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   BGH, 14.06.2012 - V ZB 32/12   

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https://dejure.org/2012,15155
BGH, 14.06.2012 - V ZB 32/12 (https://dejure.org/2012,15155)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2012 - V ZB 32/12 (https://dejure.org/2012,15155)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - V ZB 32/12 (https://dejure.org/2012,15155)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 4 S 1 AufenthG
    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der Staatsanwaltschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Angaben zu dem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft mit einer Abschiebung in einer Haftandrohung als Voraussetzung für einen zulässigen Haftantrag

  • rewis.io

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der Staatsanwaltschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 72 Abs. 4 S. 1
    Angaben zu dem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft mit einer Abschiebung in einer Haftandrohung als Voraussetzung für einen zulässigen Haftantrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Einvernehmen mit der StA bei Abschiebungshaft und zur Prognose der Durchführbarkeit im DÜ-II-Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2012, 370
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 32/12
    Die Rechtsbeschwerde, mit welcher der Betroffene seine Rechtsverletzung durch die Entscheidung des Amtsgerichts in einem Haftaufhebungsverfahren (§ 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG) festgestellt haben will, ist ohne Zulassung statthaft; dies gilt auch dann, wenn - wie hier - das Beschwerdegericht über den Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und in dem Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10 Rn. 7-9, juris [insoweit in FGPrax 2011, 200 f. nicht abgedruckt]).

    c) Begründet ist der Feststellungsantrag wegen der formellen Rechtskraft des Beschlusses des Amtsgerichts vom 23. Januar 2011 (Haftanordnung) allerdings nur für den Zeitraum ab dem Eingang des Haftaufhebungsantrags bei dem Amtsgericht am 24. Februar 2011 (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200 f. Rn. 14-18).

  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - V ZB 32/12
    Das Fehlen des nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG für die Abschiebung erforderlichen Einvernehmens der zuständigen Staatsanwaltschaft führt nicht nur zur Unzulässigkeit der Haft, sondern zur Unzulässigkeit des Haftantrags, wenn sich aus ihm oder den ihm beigefügten Unterlagen ohne Weiteres ergibt, dass gegen den Betroffenen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist und der Antrag zu dem Vorliegen des Einvernehmens keine Angaben enthält (siehe nur Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148, 149 Rn. 7).
  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 174/17

    Rechtmäßige Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung nach Pakistan;

    Die Rechtsbeschwerde, mit welcher der Betroffene seine Rechtsverletzung durch die Entscheidung des Amtsgerichts in einem Haftaufhebungsverfahren (§ 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG) festgestellt haben will, ist ohne Zulassung statthaft (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 32/12, InfAuslR 2012, 370 Rn. 5 mwN).
  • LG Hildesheim, 03.06.2015 - 5 T 112/15

    Abschiebungshaft, Staatsanwaltschaft, Einvernehmen der Staatsanwaltschaft zur

    Ergibt sich aus den Akten, dass gegen den Betroffenen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, muss die Behörde darstellen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft die nach § 72 Abs. 4 S. 1 Aufenthaltsgesetz erforderliche Zustimmung zur Abschiebung das Betroffenen erteilt hat (BGH, Beschluss vom 29.09.2011 - V ZB 61/11 - Beschluss vom 14.06.2012 - V ZB 32/12 - Keidel/Budde, FamFG, 18. Aufl., § 417 Rn. 23).

    c) Ein Antrag, der keine oder falsche Angaben zu den Voraussetzungen des § 72 Abs. 4 S. 1 Aufenthaltsgesetz enthält, ist unzulässig (BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - V ZB 32/12 - Rn. 9).

  • VG Saarlouis, 26.06.2013 - 10 K 161/12

    Erstattung von Abschiebekosten durch den betroffenen Ausländer

    dazu insbesondere den Beschluss des BGH vom 14.06.2012, V ZB 32/12, zitiert nach juris, Rdnr. 9, m.w.N.
  • LG Frankfurt/Oder, 18.03.2013 - 15 T 11/13

    Dublin II-Verordnung

    Das Fehlen des nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG für die Abschiebung erforderlichen Einvernehmens der zuständigen Staatsanwaltschaft führt nicht nur zur Unzulässigkeit der Haft, sondern zur Unzulässigkeit des Haftantrags, wenn sich aus ihm oder den ihm beigefügten Unterlagen ohne Weiteres ergibt, dass gegen den Betroffenen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist und der Antrag zu dem Vorliegen des Einvernehmens keine Angaben enthält (BGH InfAuslR 2012, 370).
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