Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 07.02.1986

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   BVerwG, 21.05.1986 - 1 B 74.86   

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BVerwG, 21.05.1986 - 1 B 74.86 (https://dejure.org/1986,5437)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.1986 - 1 B 74.86 (https://dejure.org/1986,5437)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 1986 - 1 B 74.86 (https://dejure.org/1986,5437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Berücksichtigungsfähigkeit der Ermittlungsergebnisse eingestellter Strafverfahren bei der Erstellung der Zukunftsprognose straffällig gewordener Ausländer - Inhalt der "Unschuldsvermutung" - Verletzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1986, 273
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1986 - 1 B 74.86
    Es verletzt seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO), wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (vgl. Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 und vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 68.83 -).

    Daß es diese Feststellung aufgrund eigener Sachkunde traf, ist revisionsgerichtlich um so weniger zu beanstanden, als der anwaltlich vertretene Kläger eine Beweiserhebung nicht beantragt hatte (vgl. dazu Beschluß vom 10. Februar 1978 a.a.O.).

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1986 - 1 B 74.86
    Dem steht nicht die "Unschuldvermutung" entgegen, die im Rechtsstaatsprinzip begründet (BVerfGE 22, 254 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 489/66]) und zudem in Art. 6 Abs. 2 MRK niedergelegt ist; danach wird bis zum gesetzlichen Nachweis der Schuld vermutet, daß der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist.
  • BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 182.79

    Zulässigkeit der Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1986 - 1 B 74.86
    In diesem Rahmen dürfen auch Ermittlungsergebnisse eingestellter Strafverfahren nach Maßgabe ihres Beweiswertes berücksichtigt werden (vgl. Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 32 ).
  • VGH Bayern, 25.03.2008 - 19 ZB 08.342

    Anforderungen an Ermessensausweisung nach § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG

    Dem steht die Unschuldsvermutung, die im Rechtsstaatsprinzip begründet (vgl. BVerfGE 22, 254 [265]) und zudem in Art. 6 Abs. 2 EMRK niedergelegt ist, nicht entgegen (vgl. BVerwGE 107, 58 [63]; BVerwG, B. v. 21.5.1986 - 1 B 74.86 -, InfAuslR 1986, 273 [274]).

    Es handelt sich vielmehr um eine Maßnahme polizeirechtlichen Charakters zur Bekämpfung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (vgl. BVerwG, B. v. 21.5.1986 - 1 B 74.86 -, InfAuslR 1986, 273 [274]).

    Die Unschuldsvermutung wird dadurch nicht berührt (vgl. BVerwGE 107, 58 [63]; BVerwG, B. v. 21.5.1986 - 1 B 74.86 -, InfAuslR 1986, 273 [274]).

    In diesem Rahmen dürfen auch Ermittlungsergebnisse eingestellter Strafverfahren nach Maßgabe ihres Beweiswertes berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, B. v. 21.5.1986 - 1 B 74.86 -, InfAuslR 1986, 273 [274]).

    Gleichwohl dürfen auch die Ermittlungsergebnisse dieses Verfahrens nach Maßgabe ihres Beweiswertes im Rahmen der Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit des Klägers berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, B. v. 21.5.1986 - 1 B 74.86 -, InfAuslR 1986, 273 [274]).

  • BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89

    Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem

    Das Gericht bewegt sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung regelmäßig in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die dem Richter allgemein zugänglich sind (vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 68.83 - ZfSH/SGB 1983, 499 ; vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102; vom 21. Mai 1986 - BVerwG 1 B 74.86 - ZfSH/SGB 1986, 458; vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 123.88 - a.a.O.).
  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466

    Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose

    Der Grundsatz, dass sich das Gericht bei der Prognoseentscheidung regelmäßig in Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die dem Richter allgemein zugänglich sind, und es nur ausnahmsweise der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände - etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen - nicht ohne spezielle, dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (BVerwG in st.Rspr., u.a. U.v. 04.10.2012 - 1 C 13/11 - BVerwGE 144, 230, juris Rn. 12; vgl. auch Beschlüsse vom 6.5.1983 - 1 B 68.83 - ZfSH/SGB 1983, 499/500; vom 14.2.1984 - 1 B 10.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102; vom 21.5.1986 - 1 B 74.86 - ZfSH/SGB 1986, 458; vom 30.12.1988 - 1 B 123.88 - a.a.O.; vom 4.5.1990 - 1 B 82.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 124 und vom 14.3.1997 - 1 B 63.97 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 10 m.w.N.; im gleichen Sinn betreffend strafrechtliche Prognoseentscheidungen vgl. BVerfG, U.v. 8.10.1985 - 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82 - BVerfGE 70, 297, juris Rn. 34 und B.v. 2.05.2002 - 2 BvR 613/02 - NJW 2002, 2773, juris Rn. 6), wird im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht in Frage gestellt; das Prognosegutachten wird im höchstgerichtlichen Beschluss lediglich als eine von mehreren Möglichkeiten erwähnt, eine unzureichende Tatsachengrundlage zu verbreitern (im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, B.v. 23.03.2017 - 11 ME 72/17 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2008 - 2 B 16.07

