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   BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03   

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BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03 (https://dejure.org/2004,834)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.2004 - 1 C 31.03 (https://dejure.org/2004,834)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 (https://dejure.org/2004,834)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AuslG § 69 Abs. 3 Satz 1, § 85 Abs. 1, § 89 Abs. 3, § 97; StAG § 4 Abs. 3 Satz 1; SGB I § 30 Abs. 3 Satz 2; AG-StlMindÜbK Art. 2 Satz 1
    Gewöhnlicher Aufenthalt; dauernder Aufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt; Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts; ius soli; Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt im Inland; Kind ausländischer Eltern.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AuslG § 69 Abs. 3 Satz 1, § 85 Abs. 1, § 89 Abs. 3, § 97
    Gewöhnlicher Aufenthalt; Kind ausländischer Eltern; Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt im Inland; Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts; dauernder Aufenthalt; ius soli; rechtmäßiger Aufenthalt

  • Wolters Kluwer

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortprinzips (ius soli); Auslegung des Begriffs des gewöhnlichen Aufenthalts; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Elternteils; Folgen der kurzfristigen Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 69 Abs. 3 S. 1; AuslG § 85 Abs. 1; AuslG § 89 Abs. 3; AuslG § 97; StAG § 4 Abs. 3 S. 1; SGB I § 30 Abs. 3 S. 2; AG-StlMindÜbK Art. 2 S. 1
    D (A), Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt im Inland, Kinder, Gewöhnlicher Aufenthalt, Rechtmäßiger Aufenthalt, Aufenthaltsunterbrechung, Feststellungsklage

  • Judicialis

    AuslG § 69 Abs. 3 Satz 1; ; AuslG § 85 Abs. 1; ; AuslG § 89 Abs. 3; ; AuslG § 97; ; StAG § 4 Abs. 3 Satz 1; ; SGB I § 30 Abs. 3 Satz 2; ; AG-StlMindÜbK Art. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland trotz kurzfristiger Unterbrechung des rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts eines ausländischen Elternteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 199
  • NJW 2005, 2028 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 707
  • FamRZ 2005, 1173 (Ls.)
  • DÖV 2005, 564
  • InfAuslR 2005, 215
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Streitwert - Wartefrist - Unterbrechung der

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03
    Davon ist der Senat auch hinsichtlich des ähnlich gefassten Art. 2 Satz 1 AG-StlMindÜbK ausgegangen, der auf einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt "seit fünf Jahren" abstellt (Urteil vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 1.93 - Buchholz 133 AG-StlMindÜbK Nr. 2 = InfAuslR 1994, 35).

    Die § 89 Abs. 3 AuslG zugrunde liegende Wertung hat der Senat im Übrigen auch in dem bereits erwähnten Urteil zu Art. 2 Satz 1 AG-StlMindÜbK herangezogen, in dem er entschieden hat, dass die Erfüllung der in dieser Vorschrift vorgesehenen fünfjährigen Wartefrist nicht durch eine kurzfristige Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts ausgeschlossen wird, die auf einem um vier Tage verspäteten Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis beruht (vgl. Urteil vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 1.93 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.09.1995 - 1 B 236.94

    Einbürgerung - Gewöhnlicher Aufenthalt

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03
    Ebenso wie hinsichtlich dieses Begriffs kann auch hier an die Legaldefinition in § 30 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I) und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeknüpft werden (vgl. Beschluss vom 29. September 1995 - BVerwG 1 B 236.94 - Buchholz 402.240 § 89 AuslG 1990 Nr. 1; Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 ; zu demselben Begriff in § 16 Abs. 1 AuslG ferner Urteil vom 19. März 2002 - BVerwG 1 C 19.01 - BVerwGE 116, 128 ).

    Der Gesetzgeber ging nämlich davon aus, dass aus der Erfüllung der in dieser Vorschrift aufgeführten Voraussetzungen generell auf das Vorhandensein einer Integration in die deutschen Lebensverhältnisse geschlossen werden kann (vgl. Beschluss vom 29. September 1995 - BVerwG 1 B 236.94 - Buchholz 402.240 § 89 AuslG Nr. 1 = NVwZ 1996, 717).

