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   BGH, 12.03.2015 - V ZB 187/14   

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https://dejure.org/2015,10262
BGH, 12.03.2015 - V ZB 187/14 (https://dejure.org/2015,10262)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2015 - V ZB 187/14 (https://dejure.org/2015,10262)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2015 - V ZB 187/14 (https://dejure.org/2015,10262)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 417 FamFG, Art 103 Abs 1 GG, Art 5 Abs 2 MRK
    Abschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeit der Haftanordnung wegen nicht vollständiger Übersetzung des Haftantrags

  • IWW

    Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 2 EMRK, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unvollständige Übersetzung des Haftantrags gegenüber einem Ausländer vor dessen Anhörung durch den Haftrichter; Verletzung von Verteidigungsrechten des Betroffenen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 417, GG Art. 103 Abs. 1, EMRK Art. 5 Abs. 2
    Abschiebungshaft,Sicherungshaft, Rechtswidrigkeit, Haftgründe, Haftbeschwerde, Verteidigung, Verfahrensfehler, Aushändigung, Übersetzung, Anhörung, Haftantrag, rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Abschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeit der Haftanordnung wegen nicht vollständiger Übersetzung des Haftantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 417; GG Art. 103 Abs. 1
    Unvollständige Übersetzung des Haftantrags gegenüber einem Ausländer vor dessen Anhörung durch den Haftrichter; Verletzung von Verteidigungsrechten des Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 1080
  • FGPrax 2015, 181 (Ls.)
  • InfAuslR 2015, 301
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - V ZB 187/14
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich der Betroffene zu sämtlichen (tatsächlichen und rechtlichen) Angaben der die Haft beantragenden Behörde äußern und gegenüber dem Haftantrag verteidigen kann (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257 Rn. 8; Beschluss vom 18. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 8).

    Für die unterbliebene Aushändigung des Haftantrags hat der Senat entschieden, dass ein solcher Verfahrensfehler nur dann zu einer Aufhebung der Haftanordnung (bzw. nach einer Erledigung der Hauptsache zur Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit) führt, wenn das Verfahren ohne diesen Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, Rn. 9 ff., aaO).

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - V ZB 187/14
    Entscheidend ist, ob der Betroffene auf Grund der Übersetzung in der Lage ist, den Haftgrund zu verstehen und seine Rechte zu wahren (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 17).
  • BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - V ZB 187/14
    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde kommt eine auf der Grundlage eines nicht vollständig übersetzten Haftantrags erfolgte Anhörung eines Betroffenen aber nicht einer Nichtanhörung gleich, die als Verletzung einer grundlegenden Verfahrensgarantie zu qualifizieren ist und einer gleichwohl angeordneten Haft ohne weiteres den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung aufdrückt (vgl. BVerfG, InfAuslR 1996, 198, 201).
  • BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - V ZB 187/14
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich der Betroffene zu sämtlichen (tatsächlichen und rechtlichen) Angaben der die Haft beantragenden Behörde äußern und gegenüber dem Haftantrag verteidigen kann (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257 Rn. 8; Beschluss vom 18. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 8).
  • EuGH, 10.09.2013 - C-383/13

    Die Nichtbeachtung der Verteidigungsrechte beim Erlass einer Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - V ZB 187/14
    Die Verletzung von Verteidigungsrechten des Betroffenen, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör, hat aber nicht ohne weiteres die Rechtswidrigkeit einer angeordneten Abschiebungshaft zur Folge (vgl. EuGH, Urteil vom 10. September 2013, C - 383/13 - PPU, BayVBl 2014, 140 ff.).
  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur

    Die Grundlagen der Anhörung sind im Zusammenhang mit einem Haftantrag nicht schon betroffen, wenn dem Betroffenen eine Kopie des Haftantrags oder von dessen Übersetzung nicht ausgehändigt wird, sondern erst, wenn der Anhörung ein unzulässiger (Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13 InfAuslR 2014, 384 Rn. 19, 22) oder ein unvollständiger (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 Rn. 16 f.) Haftantrag zugrunde liegt, oder wenn der zulässige Haftantrag bei der Anhörung nicht zumindest in den wesentlichen Grundzügen sinngemäß mündlich in eine Sprache übersetzt wird, die der Betroffene beherrscht (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2015 - V ZB 187/14, InfAuslR 2015, 301 Rn. 5 aE).
  • BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 993/15

    Unzulässigkeit zweier Verfassungsbeschwerden bezogen auf die Nichtaushändigung

    Mit Beschluss vom 12. März 2015 (V ZB 187/14), zugestellt am 29. April 2015, wies der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde zurück.
  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 37/19

