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   BGH, 28.02.2013 - V ZB 138/12   

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https://dejure.org/2013,5881
BGH, 28.02.2013 - V ZB 138/12 (https://dejure.org/2013,5881)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2013 - V ZB 138/12 (https://dejure.org/2013,5881)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - V ZB 138/12 (https://dejure.org/2013,5881)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 Abs 2 FamFG, § 420 FamFG
    Ausländerrecht: Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Verfahrenskostenhilfebewilligung gegen die Anordnung von Abschiebungs- oder Zurückschiebungshaft

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Regelmäßige Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsverteidigung gegen die Anordnung von Haft zur Sicherung der Ab- oder Zurückschiebung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 78 Abs. 2, FamFG § 420
    Zurückschiebung, Verfahrenskosten, Verfahrenskostenhilfe, Beiordnung, Anordnung der Haft, Freiheitsentziehung, Abschiebungshaft, Zurückschiebungshaft, Dublin II-VO, Dublinverfahren, Island, Großbritannien, Haftantrag, zulässiger Haftantrag, Sicherungshaft, ...

  • rewis.io

    Ausländerrecht: Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Verfahrenskostenhilfebewilligung gegen die Anordnung von Abschiebungs- oder Zurückschiebungshaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 78 Abs. 2
    Regelmäßige Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsverteidigung gegen die Anordnung von Haft zur Sicherung der Ab- oder Zurückschiebung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrenskostenhilfe: Auch ein Rechtsanwalt wird beigeordnet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrenskostenhilfe in Zurückschiebungshaftsachen

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Neuere Rechtsprechung des BGH zur Abschiebungshaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 132
  • InfAuslR 2013, 287
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 28.02.2013 - V ZB 138/12
    aa) Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 12; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 7).

    Ein Verstoß gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, aaO, Rn. 14; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, aaO, Rn. 8; Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 133/10, juris Rn. 7).

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    Auszug aus BGH, 28.02.2013 - V ZB 138/12
    Dabei kommt es nicht nur auf die objektiven Umstände, sondern auch auf die subjektiven Fähigkeiten des Betroffenen an (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 232/09, BGHZ 186, 70, 78 Rn. 21).

    Dem unbemittelten Betroffenen ist deshalb ein Rechtsanwalt beizuordnen, wenn ein bemittelter Betroffener in seiner Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (BVerfG NJW 1997, 2103, 2104; NJW-RR 2007, 1713, 1714 und BVerfGK 15, 426 Rn. 17; BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 232/09, BGHZ 186, 70, 79 Rn. 25).

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 28.02.2013 - V ZB 138/12
    aa) Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 12; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 7).

    Ein Verstoß gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, aaO, Rn. 14; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, aaO, Rn. 8; Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 133/10, juris Rn. 7).

  • BGH, 31.05.2012 - V ZB 167/11

    Zurückschiebungshaftverfahren: Mitteilung des Einvernehmens des

    Auszug aus BGH, 28.02.2013 - V ZB 138/12
    bb) Zu den Angaben zur Durchführbarkeit der Zurückschiebung gehören nicht nur konkrete, auf den Zielstaat bezogene Angaben dazu, welchen Zeitraum eine Zurückschiebung dorthin regelmäßig in Anspruch nimmt (Senat, Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 167/11, NJW 2012, 2448 Rn. 10).

    Vielmehr muss bei einer Zurückschiebung nach der Dublin-II-Verordnung (Verordnung [EG] Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003, ABl. L 50 S. 1) auch ausgeführt werden, dass und weshalb der Zielstaat - hier Island oder Großbritannien - nach der Verordnung zur Rücknahme verpflichtet ist (Senat, Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 167/11, NJW 2012, 2448 Rn. 10 mit Beschluss vom 29. September 2010 - V ZB 233/10, juris Rn. 13, insoweit in NVwZ 2011, 320 nicht abgedruckt).

  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 118/12

    Abschiebungshaft: Anforderungen an den Haftantrag

    Auszug aus BGH, 28.02.2013 - V ZB 138/12
    Demgemäß kann der Richter in die Prüfung, ob eine Zurückweisung in den angegebenen Zielstaat durchführbar ist, erst eintreten, wenn ihm mitgeteilt wird, welches Verfahren zur Durchführung der Zurückschiebung beabsichtigt ist (Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 118/12, juris Rn. 5).