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03
    Diese Vorschrift setzt nämlich voraus, dass der Antrag zu einem Zeitpunkt gestellt wird, zu dem sich der Ausländer rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält (vgl. Urteil vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 7.96 - Buchholz 402.240 § 18 AuslG 1990 Nr. 1 = NVwZ 1998, 185).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03
    Ebenso wie hinsichtlich dieses Begriffs kann auch hier an die Legaldefinition in § 30 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I) und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeknüpft werden (vgl. Beschluss vom 29. September 1995 - BVerwG 1 B 236.94 - Buchholz 402.240 § 89 AuslG 1990 Nr. 1; Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 ; zu demselben Begriff in § 16 Abs. 1 AuslG ferner Urteil vom 19. März 2002 - BVerwG 1 C 19.01 - BVerwGE 116, 128 ).
  • BVerwG, 19.03.2002 - 1 C 19.01

    Aufenthaltserlaubnis (Recht auf Wiederkehr); gesicherter Lebensunterhalt;

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03
    Ebenso wie hinsichtlich dieses Begriffs kann auch hier an die Legaldefinition in § 30 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I) und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeknüpft werden (vgl. Beschluss vom 29. September 1995 - BVerwG 1 B 236.94 - Buchholz 402.240 § 89 AuslG 1990 Nr. 1; Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 ; zu demselben Begriff in § 16 Abs. 1 AuslG ferner Urteil vom 19. März 2002 - BVerwG 1 C 19.01 - BVerwGE 116, 128 ).
  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 15.17

    Mehrehe eines Ausländers hindert nach geltendem Recht nicht dessen

    Ein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt liegt indes nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. nur BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 und vom 18. November 2004 - 1 C 31.01 - BVerwGE 122, 199 ) nur dann vor, wenn der zur Rechtmäßigkeit des Aufenthalts führende Aufenthaltstitel sich auch auf die Dauerhaftigkeit des Aufenthalts bezieht.
  • BVerwG, 26.04.2016 - 1 C 9.15

    Staatsangehörigkeit; Geburtserwerb; Aufenthalt; gewöhnlicher Aufenthalt;

    Das Erfordernis eines seit acht Jahren rechtmäßigen gewöhnlichen Inlandsaufenthalts entspricht inhaltlich der wortgleichen Formulierung in § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG (BVerwG, Urteil vom 29. März 2007 - 5 C 8.06 - BVerwGE 128, 254 Rn. 9) bzw. dessen Vorgängerregelung in § 85 Abs. 1 Satz 1 AuslG (BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 ).

    Bezüglich beider Begriffe kann an die Legaldefinition des gewöhnlichen Aufenthalts in § 30 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I) und die dazu ergangene Rechtsprechung angeknüpft werden (BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 m.w.N.).

    Da die Rechtmäßigkeit von der Dauerhaftigkeit des Aufenthalts zu unterscheiden ist, bedarf es für Letztere auch keiner förmlichen Zustimmung der Ausländerbehörde, sondern es genügt, dass diese unbeschadet ihrer rechtlichen Möglichkeiten davon Abstand nimmt, den Aufenthalt zu beenden, etwa weil sie eine Aufenthaltsbeendigung für unzumutbar oder undurchführbar hält (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 zum dauernden Aufenthalt nach Art. 2 AG-StlMindÜbK, vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 zum gewöhnlichen Aufenthalt nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG und vom 26. Februar 2009 - 10 C 50.07 - BVerwGE 133, 203 Rn. 31 ff. zum gewöhnlichen Aufenthalt nach § 3 Abs. 1 AsylVfG).

    Hiervon ist der Senat schon vor Inkrafttreten des § 12b Abs. 3 StAG ausgegangen und hat dies seinerzeit mit dem Sinn und Zweck des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG i.V.m. der § 89 Abs. 3 AuslG zugrunde liegenden Wertung begründet (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 im Fall einer dreitägigen Unterbrechung).

    Eine derartige - lediglich auf einem formalen Verstoß gegen ausländerrechtliche Obliegenheiten beruhende - Unterbrechung lässt keinen sicheren Rückschluss auf den Grad der Integration des Ausländers zu und ist daher auch in Bezug auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines Abkömmlings durch Geburt nach § 4 Abs. 3 StAG integrationsunschädlich (BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 ).

