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   VGH Baden-Württemberg, 08.05.2013 - 1 S 2046/12   

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https://dejure.org/2013,11324
VGH Baden-Württemberg, 08.05.2013 - 1 S 2046/12 (https://dejure.org/2013,11324)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.05.2013 - 1 S 2046/12 (https://dejure.org/2013,11324)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 1 S 2046/12 (https://dejure.org/2013,11324)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen Treu und Glauben durch Berufung einer Einbürgerungsbehörde auf den Ablauf der Geltungsdauer der Einbürgerungszusicherung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    LVwVfG § 38 Abs. 3, StAG § 40c, StAG § 10, StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, StAG § 12
    Einbürgerung, Einbürgerungszusicherung, Treu und Glauben, Hinnahme von Mehrstaatigkeit, Folgenbeseitigungsanspruch, Bindungswirkung, Loyalitätserklärung, freiheitliche demokratische Grundordnung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 85 Abs 1 S 1 Nr 1 AuslG 1990, § 86 Nr 2 AuslG 1990, § 10 Abs 1 S 1 Nr 1 RuStAG, § 10 Abs 1 S 1 Nr 4 RuStAG, § 11 S 1 Nr 1 RuStAG
    Anspruch auf Einbürgerung; Folgenbeseitigungsanspruch auf Erteilung einer - erneuten - Einbürgerungszusicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LVwVfG § 38 Abs. 3
    Verstoß gegen Treu und Glauben durch Berufung einer Einbürgerungsbehörde auf den Ablauf der Geltungsdauer der Einbürgerungszusicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 63, 238
  • VBlBW 2014, 12
  • DÖV 2013, 698
  • InfAuslR 2013, 343
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 14.07.2010 - 1 B 13.10

    Folgenbeseitigungsanspruch; kein Herstellungsanspruch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2013 - 1 S 2046/12
    Ein Folgenbeseitigungsanspruch kommt generell nur im Hinblick auf die Wiederherstellung eines früheren Zustandes, nicht aber im Hinblick auf die Einräumung einer Rechtsstellung, die der Betroffene bislang nicht innehatte, in Betracht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.07.2010 - 1 B 13.10 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 35).

    b) Der Anspruch auf Folgenbeseitigung, der ein Verschulden der Behörde nicht voraussetzt, ist auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustands gerichtet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.07.2010 - 1 B 13.10 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 35).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 13 S 2613/03

    Erteilung einer Einbürgerungszusicherung - Ausschlussgrund nach § 11 S 1 Nr 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2013 - 1 S 2046/12
    Die IGMG wird in der Rechtsprechung als eine Organisation angesehen, die Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.06.2008 - 13 S 2613/03 - VBlBW 2009, 29 m.w.N., bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 02.12.2009 - 5 C 24.08 - BVerwGE 135, 302; NdsOVG, Urt. v. 15.09.2009 - 11 LB 487/07 - EZAR NF 41 Nr. 4; OVG Bln-Bbg, Urt. v. 10.02.2011 - OVG 5 B 6.07 - juris; BayVGH, Beschl. v. 28.03.2012 - 5 B 11.404 - juris).

    Aktivitäten von Funktionären oder Mitgliedern der IGMG werden in der Rechtsprechung überwiegend als einbürgerungsschädlich angesehen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.06.2008 - 13 S 2613/03 - a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08

    Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2013 - 1 S 2046/12
    Die IGMG wird in der Rechtsprechung als eine Organisation angesehen, die Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.06.2008 - 13 S 2613/03 - VBlBW 2009, 29 m.w.N., bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 02.12.2009 - 5 C 24.08 - BVerwGE 135, 302; NdsOVG, Urt. v. 15.09.2009 - 11 LB 487/07 - EZAR NF 41 Nr. 4; OVG Bln-Bbg, Urt. v. 10.02.2011 - OVG 5 B 6.07 - juris; BayVGH, Beschl. v. 28.03.2012 - 5 B 11.404 - juris).

    Eine höchstrichterliche Klärung ist erst durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2009 (- 5 C 24.08 - a.a.O.) erfolgt.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2009 - 13 S 2428/08

    Zur Einbürgerung in den deutschen Staatsverband bei strafgerichtlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2013 - 1 S 2046/12
    Die Berufung der Einbürgerungsbehörde auf den Ablauf der Geltungsdauer der Einbürgerungszusicherung kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn ein Einbürgerungsbewerber noch während der Geltungsdauer der ihm erteilten Einbürgerungszusicherung die einzige noch offene Einbürgerungsvoraussetzung erfüllt und die Bindungswirkung der Zusicherung während dieses Zeitraums nicht entfallen ist (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.05.2009 - 13 S 2428/08 -).

