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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.09.1994 - 1 B 90.94   

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BVerwG, 01.09.1994 - 1 B 90.94 (https://dejure.org/1994,1090)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1994 - 1 B 90.94 (https://dejure.org/1994,1090)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1994 - 1 B 90.94 (https://dejure.org/1994,1090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hinreichende Bestimmtheit - Bedeutung einer Rechtssache - Jugoslawien - Ausweisung - Ermessen - Ausnahmefälle - Atypischer Geschehensablauf

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1995, 5
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 1 B 90.94
    Ausnahmefälle sind durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, daß er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (so für den gesetzlichen Regelversagungsgrund des § 7 Abs. 2 AuslG , BVerwGE 94, 35 [43 f.]).

    Ein Ermessensspielraum steht der Behörde nur dann zu, wenn kein Regel-, sondern ein Ausnahmefall in dem oben beschriebenen Sinne vorliegt (BVerwGE 94, 35 [44]).

  • BVerwG, 10.12.1993 - 1 B 160.93

    Ausländer - Besonderer Ausweisungsschutz - Trennung - Rechtsfehler

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 1 B 90.94
    Hat ein Ausländer - wie im vorliegenden Fall der Kläger - einen Ausweisungstatbestand nach § 47 Abs. 1 AuslG verwirklicht und genießt er gleichzeitig besonderen Ausweisungsschutz nach Maßgabe des § 48 Abs. 1 AuslG , so wirkt sich dieser auf die Ausweisung nach § 47 Abs. 1 AuslG insofern aus, als gemäß § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG an die Stelle der "Ist-Ausweisung" eine "Regel-Ausweisung" tritt (vgl. Beschlüsse vom 10. und 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 160.93 und 185.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 2 S. 5 und Nr. 3 S. 9).
  • BVerwG, 25.03.1994 - 1 B 30.94

    Aussetzung zur Bewährung - Strafvollstreckung - Strafrest - Aussetzung des

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1994 - 1 B 90.94
    Bei der voller gerichtlichen Nachprüfung unterliegenden Beurteilung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. zur Strafaussetzung nach §§ 56, 57 StGB Beschluß vom 25. März 1994 - BVerwG 1 B 30.94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2020 - 11 S 2956/19

    Erteilung einer Beschäftigungsduldung; Innehaben einer Aufenthaltsgestattung;

    Die gebundene Entscheidung über einen strikten Anspruch wandelt sich in eine Ermessensentscheidung (vgl. zu § 68 AufenthG BVerwG, Beschluss vom 18.04.2018 - 1 B 6.18 -, juris Rn. 9; zu § 47 AuslG a. F. bzw. § 56 AufenthG a. F. BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, juris Rn. 24, und Beschluss vom 01.09.1994 - 1 B 90.94 -, juris Rn. 3; Riese, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 114 Rn. 25; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 40 Rn. 26 ff.; Marx, Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, 2020, § 60d Rn. 48).
  • BVerwG, 11.08.2000 - 1 C 5.00

    Abschiebung; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Ausweisungswirkungen;

    Die zu einem Ausnahmefall von der Regel im Sinne von § 7 Abs. 2 und § 47 AuslG entwickelten Grundsätze - insbesondere zum Erfordernis einer Ermessensentscheidung bei Annahme eines Ausnahmefalles (vgl. Urteil vom 29. Juli 1993 - BVerwG 1 C 25.93 - BVerwGE 94, 36 ; Beschluss vom 1. September 1994 - BVerwG 1 B 90.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 5) - können wegen struktureller Unterschiede nicht auf § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG übertragen werden.
  • VG München, 22.05.2015 - M 21 K 13.3204

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Nebentätigkeit als Zeitungsausträger für einen

    Eine Ausnahme von der gesetzlichen Regelvermutung setzt nach allgemeinen Grundsätzen eine Ausnahmesituation voraus, die durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet ist, der so bedeutsam ist, dass er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG vom 01.09.1994 - 1 B 90.94 - InfAuslR 1995, 5 = Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 5; vom 17.10.1995 - 1 B 238.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 8 = InfAuslR 1996, 54).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.08.1994 - 1 B 71.94   

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https://dejure.org/1994,4075
BVerwG, 31.08.1994 - 1 B 71.94 (https://dejure.org/1994,4075)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1994 - 1 B 71.94 (https://dejure.org/1994,4075)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1994 - 1 B 71.94 (https://dejure.org/1994,4075)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Aufenthaltsbefugnis bei Einreise des Ausländers ohne erforderliches Visum - Ausschluss der Aufenthaltserlaubnis Voraussetzung für Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1995, 5
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 18.96

    Keine Befreiung von Visumspflicht für erfolglose Asylbewerber

    Werden sie nicht anerkannt, können sie aber im Hinblick auf § 55 Abs. 2 AuslG nicht abgeschoben werden, so kann ihnen abweichend von § 8 Abs. 1 AuslG eine Aufenthaltsbefugnis erteilt werden (§ 30 Abs. 3 AuslG; vgl. Beschluß vom 31. August 1994 - BVerwG 1 B 71.94 - Buchholz 402.240 § 30 AuslG 1990 Nr. 3).
  • BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95

    Ausländerrecht: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise

    Nach Abs. 1 Satz 3 dieser Bestimmung kann die Anordnung zur Aufnahme von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen vorsehen, daß die Aufenthaltsbefugnis abweichend von § 8 Abs. 1 AuslG erteilt wird (vgl. Beschluß vom 31. August 1994 - BVerwG 1 B 71.94 - Buchholz 402.240 § 30 AuslG 1990 Nr. 3; Beschluß vom 21. Mai 1996 - BVerwG 1 B 84.96 -).
  • BVerwG, 21.05.1996 - 1 B 84.96

    Ausländerrecht: Fehlendes Visum vor der Einreise aus einem Kriegsgebiet

    Dies bestätigt den Grundsatz, daß § 8 Abs. 1 AuslG auch dann Anwendung findet, wenn der Ausländer aus einem Kriegs- oder Bürgerkriegsgebiet einreist (vgl. auch Beschluß vom 31. August 1994 - BVerwG 1 B 71.94 - Buchholz 402.240 § 30 AuslG 1990 Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.1995 - 6 S 1712/95

    Zu den Voraussetzungen des Privilegierungstatbestandes des AsylbLG § 2 Abs 1Nr 3

    Vor allem spricht der besondere Sachzusammenhang des § 30 Abs. 3 AuslG dafür, daß die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nicht schon in jedem Falle ermöglicht werden soll, in dem ein unanfechtbar zur Ausreise Verpflichteter aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen zu dulden ist, daß vielmehr die Aufenthaltsbefugnis nicht an Personen erteilt werden soll, die - ungeachtet einer etwaigen tatsächlichen Undurchführbarkeit der Abschiebung - das Bundesgebiet durchaus freiwillig verlassen (und - darauf ist die Fragestellung praktisch einzugrenzen - in ihren Heimatstaat zurückkehren) könnten (vgl. in diesem Sinne auch BVerwG, Beschl. vom 31.08.1994 - 1 B 71.94 -, InfAuslR 1995, 5; VGH Bad.-Württ., Urt. vom 16.02.1994 - 11 S 2927/92 -, Umdruck S. 13).
  • VG München, 19.05.2010 - M 23 K 09.5181

    Bosnisch - herzegowinischer Staatsangehöriger; Ausweisung; Hehlerei

    Diese sind durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, dass er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (BVerwG InfAuslR 1995, 5).
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