  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16

    Einbürgerung; Flüchtling; Irak; Identität; Herkunft; Täuschung; Aufenthalt;

    Das Erfordernis eines rechtmäßig gewöhnlichen Inlandsaufenthalts entspricht inhaltlich der wortgleichen Formulierung der Vorgängerregelung in § 85 Abs. 1 Satz 1 AuslG (BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 ).

    a) Bei der Auslegung des im Staatsangehörigkeitsgesetz verwendeten Begriffs des gewöhnlichen Aufenthalts kann nach der Rechtsprechung des Senats an die Legaldefinition des gewöhnlichen Aufenthalts in § 30 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil (SGB I) und die dazu ergangene Rechtsprechung angeknüpft werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 und vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 12).

    Da die Rechtmäßigkeit von der Dauerhaftigkeit des Aufenthalts zu unterscheiden ist, bedarf es für Letztere auch keiner förmlichen Zustimmung der Ausländerbehörde, sondern es genügt, dass diese unbeschadet ihrer rechtlichen Möglichkeiten davon Abstand nimmt, den Aufenthalt zu beenden, etwa weil sie eine Aufenthaltsbeendigung für unzumutbar oder undurchführbar hält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 , vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 , vom 26. Februar 2009 - 10 C 50.07 - BVerwGE 133, 203 Rn. 31 ff. und vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 13).

  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 28.10

    Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt; Staatsangehörigkeitserwerb durch

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. etwa Urteil vom 18. November 2004 - BVerwG 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 = Buchholz 130 § 4 StAG Nr. 10 sowie Beschluss vom 25. November 2004 - BVerwG 1 B 24.04 - Buchholz 130 § 4 StAG Nr. 9 jeweils m.w.N.) hat ein ausländischer Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG, wenn er sich hier unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur vorübergehend verweilt, sondern auf unabsehbare Zeit hier lebt, sodass die Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist.

    Ein ausländischer Elternteil hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. etwa Urteil vom 18. November 2004 a.a.O. S. 203) im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG rechtmäßig seinen Aufenthalt im Inland, wenn sein Aufenthalt genehmigungsfrei ist oder im Fall der Genehmigungspflicht insbesondere auf einem erteilten Aufenthaltstitel oder einer gesetzlichen Erlaubnis beruht oder kraft Gesetzes fiktiv erlaubt ist.

  • VG Ansbach, 07.05.2014 - AN 4 K 13.01916

    Zum gewöhnlichen Aufenthalt eines Elternteils des im Bundesgebiet geborenen

    Voraussetzung hierfür ist, dass der achtjährige gewöhnliche Aufenthalt, der rechtmäßig im Sinne des Aufenthaltsrechts gewesen sein muss, grundsätzlich ohne Unterbrechungen bestanden haben muss wie bereits dem Wortlaut "seit acht Jahren" zu entnehmen ist, wenn auch die Berücksichtigung von Unterbrechungen nicht ausgeschlossen ist (BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 1 C 31.03 - InfAuslR 2005, 215, 216 f. zur Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts).

    Danach kann an die Legaldefinition in § 30 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I) und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeknüpft werden (vgl. U.v. 18.11.2004 - 1 C 31.03 - InfAuslR 2005, 215, 216; B.v. 29.9.1995 - 1 B 236.94 - NVwZ 1996, 717; U.v. 23.2.1993 - 1 C 45.90 - NVwZ 1993, 782).

    Selbst wiederholt erteilte Duldungen, die als zeitweise bzw. vorübergehende Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers (vgl. § 55 Abs. 1 AuslG 1990 sowie § 60a AufenthG) kein Recht zum Aufenthalt verleihen, hindern die Begründung und Beibehaltung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet nicht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, U.v. 19.10.2011 - 5 C 28.10 - BayVBl 2012, 184; U.v. 18.11.2004 - 1 C 31.03 - InfAuslR 2005, 215, 216; B.v. 25.11.2004 - 1 24.04 - NVwZ 2005, 231 jeweils m.w.N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht verweist in seinen den gewöhnlichen Aufenthalt nach § 4 Abs. 3 StAG betreffenden Entscheidungen (U.v. 18.11.2004 - 1 C 31.03 - InfAuslR 2005, 215, 216 und B.v. 25.11.2004 - 1 B 24.04 - NVwZ 2005, 231) auf sein Urteil vom 23. Februar 1993 (- 1 C 45.90 -) aber nur für die Auslegung des dem gewöhnlichen Aufenthalt gleichgestellten Begriffs des dauernden Aufenthalts (und damit auf Rn. 25 bis 29 des U.v. 23.2.1993, zitiert nach juris).