    Heranziehung zu Abschiebekosten; Arbeitnehmerbegriff

    Mit Blick auf die mit dem Haftungstatbestand verfolgten Ziele, insbesondere die beabsichtigte generalpräventive Wirkung, ist auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit selbst bei einer nur sehr kurzen Beschäftigung eine Heranziehung zu den (gesamten) Kosten der Abschiebung nicht zu beanstanden (BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1986, InfAuslR 1986, 273; OVG NW, Urteil vom 28. Oktober 1982, DÖV 83, 426 (427); VGH BW, Urteil vom 14. November 1985, VBlBW 86, 429 (430); Nds.OVG, Urteil vom 7. Dezember 1990, InfAuslR 1991, 191; OVG R-P, Beschluss vom 26. Februar 1999, 11 A 1014/99 - juris; BayVGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 24 C 02.411 - juris; OVG NW, 3. Juli 2006 - 18 A 148/05 - juris).
  • VGH Hessen, 31.05.2023 - 6 A 556/23

    Ausweisung infolge eines versuchten "Ehrenmords"

    Mit der Ausweisung eines Ausländers aus spezialpräventiven Gründen wird kein strafrechtlicher Schuldvorwurf erhoben (BVerwG, Beschluss vom 21. Mai 1986 - 1 B 74/86 -, Rn. 4, juris m. w. N.).
  • VG Trier, 06.10.2020 - 1 K 25/20

    Widerruf des Flüchtlingsstatus wegen vielfacher Straftaten

    Dabei können im Rahmen der auf Gefahrenabwehr gerichteten verwaltungsrechtlichen Prognoseentscheidung nicht nur rechtskräftige Verurteilungen, sondern auch Ermittlungsergebnisse eingestellter Strafverfahren, Ermittlungsverfahren und noch nicht rechtskräftige strafrechtliche Entscheidungen in der Prognoseentscheidung mitberücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Mai 1986 - 1 B 74/86 -, juris Rn. 4; VG Saarland, Urteil vom 9. Juli 2019 - 6 K 941/18 -, juris Rn. 25).
  • OVG Bremen, 02.08.2023 - 2 LA 2/23

    Ausweisung; Ermittlungsverfahren; ernstliche Zweifel; Generalprävention;

    Mit der Ausweisung eines Ausländers aus spezialpräventiven Gründen wird kein strafrechtlicher Schuldvorwurf erhoben (BVerwG, Beschl. vom 21.05.1986 - 1 B 74/86, juris Rn. 4, juris m.w.N.; Hess. VGH , a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1991 - 1 S 2891/90

    Inkrafttreten des EuNiederlAbk für die Türkei; Ausweisungsgründe

    Es handelt sich vielmehr um eine Maßnahme polizeirechtlichen Charakters zur Bekämpfung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (BVerwG, Urt. v. 25.2.1969, Buchholz 402.24, § 10 AuslG Nr. 10; Beschl. v. 21.5.1986, InfAuslR 1986, 273, 274).
  • VG Saarlouis, 09.07.2019 - 6 K 941/18

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung wegen Straffälligkeit

    dazu auch BVerwG, Beschluss vom 21.05.1986, 1 B 74.86, InfAuslR 1986, 273, wonach bei der Beurteilung der Frage der Wiederholungsgefahr selbst Ermittlungsergebnisse eingestellter Strafverfahren nach Maßgabe ihres Beweiswertes berücksichtigt werden dürfen.
  • VG Koblenz, 18.04.2005 - 3 K 2111/04

    Kosten der Abschiebung; Haftung des Arbeitgebers, geringfügige Beschäftigung

    Deshalb verstößt es selbst dann nicht gegen das Willkürverbot oder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn die Arbeitstätigkeit nur von sehr kurzer Dauer war und deshalb einem nur sehr geringfügigen Arbeitgebergewinn erhebliche Abschiebungskosten gegenüberstehen (vgl. hierzu beispielsweise BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1986, InfAuslR 1986, 273; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Februar 1999 - 11 A 10147/99.OVG - S. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Oktober 1982, DÖV 1983, 426 m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 22.07.2021 - 6 K 197/19