    Zwar folgt der Senat im Grundsatz der Rechtsprechung des früher für das Staatsangehörigkeitsrecht zuständigen 13. Senats, nach der die Berufung der Einbürgerungsbehörde auf den Ablauf der Geltungsdauer der Einbürgerungszusicherung gegen Treu und Glauben verstoßen kann, wenn ein Einbürgerungsbewerber noch während der Geltungsdauer der ihm erteilten Einbürgerungszusicherung die einzige noch offene Einbürgerungsvoraussetzung erfüllt und die Bindungswirkung der Zusicherung während dieses Zeitraums nicht entfallen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.05.2009 - 13 S 2428/08 - juris Rn. 56; ebenso VG Stuttgart, Urt. v. 26.10.2005 - 11 K 2083/04 - juris Rn. 83).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2013 - 1 S 2046/12
    Art. 19 Abs. 4 GG wirkt auf die Ausgestaltung des dem Gerichtsverfahren vorgelagerten Verwaltungsverfahrens dergestalt ein, dass es den Rechtsschutz weder vereiteln noch unzumutbar erschweren darf (BVerfG, Beschl. v. 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ; Urt. v. 24.04.1985 - 2 BvF 2/83 u.a. - BVerfGE 69, 1; Schmitz, a.a.O. Rn. 63).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2013 - 1 S 2046/12
    Art. 19 Abs. 4 GG wirkt auf die Ausgestaltung des dem Gerichtsverfahren vorgelagerten Verwaltungsverfahrens dergestalt ein, dass es den Rechtsschutz weder vereiteln noch unzumutbar erschweren darf (BVerfG, Beschl. v. 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ; Urt. v. 24.04.1985 - 2 BvF 2/83 u.a. - BVerfGE 69, 1; Schmitz, a.a.O. Rn. 63).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93

    Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen - Abgabe einer verbindlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2013 - 1 S 2046/12
    Zudem enthält § 38 Abs. 3 LVwVfG eine Spezialregelung gegenüber § 49 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 LVwVfG, die die Anwendung der genannten Widerrufstatbestände ausschließt (BVerwG, Urt. v. 25.01.1995 - 11 C 29.93 - BVerwGE 97, 323; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 38 Rn. 35, 36).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 3 A 2.03

    Kriegsfolgelasten; Staatspraxis; Kampfmittelräumung; Kostenübernahmeerklärung.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2013 - 1 S 2046/12
    Die nachträgliche Erkenntnis einer Behörde, dass sie die Zusicherung aufgrund falscher tatsächlicher oder rechtlicher Voraussetzungen gegeben hat, steht einer Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht gleich (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl., § 38 Rn. 37; U. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 38 Rn. 99; BVerwG, Urt. v. 19.02.2004 - 3 A 2.03 - NVwZ 2004, 1125 ; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.07.1990 - 8 S 524/90 - NVwZ 1991, 79).
  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2013 - 1 S 2046/12
    Wollte man dies anders sehen, so wäre eine Klageänderung im Übrigen als sachdienlich zuzulassen, weil sie der endgültigen Beilegung des sachlichen Streits zwischen den Beteiligten im laufenden Verfahren dient und der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.08.2005 - 4 C 13.04 - BVerwGE 124, 132 ).
  • BVerwG, 13.06.2007 - 5 B 132.07

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Einbürgerung, verfassungsfeindliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2013 - 1 S 2046/12
    Danach war für den Kläger kein Anlass gegeben, seine Aktivitäten bei Milli Görüs, die er selbst in erster Linie als religiös und sozial motivierte Betätigung für einen religiös ausgerichteten Verein ansah, ohne ausdrückliche Frage der Einbürgerungsbehörde nach Mitgliedschaften in derartigen Vereinigungen als verfassungsfeindliche Betätigung einzuschätzen (ebenso zu einem vergleichbaren Fall: HessVGH, Urt. v. 18.01.2007 - 11 UE 111/06 - ESVGH 57, 139 = InfAuslR 2007, 207; bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 13.06.2007 - 5 B 132.07 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2009 - 11 LB 487/07

