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   BVerwG, 04.02.1982 - 1 B 9.82   

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https://dejure.org/1982,2365
BVerwG, 04.02.1982 - 1 B 9.82 (https://dejure.org/1982,2365)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.1982 - 1 B 9.82 (https://dejure.org/1982,2365)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 1982 - 1 B 9.82 (https://dejure.org/1982,2365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Einbürgerung eines sich unerlaubt in Deutschland aufenthaltenden Ausländers - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 683 (Ls.)
  • InfAuslR 1982, 189
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.12.1975 - I C 40.71

    Auslegung des Niederlassungsbegriffs bei Einbürgerungsanträgen von Ehegatten

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1982 - 1 B 9.82
    Sie ist deswegen aber nicht gehindert, wegen des Gewichts der im Einzelfall für eine Einbürgerung sprechenden Umstände trotz eines unerlaubten Aufenthalts den Bewerber einzubürgern (im Anschluß anUrteil vom 9. Dezember 1975 - BVerwG 1 C 40.71 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 6).

    Der Kläger macht zu Unrecht geltend, die Entscheidung des Berufungsgerichts weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1975 - BVerwG 1 C 40.71 - (Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 6) ab.

    Aus dem oben erwähntenUrteil vom 9. Dezember 1975 - BVerwG 1 C 40.71 - (a.a.O.) ergibt sich, daß bei Vorliegen der gesetzlichen Mindestvoraussetzungen die Unerlaubtreit des Aufenthalts des Bewerbers die Einbürgerung nicht schlechthin, sondern nur nach Maßgabe einer rechtsfehlerfreien Ermessensentscheidung der Behörde ausschließt.

    In diesem Rahmen darf die Behörde, wie bereits oben erwähnt, einen unerlaubten Aufenthalt im Inland ohne weiteres zuungunsten des Einbürgerungsbewerbers berücksichtigen(Urteil vom 9. Dezember 1975 - BVerwG 1 C 40.71 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81

    Einbürgerungsbehörde - Ermessensentscheidung - Einbürgerungsantrag - Staatliche

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1982 - 1 B 9.82
    Im Rahmen ihres grundsätzlich weiten Ermessens hat die Behörde darauf abzustellen, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, und demnach nicht nur zu prüfen, ob der Bewerber nach seinen persönlichen Verhältnissen einen wertvollen Bevölkerungszuwachs darstellt, sondern auch, ob seine Einbürgerung nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist, ohne daß es sich dabei um eine Abwägung zwischen den persönlichen Interessen des Bewerbers und den Interessen des Staates handelte (BVerwGE 49, 44 [46];Beschluß vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 - [InfAuslR 1981, 308]).

    Daß auf einen Einbürgerungsantrag eine einzelfallbezogene Prüfung stattzufinden hat, ist nicht zweifelhaft und folgt u.a. daraus, daß die Einbürgerung auf Grund des § 8 RuStAG eine Ausnahme darstellt, die nur in Zinzelfällen in Betracht kommt, in denen sie im staatlichen Interesse begründet erscheint(Beschluß vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70

    Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge -

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1982 - 1 B 9.82
    Im Rahmen ihres grundsätzlich weiten Ermessens hat die Behörde darauf abzustellen, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, und demnach nicht nur zu prüfen, ob der Bewerber nach seinen persönlichen Verhältnissen einen wertvollen Bevölkerungszuwachs darstellt, sondern auch, ob seine Einbürgerung nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist, ohne daß es sich dabei um eine Abwägung zwischen den persönlichen Interessen des Bewerbers und den Interessen des Staates handelte (BVerwGE 49, 44 [46];Beschluß vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 - [InfAuslR 1981, 308]).
  • OVG Saarland, 13.09.2006 - 1 R 17/06

    Einbürgerung; Aufenthalt; Aufenthaltsgestattung; Asylfolgeantrag

    In der Zeit, in der er sich der Abschiebung durch Untertauchen und seinen Aufenthalt im Kirchenasyl entzogen hat, hatte er keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland im Sinne des Staatsangehörigkeitsrechts, was von der Frage der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts zu trennen ist so BVerwG, Beschluss vom 4.2.1982 - 1 B 9/82 -, Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 15, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 9.12.1975 - 1 C 40/71 -, Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 6.
  • VG Oldenburg, 13.12.2010 - 11 A 249/10

    Einbürgerung, in Deutschland geborener Kinder; Einbürgerung, Europäisches

    Dabei kommt es für die Erfüllung dieser Voraussetzung grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Einbürgerungsentscheidung an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.02.1982 - 1 B 9.82 -, InfAuslR 1982, 189).
  • BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 116.84

    Rechtsmittel

    Auch ein unerlaubter Aufenthalt des Einbürgerungsbewerbers darf grundsätzlich zu seinen Ungunsten berücksichtigt werden(Beschluß vom 4. Februar 1982 - BVerwG 1 B 9.82 - Buchholz a.a.O. Nr. 15; vgl. auch Nr. 3.2.4 der Einbürgerungsrichtlinien).
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