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   VGH Baden-Württemberg, 19.10.1981 - 1 S 2301/80   

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https://dejure.org/1981,1174
VGH Baden-Württemberg, 19.10.1981 - 1 S 2301/80 (https://dejure.org/1981,1174)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.10.1981 - 1 S 2301/80 (https://dejure.org/1981,1174)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Oktober 1981 - 1 S 2301/80 (https://dejure.org/1981,1174)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 13 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 517
  • InfAuslR 1981, 306
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Die Bundesregierung faßte am 2. Dezember 1981 folgenden Beschluß (InfAuslR 1981, S. 306; vgl. auch ZAR 1981, S. 159):.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2017 - 11 B 16.16

    Ausländerrecht: Kindernachzug nach Vollendung des 16. Lebensjahres; Beherrschen

    Nachdem die Bundesregierung die Bundesländer mit Kabinettsbeschluss vom 2. Dezember 1981 (zitiert in BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, Rn. 10 f.) gebeten hatte, zwecks sozialverantwortlicher Steuerung des Familiennachzugs zu Ausländern aus Nicht-EG-Staaten unverzüglich unter anderem 16- und 17jährige ausländische Kinder vom Nachzug auszuschließen, erließen die Bundesländer - mit Ausnahme von Bremen, das insoweit verfassungsrechtliche Bedenken hegte - Verwaltungsvorschriften, welche den Nachzug von Kindern nach Vollendung des 16. Lebensjahres ausschlossen bzw. auf Härtefälle beschränkten (Berlin: Erlass vom 12. November 1981, dort Ziff. 2.3.1.1, InfAuslR 1981, 306; Baden-Württemberg: Erlass vom 30. März 1982, dort Ziff. 2.6.3.1 und 2.6.3.5 sowie Bayern: Erlass vom 17. Mai 1983, jeweils zitiert nach BVerfG, Beschluss vom 12.Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, juris Rn. 15 und 16; Hessen: Erlass vom 14. Dezember 1981, Hamburg: Erlass vom 7. Januar 1982; Nordrhein-Westfalen, Schnellbrief vom 3. Dezember 1982, jeweils zitiert nach Huber, InfAuslR 1982, 115).
  • BVerwG, 07.08.1986 - 1 B 109.86

    Ausländer - Zuzug ausländischer Ehegatten - Familiennachzug

    Wie das Berufungsgericht tatsächlich festgestellt hat (§ 137 Abs. 2 VwGO), handelt es sich bei dieser Verwaltungspraxis um eine der Maßnahmen, mit denen die Bundesrepublik Deutschland die Zuwanderung weiterer Ausländer im öffentlichen Interesse einschränkt (vgl. auch Beschluß der Bundesregierung vom 2. Dezember 1981, InfAuslR 1981, 306; BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 83.83

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Ehegattennachzug zu Ausländern -

    ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil die Beschlüsse der Bundesregierung vom 2. Dezember 1981 zur sozialverantwortlichen Steuerung des Familiennachzugs (vgl. InfAuslR 1981, 306) eine Wartefrist von einem Jahr für Ehegatten von Ausländern vorsehen, die als Kinder von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland eingereist oder hier geboren sind, nicht aber für den hier interessierenden Personenkreis der ausländischen Arbeitnehmer erster Generation.
  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82

    Ausländerehe - Eheschutz - Nachzugserlaubnis - Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis

    Dabei kann - wie es die in der Beschwerdebegründung aufgeworfene Frage voraussetzt - zugunsten der Klägerin davon ausgegangen werden, daß Art. 6 Abs. 1 GG sich zwar nicht auf die "Generationen-Großfamilie" (BVerfGE 48, 327 [339]), wohl aber auf das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern erstreckt (BVerfGE 57, 170 [178]), und zwar entsprechend der sozialen Funktion der Familie in bestimmten Grenzen auch dann, wenn die Kinder durch Eheschließung aus der sog. Kleinfamilie ihrer Eltern ausgeschieden sind (vgl. dazu VGH Mannheim, Urteil vom 19. Oktober 1981 - 1 S 2301/80 - NVwZ 1982, 517 [519] = InfAuslR 1982, 57 [59]).
  • BVerwG, 01.11.1985 - 1 B 128.85

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ehegatten - Voraussetzungen der

    Wie das Berufungsgericht tatsächlich festgestellt hat (§ 137 Abs. 2 VwGO), handelt es sich bei dieser Verwaltungspraxis um eine der Maßnahmen, mit denen die Bundesrepublik Deutschland die Zuwanderung weiterer Ausländer einschränkt, weil der bisherige Zustrom von Ausländern - u.a. auch zum Zwecke des Familiennachzugs - schwer zu lösende wirtschaftliche, soziale und integrationspolitische Probleme verursacht hat (vgl. auch Beschluß der Bundesregierung vom 2. Dezember 1981, InfAuslR 1981, 306; BVerwGE 70, 127 ).
  • BVerwG, 20.09.1984 - 1 B 109.84

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beeinträchtigung der Belange der

    Danach wird - in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Bundesregierung zur sozialverantwortlichen Steuerung des Familiennachzugs vom 2. Dezember 1981 (vgl. InfAuslR 1981, 306) - der Zuzug erst zugelassen, wenn u.a. der Ausländer sich seit acht Jahren ununterbrochen rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält.
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 57.83

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Vorliegen von Ermessensfehlern -

    sei bezüglich der ein Jahr überschreitenden Wartefrist unwirksam, weil die Beschlüsse der Bundesregierung vom 2. Dezember 1981 zur sozialverantwortlichen Steuerung des Familiennachzugs (vgl. InfAuslR 1981, 306) lediglich eine Wartefrist von einem Jahr vorsehen.
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 11.83

    Rechtsmittel

    sei bezüglich der ein Jahr überschreitenden Wartefrist unwirksam, weil die Beschlüsse der Bundesregierung vom 2. Dezember 1981 zur sozialverantwortlichen Steuerung des Familiennachzugs (vgl. InfAuslR 1981, 306) lediglich eine Wartefrist von einem Jahr vorsehen.
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 25.83

    Rechtsmittel

    sei bezüglich der ein Jahr überschreitenden Wartefrist unwirksam, weil die Beschlüsse der Bundesregierung vom 2. Dezember 1981 zur sozialverantwortlichen Steuerung des Familiennachzugs (vgl. InfAuslR 1981, 306) lediglich eine Wartefrist von einem Jahr vorsehen.
  • BVerwG, 11.05.1988 - 1 A 28.88

    Ausländer - Ehegattennachzug - Volljährigkeit - Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 17.05.1985 - 1 ER 306.85

    Revisionsgerichtliche Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen des

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