    Türkei: Widerruf der Asylerkennung wegen Straftaten

  • VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850

    Berücksichtigung der Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts eines Ausländers und

  • VGH Bayern, 13.05.2009 - 19 ZB 09.7

    Ausländerrecht / Ausweisung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2006 - 18 A 148/05

    Arbeitnehmer Abschiebungskosten Ausreisekosten Beschäftigung

  • BVerwG, 10.07.1989 - 1 B 87.89

    Erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft auf Grund des Dienstes in der deutschen

  • VG München, 11.12.2023 - M 22 K 22.30821

    Asylrecht, Herkunftsland: Arabische, Republik Syrien, Widerruf der

  • VG Leipzig, 26.10.2022 - 8 K 414/21

    Irak: Rechtswidriger Widerruf des Flüchtlingsschutzes aufgrund begangener

  • VG München, 03.06.2022 - M 22 K 18.32695

    Asylrecht, Herkunftsland: Arabische, Republik Syrien, Widerruf der

  • VG Regensburg, 07.10.2021 - RN 11 K 20.31983

    Widerruf der Flüchtlingseigenschaft

  • VG München, 27.04.2022 - M 25 K 19.30700

    Afghanistan: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft eines zum christlichen Glauben

  • VG Bayreuth, 23.11.2011 - B 1 K 09.1039
  • VG München, 18.02.2008 - M 25 K 07.496

    Ist-Ausweisung herabgestuft zur Regelausweisung; Ausnahmefall verneint

  • VG Koblenz, 12.10.1995 - 2 K 4344/94

    Einbürgerung in den deutschen Staatsverband; Voraussetzungen für eine

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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.1986 - 1 B 28.86   

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https://dejure.org/1986,4315
BVerwG, 07.02.1986 - 1 B 28.86 (https://dejure.org/1986,4315)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1986 - 1 B 28.86 (https://dejure.org/1986,4315)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1986 - 1 B 28.86 (https://dejure.org/1986,4315)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung bei behaupteter grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Geltung des § 24 Abs. 6a des Ausländergesetzes (AuslG) a.F. auch für die Kosten der Abschiebung ausgewiesener Ausländer - Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1986, 273
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75

    Erstattung der Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber - Vereinbarkeit von § 24

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 1 B 28.86
    Diese Frage rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision, da sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist (vgl. Urteil vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 48.75 - BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]): Die Haftung des Arbeitgebers ist in § 24 Abs. 6 a AuslG an die Ausreisepflicht nach Satz 1 des § 12 Abs. 1 AuslG geknüpft, also daran, daß der Ausländer weder eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzt noch von dem Erfordernis der Aufenthaltserlaubnis befreit ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 59, 13 [BVerwG 23.10.1979 - 1 C 48/75]) hat die Regelung des § 24 Abs. 6 a AuslG unter anderem unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit geprüft und gebilligt.

  • OVG Bremen, 22.04.1997 - 1 BA 43/96

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Umfang der Geltung

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - 11 A 10147/99

    Illegale Beschäftigung - Arbeitgeber zahlt Abschiebung

    Entgegen der Annahme der Klägerin stellt § 82 Abs. 4 Satz 1 AuslG - wie schon § 24 Abs. 6 a AuslG 1965 - nicht darauf ab, ob im konkreten Fall die dem Arbeitgeber vorwerfbare Beschäftigung des Ausländers für die Abschiebung mitursächlich gewesen ist, sondern verlangt lediglich einen Zusammenhang zwischen dem unerlaubten Aufenthalt, der zu der Beschäftigung genutzt worden ist, und der Abschiebung, für deren Kosten der Arbeitgeber einzustehen hat; die Haftung des Arbeitgebers entfällt nicht etwa deswegen, weil ein früherer Aufenthalt des Ausländers durch Ausweisung oder Abschiebung endete und dieser auch deshalb ausreisepflichtig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1979 - 1 C 48.75 - BVerwGE 59, 13 und Beschlüsse vom 07. Februar 1986 - 1 B 28.86 - InfAuslR 1986, 273 und vom 22. Juli 1987 - 1 B 170.86 - NVwZ 87, 1086 = InfAuslR 1987, 318 ; Hailbronner, Ausländerrecht, § 82 AuslG Rdnr. 8; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, 3. Auflage, § 82 AuslG Rdnr. 21; auch die von der Klägerin zitierte Kommentierung von Kanein/Renner besagt letztlich nichts anderes).

