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   BGH, 30.08.2012 - V ZB 12/12   

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https://dejure.org/2012,29238
BGH, 30.08.2012 - V ZB 12/12 (https://dejure.org/2012,29238)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2012 - V ZB 12/12 (https://dejure.org/2012,29238)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2012 - V ZB 12/12 (https://dejure.org/2012,29238)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 FamFG
    Abschiebungshaft: Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft nach Beendigung der Freiheitsentziehung durch Entscheidung des Beschwerdegerichts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines im Beschwerdeverfahren gestellten Antrags des Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Inhaftierung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 70 Abs. 3 S. 1 Nr. 3, FamFG § 62
    Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, Haftanordnung, Zulässigkeit, Feststellung der Rechtswidrigkeit, Rechtswidrigkeit, Freiheitsentziehung, materielle Rechtskraft, Auslandsvertretung, Benachrichtigung der Auslandsvertretung

  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft nach Beendigung der Freiheitsentziehung durch Entscheidung des Beschwerdegerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 62 Abs. 1; FamFG § 70 Abs. 3 S. 1 Nr. 3
    Zulässigkeit eines im Beschwerdeverfahren gestellten Antrags des Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Inhaftierung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2013, 37
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 186/10

    Anordnung von Abschiebungshaft gegen einen Ausländer bei Fehlen von Ausführungen

    Auszug aus BGH, 30.08.2012 - V ZB 12/12
    Die Rechtsbeschwerde eines Betroffenen bedarf daher auch dann keiner Zulassung, wenn bereits das Beschwerdegericht - wie hier - über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und im Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27, Rn. 4; Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 186/10, Rn. 5, juris).
  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit des Haftaufhebungsantrags neben dem

    Auszug aus BGH, 30.08.2012 - V ZB 12/12
    In dem zuletzt genannten Fall kann der Betroffene neben der Aufhebung der Haftanordnung analog § 62 Abs. 1 FamFG die Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Inhaftierung verlangen (Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Auszug aus BGH, 30.08.2012 - V ZB 12/12
    Die Rechtsbeschwerde eines Betroffenen bedarf daher auch dann keiner Zulassung, wenn bereits das Beschwerdegericht - wie hier - über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und im Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27, Rn. 4; Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 186/10, Rn. 5, juris).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 30.08.2012 - V ZB 12/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Vorschrift des § 62 FamFG, welche die Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags für die Beschwerde ausdrücklich bestimmt, auf die Rechtsbeschwerde entsprechend anzuwenden (siehe nur Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151, Rn. 9 f.; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153, Rn. 4).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 30.08.2012 - V ZB 12/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Vorschrift des § 62 FamFG, welche die Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags für die Beschwerde ausdrücklich bestimmt, auf die Rechtsbeschwerde entsprechend anzuwenden (siehe nur Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151, Rn. 9 f.; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153, Rn. 4).
  • BGH, 02.12.2015 - V ZB 143/13

    Abschiebungshaftsache: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der

    Diese bedarf daher auch dann keiner Zulassung, wenn bereits das Beschwerdegericht - wie hier - über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und der Betroffene im Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung der Entscheidung verlangt (Senat, Beschluss vom 30. August 2012 - V ZB 12/12, InfAuslR 2013, 37 Rn. 4 mwN).

    Im zuletzt genannten Fall kann der Betroffene neben der Aufhebung der Haftanordnung analog § 62 Abs. 1 FamFG die Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Inhaftierung verlangen (Senat, Beschluss vom 30. August 2012 - V ZB 12/12, InfAuslR 2013, 37 Rn. 5; Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 12 f.).

