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   BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08   

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BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08 (https://dejure.org/2009,122)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.2009 - 1 C 3.08 (https://dejure.org/2009,122)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 2009 - 1 C 3.08 (https://dejure.org/2009,122)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2, § 30 Abs. 1 und Abs. 3, § 55; AuslG 1990 § 7; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8; Richtlinie 2003/86/EG Art. 7 Abs. 1 Buchst. c, Art. 16
    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts; Regelerteilungsvoraussetzung; Ausnahme; Regelausweisung; Ermessen; Schutz von Ehe und Familie; Verwurzelung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2, § 30 Abs. 1 und Abs. 3, § 55
    Ausnahme; Ehegattennachzug; Ermessen; Familienzusammenführung; Regelausweisung; Regelerteilungsvoraussetzung; Schutz von Ehe und Familie; Sicherung des Lebensunterhalts; Verwurzelung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu ihrem in Deutschland lebenden Ehemann; Sicherung des Lebensunterhalts als allgemeine Regelerteilungsvoraussetzung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 30 Abs. 1 Nr. 3; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1; RL 2004/86/EG Art. 7 Abs. 1 Bst. c; GG Art. 6; EMRK Art. 8
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenführung, Ehegattennachzug, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Regelerteilungsvoraussetzungen, Lebensunterhalt, atypischer Ausnahmefall, Ermessen, Schutz von Ehe und Familie, Familienzusammenführung im Ausland, Zumutbarkeit

  • Judicialis

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; AufenthG § ... 5 Abs. 3 Satz 2; ; AufenthG § 30 Abs. 1; ; AufenthG § 30 Abs. 3; ; AufenthG § 55; ; AuslG 1990 § 7; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; EMRK Art. 8; ; Richtlinie 2003/86/EG Art. 7 Abs. 1 Buchst. c; ; Richtlinie 2003/86/EG Art. 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu ihrem in Deutschland lebenden Ehemann; Sicherung des Lebensunterhalts als allgemeine Regelerteilungsvoraussetzung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Versagung des Ehegattennachzugs bei fehlender Sicherung des Lebensunterhalts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ehegattennachzug nur bei gesichertem Lebensunterhalt

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Versagung des Ehegattennachzugs bei fehlender Sicherung des Lebensunterhalts

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Das Bundesverwaltungsgericht versagt Familiennachzug wegen fehlender Lebensunterhaltssicherung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Versagung des Ehegattennachzugs bei fehlender Sicherung des Lebensunterhalts - mit Anmerkung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versagung des Ehegattennachzugs bei fehlender Sicherung des Lebensunterhalts

Besprechungen u.ä. (2)

  • migrationsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Versagung des Ehegattennachzugs bei fehlender Sicherung des Lebensunterhalts

  • migrationsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Familiennachzug wegen fehlender Lebensunterhaltssicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 1239
  • FamRZ 2009, 1410
  • DVBl 2009, 1055
  • DÖV 2009, 776
  • InfAuslR 2009, 333
 
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Wird zitiert von ... (321)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08
    Damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass die Sicherung des Lebensunterhalts bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln im Ausländerrecht als eine Voraussetzung von grundlegendem staatlichen Interesse anzusehen ist (vgl. hierzu BTDrucks 15/420 S. 70 und Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - Rn. 21 - Buchholz 402.242 § 2 AufenthG Nr. 1 - zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).

    Wie der Senat mit Urteil vom 26. August 2008 (BVerwG 1 C 32.07 - a.a.O. Rn. 27) entschieden hat, liegt ein Ausnahmefall von der regelmäßig zu erfüllenden Voraussetzung der Unterhaltssicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG unter folgenden Voraussetzungen vor: Es müssen entweder besondere, atypische Umstände vorliegen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, oder die Erteilung des Aufenthaltstitels muss aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK geboten sein, z.B. weil die Herstellung der Familieneinheit im Herkunftsland nicht möglich ist.

    Eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 GG liegt dagegen fern, wenn die Lebensgemeinschaft zumutbar auch im gemeinsamen Herkunftsland geführt werden kann (vgl. Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - a.a.O., Rn. 27).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08
    Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst namentlich die Freiheit der Eheschließung und Familiengründung sowie das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - BVerfGE 76, 1 ).

    Allerdings verpflichtet die in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren die bestehenden familiären Bindungen an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; Beschluss vom 11. Mai 2007 - 2 BvR 2483/06 - InfAuslR 2007, 336 ).

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08
    Die Rechtsprechung des Senats zu § 7 Abs. 2 AuslG 1990, wonach im Falle einer Ausnahme vom Regelfall Ermessen eröffnet war (vgl. Urteil vom 29. Juli 1993 - BVerwG 1 C 25.93 - BVerwGE 94, 35 ), lässt sich auf § 5 Abs. 1 AufenthG nicht übertragen.
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08
    Denn wenn die familiäre Lebensgemeinschaft nur in der Bundesrepublik Deutschland gelebt werden kann, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist - etwa weil ihm dort flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung droht -, drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. April 1989 - 2 BvR 1169/84 - BVerfGE 80, 81 ).
  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06

    Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 6 Abs 1 GG durch Verweigerung des

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08
    Allerdings verpflichtet die in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren die bestehenden familiären Bindungen an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; Beschluss vom 11. Mai 2007 - 2 BvR 2483/06 - InfAuslR 2007, 336 ).
  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 C 34.07

    Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08
    Ausnahmen von der Regel sind daher grundsätzlich eng auszulegen (vgl. Urteil vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 C 34.07 - Rn. 16 - NVwZ 2009, 246 zu Ausnahmen von der Unterhaltssicherung bei Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 9 Abs. 2 AufenthG).
  • EGMR, 21.12.2001 - 31465/96

    SEN c. PAYS-BAS

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08
    Auch für die Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs in den Schutzbereich des Art. 8 EMRK kommt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte der Frage erhebliche Bedeutung zu, ob das Familienleben ohne Hindernisse auch im Herkunftsland möglich ist (vgl. EGMR, Urteil vom 19. Februar 1996 - 53/1995/559/645 - InfAuslR 1996, 245, Gül; Urteil vom 28. November 1996 - 73/1995/579/665 - InfAuslR 1997, 141, Ahmut) oder ob der Nachzug das einzige adäquate Mittel darstellt, in familiärer Gemeinschaft zu leben (vgl. EGMR, Urteil vom 21. Dezember 2001 - 31465/96 - InfAuslR 2002, 334, Sen).
  • EGMR, 08.04.2008 - 21878/06

    Uganda, Europäische Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtshof für

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08
    Eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kommt grundsätzlich - und so auch hier - nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (vgl. EGMR, Urteil vom 8. April 2008 - 21878/06 - Rn. 72 bis 78, Nnyanzi).
  • EGMR, 19.02.1996 - 23218/94

    GÜL v. SWITZERLAND

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08
    Auch für die Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs in den Schutzbereich des Art. 8 EMRK kommt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte der Frage erhebliche Bedeutung zu, ob das Familienleben ohne Hindernisse auch im Herkunftsland möglich ist (vgl. EGMR, Urteil vom 19. Februar 1996 - 53/1995/559/645 - InfAuslR 1996, 245, Gül; Urteil vom 28. November 1996 - 73/1995/579/665 - InfAuslR 1997, 141, Ahmut) oder ob der Nachzug das einzige adäquate Mittel darstellt, in familiärer Gemeinschaft zu leben (vgl. EGMR, Urteil vom 21. Dezember 2001 - 31465/96 - InfAuslR 2002, 334, Sen).
  • EGMR, 28.11.1996 - 21702/93

    AHMUT c. PAYS-BAS

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08
    Auch für die Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs in den Schutzbereich des Art. 8 EMRK kommt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte der Frage erhebliche Bedeutung zu, ob das Familienleben ohne Hindernisse auch im Herkunftsland möglich ist (vgl. EGMR, Urteil vom 19. Februar 1996 - 53/1995/559/645 - InfAuslR 1996, 245, Gül; Urteil vom 28. November 1996 - 73/1995/579/665 - InfAuslR 1997, 141, Ahmut) oder ob der Nachzug das einzige adäquate Mittel darstellt, in familiärer Gemeinschaft zu leben (vgl. EGMR, Urteil vom 21. Dezember 2001 - 31465/96 - InfAuslR 2002, 334, Sen).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 240/17