    Notfalls musste die beteiligte Behörde zunächst den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragen und den Antrag auf Anordnung ordentlicher Sicherungshaft zurückstellen (Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 118/12, juris Rn. 8).

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 28.02.2013 - V ZB 138/12
    Das ist nach der Rechtsprechung des Senats entbehrlich, wenn der Sachverhalt einfach und überschaubar ist (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 331 Rn. 17).
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung bei

    Auszug aus BGH, 28.02.2013 - V ZB 138/12
    Ein mögliches Versäumnis der beteiligten Behörde führt aber zur Rechtswidrigkeit der angeordneten Haft nur, wenn auch das Amtsgericht die vorgeschriebene Belehrung nicht vornimmt (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212 Rn. 17 f.).
  • BGH, 29.09.2010 - V ZB 233/10

    Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft gegen

    Auszug aus BGH, 28.02.2013 - V ZB 138/12
    Vielmehr muss bei einer Zurückschiebung nach der Dublin-II-Verordnung (Verordnung [EG] Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003, ABl. L 50 S. 1) auch ausgeführt werden, dass und weshalb der Zielstaat - hier Island oder Großbritannien - nach der Verordnung zur Rücknahme verpflichtet ist (Senat, Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 167/11, NJW 2012, 2448 Rn. 10 mit Beschluss vom 29. September 2010 - V ZB 233/10, juris Rn. 13, insoweit in NVwZ 2011, 320 nicht abgedruckt).
  • BGH, 18.11.2010 - V ZB 165/10

    Abschiebungshaftverfahren: Beachtung des Rechts auf konsularische Hilfe

    Auszug aus BGH, 28.02.2013 - V ZB 138/12
    Diese Äußerung beruht entweder darauf, dass der Betroffene durch das Amtsgericht belehrt worden ist, was ausreichend dokumentiert wäre (dazu: Senat, Beschluss vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, FGPrax 2011, 99 Rn. 5), oder darauf, dass der Betroffene seine Rechte kannte und sie von sich aus wahrnahm, was eine Belehrung ausnahmsweise entbehrlich machte.
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 133/10

    Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Abschiebungshaft auf der Grundlage eines

    Auszug aus BGH, 28.02.2013 - V ZB 138/12
    Ein Verstoß gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, aaO, Rn. 14; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, aaO, Rn. 8; Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 133/10, juris Rn. 7).
  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 61/11

    Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft als Verfahrensvoraussetzung für das

  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1440/96

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der

  • BVerfG, 06.05.2009 - 1 BvR 439/08

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 188/11

    Notwendigkeit des Vorliegens des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft für die

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    bb) In Haftanträgen zur Sicherung einer Zurückschiebung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union auf der Grundlage eines Aufnahme oder Wiederaufnahmeersuchens nach Art. 16 ff. der Dublin-II-Verordnung muss ausgeführt werden, dass und weshalb der Zielstaat (hier Großbritannien oder Italien) nach der Verordnung zur Rücknahme verpflichtet ist (Senat, Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 167/11, NJW 2012, 2448 Rn. 10; Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 138/12, FGPrax 2013, 132, 133 Rn. 10).

    Notfalls muss die Behörde zunächst den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 427 Abs. 1 FamFG beantragen und den Antrag auf Anordnung ordentlicher Sicherungshaft bis zum Eingang der Unterrichtung durch das Bundesamt zurückstellen (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 138/12, FGPrax 2013, 132 Rn. 11).

  • BGH, 12.09.2013 - V ZB 121/12

    Ausländerrecht: Beiordnung eines Rechtsanwalts bei

    Der Senat hat - allerdings erst nach dem Erlass des angefochtenen Beschlusses - entschieden, dass einem unbemittelten Betroffenen, dem nach § 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen ist, in der Regel auch ein Rechtsanwalt nach § 78 Abs. 2 FamFG beizuordnen ist (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 138/12, FGPrax 2013, 132, 133 Rn. 14 f).

    Dem unbemittelten Betroffenen ist dann ein Rechtsanwalt beizuordnen, wenn ein bemittelter Betroffener in seiner Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 138/12, aaO, mwN).