  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 180/16

    Aufhebung von Abschiebungshaft: Wegfall des Grundes für die Freiheitsentziehung

    Sie bedarf auch dann keiner Zulassung, wenn bereits das Beschwerdegericht - wie hier - über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und der Betroffene im Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung der Entscheidung verlangt (Senat, Beschluss vom 30. August 2012 - V ZB 12/12, InfAuslR 2013, 37 Rn. 4 mwN; Beschluss vom 2. Dezember 2015 - V ZB 143/13, InfAuslR 2016, 149 Rn. 2).
  • BGH, 09.10.2014 - V ZB 57/14

    Freiheitsentziehungssache: Rechtswidrigkeit der Anordnung des Transitaufenthalts

    Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (vgl. nur Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4; Beschluss vom 30. August 2012 - V ZB 12/12, InfAuslR 2012, 37) und auch im Übrigen (§ 71 FamFG) zulässig.
  • LG Stuttgart, 16.02.2015 - 19 T 43/15

    Abschiebungshaft: Voraussetzungen für Anordnung der Sicherungshaft

    Auch der mit der Beschwerde erhobene Feststellungsantrag ist zulässig und kann unabhängig von einer Hauptsacheerledigung mit der Beschwerde gegen die Haftanordnung verbunden werden (BGH Beschluss v. 30.08.2012 - V ZB 12/12 - juris).
  • BGH, 06.03.2014 - V ZB 205/13

    Abschiebungshaftsache: Ergänzungsantrag für die Beschwerdeentscheidung bei

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Betroffene neben der Aufhebung der Haftanordnung in entsprechender Anwendung von § 62 Abs. 1 FamFG die Feststellung der Rechtswidrigkeit beantragen (Beschlüsse vom 30. August 2012 - V ZB 12/12, InfAuslR 2013, 37 und vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 12 f.).
  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 179/17

    Rechtsbeschwerde gegen einen als "Haftbefehl" bezeichneten Beschluss zur

    Ein solcher Antrag analog § 62 Abs. 1 FamFG kann neben dem mit der Beschwerde verfolgten Ziel einer Aufhebung der Haftanordnung auch für den Fall gestellt werden, dass die Freiheitsentziehung durch die Entscheidung des Beschwerdegerichts beendet wird (Senat, Beschluss vom 30. August 2012 - V ZB 12/12, InfAuslR 2013, 37 Rn. 5).
  • BGH, 18.05.2021 - XIII ZB 91/19

    Die Feststellung, dass die Anordnung der Haft den Betroffenen in seinen Rechten

    Die Feststellung ist neben der Aufhebung der Haftanordnung zulässig und beinhaltet, dass die Freiheitsentziehung rechtswidrig war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPRax 2011, 39 Rn. 10, 13 und vom 30. August 2012 - V ZB 12/12, InfAuslR 2013, 37 Rn. 5).
  • BGH, 09.10.2014 - V ZB 73/14

    Rechtmäßigkeit der Anordnung des Aufenthalts in der Asylbewerberunterkunft auf

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Betroffene neben der Aufhebung der Haftanordnung in entsprechender Anwendung von § 62 Abs. 1 FamFG die Feststellung der Rechtswidrigkeit beantragen (Beschlüsse vom 30. August 2012 - V ZB 12/12, InfAuslR 2013, 37 und vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 12 f.).
  • BGH, 12.12.2013 - V ZB 222/12

    Anordnung der Unterbringung eines Asylbewerbers in der Asylbewerberunterkunft auf

    1. Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG auch dann ohne Zulassung statthaft, wenn das Beschwerdegericht bereits über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und im Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4; Beschluss vom 30. August 2012 - V ZB 12/12, InfAuslR 2012, 37).
  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 24/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen in den

    Dies war im Beschwerdeverfahren noch nicht zu prüfen, weil der Betroffene den neben der Beschwerde an sich möglichen (BGH, Beschlüsse vom 30. August 2012 - V ZB 12/12, InfAuslR 2013, 37 Rn. 5, und vom 22. August 2019 - V ZB 179/17, juris Rn. 13) Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der bisherigen Haft nicht gestellt hatte.
  • LG Köln, 27.06.2014 - 39 T 119/14

    Anordnung der Sicherungshaft zusätzlich zur Abschiebehaft bei einem illegal

  • LG Essen, 12.11.2020 - 7 T 38/20

    Abschiebung Sicherungshaft

  • LG Darmstadt, 15.10.2018 - 26 T 25/18
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