    Abschiebungshaft: Anforderungen an richterlichen Vermerk gem. § 28 Abs. 4 FamFG

    Unterbleibt die Übergabe des Haftantrags oder seine vollständige Übersetzung, verletzt dies den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - V ZB 108/13, juris Rn. 8; Beschluss vom 12. März 2015 - V ZB 187/14, InfAuslR 2015, 301 Rn. 4 f.).
  • BGH, 07.03.2019 - V ZB 16/18

    Heilung der Mängel des Haftantrags durch hinreichende Ausführungen der Behörde zu

    Dass ihm die übrigen den Haftantrag ergänzenden Stellungnahmen nur in ihren wesentlichen Grundzügen übersetzt worden sind, hätte nur dann eine Aufhebung der Haftanordnung bzw. nach der Erledigung der Hauptsache die Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit zur Folge, wenn das Verfahren ohne diesen Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 9; Beschluss vom 12. März 2015 - V ZB 187/14, InfAuslR 2015, 301 Rn. 5).
  • BGH, 14.07.2016 - V ZB 94/14

    Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungshaft bei einem ausreiseunwilligen

    Dies ist etwa der Fall, wenn der Anhörung ein unzulässiger (Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 19, 22) oder ein unvollständiger (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 Rn. 16 f.) Haftantrag zugrunde liegt oder wenn der zulässige Haftantrag bei der Anhörung nicht zumindest in den wesentlichen Grundzügen sinngemäß mündlich in eine Sprache übersetzt wird, die der Betroffene beherrscht (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2015 - V ZB 187/14, InfAuslR 2015, 301 Rn. 5 aE).
  • LG Traunstein, 29.01.2016 - 4 T 45/16

    Unbegründete Beschwerde eines syrischen Staatsangehörigen gegen Haftanordnung zur

    Die Verletzung von Verteidigungsrechten des Betroffenen, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör, hat nicht ohne weiteres die Rechtswidrigkeit einer angeordneten Abschiebungshaft zur Folge ein solcher Verfahrensfehler führt nur dann zu einer Aufhebung der Haftanordnung, wenn das Verfahren ohne diesen Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. BGH, 12.03.2015, V ZB 187/14).
  • LG Dortmund, 15.01.2018 - 9 T 370/17
    Das rechtliche Gehör wird nach der Rechtsprechung des BGH gewahrt, wenn dem Betroffenen zu Beginn der Anhörung der vollständige Haftantrag übersetzt und damit der gesamte Antragsinhalt bekannt gegeben wird (vgl. BGH, Beschluss vom 14.06.2012, V ZB 284/11, juris Rn. 9; Beschluss vom 12.03.2015, V ZB 187/14, juris Rn. 4).
  • LG Traunstein, 22.01.2016 - 4 T 4349/15

    Zurückschiebehaft wegen Entziehungsabsicht

    Die Verletzung von Verteidigungsrechten des Betroffenen, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör, hat nicht ohne weiteres die Rechtswidrigkeit einer angeordneten Abschiebungshaft zur Folge; ein solcher Verfahrensfehler führt nur dann zu einer Aufhebung der Haftanordnung, wenn das Verfahren ohne diesen Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. BGH, 12.03.2015, V ZB 187/14).
  • LG Traunstein, 22.01.2016 - 4 T 4350/15

    Haftanordnung ist nicht wegen Verstoßes gegen Art. 9 RL 2013/33/EU aufzuheben

    Die Verletzung von Verteidigungsrechten des Betroffenen, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör, hat nicht ohne weiteres die Rechtswidrigkeit einer angeordneten Abschiebungshaft zur Folge; ein solcher Verfahrensfehler führt nur dann zu einer Aufhebung der Haftanordnung, wenn das Verfahren ohne diesen Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. BGH, 12.03.2015, V ZB 187/14).
  • LG Traunstein, 03.02.2016 - 4 T 4442/15

    Rechtmäßige Zurückschiebehaft nach unerlaubter Einreise

    Die Verletzung von Verteidigungsrechten des Betroffenen, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör, hat nicht ohne weiteres die Rechtswidrigkeit einer angeordneten Abschiebungshaft zur Folge; ein solcher Verfahrensfehler führt nur dann zu einer Aufhebung der Haftanordnung, wenn das Verfahren ohne diesen Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. BGH, 12.03.2015, V ZB 187/14).
  • LG Traunstein, 11.11.2015 - 4 T 3843/15

    Voraussetzung einer Zurückschiebung - Dublin-III-Verordnung

  • LG Bochum, 30.01.2018 - 7 T 48/18

    Begründung des Haftantrages der Abschiebehaft zur Sicherung der Abschiebung

  • AG Frankfurt/Main, 03.11.2021 - 934 XIV 2203/21
  • LG Wuppertal, 19.04.2016 - 9 T 43/16

    Abschiebungshaft, Überstellungshaft, Fluchtgefahr, Heilung, Entziehung,

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