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   BGH, 22.10.2014 - V ZB 124/14   

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https://dejure.org/2014,38767
BGH, 22.10.2014 - V ZB 124/14 (https://dejure.org/2014,38767)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2014 - V ZB 124/14 (https://dejure.org/2014,38767)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - V ZB 124/14 (https://dejure.org/2014,38767)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Buchst n EUV 604/2013, Art 28 EUV 604/2013, § 62 Abs 3 S 1 Nr 1 AufenthG, § 62 Abs 3 S 1 Nr 5 AufenthG
    Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren im Anwendungsbereich der Dublin-III-Verordnung: Haftgrund der Fluchtgefahr nach unerlaubter Einreise in Ansehung der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland

  • IWW

    § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, Art. 28 der Verordnung (EU) Nr. 604/201... 3, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 AufenthG, § 14 Abs. 1 AufenthG, § 4 AufenthG, Art. 267 AEUV, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stützen der Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren auf eine unerlaubte Einreise des Asylbewerbers

  • rewis.io

    Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren im Anwendungsbereich der Dublin-III-Verordnung: Haftgrund der Fluchtgefahr nach unerlaubter Einreise in Ansehung der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stützen der Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren auf eine unerlaubte Einreise des Asylbewerbers

  • rechtsportal.de

    Stützen der Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren auf eine unerlaubte Einreise des Asylbewerbers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Überstellungshaft wegen unerlaubter Einreise

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 607
  • FGPrax 2015, 40 (Ls.)
  • InfAuslR 2015, 59
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14

    Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.

    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - V ZB 124/14
    Zugelassen ist die Haft nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nur, wenn Fluchtgefahr besteht, nicht aus anderen Gründen (Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 11 f.).

    Vielmehr soll der nationale Gesetzgeber Tatbestände festlegen, die die Fluchtgefahr als einzigen unionsrechtlich anerkannten Haftgrund zur Sicherung der (Wieder-) Aufnahme Betroffener durch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union konkretisieren und so eine gleichmäßige Anwendung sicherstellen (Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 14).

    Das setzt aber voraus, dass die bestehenden Haftgründe im nationalen Recht so ausgestaltet sind, dass sie nur bei Vorliegen von objektiven, gesetzlich festgelegten Kriterien verwirklicht werden, welche die Annahme einer Fluchtgefahr begründen (Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 31).

    Diese Eignung hat der Senat bei den Haftgründen nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 AufenthG bejaht, bei dem - nicht näher konkretisierten - Haftgrund der Fluchtgefahr gemäß § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG dagegen verneint (Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 23, 31).

    c) Auch der Haftgrund der unerlaubten Einreise nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AufenthG ist, was der Senat bislang offen gelassen hat (Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 29 f.) und jetzt entscheidet, zur Konkretisierung der Fluchtgefahr nach Art. 28 und Art. 2 Buchstabe n der Dublin-III-Verordnung ungeeignet, weshalb die von der beteiligten Behörde aufgeworfene Frage, ob der Asylantrag des Betroffenen die Annahme einer unerlaubten Einreise hinderte, dahinstehen kann.

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - V ZB 124/14
    Bei solchen Vorschriften besteht eine unionsrechtliche Pflicht zur Vorlage nicht (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - C.I.L.F.I.T., Slg. 1982, 3415 Rn. 16; weitere Nachweise bei Schmidt-Räntsch in Riesenhuber, Europäische Methodenlehre, 2. Aufl., § 23 Rn. 31).
  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur

    Der Senat hat das für die wortgleiche Regelungsverpflichtung der Mitgliedstaaten zur Ausfüllung des Begriffs der Fluchtgefahr in Art. 28 Abs. 2 der Dublin-III-Verordnung gemäß deren Art. 2 Buchst. n entschieden (Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14 NVwZ 2014, 1397 Rn. 14 und Beschluss vom 22. Oktober 2014 - V ZB 124/14, NVwZ 2015, 607 Rn. 10).
  • BGH, 25.02.2016 - V ZB 157/15

    Haft zur Sicherung von Rücküberstellungsverfahren: Anhaltspunkt für Fluchtgefahr

    Der Senat hat bereits entschieden, dass der in § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AufenthG genannte Haftgrund der unerlaubten Einreise den von Art. 2 Buchstabe n der Dublin-III-Verordnung gestellten Anforderungen nicht entspricht und die Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach der Dublin-III-Verordnung daher hierauf nicht gestützt werden kann (Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - V ZB 124/14, InfAuslR 2015, 59).
  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 79/15

    Abschiebehaftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Asylantragstellers

    a) Es ist zwar richtig, dass die Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung nach der Verordnung (EU) Nr. 603/2015 (ABl. EU Nr. L 180 S. 31 - Dublin-III-Verordnung) vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 27. Juli 2015 (BGBl. I S. 1386) am 1. August 2015 nur auf die Haftgründe nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 AufenthG gestützt werden konnte, nicht dagegen auf die Haftgründe nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und der damals geltenden Nr. 5 AufenthG (Senat, Beschlüsse vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 23, 31 und vom 22. Oktober 2014 - V ZB 124/14, NVwZ 2015, 607 Rn. 11 f.).
  • LG Stuttgart, 16.02.2015 - 19 T 43/15

    Abschiebungshaft: Voraussetzungen für Anordnung der Sicherungshaft

    Zur Begründung bringt er im Wesentlichen vor, im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit Beschlüssen vom 26.06.2014 - V ZB 31/14 - und vom 22.10.2014 - V ZB 124/14 - könne wie bei der Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28 Dublin-III-Verordnung die Abschiebehaft bei Rückführungsverfahren nach der Richtlinie 2008/15/EG nicht auf den Haftgrund der Fluchtgefahr der nationalen Regelung nach § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 AufenthG gestützt werden.

    Auf die Anwendbarkeit von Art. 28 Dublin-III-Verordnung und die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Sicherstellung des Überführungsverfahrens in den für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaat mit Beschlüssen vom 26.06.2014 - V ZB 31/14 - und 22.10.2014 - V ZB 124/14 - (juris) kann sich der Antragsgegner direkt nicht berufen.

  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 74/15

    Haft zur Sicherung der Rücküberstellung: Zulässigkeit eines Antrags auf

    Die Haftgründe des hier noch maßgeblichen § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 5 AufenthG aF genügten dem Regelungsgebot nicht (Senat, Beschlüsse vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 13, 20 und Beschluss vom 22. Oktober 2014 - V ZR 124/14, NVwZ 2015, 607 Rn. 10).
  • BGH, 07.07.2016 - V ZB 106/14

    Anordnung von Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren: Fehlende gesetzliche

    In dem Zeitraum vom 1. Januar 2014 - ab diesem Tag war die Dublin-III-Verordnung nach ihrem Art. 49 Abs. 2 Satz 1 für alle Gesuche um Aufnahme oder Wiederaufnahme anwendbar (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 28/14, juris Rn. 5 f.) - bis zum 1. August 2015 - dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBl. I 1386), mit dem der Haftgrund der Fluchtgefahr neu geregelt wurde - konnte daher Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28 Dublin-III-Verordnung nicht auf Fluchtgefahr oder eine Entziehungsabsicht des Betroffenen im Sinne des § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG aF gestützt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - V ZB 124/14, NVwZ 2015, 607 Rn. 10).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.01.2016 - 18 T 9417/15

    Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts hinsichtlich eines Haftgrundes für die

    Die Beschwerde wurde mit Schriftsatz vom 12.12.2015 ergänzend dahingehend begründet, dass das Amtsgericht Schwabach die Anordnung der Haft alleine auf § 62 Abs. 3 Satz 1 AufenthG gestützt habe, obwohl diese Norm nach der Entscheidung des BGH vom 22.10.2014 (Az. V ZB 124/14) nicht den Anforderungen von Art. 2 n Dublin III VO entspreche.

    Der Haftgrund der unerlaubten Einreise nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AufenthG ist zur Konkretisierung der Fluchtgefahr nach Art. 28 und Art. 2 Buchstabe n der Dublin-III-Verordnung ungeeignet (vgl. dazu BGH Beschluss vom 22.10.2014 - V ZB 124/14).

