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   BVerfG, 08.06.2000 - 2 BvR 81/00   

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https://dejure.org/2000,2674
BVerfG, 08.06.2000 - 2 BvR 81/00 (https://dejure.org/2000,2674)
BVerfG, Entscheidung vom 08.06.2000 - 2 BvR 81/00 (https://dejure.org/2000,2674)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 2 BvR 81/00 (https://dejure.org/2000,2674)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Folter - Mißhandlung - Politische Verfolgung - Abschiebung - Abschiebungshindernis - Nichtannahme - Berufung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53; ; AuslG § 53 Abs. 6 Satz 1; ; AuslG § 53 Abs. 4; ; GG Art. 16a Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährleistung des Asylrechts bei drohender Folter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2000, 457
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2000 - 2 BvR 81/00
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht aber nach den subjektiven Gründen und Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfGE 76, 143 ; 80, 315 ).

    Verfolgungen Dritter sind dem Staat zuzurechnen, wenn er nicht mit den ihm an sich zur Verfügung stehenden Kräften Schutz gewährt; hierbei ist freilich mit zu bedenken, dass es keiner staatlichen Ordnungsmacht möglich ist, einen lückenlosen Schutz vor Unrecht und Gewalt zu garantieren (vgl. BVerfGE 80, 315 ; 83, 216 ).

    Hiernach können zwar vereinzelte Exzesstaten von Amtswaltern dem Staat nicht als politische Verfolgung zurechenbar sein (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 205/92 -, InfAuslR 1992, S. 283 und vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 1989/92 u.a. -, InfAuslR 1993, S. 310 ).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2000 - 2 BvR 81/00
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht aber nach den subjektiven Gründen und Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfGE 76, 143 ; 80, 315 ).

    b) Das Bundesverfassungsgericht hat in Bezug auf den Tatbestand "politisch Verfolgter" sowohl hinsichtlich der Ermittlung des Sachverhalts selbst als auch seiner rechtlichen Bewertung zu prüfen, ob die tatsächliche und rechtliche Wertung der Gerichte sowie Art und Umfang ihrer Ermittlungen der Asylgewährleistung gerecht werden (BVerfGE 76, 143 ).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2000 - 2 BvR 81/00
    Auch unmenschliche Behandlung, insbesondere Folter, kann sich dann als asylrelevante Verfolgung darstellen, wenn sie wegen asylrelevanter Merkmale oder im Blick auf diese in verschärfter Form eingesetzt wird (BVerfGE 81, 142 ).
  • BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Verkennung der verfassungsrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2000 - 2 BvR 81/00
    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Bewertung jedoch dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist oder nicht auf einer hinreichend verlässlichen Grundlage beruht (vgl. zuletzt Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2000 - 2 BvR 752/97 - und vom 3. März 2000 - 2 BvR 39/98 -, Juris).
  • BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 205/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen zur Feststellung mittelbarer poitischer

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2000 - 2 BvR 81/00
    Hiernach können zwar vereinzelte Exzesstaten von Amtswaltern dem Staat nicht als politische Verfolgung zurechenbar sein (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 205/92 -, InfAuslR 1992, S. 283 und vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 1989/92 u.a. -, InfAuslR 1993, S. 310 ).
  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Asylrelevanz staatlicher Maßnahmen bei der

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2000 - 2 BvR 81/00
    Hiernach können zwar vereinzelte Exzesstaten von Amtswaltern dem Staat nicht als politische Verfolgung zurechenbar sein (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 205/92 -, InfAuslR 1992, S. 283 und vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 1989/92 u.a. -, InfAuslR 1993, S. 310 ).
  • BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1205/94

    Begriff des "besonders schweren Nachteils" im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2000 - 2 BvR 81/00
    Obwohl der Beschwerdeführerin auf Grund der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG ein - fakultatives - Abschiebungshindernis zur Seite steht, würde ihr durch die Nichtannahme ein besonders schwerer Nachteil entstehen; denn ihr wird mit der Versagung des Anspruchs auf Anerkennung als Asylberechtigte ein Status verweigert, der über den bloßen Abschiebungsschutz deutlich hinausgeht (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1205/94 -, NVwZ-Beilage 1995, S. 52).
  • BVerfG, 03.03.2000 - 2 BvR 39/98

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines libanesischen Asylbewerbers

