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   OLG Jena, 18.09.2001 - 9 U 519/00   

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https://dejure.org/2001,31466
OLG Jena, 18.09.2001 - 9 U 519/00 (https://dejure.org/2001,31466)
OLG Jena, Entscheidung vom 18.09.2001 - 9 U 519/00 (https://dejure.org/2001,31466)
OLG Jena, Entscheidung vom 18. September 2001 - 9 U 519/00 (https://dejure.org/2001,31466)
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Volltextveröffentlichung

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    ZPO §§ 286 415 ff. 727
    Vollstreckungsklausel: Nachweis der Rechtsnachfolge ohne Urkunde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InVo 2002, 422
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 08.09.1986 - 2 U 79/86

    Einstellung bei Rechtsmitteln; Einstweilige Einstellung ; Zwangsvollstreckung;

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2001 - 9 U 519/00
    Eine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach den §§ 707, 719 ZPO ist deshalb nur gerechtfertigt, wenn die im Rahmen des Einstellungsantrages vorzunehmende Prüfung ergibt, dass das Rechtsmittel bei summarischer Prüfung überwiegende Aussicht auf Erfolg bietet, worauf - entgegen der von der Beklagten geäußerten Ansicht - allein aufgrund des Umstandes, dass eine Aussetzung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beschlossen wurde, jedoch nicht bereits zwingend geschlossen werden kann, sondern zusätzlich gefordert werden muss, dass die Schuldnerin durch eine vorläufige Vollstreckung besonders gefährdet ist und durch diese einen Schaden erleiden kann, der über die bloße Vollstreckungswirkung hinausgeht, was bei einem ohnehin nur gegen Sicherheitsleistung des Vollstreckungsgläubigers vollstreckbaren Titel nach in Rechtsprechung und Literatur herrschender Auffassung jedenfalls dann in der Regel zu verneinen ist, wenn es sich bei dem Gegenstand der Verurteilung um eine Geldforderung handelt und das angefochtene Urteil lediglich gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers vorläufig vollstreckbar ist (vgl. Thomas/Putzo, ZPO , 21. Aufl., § 719 Rdn. 3 a; Zöller/Herget, ZPO , 21. Aufl., § 719 Rdn. 3; OLG Köln, NJW-RR 1987, 189 m.w.N.; OLG Frankfurt/M., MDR 1984, 764 ).
  • BGH, 05.09.1986 - II ZR 225/86

    Begriff des nicht zu ersetzenden Nachteils

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2001 - 9 U 519/00
    Die Glaubhaftmachung einer drohenden Insolvenz mag unter besonderen Umständen für die Bejahung eines nicht zu ersetzenden Nachteils ausreichen (vgl. BGH, ZIP 1986, 1260).
  • OLG Frankfurt, 14.05.1984 - 22 U 116/84

    Einstellung der Zwangsvollstreckung; Antrag des Schuldners; Vollstreckbarkeit

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2001 - 9 U 519/00
    Eine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach den §§ 707, 719 ZPO ist deshalb nur gerechtfertigt, wenn die im Rahmen des Einstellungsantrages vorzunehmende Prüfung ergibt, dass das Rechtsmittel bei summarischer Prüfung überwiegende Aussicht auf Erfolg bietet, worauf - entgegen der von der Beklagten geäußerten Ansicht - allein aufgrund des Umstandes, dass eine Aussetzung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beschlossen wurde, jedoch nicht bereits zwingend geschlossen werden kann, sondern zusätzlich gefordert werden muss, dass die Schuldnerin durch eine vorläufige Vollstreckung besonders gefährdet ist und durch diese einen Schaden erleiden kann, der über die bloße Vollstreckungswirkung hinausgeht, was bei einem ohnehin nur gegen Sicherheitsleistung des Vollstreckungsgläubigers vollstreckbaren Titel nach in Rechtsprechung und Literatur herrschender Auffassung jedenfalls dann in der Regel zu verneinen ist, wenn es sich bei dem Gegenstand der Verurteilung um eine Geldforderung handelt und das angefochtene Urteil lediglich gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers vorläufig vollstreckbar ist (vgl. Thomas/Putzo, ZPO , 21. Aufl., § 719 Rdn. 3 a; Zöller/Herget, ZPO , 21. Aufl., § 719 Rdn. 3; OLG Köln, NJW-RR 1987, 189 m.w.N.; OLG Frankfurt/M., MDR 1984, 764 ).
  • BGH, 08.11.2012 - V ZB 124/12

    Zwangsversteigerungsverfahren auf Betreiben einer Bank:

    Deshalb bedarf es keiner Antwort auf die von dem Beschwerdegericht bei der Begründung seiner Zulassungsentscheidung aufgeworfene Frage, ob Eintragungen in öffentlichen Registern "per se" offenkundig im Sinne von § 727 ZPO sind (verneinend OLG Brandenburg, 4 U 81/06, juris Rn. 64 - insoweit nicht in BauR 2007, 1242, abgedruckt; OLG Jena, InVo 2002, 422, 423).
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