    Für die davon zu trennende Rechtmäßigkeit eines Aufenthalts nach § 4 Abs. 3 StAG verweist es dagegen ohne Einschränkungen auf den Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung und insbesondere noch auf gesetzlich erlaubte, genehmigungsfreie und fiktiv erlaubte Aufenthalte (U.v. 18..11.2004 - 1 C 31.03 - InfAuslR 2005, 215, 216).

    Vor allem würde ein Verweis auf Rn. 32 des Urteils vom 23. Februar 1993 durch das Urteil vom 18. November 2004 in Widerspruch zu den dortigen weiteren Ausführungen in Bezug auf einen gewöhnlichen Aufenthalt nach § 4 Abs. 3 StAG stehen, wonach der Aufenthalt nicht mit Willen der Ausländerbehörde auf grundsätzlich unbestimmte Zeit angelegt sein muss (BVerwG, U.v. 18..11.2004 - 1 C 31.03 - InfAuslR 2005, 215, 216).

  • VGH Bayern, 11.02.2015 - 5 B 14.2090

    Der Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet zur Absolvierung eines

    Das Bundesverwaltungsgericht verweise in seiner Rechtsprechung für die von der Gewöhnlichkeit des Aufenthalts zu trennende Rechtmäßigkeit des Aufenthalts nach § 4 Abs. 3 StAG ohne Einschränkungen auf den Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung und insbesondere noch auf gesetzlich erlaubte, genehmigungsfreie und fiktiv erlaubte Aufenthalte (U.v. 18.11.2004 - 1 C 31.03 -juris).

    Vor allem würde ein isolierter Verweis auf Rn. 32 des Urteils vom 23. Februar 1993 (1 C 45.90 - juris) durch das Urteil vom 18. November 2004 im Widerspruch zu den dortigen weiteren Ausführungen in Bezug auf einen gewöhnlichen Aufenthalt nach § 4 Abs. 3 StAG stehen, wonach der Aufenthalt gerade nicht mit Willen der Ausländerbehörde auf grundsätzlich unbestimmte Zeit angelegt sein müsse (BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 1 C 31.03 - juris).

    Dies zeigen schon die jüngeren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 18.11.2004 - 1 C 31/03 - BVerwGE 122, 199 und vom 19.10.2011 - 5 C 28/10 - BVerwGE 141, 94) in denen ein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt bejaht wird, obwohl gerade keine unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse vorgelegen haben.

  • BVerwG, 29.03.2006 - 5 C 4.05

    A: Aufenthalt, Rechtmäßigkeit des - als Einbürgerungsvoraussetzung;

    Hier kann dahinstehen, ob über eine geringfügige Dauer der Unterbrechung hinweggesehen werden kann, wie dies der seinerzeit für das Staatsangehörigkeitsrecht zuständige 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 18. November 2004 - BVerwG 1 C 31.03 - (BVerwGE 122, 199) bei einer Unterbrechung von nur wenigen Tagen angenommen hat.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem bereits genannten Urteil vom 18. November 2004 (a.a.O., S. 204) offen gelassen, welche Schlüsse daraus zu ziehen sind, dass das Staatsangehörigkeitsgesetz weder in § 4 Abs. 3 StAG noch an anderer Stelle eine ausdrückliche Bestimmung wie die des § 89 Abs. 3 AuslG 1990 enthält (ebenso schon Urteil vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 1.93 - Buchholz 133 AG-StlMindÜbk Nr. 2 zu Art. 2 Satz 1 AG-StlMindÜbk).

