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   VG Stuttgart, 11.10.2005 - 11 K 5363/03   

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VG Stuttgart, 11.10.2005 - 11 K 5363/03 (https://dejure.org/2005,8581)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11.10.2005 - 11 K 5363/03 (https://dejure.org/2005,8581)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 11 K 5363/03 (https://dejure.org/2005,8581)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Untätigkeitsklage; Aufenthaltserlaubnis für in Deutschland integriertes Kind von Ausländern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 4 und 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthaltsG); Rechtliche Bedeutung eines Abschiebungshindernisses bei gelungener Integration; Integration eines im Bundesgebiet geborenen ausländischen Jugendlichen; Obliegenheit des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 5; GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8; LV Bad.-Württ. Art. 2 Abs. 2; AufenthG § 5 Abs. 1; AufenthG § 5 Abs. 2; Art. 3 UN-Kinderkonvention
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Verschulden, Integration, in Deutschland geborene Kinder, Schutz von Ehe und Familie, Suizidgefahr, Privatleben, Ermessen, Ermessensreduzierung auf Null, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Visum nach Einreise, EGMR, ...

  • fluechtlingsrat-nrw.de (Kurzinformation und Volltext)

    Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG bei faktischen Inländern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2006, 14
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 16.06.2005 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.10.2005 - 11 K 5363/03
    Ein schon als Kleinkind in Deutschland aufgewachsener und integrierter 15-jähriger Ausländer kann unabhängig von seinen Eltern einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG (AufenthG 2004) haben, woraus auch ein Anspruch der anderen Familienmitglieder folgen kann (im Anschluss an EGMR, Urt v 16.6.2005 - Sisojeva gg. Lettland, InfAuslR 2005, 349; VG Stuttgart, Urt v 24.6.2004 - 11 K 4809/03 -, InfAuslR 2005, 106).

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat aus diesem Schutz neuerdings über ein Abwehrrecht hinaus ein Aufenthaltsrecht wie folgt abgeleitet (Urt. v. 16.6.2005 - 60654/00 - Sisojeva gg.

    Lettland, InfAuslR 2005, 349 mit Anm. v. Gutmann):.

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98

    Aufenthaltsbefugnis; ehemals rumänische Staatsangehörige; Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.10.2005 - 11 K 5363/03
    bb) Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.11.1998 - 1 C 8/98 -, BVerwGE 108, 21, = NVwZ 1999, 664 = InfAuslR 1999, 106) ist allerdings geklärt, dass § 30 Abs. 4 AuslG auf die Obliegenheit des ausreisepflichtigen Ausländers abstellt, alles in seiner Kraft Stehende und ihm Zumutbare dazu beizutragen, etwaige Abschiebungshindernisse zu überwinden.

    Zu fragen ist insoweit, ob er ihm zumutbare Handlungen zur Ermöglichung seiner Ausreise unterlässt (BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 a.a.O).

  • VG Stuttgart, 24.06.2004 - 11 K 4809/03

    Abschiebungshindernis; erfolgreiche Integration eines Jugendlichen

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.10.2005 - 11 K 5363/03
    Ein schon als Kleinkind in Deutschland aufgewachsener und integrierter 15-jähriger Ausländer kann unabhängig von seinen Eltern einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG (AufenthG 2004) haben, woraus auch ein Anspruch der anderen Familienmitglieder folgen kann (im Anschluss an EGMR, Urt v 16.6.2005 - Sisojeva gg. Lettland, InfAuslR 2005, 349; VG Stuttgart, Urt v 24.6.2004 - 11 K 4809/03 -, InfAuslR 2005, 106).

    Auszugehen ist hierbei von folgenden Erwägungen im Urteil eines anderen Kammermitglieds vom 24.6.2004 (11 K 4809/03, InfAuslR 2005, 106) zur beantragten Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 4 AuslG, der durch § 25 Abs. 5 AufenthG abgelöst wurde:.