    Ausweisungsgrund; Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung;

  • VG Karlsruhe, 26.02.2003 - 4 K 2234/01

    Einbürgerung - Ausschlussgrund

  • VG Stuttgart, 26.10.2005 - 11 K 2083/04

    Einbürgerung eines Türken trotz Ortsvorstandstätigkeit für Milli Görus;

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1990 - 8 S 524/90

    Zusage (Zusicherung) als Rechtsgrund für eine Leistung schließt

  • VGH Bayern, 16.07.2003 - 20 BV 02.2747

    Auslösung der Regelungsvermutung aus § 5 Abs. 2

  • VGH Bayern, 28.03.2012 - 5 B 11.404

    Einbürgerung; Mitgliedschaft in der islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG);

  • VGH Hessen, 18.01.2007 - 11 UE 111/06

    Rücknahme einer Einbürgerung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 5 B 6.07

    Einbürgerungszusicherung; Ausschlussgrund; Sicherheitsbedenken; "Milli Görüs";

  • BVerwG, 21.02.2013 - 5 C 9.12

    Anspruchseinbürgerung; Einbürgerung; Ermessenseinbürgerung; Entlassung aus

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2010 - 19 E 777/09

    Automatischer Verlust der pakistanischen Staatsangehörigkeit eines Volljährigen

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1994 - 13 S 2147/93

    Anspruch auf Einbürgerung - Einbürgerungszusicherung - Unterbrechungen des

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2008 - 13 S 1487/06

    Einbürgerung; Vertretenmüssen der Abhängigkeit von Sozialleistungen

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2014 - 1 S 923/13

    Einbürgerung von Ausländern; Vertretenmüssen eines die Unterhaltssicherung

    Dabei kommt es jeweils auf die maßgebliche Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung an (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.08.1996 - 1 B 82.95 - InfAuslR 1996, 399; Urt. v. 20.10.2005 - 5 C 17.05 - DVBl. 2006, 922; Senatsurt. v. 08.05.2013 - 1 S 2046/12 - VBlBW 2014, 12; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.07.2002 - 13 S 1111/01 - NVwZ-RR 2003, 459; Urt. v. 06.03.3009 - 13 S 2080/07 - juris; SächsOVG, Urt. v. 17.06.2010 - 3 A 349/09 - NVwZ-RR 2011, 79).

    Es ist die jeweils dem Einbürgerungsbewerber günstigere Regelung anzuwenden, so dass sich ein Einbürgerungsbegehren teils nach früherem, teils nach neuem Recht beurteilen kann (vgl. Senatsurt. v. 08.05.2013, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 18.06.2020 - 9 K 4555/19

    Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit bei zeitweiser Tätigkeit als Sekretär

    Das ergibt sich ganz eindeutig aus den zahlreichen Berichten der verschiedensten Landesämter für Verfassungsschutz, die zum Teil die Beobachtung der IGMG mittlerweile schon ganz aufgegeben haben, sowie des Bundesamtes für Verfassungsschutz, einzelner Studien und auch aus der Einstufung durch das Bundesinnenministerium, das für eine differenzierte Betrachtung der IGMG eintritt, und wird in der gesamten auf diese Einschätzungen und Erkenntnisse abstellenden bundesweiten einbürgerungsrechtlichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte der letzten Jahre auch so gesehen, auf die hier zurückgegriffen werden kann, weil der in § 11 Abs. 1 Nr. 1 StAG geregelte einbürgerungsrechtliche Ausschlussgrund des Vorliegens von Anhaltspunkten für verfassungsfeindlicher Bestrebungen, wörtlich dem im vorliegenden Fall relevanten luftsicherheitsrechtlichen Regelvermutungstatbestand des § 7 Abs. 1a, 2 Nr. 3 LuftSiG entspricht (so etwa schon VGH Bad.-Württ., U. v. 11.06.2008 - 13 S 2613/03 -, juris, Rn. 47 ff. und auch U. v. 08.05.2013 - 1 S 2046/12 -, juris, Rn. 44 sowie aus jüngerer Zeit VG Berlin, U. v. 24.01.2018 - 13 K 279/16 - juris, Rn. 22 - 25 und VG Berlin, U. v. 08.01.2020 - 2 K 70.18 -, juris, Rn. 19 sowie das vom Kläger ins Verfahren eingeführte Urteil des VG Sigmaringen v. 13.06.2019 - 9 K 2811/17 -, EA S. 31 - 33; siehe auch VG Würzburg, U. v. 09.03.2015 - W 7 K 14.917 -, juris, Rn. 31 und VG Braunschweig, U. v. 16.12.2015 - 5 A 76/14 -, juris, Rn. 33 - 36; ferner VG Köln, U. v. 30.10.2013 - 10 K 2393/12 -, juris, Rn. 42 - 47; OVG Bln.-Brdbg.