    Diese Vorschrift zielt darauf ab, den im Bundesgebiet aufwachsenden Kindern ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit frühzeitig zuzuerkennen, um ihre Integration in die deutschen Lebensverhältnisse zu verbessern (BVerwG, Urteil vom 18. November 2004, a.a.O., S. 205 unter Hinweis auf BTDrucks 14/533, S. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - 19 A 1390/18

    Staatsangehörigkeitsausweis Geburtsorterwerb Vaterschaftsanerkennung Gewöhnlicher

    BVerwG, Urteile vom 1. Juni 2017 - 1 C 16.16 -, BVerwGE 159, 85, juris, Rn. 12, vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 -, BVerwGE 155, 47, juris, Rn. 12 f., vom 19. Oktober 2011 - 5 C 28.10 -, BVerwGE 141, 94, juris, Rn. 10, und vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 -, BVerwGE 122, 199, juris, Rn. 12; Beschluss vom 29. September 1995 - 1 B 236.94 -, juris, Rn. 9 ff., vgl. auch EuGH-Vorlagebeschluss vom 14. Mai 2019 - 1 C 5.18 -, juris, Rn. 47 f. (zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AsylG), Urteil vom 11. Dezember 2012 - 1 C 15.11 -, NVwZ-RR 2013, 338, juris, Rn. 16 (zu § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG); OVG NRW, Urteil vom 1. August 2013 - 19 A 2380/12 -, juris, Rn. 12 m. w. N., vgl. auch Beschluss vom 22. Juli 2021 - 19 A 3718/19 -, juris, Rn. 8 (zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a VwVfG); Bay. VGH, Beschluss vom 14. Oktober 2016 - 5 C 16.664 -, juris, NVwZ-RR 2017, 308, Rn. 8.
  • VGH Bayern, 25.07.2007 - 5 BV 07.276

    Staatsangehörigkeitsrecht: Einbürgerung // Anspruchseinbürgerung; Rechtmäßiger

    Im Januar 2007 hat der Beklagte das Berufungsverfahren wieder aufgenommen und unter Bezugnahme auf die mittlerweile ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vom 18.11.2004 BVerwGE 122, 199 und vom 29.3.2006 NVwZ 2006, 938) betont, dass eine Unterbrechung von beinahe vier Wochen nicht mehr als kurzfristig angesehen werden könne.

    Die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG wird durch den Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung vermittelt; darüber hinaus ist der gesetzlich erlaubte oder genehmigungsfreie wie auch der nach § 69 Abs. 3 AuslG 1990 fiktiv erlaubte Aufenthalt rechtmäßig (BVerwG, U.v. 18.11.2004, BVerwGE 122, 199/203).

    Bei dieser Zeitspanne von nahezu einem Monat handelt es sich nicht mehr um eine bereits normintern unschädliche Unterbrechung von nur wenigen Tagen (BVerwG, U.v. 18.11.2004, BVerwGE 122, 199/204 ff.; U.v. 28.9.1993 Az. 1 C 1.93 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 11 S 1580/10

    Zur Anrechnung von Aufenthaltszeiten nach erfolgreichem Abschluss eines

    § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG mit seinem Erfordernis des achtjährigen rechtmäßigen Aufenthalts schließlich zielt darauf, auf der Grundlage der gelungenen Integration des maßgeblichen Elternteils die Integrationschancen seines im Inland geborenen Kindes zu verbessern und ist ungeachtet des Bedürfnisses nach klaren Erwerbsvoraussetzungen diesem Ziel entsprechend auszulegen (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 18.11.2004 - 1 C 31.03 -, BVerwGE 122, 199).

    Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts hat im Wesentlichen die gleiche Bedeutung wie der Begriff des dauernden Aufenthalts im Sinne des Art. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29.06.1977 (BGBl. I, 1101) - AG-StlMindÜbK -, der voraussetzt, dass der Betroffene nicht nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit hier lebt, so dass eine Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.11.2004 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 27.09.2007 - 5 BV 07.946

    D (A), Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsrecht, Staatsangehörigkeitserwerb durch

  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 5 B 15.2106

    Nichtanrechnung von unter Identitätstäuschung zurückgelegten Aufenthaltszeiten

  • VG Stuttgart, 16.03.2010 - 11 K 4295/09

    Ausweisung wegen unerlaubter Einreise; Unrichtigkeit eines Strafurteils

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2008 - 13 S 1683/07

    Staatsangehörigkeitsausweis; analoge Anwendung von § 89 Abs. 2 AuslG 1990 bei

  • LSG Bayern, 30.09.2021 - L 13 R 223/21

    Rentenversicherung: Anrechnung von Kindererziehungszeiten und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2007 - 5 B 12.06

    Einbürgerung eines Ausländers - Anrechnung von Voraufenthaltszeiten

  • VG Aachen, 19.11.2015 - 5 K 480/14

    Keine Einbürgerung bei fehlendem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen

  • VG Köln, 16.04.2008 - 10 K 4186/06

    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Aufenthaltsdauer, rechtmäßiger

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2020 - 3 LB 6/19

    Erstattung von Jugendhilfeleistungen; örtliche Zuständigkeit; verschiedene

  • VG Ansbach, 08.12.2010 - AN 15 K 10.01598

    Klageart bei behördlicher Feststellung, nicht deutscher Staatsangehöriger zu sein

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2021 - 19 A 3718/19

    Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Versagung eines

  • VG Oldenburg, 21.11.2012 - 11 A 3441/12

    Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; Einbürgerung; Fortgeltungsfiktion

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2017 - 19 A 1814/16

    Begründung des dauernden Aufenthalts im Herkunftsgebiet durch einen

  • VG Darmstadt, 31.03.2006 - 5 E 2434/04
  • VG Düsseldorf, 10.02.2006 - 24 L 2122/05

    Ausländerrecht: Ausweisung eines infolge ARB 1/80 privilegierten türkischen

  • VG München, 11.07.2012 - M 25 K 11.3542

    Anspruchseinbürgerung; achtjähriger rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt;

  • VG Düsseldorf, 27.04.2006 - 24 K 7588/04

    Verfahrensrecht, Nichtbetreiben des Verfahrens, Klagebegründung, Akteneinsicht,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2017 - 5 N 39.14

    Unterbrechung des gewöhnlichen Aufenthalts wegen Visumsbeschaffung im Ausland als

  • VG Stuttgart, 05.11.2007 - 11 K 4416/07

    Einbürgerungszusicherung für mehrfach geduldeten und eine Niederlassungserlaubnis

  • VG Aachen, 28.08.2006 - 6 L 328/06

    Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitsrecht, deutsche Staatsangehörigkeit,

  • VG Stuttgart, 13.12.2005 - 11 K 3725/04

    Einbürgerungsanspruch eines IT-Fachmanns aus Äthiopien.

  • VG Karlsruhe, 24.04.2015 - 6 K 2151/13

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2013 - 19 A 2380/12

    Anspruch auf Einbürgerung bei Vorliegen des Lebensmittelpunktes in den

  • VG Oldenburg, 26.09.2011 - 11 A 3420/10

    Altfallregelung; Änderung der Sachlage; Aufenthaltserlaubnis; Bestandsschutz;

  • VG München, 29.09.2011 - M 12 K 11.3404

    Vietnamese; Asylantrag offensichtlich unbegründet; Aufenthaltserlaubnis zum

  • VG Aachen, 08.12.2017 - 4 K 1419/15
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2014 - 19 E 980/14

    Bestimmung des Geburtsorterwerbs nach § 4 Abs. 3 S. 1 StAG

  • VG Stuttgart, 05.11.2008 - 11 K 4416/07

    D (A), Einbürgerung, Ermessenseinbürgerung, Aufenthaltsdauer, gewöhnlicher

  • VG Göttingen, 01.09.2005 - 4 A 10/05

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch ein Kind ausländischer Eltern mit

  • VG München, 06.02.2013 - M 25 K 12.3755

    Zum Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts bei Identitätstäuschung

  • VG Göttingen, 01.09.2005 - 4 A 12/05

    Folgen der Einleitung eines Asylwiderrufsverfahrens gegenüber einem Elternteil

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 2 S 63.10

    Ausländerrecht: Aussetzung einer Ausweisungsanordnung im einstweiligen

  • VG Arnsberg, 07.01.2009 - 1 K 1589/07

    Anspruch eines in Deutschland geborenen Kindes ausländischer Eltern auf die

  • VG Göttingen, 01.09.2005 - 4 A 11/05

    Folgen des Widerrufs der Asylberechtigung eines Elternteils für den Erwerb der

  • VG Arnsberg, 25.02.2009 - 1 K 2228/06

    Anspruch eines Kindes türkischer Eltern auf Ausstellung eines deutschen

  • VG München, 10.12.2014 - M 25 K 14.2733

    Anspruchseinbürgerung, Identitätstäuschung, achtjähriger gewöhnlicher Aufenthalt,

  • VG Göttingen, 01.09.2005 - 1 A 12/05

    Deutsche Staatsangehörigkeit, deutsche Kinder, Geburt, in Deutschland geborene

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