  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.10.2005 - 11 K 5363/03
    Die dabei unverzichtbaren Anträge vor Erhebung der Klagen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.1995, BVerwGE 99, 158) wurden zwar nur für die Kläger zu 1. bis 3. förmlich gestellt, das entsprechende Begehren kam aber auch bezüglich der Kinder schon im Schriftsatz vom 27.11.2002 unmissverständlich zum Ausdruck und ist somit als zumindest schlüssig gestellter, formlos gültiger Antrag zu werten (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl., RdNr.30 ff zu § 22).
  • EGMR, 18.02.1991 - 12313/86

    MOUSTAQUIM c. BELGIQUE

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.10.2005 - 11 K 5363/03
    Gemäß Art. 8 Abs. 1 EMRK hat jedermann Anspruch auf Achtung u.a. seines Privatlebens, zu dem die Gesamtheit der in Deutschland gewachsenen Bindungen gehören; der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist gemäß Art. 8 Abs. 2 EMRK nur statthaft, soweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung oder zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist (vgl. hierzu umfassend Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 18. Februar 1991, - 31/1989/191/291 -, Fall Moustaquim gegen Belgien -, InfAuslR 1991, 149).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 R

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

    Für diesen Fall könnte auch dem Kläger zu 1) die Ausreise unzumutbar sein, weil er entweder seinen minderjährigen Sohn in Deutschland zurücklassen oder ihn zum unzumutbaren Wechsel in das Kosovo zwingen müsste (vgl zur faktischen Inländereigenschaft als Ergebnis erfolgreicher Integration: Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 11. Oktober 2005 - 11 K 5363/03 -, InfAuslR 2006, 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 S 2220/05

    Aufenthalt; Recht auf Privatleben; Recht auf Heimat; Integration

    Dies gilt insbesondere für die in der Rechtsprechung teilweise herangezogene Bestimmung des Art. 2 Abs. 2 LV, wonach sich das Volk von Baden-Württemberg zu dem unveräußerlichen Menschenrecht auf die Heimat bekennt (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 11.10.2005 - 11 K 5363/03 -).
  • VG Stuttgart, 26.10.2006 - 4 K 1753/06

    Eröffnung des Schutzbereichs des Art. 8 EMRK bei einem langjährigen faktischen

    Es ist hier in Anbetracht der Tatsache, dass die minderjährigen Kinder sich nicht nur familienrechtlich alle Maßnahmen der Personensorge zurechnen lassen müssen, sondern auch grundsätzlich aufenthaltsrechtlich das Schicksal ihrer Eltern teilen, nicht gerechtfertigt, den Kindern diese Maßnahmen im Regelfall nicht zuzurechnen (vgl. VGHBW, B.v. 10.05.2006 - 11 S 2354/05 - juris; VG Stuttgart, U.v. 20.07.2006 - 4 K 921/06 - InfAuslR 2006, 409; so aber wohl RhPfOVG, B.v. 24.02.2006 - 7 B 10020/06.OVG - InfAuslR 2006, 274; VG Stuttgart, U.v. 24.06.2004 - 11 K 4809/03 - InfAuslR 2005, 106; U.v. 11.10.2005 - 11 K 5363/03 - InfAuslR 2006, 14), zumal ohnehin - gewissermaßen als Kehrseite - davon auszugehen ist, dass die minderjährigen Kinder mit ihren Eltern zurückkehren (müssen), sofern nicht den Eltern selbst die Rückkehr nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. hierzu noch im Folgenden).

    Auch die letztgenannte Vorschrift steht in einem völlig anderen rechtspolitischen Kontext und betrifft Rückkehrer, die regelmäßig vor ihrer Rückkehr bereits die Perspektive eines unbefristeten Aufenthaltsrechts hatten, und stellt eine Reaktion des Gesetzgebers auf die rechtspolitisch umstrittenen und zweifelhaften Aktionen der Rückkehrförderung in den 80-er Jahren im Gefolge des "Gesetzes zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern" (v. 28.11.1983 - BGBl. I 1377) dar, mit der Härten und Unzuträglichkeiten gemildert werden sollten (vgl. zur Vorläufervorschrift des § 16 AuslG 1990 BT-Drucks. 11/6321, 59), weshalb aus ihr keine bestimmten Wertungen verallgemeinert werden können (so aber VG Stuttgart, U.v. 11.10.2005 - 11 K 5363/03 - a.a.O.).