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen - Kinder -; Personensorgerecht;

    Eine solche Ausnahme - deren Vorliegen der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt - ist nach höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung dann anzunehmen, wenn besondere, atypische Umstände vorliegen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, oder wenn die Erteilung des Aufenthaltstitels aufgrund von Verfassungsrecht (etwa Art. 6 Abs. 1 und 2 GG) oder Völkervertragsrecht (etwa Art. 8 EMRK) geboten ist, z. B. weil die Herstellung der Familieneinheit im Herkunftsland nicht möglich ist (vgl. z. B. BVerwG, Urteile vom 30.04.2009 - 1 C 3.08 -, juris, Rn 10 ff., 13, und vom 26.08.2008 - 1 C 32.07 -, juris, Rn. 27; VGH Bad.-Württ. Urteil vom 18.11.2009 - 13 S 2002/09 -, juris, Rn. 39; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.05.2018 - OVG 11 B 18.16 -, juris, Rn. 36 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete

    Nach Art. 8 EMRK schutzwürdig können aber nur solche Bindungen sein, die während Zeiten einer den Aufenthalt des Ausländers im Aufenthaltsstaat gestattenden behördlichen Entscheidung entstanden sind, die zugleich ein berechtigtes Vertrauen des Ausländers in den Fortbestand seines Aufenthalts begründet hat (vgl. EGMR 4. Sektion, Urt. v. 8.4.2008 - 21878/06 -, zitiert nach Human Rights Documentation - HUDOC - (Nnyanzi ./. Vereinigtes Königreich); EGMR 3. Sektion, Urt. v. 11.4.2006 - 61292/00 -, zitiert nach HUDOC (Useinov ./. Niederlande); EGMR 3. Sektion, Urt. v. 7.10.2004 - 33743/03 -, NVwZ 2005, 1043, 1045 (Dragan u.a. ./. Deutschland); EGMR 1. Sektion, Urt. v. 5.9.2000 - 44328/98 -, zitiert nach HUDOC (Solomon ./. Niederlande); BVerwG, Urt. v. 26.10.2010 - BVerwG 1 C 18.09 -, juris Rn. 14; Urt. v. 30.4.2009 - BVerwG 1 C 3.08 -, InfAuslR 2009, 333, 335; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 29.3.2011 - 8 LB 121/08 -, juris Rn. 52 f.; Hessischer VGH, Urt. v. 7.7.2006 - 7 UE 509/06 -, juris Rn. 58; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.1.2006 - 13 S 2220/05 -, ZAR 2006, 142, 144; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 23.2.1999 - 4 L 195/98 -, NordÖR 2000, 124, 126; BMI, Bericht zur Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes, Juli 2006, S. 80; Fritzsch, Die Grenzen des völkerrechtlichen Schutzes sozialer Bindungen von Ausländern nach Art. 8 EMRK, in: ZAR 2010, 14, 16 f.; Hailbronner, a.a.O., § 25 Rn. 184 f. (Stand: November 2015); Storr u.a., Kommentar zum Zuwanderungsrecht, 2. Aufl., AufenthG, § 25 Rn. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2020 - 11 S 2956/19

    Erteilung einer Beschäftigungsduldung; Innehaben einer Aufenthaltsgestattung;

    Ob ein Ausnahmefall vorliegt, unterliegt keinem Einschätzungsspielraum der Behörde, sondern ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (vgl. zu § 47 AuslG a. F. bzw. § 56 AufenthG a. F. BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, juris Rn. 23 f.; zu § 5 AufenthG BVerwG, Urteile vom 13.06.2013 - 10 C 16.12 -, juris Rn. 16, und vom 30.04.2009 - 1 C 3.08 -, juris, Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.09.2018 - 11 S 240/17 -, juris Rn. 50).
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