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   BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 12/93, 2 BvL 45/93   

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BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 12/93, 2 BvL 45/93 (https://dejure.org/1994,3000)
BVerfG, Entscheidung vom 13.07.1994 - 2 BvL 12/93, 2 BvL 45/93 (https://dejure.org/1994,3000)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juli 1994 - 2 BvL 12/93, 2 BvL 45/93 (https://dejure.org/1994,3000)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abschiebehaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abschiebehaft - Zwingende Anordnung - Sicherung der Abschiebung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 57
  • NVwZ-RR 1994, 57
  • DVBl 1994, 1404
  • InfAuslR 1994, 342
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 01.07.1991 - BReg. 3 Z 105/91
    Auszug aus BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 12/93
    Ebenso hätten die Vorlagebeschlüsse die in der Rechtsprechung und in der Literatur geäußerte Ansicht, § 57 Abs. 2 AuslG gestatte die Abschiebungshaft nur, falls diese zur Sicherung der Abschiebung erforderlich sei, erörtern müssen (vgl. Remmel, in: GK- AuslG , § 57 Rdn. 149; s.a. BayObLG, Beschluß vom 1. Juli 1991- BReg 3 Z 105/91 - BayVBl. 1991, S. 601 f.; Hailbronner, AuslR, § 57 Rdn. 12) .
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 12/93
    Dazu muß es sich eingehend mit der einfach-rechtlichen Rechtslage auseinandersetzen und, soweit Anlaß dazu besteht, die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen verarbeiten (vgl. BVerfGE 78, 165 [172]; 80, 68 [72 f.]; 80, 96 [100]; 88, 71 [74]; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 4/89

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 12/93
    Dazu muß es sich eingehend mit der einfach-rechtlichen Rechtslage auseinandersetzen und, soweit Anlaß dazu besteht, die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen verarbeiten (vgl. BVerfGE 78, 165 [172]; 80, 68 [72 f.]; 80, 96 [100]; 88, 71 [74]; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 12/93
    Dazu muß es sich eingehend mit der einfach-rechtlichen Rechtslage auseinandersetzen und, soweit Anlaß dazu besteht, die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen verarbeiten (vgl. BVerfGE 78, 165 [172]; 80, 68 [72 f.]; 80, 96 [100]; 88, 71 [74]; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11

    Abschiebungshaft wegen unterlassener Anzeige des Aufenthaltswechsels:

    Bei der Anwendung der Vorschrift ist zudem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, der in Ausnahmefällen dazu führt, dass die Vermutung widerlegt werden kann (BVerfG, InfAuslR 1994, 342, 344 zu § 57 Abs. 2 AuslG; insoweit unzutreffend Senat, Beschluss vom 9. Februar 2011 - V ZB 16/11 Rn. 8, juris, im Anschluss an den Beschluss vom 1. Juli 1993 - V ZB 19/93, NJW 1993, 3069, 3070 zu § 57 Abs. 2 AuslG).

    Will sich der Ausländer offensichtlich nicht der Abschiebung entziehen, ist der nicht angezeigte Aufenthaltswechsel allein kein ausreichender Haftgrund (BVerfG, InfAuslR 1994, 342, 344; Hailbronner, AuslR, 61. Aktualisierung, § 62 AufenthG Rn. 44).

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Denn die Haft ist unverhältnismäßig, wenn der Ausländer sich offensichtlich nicht der Abschiebung entziehen will (vgl. BVerfG, InfAuslR 1994, 342, 344; Hailbronner, AuslR, Stand 61. Aktual. Dezember 2008, § 62 AufenthG Rn. 32).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    (2) Darüber hinaus hätte das Beschwerdegericht den der Entziehungsabsicht und damit dem Haftgrund entgegenstehenden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13. Juni 2006, I-3 Wx 140/06, juris, Tz. 18; OLG Schleswig OLGR 2006, 142, 143; vgl. auch BVerfG InfAuslR 1994, 342, 344), erstmals in der Beschwerdeinstanz erhobenen Vortrag, sich für die Zurückschiebung bereithalten zu wollen, durch die Verschaffung eines persönlichen Eindrucks von dem Betroffenen würdigen müssen.
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