    Gerade in diesen Fällen sind, wenn bei den Eltern der gebotene Integrationsstand nicht erreicht ist bzw. ihnen die Rückkehr ohne weiteres zumutbar ist, erhebliche, im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung regelmäßig überwiegende und durchschlagende einwanderungspolitische Interessen berührt, wenn gewissermaßen in umgekehrter Richtung das minderjährige Kind mittelbar seinen nicht oder - wie sehr häufig - nur unzulänglich integrierten Eltern ein Aufenthaltsrecht verschaffen würde mit der Folge, dass im Ergebnis die Eltern das aufenthaltsrechtliche Schicksal des Kindes teilen würden (vgl. zu alledem VGH Baden-Württemberg, B.v. 10.05.2006 - 11 S 2354/05 - juris; a.A. VG Stuttgart, U.v. 24.06.2004 - 11 K 4809/03 - InfAuslR 2005, 106; U.v. 11.10.2005 - 11 K 5363/03 - InfAuslR 2006, 14, das explizit eine gemeinsame Betrachtung ablehnt).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 AY 4504/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Asylbewerberleistung -

    Dies kommt für Ausländer in Betracht, die aufgrund eines Hineinwachsens in die hiesigen Verhältnisse mit gleichzeitiger Entfremdung von ihrem Heimatland so eng mit der Bundesrepublik Deutschland als Aufenthaltsort verbunden sind, dass sie quasi deutschen Staatsangehörigen gleichzustellen sind, somit faktisch die Bundesrepublik Deutschland das Land ist, zu dem sie gehören, während sie mit dem Heimatland nur das formale Band ihrer Staatsangehörigkeit verbindet (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Juni 2006, a.a.O.; vgl. auch VG Stuttgart, Urteil vom 11. Oktober 2005 - 11 K 5363/03 - InfAuslR 2006, 14).
  • VG Braunschweig, 19.09.2006 - 6 A 474/04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für als Kleinkinder eingereiste

    Aufenthaltszeiten, in denen der Aufenthalt des Ausländers lediglich geduldet war, müssen bei der Prüfung eines Schutzanspruchs nach Art. 8 EMRK nicht von vornherein unberücksichtigt bleiben (im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 18.01.2006, ZAR 2006, 142, 144; Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 11.04.2006 - 10 ME 58/06 - VG Darmstadt, Beschl. vom 21.12.2005, Asylmagazin 1-2/2006, 39, 40; VG Stuttgart, Urt. vom 11.10.2005, InfAuslR 2006, 14, 15; Marx, ZAR 2006, 261, 264, 265 f.; anderer Ansicht VG Karlsruhe, Urt. vom 07.09.2005 - 4 K 4704/02 -).

    Vielmehr ist ein Arbeitsplatz nach allen Erfahrungen leichter zu finden, wenn der Ausländer im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist und sein Aufenthalt nicht lediglich geduldet wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 24.02.2006, InfAuslR 2006, 274, 277; VG Stuttgart, Urt. vom 11.10.2005, InfAuslR 2006, 14, 16; Göbel-Zimmermann, ZAR 2005, 275, 281).

  • VG Braunschweig, 10.01.2006 - 6 B 432/05

    Abschiebeschutz; Abschiebeverbot; Abschiebung; Abschiebungsandrohung;

    Die Abschiebung kann danach zu einer Rechtsverletzung führen, wenn der Ausländer aufgrund eines langjährigen Aufenthalts im Aufenthaltsstaat gesellschaftlich integriert und die Aufenthaltsbeendigung nicht aus überwiegenden Gründen gerechtfertigt ist (vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR -, Urt. vom 16.06.2005, InfAuslR 2005, 349 f.; VG Stuttgart, Urt. vom 11.10.2005 - 11 K 5363/03 -).