    Insoweit hat er, zu dem Text seines im Rahmen der Anhörung im Verwaltungsverfahren von ihm vorgelegten Schreibens befragt, in der mündlichen Verhandlung auch selbst und durch den Klägervertreter bestätigt angegeben, dass ihm vor Abfassung des Schreibens erstmals vom Klägervertreter überhaupt die Gründe dafür erläutert worden seien, weshalb Milli Görüs von deutschen Behörden teilweise antidemokratisches, verfassungsfeindliches Gedankengut angelastet werde (siehe dazu im Übrigen - zum Fall eines hauptsächlich in der Jugendarbeit eines islamischen Vereins und der Hausaufgabenbetreuung bei Milli Görüs Engagierten - bereits VGH Bad.-Württ., U. v. 08.05.2013 - 1 S 2046/12 -, juris, Rn. 44, wonach der verfassungsfeindliche Charakter der Bestrebungen von Milli Görus schon 2002 nicht so eindeutig und offensichtlich gewesen sei, dass angenommen werden müsse, jedes Vorstandsmitglied von örtlichen Mitgliedsvereinigungen hätte erkennen können und müssen, dass es verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstütze; ebenso BVerwG, U. v. 11.11.2004 - 3 C 8/04 -, juris, Rn. 40 - zum Fall eines in der IGMG nur verhältnismäßig kurze Zeit [vier Jahre] als Mitglied und Jugendbetreuer Aktiven -, wonach trotz Ausübung dieser wichtigen Funktion keine hinreichende Grundlage für die Annahme bestehe, der Betreffende habe Einblick in die wahren Zielsetzungen der Vereinigung; ähnlich auch - zum Fall eines als Sekretär eines Ortsvereins der IGMG in erster Linie religiös motiviert Tätigen - VG Gelsenkirchen, U. v. 29.11.2007 - 17 K 5862/02 -, juris, Rn. 125, 126, wonach der Betreffende aufgrund seines Wissens- und Bildungsstandes als ehemaliger Bergmann mit Hauptschulabschluss den verfassungsfeindlichen Charakter der politischen Ansichten Erbakans nicht erfasst, geschweige denn mit Unterstützungswillen in sich aufgenommen habe, weil er nach seinen in der Verhandlung erkennbar gewordenen intellektuellen Fähigkeiten nicht die Wertung für sich nachvollzogen habe, hinter Erbakans Ideologie stünden gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen, zumal sein Interesse dem wirtschaftlichen Konzept Erbakans gegolten habe).

    Nach allem stellt sich der Fall des Klägers nicht anders dar als in vielen vergleichbaren Fällen, in denen die Verwaltungsgerichte in einbürgerungsrechtlichen Verfahren zum Ergebnis kamen, dass die Mitgliedschaft der Betreffenden in der IGMG und ihre Aktivitäten dort sich in bloß aus religiösem Interesse bzw. Interesse an sozialer Arbeit und Einbindung motivierte Handlungen von Personen erschöpft, die seit Geburt, durch Schule und Ausbildung ins Leben in der Bundesrepublik eindeutig integriert sind, und mit traditioneller Erbakan-freundlicher Grundeinstellung und Propaganda der IGMG bzw. entsprechenden Einstellungen nichts zu tun haben, welche das westlich-demokratische freie Leben in der Bundesrepublik als Anti-These zu grundlegenden islamischen Werten und Bedrohung islamischer Grundeinstellungen wahrnehmen, weil sie auch erst zu einer Zeit ab Anfang der 2000er Jahre Mitglied geworden sind, als sich auch in der IGMG ein Generationenwandel und liberale, reformerische nicht mehr demokratiefeindliche Strömungen zu entwickeln begann (vgl. zu solchen Fällen VG Berlin, U. v. 24.01.2018 - 13 K 279.16 -, juris, Rn. 25 ff; VG Würzburg, U. v. 09.03.2015 - W 7 K 14.917 -, juris, Rn. 34 ff.; VG Braunschweig, U. v. 16.12.2015 - 5 A 76/14 -, juris, Rn. 38 ff., VG Köln, U. v. 30.10.2013 - 10 K 2393/12 -, juris, Rn. 50 ff.; VGH Bad.-Württ., U. v. 08.05.2013 - 1 S 2046/12 -, juris, Rn. 44; OVG NRW, B. v. 05.11.2012 - 19 A 111/11 -, juris, Rn. 8 ff.; VG Köln, U. v. 29.11.2010 - 10 K 7620/04 -, juris, Rn. 46 ff.; VG Gelsenkirchen, U. v. 29.11.2007 - 17 K 5862/02 -, juris, Rn. 120 ff.; BVerwG, U. v. 11.11.2004 - 3 C 8/04 -, juris, Rn. 40 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 107/16