    Dazu ist er nur mit Unterstützung eines Rechtsanwalts in der Lage, den auch eine bemittelte Partei mit ihrer Vertretung beauftragt hätte (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 138/12, aaO Rn. 15).

    b) Ist die Beschwerde eines mittellosen Ausländers gegen eine Haftanordnung ohne die gebotene Beiordnung eines Rechtsanwalts zurückgewiesen worden, stellt sich der weitere Vollzug der Abschiebungshaft als eine Verletzung des Freiheitgrundrechts dar (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 138/12, FGPrax 1013, 132, 133 Rn. 12 ff.).

  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 114/13

    Zurückschiebungshaft: Ersetzung des Haftantrags der Behörde in der Hauptsache

    a) Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 Rn. 12; Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 138/12, FGPrax 2013, 132 Rn. 9; Beschluss vom 18. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 15; Beschluss vom 9. Oktober 2014 - V ZB 127/13, juris Rn. 6 - st. Rspr.).
  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15

    Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Hat das Gericht dem Betroffenen Verfahrenskostenhilfe bewilligt, den Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts jedoch rechtsfehlerhaft abgelehnt und die Anhörung des Betroffenen ohne Beisein eines Rechtsanwalts durchgeführt, drückt eine solche Anhörung der Anordnung oder der Fortsetzung der Haft den Makel der Grundrechtsverletzung (Art. 104 Abs. 1 GG) auf (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 138/12, FGPrax 2013, 132 Rn. 12 ff.; Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 121/12, InfAuslR 2014, 6 Rn. 11).
  • BGH, 15.01.2015 - V ZB 165/13
    Erst wenn dem Richter dies mitgeteilt wird, kann er in die Prüfung eintreten, ob eine Zurückschiebung in den angegebenen Zielstaat durchführbar ist (Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 118/12, juris Rn. 5; Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 138/12, FGPrax 2013, 132, Rn. 10).

    Notfalls muss die Behörde zunächst den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 427 Abs. 1 FamFG beantragen und den Antrag auf Anordnung von Sicherungshaft im Hauptsachverfahren bis zum Eingang der Unterrichtung durch das Bundesamt zurückstellen (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 138/12, FGPrax 2013, 132 Rn. 11).

  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 212/12

    Zurückschiebungshaftsache: Erforderlichkeit der Bestellung eines

    Dem unbemittelten Betroffenen ist deshalb ein Rechtsanwalt beizuordnen, wenn ein bemittelter Betroffener in seiner Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 138/12, InfAuslR 2013, 287 Rn. 14 mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.02.2015 - 18 T 522/15

    Abschiebungshaft: Haftgrund der vollziehbaren Ausreisepflicht im

    Dabei kommt es nicht nur auf die objektiven Umstände, sondern auch auf die subjektiven Fähigkeiten des Betroffenen an, so dass einem unbemittelten Betroffenen ein Rechtsanwalt beizuordnen ist, wenn ein bemittelter Betroffener in seiner Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BGH , Beschl. v. 28.02.2013 - V ZB 138/12).
  • LG Krefeld, 07.06.2017 - 7 T 83/17

    Erforderlichkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung von Abschiebehaft

    Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung (BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 Rdnr. 12; Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 138/12, FGPrax 2013, 132 Rdnr. 9; Beschluss vom 18. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rdnr. 15; Beschluss vom 9. Oktober 2014 - V ZB 127/13, juris Rdnr. 6 - st. Rspr.).
  • LG Paderborn, 27.05.2014 - 11 XIV 20/14

    Aufhebung einer auf einem unzulässigen Haftantrag beruhenden Sicherungshaft

    (vgl. BGH Bsch. v. 26.01.2012, Az.: V ZB 96/11; ders. Bsch. v. 04.05.2012, Az.: V ZB 4/11 m.w.N.; ders. Bsch. v. 28.02.2013, Az.: V ZB 138/12; ders. Bschl. v. 06.12.2012, Az.: V ZB 118/12; ders. Bschl. v. 31.05.2012, Az.: V ZB 167/11).
  • AG Paderborn, 27.05.2014 - 11 XIV 20/14

    Unzulässigkeit der Sicherungshaft bei mangelnder Ausführung zu Einvernehmen der

    (vgl. BGH Bsch. v. 26.01.2012, Az.: V ZB 96/11; ders. Bsch. v. 04.05.2012, Az.: V ZB 4/11 m.w.N.; ders. Bsch. v. 28.02.2013, Az.: V ZB 138/12; ders. Bschl. v. 06.12.2012, Az.: V ZB 118/12; ders. Bschl. v. 31.05.2012, Az.: V ZB 167/11).
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