    Beide Kinder gehen zwar bereits einige Jahre in der Bundesrepublik zur Schule, sind aber weder hier geboren noch bereits als Kleinkinder hier aufgewachsen (vgl. dazu VG Stuttgart, Urt. vom 11.10.2005 --11 K 5363/03 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2006 - 18 B 44/06

    Abschiebung Abschiebungsschutz rechtliche Unmöglichkeit Kind Jugendlicher

    Angemerkt sei, dass auch die Entscheidung des VG Stuttgart, auf die sich die Beschwerde stützt, gemeint ist dabei vermutlich das Urteil vom 11.10.2005 - 11 K 5363/03 -, Asylmagazin 12/2005, 29, insoweit nichts für die Antragsteller hergibt.
  • VG Düsseldorf, 23.03.2006 - 24 K 1020/05

    Rücknahme der während des Aufenthaltes des Ausländers in der Bundesrepublik

    Die fehlende wirtschaftliche Integration ihrer Eltern müssen sich Minderjährige ausländerrechtlich zurechnen lassen, vgl. Urteil des erkennenden Gerichts vom 16. Februar 2006 - 24 K 1070/05 - zur Bedeutung der wirtschaftlichen Integration in diesem Zusammenhang vgl. auch VG Stuttgart, Urteil vom 11. Oktober 2005 - 11 K 5363/03 -, InfAuslR 2006, 14 (15).
  • VG Stuttgart, 22.11.2005 - 12 K 2469/04

    Aufenthaltserlaubnis nach langjährigem Aufenthalt

    Der Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 EMRK ist für die Kläger zu 3-6 eröffnet, weil sie sich insoweit auf ein "Recht auf Heimat" berufen können (ausführlich: VG Stuttgart, Urt. v. 11.10.2005 - 11 K 5363/03 -, S. 7 ff., m.w.N.) bzw. weil sie zu sog. "faktischen Inländern" geworden sind.
  • VG Saarlouis, 30.11.2006 - 10 K 31/06

    Abschiebungsverbot wegen Integration eines Minderjährigen in die Verhältnisse der

    etwa: BVerwG, Urteil vom 29.9.1998, 1 C 8.96, Buchholz 402.240 § 45 AuslG Nr. 16 = InfAuslR 1999, 54; OVG Lüneburg, Urteil vom 21.7.2006, 3 A 263/05, InfAuslR 2006, 407; VG Stuttgart, Urteil vom 20.7.2006, 4 K 921/06, InfAuslR 2006, 409; ferner dessen Urteile vom 24.06.2004, 11 K 4809/03, und vom 22.11.2005; 12 K 2469/04 sowie vom 11.10.2005, 11 K 5363/03, VG Braunschweig, Beschluss vom 10.1.2006, 6 B 432/05, jeweils zitiert nach juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 21.12.2005, 8 G 2120/05(2), und Urteil vom 22.11.2005, 4 E 2800/03(1), jeweils in Asylmagazin, 1-2/2006, S. 39 und 40; a.A. z.B. VGH Kassel, Urteil vom 7.7.2006, 7 UE 509/06, zitiert nach juris.
  • VG Münster, 15.08.2006 - 5 K 2132/04

    Keine Aufenthaltserlaubnis für Familie aus dem Kosovo

  • VG Saarlouis, 03.05.2006 - 10 K 94/05

    Aufenthaltserlaubnis; Zumutbarkeit der freiwilligen Ausreise; Integration von

  • VG Münster, 15.08.2006 - 5 K 2222/04

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Roma, Serbien, zielstaatsbezogene

  • OVG Thüringen, 25.01.2006 - 3 EO 61/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, abgelehnte Asylbewerber,

  • VG Minden, 08.06.2006 - 7 K 2179/05

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Privatleben, Integration,

  • VG Karlsruhe, 23.11.2005 - 2 K 2475/05

    Ausländer, faktischen Inländer; Abschiebung; Achtung des Privatlebens;

  • VG Oldenburg, 17.05.2006 - 11 A 2380/05

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Aufenthaltsdauer, Integration,

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