    Klärung der Identität als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal einer Einbürgerung

    Es ist die jeweils dem Einbürgerungsbewerber günstigere Regelung anzuwenden, so dass sich ein Einbürgerungsbegehren teils nach früherem, teils nach neuem Recht beurteilen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 8.5.2013 - 1 S 2046/12 -, juris Rn. 25; GK-StAR, StAG, § 40c Rn. 29 (Stand: November 2014)).
  • VG Stuttgart, 28.06.2016 - 11 K 2156/16

    Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerungszusicherung nicht nur bei

    (Abgrenzung von VGH Mannheim, Urteil v. 08.05.2013 - 1 S 2046/12 - InfAuslR 2013, 343).

    Die Rücknahme einer Einbürgerungszusicherung setzt deshalb nicht voraus, dass diese durch Täuschung oder vergleichbares Fehlverhalten, etwa durch Bestechung oder Bedrohung, rechtswidrig erwirkt worden ist (a.A. VGH Mannheim, Urt. v. 08.05.2013 - 1 S 2046/12 - InfAuslR 2013, 343, jedoch ohne Begründung).

  • VG Stuttgart, 26.09.2017 - 11 K 3803/16

    Rücknahme einer Einbürgerungszusicherung; Jahresfristbeginn bei Aufhebung eines

    Die Rücknahme einer Einbürgerungszusicherung setzt deshalb nicht voraus, dass diese durch arglistige Täuschung oder vergleichbares Fehlverhalten, etwa durch Bestechung oder Bedrohung, rechtswidrig erwirkt worden ist (a.A. VGH Mannheim, Urt. v. 08.05.2013 - 1 S 2046/12 - InfAuslR 2013, 343, jedoch ohne Begründung).

    Das vorliegende Urteil weicht von der Entscheidung des VGH Mannheim vom 08.05.2013 - 1 S 2046/12 - ab.

  • VG Freiburg, 26.06.2014 - 4 K 708/14

    Nachweis der Sprachkenntnis im Einbürgerungsverfahren

    Der Bescheid des Landratsamts XXX vom 12.11.2013 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums YYY vom 10.03.2014 sind rechtswidrig und verletzen den Kläger in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1, 5 VwGO), weil er in dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.05.2013, InfAuslR 2013, 343) Anspruch zwar nicht auf Einbürgerung, aber auf die Erteilung einer Einbürgerungszusicherung hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - 19 A 2475/19

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Einbürgerungszusicherung

    vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. Mai 2013 - 1 S 2046/12 -, VBlBW 2014, 12, juris, Rn. 32, 36, und Urteil vom 6. Mai 2009, a. a. O., Rn. 56.
  • VG Braunschweig, 16.12.2015 - 5 A 76/14

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Funktionär; Funktionärstätigkeit;

    Die erkennende Kammer überträgt insoweit die Bewertung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus dem Urteil vom 8. Februar 2013 ( - 1 S 2046/12 -, juris Rn. 42; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, U. v. 11.06.2008 - 13 S 2613/03 - , juris Rn. 47 m.w.N.) auf den Regionalverband der IGMG in Niedersachsen.
  • VG München, 20.11.2013 - M 25 K 13.610

    Anspruch auf Einbürgerungszusicherung (hier verneint)

    Sie soll dem Einbürgerungsbewerber die Sicherheit vermitteln, dass er nach Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit eingebürgert werden wird (vgl. VGH BW, Urteil vom 8.5.2013, 1 S 2046/12, juris, Rdnr. 28 m.w.N.).
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