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2000 - 2 BvR 81/00
    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Bewertung jedoch dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist oder nicht auf einer hinreichend verlässlichen Grundlage beruht (vgl. zuletzt Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2000 - 2 BvR 752/97 - und vom 3. März 2000 - 2 BvR 39/98 -, Juris).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2000 - 2 BvR 81/00
    Verfolgungen Dritter sind dem Staat zuzurechnen, wenn er nicht mit den ihm an sich zur Verfügung stehenden Kräften Schutz gewährt; hierbei ist freilich mit zu bedenken, dass es keiner staatlichen Ordnungsmacht möglich ist, einen lückenlosen Schutz vor Unrecht und Gewalt zu garantieren (vgl. BVerfGE 80, 315 ; 83, 216 ).
  • BVerfG, 14.05.2003 - 2 BvR 134/01

    Zur asylrechtlichen Beurteilung sog Amtswalterexzesse in der Türkei

    Obwohl der Beschwerdeführerin aufgrund der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG ein - fakultatives - Abschiebungshindernis zur Seite steht, würde ihr durch die Nichtannahme ein besonders schwerer Nachteil entstehen; denn ihr wird mit der Versagung des Anspruchs auf Anerkennung als Asylberechtigte ein Status verweigert, der über den bloßen Abschiebungsschutz deutlich hinausgeht (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1205/94 -, NVwZ-Beilage 1995, S. 52 und vom 8. Juni 2000 - 2 BvR 81/00 -, InfAuslR 2000, S. 457).

    Vielmehr bedarf es entsprechender verlässlicher tatsächlicher Feststellungen, die auf bloße Einzelexzesse hindeuten (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 205/92 -, NVwZ 1992, S. 1081 und vom 8. Juni 2000 - 2 BvR 81/00 -, InfAuslR 2000, S. 457 ).

    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Bewertung jedoch dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist oder nicht auf einer hinreichend verlässlichen Grundlage beruht (vgl. zuletzt Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 2000 - 2 BvR 81/00 -, InfAuslR 2000, S. 457 m.w.N.).

    Hiernach können zwar vereinzelte Exzesstaten von Amtswaltern dem Staat nicht als politische Verfolgung zurechenbar sein (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 205/92 -, NVwZ 1992, S. 1081 ; vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 1989/92 u.a. -, NVwZ 1993, S. 975 und vom 8. Juni 2000 - 2 BvR 81/00 -, InfAuslR 2000, S. 457 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2011 - A 8 S 1116/11

    Verfolgung von Tibetern in China

    Vielmehr bedarf es entsprechender verlässlicher tatsächlicher Feststellungen, die auf bloße Einzelexzesse hindeuten (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 20.05.1992 - 2 BvR 205/92 - NVwZ 1992, 1081 und vom 08.06.2000 - 2 BvR 81/00 - InfAuslR 2000, 457 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 11 A 2307/03

    Russland, Tschetschenien, Interne Fluchtalternative, Anerkennungsrichtlinie,

    Übergriffe von Sicherheitskräften auf Hab und Gut von abgeschobenen Tschetschenen sind unabhängig davon, ob es sich nicht möglicherweise um sog. Amtswalterexzesse handelt (BVerfG, Beschlüsse vom 10.7.1989 - 2 BvR 502, 1000 und 961/86 -, BVerfGE 80, 315 [352], vom 20.5.1992 - 2 BvR 205/92 -, NVwZ 1992, 1081 [1083], und vom 8.6.2000 - 2 BvR 81/00 -, InfAuslR 2000, 457 [458]), unter dem hier maßgeblichen Blickwinkel irrelevant.
  • OVG Niedersachsen, 12.06.2001 - 8 L 516/97

    Abschiebung; Abschiebungshindernisse; Abschiebungsschutz; Albaner; Aschkali;

    Dies würde voraussetzen, dass diese zu derartigen Übergriffen anregt, sie unterstützt, billigt oder tatenlos hinnimmt und es damit unterlässt, den Betroffenen den erforderlichen Schutz mit den ihr an sich zur Verfügung stehenden Mitteln zu gewähren, oder wenn sie sich zum Einsatz dieser Mittel im konkreten Fall gegenüber Verfolgungsmaßnahmen bestimmter Dritter nicht in der Lage sieht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989 - 2 BvR 502, 1000,961/86 -, BVerfGE 80, 315, 336; Beschl. v. 8.6.2000 - 2 BvR 81/00 - BVerwG, Urt. v. 23.7.1991 - 9 C 154/90, - BVerwGE 88, 367, 372).
  • VG Sigmaringen, 07.03.2017 - A 2 K 5515/16

    Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge durch

    Auch unmenschliche Behandlung, insbesondere Folter, kann sich dann als asylrelevante Verfolgung darstellen, wenn sie wegen asylrelevanter Merkmale oder im Blick auf diese in verschärfter Form eingesetzt wird (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 08.06.2000 - 2 BvR 81/00 -, InfAuslR 2000, 457).
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2001 - 8 L 5280/98

    Abschiebung; AbschiebungsschutzAbschiebungshindernis; Aschkali; Asyl;

    Dies würde voraussetzen, dass diese zu derartigen Übergriffen anregt, sie unterstützt, billigt oder tatenlos hinnimmt und es damit unterlässt, den Betroffenen den erforderlichen Schutz mit den ihr an sich zur Verfügung stehenden Mitteln zu gewähren, oder wenn sie sich zum Einsatz dieser Mittel im konkreten Fall gegenüber Verfolgungsmaßnahmen bestimmter Dritter nicht in der Lage sieht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989 - 2 BvR 502, 1000,961/86 -, BVerfGE 80, 315, 336; Beschl. v. 8.6.2000 - 2 BvR 81/00 - BVerwG, Urt. v. 23.7.1991 - 9 C 154/90, - BVerwGE 88, 367, 372).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2001 - 13 A 4338/94
    Eine Zurechnung von an asylerhebliche Persönlichkeitsmerkmale anknüpfende Rechtsverletzungen an den Staat oder den Inhaber der effektiven Gebietsgewalt kommt - um es in diesem Zusammenhang nochmals zu betonen - nach der grundlegenden bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, a.a.O., S. 336, und vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 - und 515, 1827/89 -, BVerfGE 83, 216, 255, bestätigend Beschluss vom 8. Juni 2000 - 2 BvR 81/00 - ähnlich BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 1.94 -, NVwZ 1995, 391, dann nicht in Betracht, wenn die Schutzgewährung die Kräfte eines konkreten Staates - oder Inhabers der effektiven Gebietsgewalt - übersteigt; jenseits der ihm an sich zur Verfügung stehenden Mittel endet seine asylrechtliche Verantwortlichkeit.
  • VG Oldenburg, 12.02.2002 - 1 A 3457/99

    Russland, Karbadinen, Tschetschenien, Bürgerkrieg, Bewaffnete

    Dies bestimmt sich nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme, d.h. danach, wie die verfolgte Person deren Zielrichtung bei verobjektivierter Betrachtungsweise beurteilen musste (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2000 - 2 BvR 81/00 - InfAuslR 2000, 457, 458; Beschluss vom 1. Juli 1987 ­ 2 BvR 478, 962/86 ­ BVerfGE 76, 143, 166 f.; Beschluss vom 10. Juli 1989, aaO, Seite 348; Beschluss vom 11. Februar 1992 ­ 2 BvR 1155/91 ­ InfAuslR 1992, 152, 154; BVerwG Urteile vom 30. April 1996 und 5. Juli 1994 aaO).
  • VG Osnabrück, 14.12.2012 - 5 A 275/11
    Vielmehrbedarfes entsprechender verlässlicher tatsächlicher Feststellungen, die auf bloße Einzelexzesse hindeuten (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 20.05.1992 - 2 BvR 205/92 - NVwZ 1992, 1081 (1083) und vom 08.06.2000 - 2 BvR 81/00 - InfAusIR 2000, 457 (458)).
  • VG Karlsruhe, 10.03.2004 - A 11 K 12494/03

    Tschetschenen droht in der Russischen Föderation politische Verfolgung wegen der

    Vielmehr bedarf es entsprechender verlässlicher tatsächlicher - hier fehlender - Feststellungen, die auf bloße Einzelexzesse hindeuten (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts v. 20. Mai 1992 - 2 BvR 205/92 -, NVwZ 1992, S. 1081, 1083 u. v. 08. Juni 2000 - 2 BvR 81/00 -, InfAuslR 2000, S. 457, 458).
  • VG Düsseldorf, 26.08.2004 - 11 K 2930/03

    Algerien, FIS, Mitglieder, Diskriminierung, Verhöre, Glaubwürdigkeit,

  • VG Göttingen, 10.05.2012 - 2 A 8/10

    Armenien:Wehrdienst; Rekrut:Misshandlung

  • VG Kassel, 22.03.2004 - 2 G 702/04
  • VG Osnabrück, 18.02.2013 - 5 A 134/11
  • VG Cottbus, 18.08.2022 - 1 K 644/19

    Russische Föderation: Asylberechtigung und Flüchtlingseigenschaft bei staatlicher

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