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   BGH, 22.10.2015 - V ZB 30/15   

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https://dejure.org/2015,32896
BGH, 22.10.2015 - V ZB 30/15 (https://dejure.org/2015,32896)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2015 - V ZB 30/15 (https://dejure.org/2015,32896)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - V ZB 30/15 (https://dejure.org/2015,32896)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 FamFG, § 62 Abs 1 FamFG, § 64 Abs 1 FamFG, § 74 Abs 6 FamFG, § 426 Abs 2 FamFG
    Abschiebungshaftsache: Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung im Rahmen eines Haftaufhebungsverfahrens; Umdeutung eines Haftaufhebungsantrags in eine Beschwerde gegen die Haftanordnung

  • IWW

    § 426 Abs. 2 FamFG, § 62 FamFG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 Abs. 1 FamFG, § 426 FamFG, § 39 FamFG, § 64 Abs. 1 FamFG, § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung im Rahmen eines Haftaufhebungsverfahrens; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung

  • rewis.io

    Abschiebungshaftsache: Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung im Rahmen eines Haftaufhebungsverfahrens; Umdeutung eines Haftaufhebungsantrags in eine Beschwerde gegen die Haftanordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung im Rahmen eines Haftaufhebungsverfahrens; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2015, 439
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 30/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine Rechtsbeschwerde auch dann ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG statthaft, wenn - wie hier - das Beschwerdegericht über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und in dem Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200 Rn. 9 und vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44 Rn. 5).
  • BGH, 24.09.2015 - V ZB 3/15

    Abschiebungshaftsache: Fortsetzungsfeststellungsantrag hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 30/15
    Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Haftentlassung und damit die Erledigung nicht bereits vor Eingang des Aufhebungsantrages bei dem Amtsgericht erfolgt war (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 24. September 2015 - V ZB 3/15, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 29.11.2012 - V ZB 115/12

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit eines Haftaufhebungsantrags nach

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 30/15
    Der Eintritt der formellen Rechtskraft der Haftanordnung ändert nichts daran, dass während des Haftvollzugs jederzeit ein solcher Antrag gestellt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 2012 - V ZB 115/12, InfAuslR 2013, 158 Rn. 4).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 30/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine Rechtsbeschwerde auch dann ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG statthaft, wenn - wie hier - das Beschwerdegericht über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und in dem Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200 Rn. 9 und vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44 Rn. 5).
  • OLG Nürnberg, 26.06.2012 - 12 W 688/12

    Handelsregistereintragung eines Kommanditistenwechsels: Nachweis der

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 30/15
    Eine solche Feststellung durch das Beschwerdegericht, die auch bei einer Erledigung vor Einlegung der Beschwerde möglich ist (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/14, FGPrax 2012, 211 Rn. 7), kommt allerdings nur in Betracht, wenn die Beschwerde innerhalb der Beschwerdefrist eingelegt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, FGPrax 2011, 143 Rn. 8).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10

    Vorläufige Freiheitsentziehung: Zulässigkeit der isolierten Feststellung der

    Auszug aus BGH, 22.10.2015 - V ZB 30/15
    Eine solche Feststellung durch das Beschwerdegericht, die auch bei einer Erledigung vor Einlegung der Beschwerde möglich ist (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/14, FGPrax 2012, 211 Rn. 7), kommt allerdings nur in Betracht, wenn die Beschwerde innerhalb der Beschwerdefrist eingelegt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10, FGPrax 2011, 143 Rn. 8).
  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 52/20

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung eines Betroffenen nach Italien

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Rechtsbeschwerde auch dann ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG statthaft, wenn - wie hier - das Beschwerdegericht einen Feststellungsantrag des Betroffenen nach § 62 Abs. 1 FamFG zurückgewiesen hat und in dem Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 30/15, InfAuslR 2015, 439 Rn. 4 mwN).

    Das hat der Bundesgerichtshof für den Fall entschieden, dass bei Stellung des Haftaufhebungsantrags die Beschwerdefrist abgelaufen ist (Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 30/15, InfAuslR 2015, 439 Rn. 6).

    b) Der in einem solchen Fall an sich gebotenen Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 30/15, InfAuslR 2015, 439 Rn. 11) bedarf es im vorliegenden Fall ausnahmsweise nicht.

  • BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 131/19

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Rechtsschutzinteresses an der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Rechtsbeschwerde auch dann ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG statthaft, wenn - wie hier - das Beschwerdegericht einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG zurückgewiesen hat und in dem Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2015 - V ZB 30/15, InfAuslR 2015, 439 Rn. 4; vom 23. Februar 2021 - XIII ZB 52/20, juris Rn. 6).
  • BGH, 21.07.2016 - V ZB 42/16

    Feststellung der Rechtswidrigkeit des Haftanordnungsbeschlusses ab dem Zeitpunkt

    Allein ein solcher Antrag war interessegerecht, weil im Zeitpunkt des Eingangs des Schreibens die einmonatige Frist zur Einlegung einer Beschwerde gegen den Haftanordnungsbeschluss bereits abgelaufen war (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 30/15, InfAuslR 2015, 439 Rn. 6 ff.).
  • BGH, 25.04.2022 - XIII ZB 19/21

    Zulässigkeit des Antrags der Person des Vertrauens auf Aufhebung der Haft eines

    Das Amtsgericht hätte nach Entlassung des Betroffenen in dem gemäß § 62 FamFG fortgeführten Verfahren über den Feststellungsantrag entscheiden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 30/15, InfAuslR 2015, 439 Rn. 9 f.; Göbel in Keidel, FamFG, 20. Aufl., § 62 Rn. 6).
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