  • BGH, 26.11.2014 - V ZB 150/14

    Verstoß des Stützens der Haftanordnung bei einem Asylbewerber auf Fluchtgefahr

    Die Haftanordnung des Amtsgerichts und ihre Aufrechterhaltung durch das Beschwerdegericht haben den Betroffenen bereits deshalb in seinen Rechten verletzt, weil aufgrund des nach dem 1. Januar 2014 an Italien gerichteten Wiederaufnahmeersuchens die Dublin-III-Verordnung anzuwenden war und die Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28 Dublin-III-Verordnung nach der derzeitigen Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland weder auf Fluchtgefahr oder Entziehungsabsicht des Betroffenen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, InfAuslR 2014, 381) noch auf dessen unerlaubte Einreise (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2014- V ZB 124/14, z. Veröff. best.).
  • BGH, 26.11.2014 - V ZB 151/14

    Rechtswidrigkeit des Stützens der Haftanordnung bei einem Asylbewerber auf

    Die Haftanordnung des Amtsgerichts und ihre Aufrechterhaltung durch das Beschwerdegericht haben den Betroffenen bereits deshalb in seinen Rechten verletzt, weil aufgrund des nach dem 1. Januar 2014 an Italien gerichteten Wiederaufnahmeersuchens die Dublin-III-Verordnung anzuwenden war und die Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28 Dublin-III-Verordnung nach der derzeitigen Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland weder auf Fluchtgefahr oder Entziehungsabsicht des Betroffenen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, InfAuslR 2014, 381) noch auf dessen unerlaubte Einreise (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - V ZB 124/14, z. Veröff. best.) gestützt werden kann.
  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 26/15

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Darlegung der dazu erforderlichen

    Sie hat damit entgegen der Ansicht des Betroffenen keineswegs offengelassen, ob sie eine Abschiebung nach Ghana betreiben wollte, zu deren Sicherung Haft nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 5 AufenthG wegen unerlaubter Einreise und Fluchtgefahr angeordnet werden konnte, oder ein Rücküberstellungsverfahren nach der Dublin-III-Verordnung, zu dessen Sicherung Haft aus den genannten Haftgründen seinerzeit nicht angeordnet werden durfte, weil Deutschland Art. 2 Buchstabe n der Dublin-III-Verordnung noch nicht umgesetzt hatte (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 23, 31 und vom 22. Oktober 2014 - V ZB 124/14, InfAuslR 2015, 59 Rn. 11).
  • BGH, 30.10.2014 - V ZB 138/14

    Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Italien hinsichtlich

  • BGH, 01.06.2016 - V ZB 86/14

    Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28 Dublin-III-Verordnung

  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 55/19

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Erforderlicher Haftantrag der

  • BGH, 03.03.2015 - V ZB 104/14

    Stützung der Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren auf Fluchtgefahr oder

  • BGH, 05.11.2014 - V ZB 45/14

    Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung mangels bestehender Fluchtgefahr oder

  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 46/14

    Zulässigkeit einer auf Fluchtgefahr oder Entziehungsabsicht sowie auf unerlaubte

  • BGH, 03.03.2015 - V ZB 48/14

    Unzulässigkeit des Stützens einer Haftanordnungauf die Sicherung von

  • LG Nürnberg-Fürth, 18.02.2015 - 18 T 522/15

    Abschiebungshaft: Haftgrund der vollziehbaren Ausreisepflicht im

  • BGH, 27.11.2014 - V ZB 149/14

    Verstoß einer Haftanordnung bei einem nach Italien abzuschiebenden Asylbewerber

  • BGH, 07.01.2015 - V ZB 193/14

    Fluchtgefahr kein Grund für Haftanordnung nach DublinIII-Verordnung

  • BGH, 17.08.2016 - V ZB 106/14
  • BGH, 03.03.2015 - V ZB 120/14

    Unzulässigkeit des Stützens einer Haftanordnung auf die Fluchtgefahr oder

  • BGH, 23.02.2015 - V ZB 80/14

    Stützung der Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren auf Fluchtgefahr oder

  • BGH, 05.11.2014 - V ZB 59/14

    Unzulässigkeit einer der Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28

  • BGH, 30.10.2014 - V ZB 68/14

    Stützen der Haftanordnung bei einem Asylbewerber auf Fluchtgefahr oder

  • AG Brühl, 11.05.2016 - 64 XIV (B) 11/16

    Dauer der Sicherungshaft bis zur möglichen Abschiebung des Betroffenen

  • LG Frankfurt/Main, 08.01.2016 - 29 T 3/16

    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Dublinverfahren, Fluchtgefahr,

  • LG Dessau-Roßlau, 04.03.2015 - 8 T 54/15

    Abschiebungshaft nach Einreise trotz Einreiseverbots: Schwerwiegender

  • LG Hannover, 30.04.2015 - 8 T 16/15

    Haft zur Sicherung der Abschiebung: Rückführung illegal aufhältiger

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