    Deshalb verstößt es selbst dann nicht gegen das Willkürverbot oder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn die Arbeitstätigkeit nur von sehr kurzer Dauer war und deshalb einem nur sehr geringfügigen Arbeitgebergewinn erhebliche Abschiebungskosten gegenüberstehen (vgl. im Einzelnen BVerwG, Beschluss vom 07. Februar 1986 a.a.O.; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 17 A 1725/81 - DÖV 83, 426 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. November 1985 - 1 S 2/84 - VBlBW 86, 429 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 07. Dezember1990 - 21 A 102/88 - EZAR 137 Nr. 12; Hailbronner a.a.O. Rdnr. 6 m.w.N.; dies hätte die Klägerin auch der von ihr zitierten Kommentierung von Kanein/Renner entnehmen können).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2006 - 18 A 148/05

    Arbeitnehmer Abschiebungskosten Ausreisekosten Beschäftigung

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1986 - 1 B 28.86 -, InfAuslR 1986, 273; Senatsbeschluss vom 20. Mai 2003 - 18 A 81/02 - mit weiteren Nachweisen.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1986 - 1 B 28.86 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2002 - 7 A 1829/01

    Grenzabstand eines nachbarlichen Anbaus; Schmalseitenprivileg für ein

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. Januar 1993 - 7 A 287/91 - Beschluss vom 10. März 1994 - 10 B 3385/93 - Beschluss vom 5. Oktober 1998 - 7 B 1850/98 -, BRS 60 Nr. 105 (S. 396); vgl. auch BayVGH, Urteil vom 8. Dezember 1975 - Nr. 246 I 72 -, BRS 29 Nr. 78; OVG Niedersachsen, Urteil vom 25. Januar 1978 - I A 103/76 -, BRS 33 Nr. 53; VGH Hessen, Beschluss vom 23. Dezember 1980 - IV TG 99/80 -, BRS 36 Nr. 126, ferner: Böddinghaus/Hahn/Schulte, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (1984), Stand: 1. November 1997, § 6 Rn. 57 unter Hinweis auf OVG Niedersachsen, Beschluss vom 3. Juni 1986 - 1 B 28/86 -.
  • VGH Hessen, 14.01.1992 - 7 UE 2546/84

    Heranziehung eines Arbeitgebers zu den Kosten einer Abschiebung

    Zwar kann ein Absehen von der Kostenerhebung angezeigt sein, soweit die Kostenlast im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise eine unverhältnismäßige Folge des Verhaltens des Kostenpflichtigen darstellt (BVerwG, U. v. 23. Oktober 1979 - 1 C 48/75 -, a.a.O., B. v. 7. Februar 1986 - 1 B 28.86 -, InfAuslR 1986, 273, u. B. v. 22. Juli 1987 - 1 B 170/86 -, a.a.O.; Hess. VGH, U. v. 9. September 1976 - VII OE 74/76 -).
  • VG Ansbach, 20.01.2011 - AN 5 K 10.00761

    Arbeitgeberhaftung für Abschiebungskosten; unselbständige Erwerbstätigkeit bei

    In seinem Beschluss vom 7. Februar 1986, 1 B 28/86, juris, hat das Bundesverwaltungsgericht auf das genannte Urteil vom 23. Oktober 1979 verwiesen und ausgeführt, es habe in dieser Entscheidung die Regelung des § 24 Abs. 6 a AuslG u.a. unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit geprüft und gebilligt.
  • VG Koblenz, 12.05.2003 - 3 K 3029/02

    Arbeit & Soziales - Kosten für Abschiebung eines illegalen Arbeiters

    Deshalb verstößt es selbst dann nicht gegen das Willkürverbot oder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn die Arbeitstätigkeit nur von sehr kurzer Dauer war und deshalb einem nur sehr geringfügigen Arbeitgebergewinn erhebliche Abschiebungskosten gegenüber stehen (vgl. hierzu beispielsweise BVerwG, Beschluss vom 07. Februar 1986, InfAuslR 1986, 273; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Februar 1999 - 11 A 10147/99.OVG - S. 4; OVG NW, Urteil vom 28. Oktober 1982, DÖV 1983, 426 [427] m.w.N.).
  • VG Ansbach, 19.02.1998 - AN 5 K 97.02075

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Auferlegung von Abschiebekosten auf einen

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  • VG Wiesbaden, 05.09.2007 - 4 E 1261/06
    Es genügt schon, wenn es sich um eine mehrmalige Gefälligkeit handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1986 - 1 B 28.86, InfAusIR 1987, 318; OVG NRW, Beschluss vom 03. Juli 2006 - 18 A 148/05).
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