oder ob das - wie die Klägerin meint - wegen des auf Holz hinweisenden Bestandteils "Furnier" unzulässig ist.

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2008 - 20 U 46/05

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Motoröls mit dem Begriff

    Darauf, ob die einer bestimmten Materialzusammensetzung zugeschriebenen Merkmale zu Recht oder zu Unrecht für wesentlich gehalten werden, kommt es aber gerade nicht an (BGH, GRUR 1967, 600, 601 - Rhenodur).
  • BGH, 22.05.1970 - I ZR 125/68

    Kölsch-Bier

    Ähnlich beurteilt worden ist der hier möglicherweise noch in Betracht kommende Sonderfall, daß ein rechtlich beachtlicher Teil des Verkehrs eine klare Vorstellung vom Begriffsinhalt der verwendeten Bezeichnung nicht hat (BGH GRUR 1967, 30, 32 - Rumverschnitt; 1967, 600, 601, 602 - Rhenodur).
  • BGH, 24.10.1975 - I ZR 59/74
    Aus der von der Revision angesprochenen Rechtsprechung ( BGH GRUR 1961, 361 - Hautleim; GRUR 1963, 36 - Fichtennadelextrakt; GRUR 1967, 600 - Rhenodur) läßt sich dagegen nichts herleiten, weil es dort nur um die Vorstellung über Eigenschaften der Ware, nicht über die Herstellereigenschaft ging.
  • BGH, 19.02.1971 - I ZR 44/69

    Verwendung eines Wortes in einer Werbung ohne direkten Hinweis auf Tatsache, dass

    Denn die Anwendung des § 3 UWG setzt voraus, daß dem Erzeugnis nachweislich die Eigenschaften fehlen, die ein entsprechend bezeichnetes Angebot nach der Auffassung des Verkehrs erwarten läßt (vgl. BGH GRUR 67, 30, 32 - Rum-Verschnitt; 67, 600, 601 - 602 - Rhenodur; 69, 280, 281 - Whisky).
  • BGH, 12.03.1969 - I ZR 79/67

    Kaltverzinkung

    Auch in der Kunststoffurnier-Entscheidung (BGH GRUR 1967, 600) ist von diesem Grundsatz nicht abgewichen worden.
  • OLG Stuttgart, 22.03.1991 - 2 U 168/90

    Irreführung und Rufausbeutung durch Verwendung des Begriffs "Dachziegelelement"

    Soweit der Kläger schließlich auf die Rechtsprechung zur unzulässigen Bezeichnung von Kunstprodukten mit Begriffen von Naturprodukten abhebt (vgl. BGHZ 13, 244 - Cupresa-Kunstseide; GRUR 1967, 600 - Rhenodur; GRUR 1983, 245 - naturrot), begründet auch das den Unterlassungsanspruch nicht.
  • BGH, 07.07.1971 - I ZR 23/70

    Werbemäßige Verbreitung des Wortes "Kunststoffglas" - Voraussetzungen der

  • BGH, 29.11.1974 - I ZR 117/73

    Klagebefugnis eines Verbandes zur Förderung gewerblicher Interessen bei einer

  • BGH, 06.12.1967 - Ib ZR 78/65

    Wettbewerbswidrige Ausnutzung fremder Berufsstandsvergessenheit - Vertrag über

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