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   OLG Düsseldorf, 21.09.2007 - I-3 Wx 202/07   

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https://dejure.org/2007,14548
OLG Düsseldorf, 21.09.2007 - I-3 Wx 202/07 (https://dejure.org/2007,14548)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.09.2007 - I-3 Wx 202/07 (https://dejure.org/2007,14548)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. September 2007 - I-3 Wx 202/07 (https://dejure.org/2007,14548)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht einer Ausländerbehörde zur beschleunigten Vollziehung einer Abschiebung zur Vermeidung unnötiger Haftzeiten; Zulässigkeit einer Anordnung von Abschiebungshaft im Anschluss an eine zum Zeitpunkt der Entscheidung des Abschiebungshaftrichters bestehende anderweitige ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4; StPO § 456 a
    D (A), Abschiebungshaft, Strafhaft, Überhaft, Zustimmung, Staatsanwaltschaft, Beschleunigungsgebot, Sachaufklärungspflicht

  • Judicialis

    AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; AufenthG § ... 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 4; ; AufenthG § 106 Abs. 2 Satz 1; ; FEVG § 7 Abs. 1; ; FEVG § 7 Abs. 2 Satz 1; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29; ; StPO § 456 a

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 6 T 569/07
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2007 - I-3 Wx 202/07

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2008, 38
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.03.1995 - V ZB 7/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an bestehende Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2007 - 3 Wx 202/07
    Die Anordnung von Abschiebungshaft im Anschluss an eine zum Zeitpunkt der Entscheidung des Abschiebungshaftrichters bestehende anderweitige Haft ist grundsätzlich zulässig (BGHZ 129, 98 ff. sowie 383 ff.).
  • OLG München, 24.05.2005 - 34 Wx 52/05

    Erlass der Haftanordnung als maßgeblicher Zeitpunkt für Prognose möglicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2007 - 3 Wx 202/07
    Zum einen ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG vorliegen; hierbei ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Prognose, ob die Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate möglich erscheint, der Erlass der Haftanordnung, nicht der mutmaßliche Beginn des Vollzugs der Abschiebungshaft (OLG München, Beschlüsse vom 24. Mai 2005 in Sachen 34 Wx 52/05 sowie vom 25. Juli 2005 in Sachen 34 Wx 90/05).
  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen

    Das Beschwerdegericht hat zu der voraussichtlichen Dauer der Passersatzpapierbeschaffung den Verfahrensablauf dargestellt und die zeitnahen Angaben der mit der Beschaffung der Rückführungsdokumente in Indien befassten Ausländerbehörde berücksichtigt, wonach jedenfalls derzeit die Ausstellung der Heimreisepapiere bei vollständigen und zutreffenden Angaben des Betroffenen innerhalb weniger Wochen erfolgen könne (vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, Beschl. v. 15. November 2007, 11 Wx 55/07, juris Rdn. 35), gerechnet ab dem für die Prognose maßgeblichen Zeitpunkt der Haftanordnung (vgl. OLG München OLGR 2005, 439, 440; OLG Düsseldorf InfAuslR 2008, 38, 39).

    Schon wenn vorhersehbar ist, dass die Abschiebung erforderlich wird, muss die Behörde allerdings alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um die erforderlichen Papiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Haft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, BGHZ 133, 235, 239; OLG Celle InfAuslR 2004, 118; OLG Düsseldorf InfAuslR 2008, 38, 39; OLG Schleswig InfAuslR 2004, 167; Hailbronner, aaO, § 62 AufenthG Rdn. 33).

  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 77/14

    Abschiebungshaftsache: Sicherungshaftanordnung vor dem Ende einer laufenden

    Obwohl die Abschiebungshaft erst nach dem Ende der Straf- oder Untersuchungshaft vollzogen wird, berechnet sich der Haftzeitraum von der Haftanordnung an (zutreffend LG Verden, InfAuslR 2012, 425 f.; ähnlich OLG Köln, OLGR 2002, 364 f.; OLG München, OLGR 2005, 439 f.; OLG Düsseldorf, InfAuslR 2008, 38 f.; im Ergebnis auch Prütting/Helms/Jennissen, FamFG, 3. Aufl., § 425 Rn. 11).
  • OLG München, 25.03.2009 - 34 Wx 20/09

    Abschiebungshaftanordnung: Begründung des Verdachts, der Ausländer werde sich der

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prognose, ob die Abschiebung innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden kann, ist nicht der mutmaßliche Beginn des Vollzugs der Abschiebungshaft, sondern der Erlass der Haftanordnung (vgl. OLG München vom 24.5.2005, 34 Wx 052/05 = AuAS 2005, 162; OLG Düsseldorf InfAuslR 2008, 38; Hailbronner, Ausländerrecht, Dezember 2008, § 62 AufenthG Rn. 110).

    Das Landgericht wird weiterhin Feststellungen dazu treffen müssen, aus welchen Gründen die Ausländerbehörde über die voraussichtliche Dauer der Untersuchungshaft hinaus weitere drei Monate benötigt, um die Abschiebung des Betroffenen zu organisieren (vgl. OLG Düsseldorf InfAuslR 2008, 38), oder ob nicht den Umständen nach ein wesentlich kürzerer Zeitraum ausreicht.

  • OLG Naumburg, 15.08.2008 - 6 Wx 6/08

    D (A), Abschiebungshaft, Verfahrensrecht, Anhörung, Landgericht, Beschwerde,

    Wenn die Abschiebungshaft für eine bestimmte Dauer angeordnet worden ist ­ wie hier für die Dauer von drei Monaten ­ ohne dass das Ende der Haft nach dem Kalender bestimmt ist, dann wird durch die Vollstreckung der Freiheitsstrafe, von der dem Gericht bei der Haftanordnung nichts bekannt war, das ursprünglich angeordnete Ende der Haftanordnung nicht ohne erneute gerichtliche Prüfung hinausgeschoben (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Februar 2008 ­ 6 Wx 2/08 ­ unter Hinweis auf BayObLG ­ BReg 3 Z 181/91 ­ und OLG Düsseldorf ­ 3 Wx 202/07).
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