Rechtsprechung
BGH, 22.06.2017 - V ZB 21/17 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
AufenthG § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
- IWW
§ 2 Abs. 14 Nr. 2 und Nr. 5 AufenthG, § ... 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 4 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG, § 50 Abs. 4 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, § 81 Abs. 1, § 83 Abs. 2, § 430 FamFG, Art. 5 EMRK, § 36 Abs. 3 GNotKG
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 62 Abs 3 S 1 Nr 4 AufenthG
Abschiebungshaftsache: Haftgrund bei Vereitelung einer konkreten Abschiebungsmaßnahme - Wolters Kluwer
Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Vereitelung einer konkreten, auf die Abschiebung aus dem Bundesgebiet gerichtete Maßnahme der deutschen Behörden
- Informationsverbund Asyl und Migration
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Vereitelung einer konkreten, auf die Abschiebung aus dem Bundesgebiet gerichtete Maßnahme der deutschen Behörden - datenbank.nwb.de
Abschiebungshaftsache: Haftgrund bei Vereitelung einer konkreten Abschiebungsmaßnahme
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nordhorn, 11.08.2016 - 11 XIV 5041
- LG Osnabrück, 20.12.2016 - 11 T 576/16
- BGH, 22.06.2017 - V ZB 21/17
Papierfundstellen
- NVwZ 2017, 1640
- FGPrax 2017, 231
- InfAuslR 2017, 345
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 21.08.2019 - V ZB 138/18
Rechtswidrige Anordnung einer Sicherungshaft zur Abschiebung eines Asylbewerbers; …
Denn es handelt sich um einen neuen Haftgrund; auf einen solchen kann das Beschwerdegericht seine Entscheidung nicht stützen, ohne den Betroffenen hierzu persönlich angehört zu haben (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17, FGPrax 2017, 231 Rn. 8;… Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 9;… Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, FGPrax 2016, 278 Rn. 6; vgl. dagegen für die Änderung eines Anhaltspunkts für eine Fluchtgefahr nach § 2 Abs. 14 AufenthG aF: Senat…, Beschluss vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, FGPrax 2018, 135 Rn. 7). - BGH, 21.06.2018 - V ZB 129/17
Voraussetzungen für die Anordnung der Abschiebungshaft; Haftgrund des nicht …
Dieser Haftgrund setzt ein Verhalten des Betroffenen voraus, mit dem er eine konkrete, auf seine Abschiebung gerichtete Maßnahme der Behörde vereitelt hat (Senat, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17, FGPrax 2017, 231 Rn. 6).Denn das Beschwerdegericht durfte seine Entscheidung nicht auf einen neuen Haftgrund stützen, ohne den Betroffenen hierzu persönlich anzuhören (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17, FGPrax 2017, 231 Rn. 8;… Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 9;… Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, FGPrax 2016, 278 Rn. 6; vgl. dagegen für die Änderung eines Anhaltspunkts für eine Fluchtgefahr nach § 2 Abs. 14 AufenthG: Senat…, Beschluss vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, FGPrax 2018, 135 Rn. 7); nachdem die angeordnete Haftzeit im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung bereits abgelaufen war, schied eine solche Anhörung ohnehin aus.
- BGH, 04.04.2019 - V ZB 33/18
Vorübergehendes Verbergen eines Ausländers als ein konkreter Anhaltspunkt für das …
Vereitelt der Ausländer - wie hier - eine Abschiebung, indem er sich verborgen hält, stellt dieses Verhalten nicht nur einen Anhaltspunkt für Fluchtgefahr dar; zugleich ist auch der Haftgrund des § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 AufenthG gegeben, weil sich der Ausländer auf sonstige Weise der Abschiebung entzogen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17, NVwZ 2017, 1640 Rn. 6). - BGH, 09.11.2017 - V ZB 15/17
Anordnung von Abschiebungshaft; Haftgrund der unerlaubten Einreise; Vollziehbare …
Im Grundsatz zutreffend wendet die Rechtsbeschwerde zwar ein, dass die Haft nicht auf einen neuen Haftgrund gestützt werden darf, ohne den Betroffenen hierzu persönlich anzuhören (st. Rspr., vgl. Senat…, Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZB 21/16, FGPrax 2016, 278 Rn. 6;… Beschluss vom 16. Februar 2017 - V ZB 10/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17, juris Rn. 8). - LG Dortmund, 17.10.2017 - 9 T 374/16
Voraussetzungen für eine Überstellungshaft eines Ausländers
Jedoch kann ein Austausch des Haftgrundes nicht ohne (erneute) persönliche Anhörung des Betroffenen erfolgen (vgl. BGH, Beschl. v. 22.06.2017, Az. V ZB 21/17, BeckRS 2017, 119956, Rz. 9 m.w.N.).
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Rechtsprechung
BGH, 22.06.2017 - V ZB 127/16 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
AufenthG § 15 Abs. 5
- IWW
§ 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, § ... 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AufenthG, § 15 AufenthG, Art. 14 VO (EG) Nr. 562/2006, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, § 2 Abs. 15 Nr. 5 AufenthG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 FamFG, § 71 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG, § 4 AufenthG, § 3 AufenthG, §§ 12, 15 Abs. 2 VwVG, § 15 Abs. 5 AufenthG, § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, § 2 Abs. 14 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 5 AufenthG, § 15 Abs. 5 Satz 1 AufenthG, § 62 Abs. 3 AufenthG, § 62 Abs. 4 AufenthG, § 13 AufenthG, § 13 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AufenthG, § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG, § 74 Abs. 7 FamFG
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 Abs 5 AufenthG, § 62 Abs 3 AufenthG
Zurückweisungssache: Voraussetzung der Anordnung von Zurückweisungshaft - Wolters Kluwer
Anordnung von Zurückweisungshaft; Darlegung der Voraussetzungen der Zurückweisung in dem Haftantrag; Zurückweisungsentscheidung der Behörde als Grundlage für die richterliche Anordnung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 62, AufenthG § 58, AufenthG § 15, FamFG § 62
Abschiebungshaft, Zurückweisungshaft, Haftgrund, Einreiseverweigerung, Zurückweisung, Abschiebungshaft, unerlaubte Einreise - rechtsportal.de
AufenthG § 15 Abs. 5
Anordnung von Zurückweisungshaft; Darlegung der Voraussetzungen der Zurückweisung in dem Haftantrag; Zurückweisungsentscheidung der Behörde als Grundlage für die richterliche Anordnung - rechtsportal.de
AufenthG § 15 Abs. 5 ; AufenthG § 62 Abs. 3
Anordnung von Zurückweisungshaft; Darlegung der Voraussetzungen der Zurückweisung in dem Haftantrag; Zurückweisungsentscheidung der Behörde als Grundlage für die richterliche Anordnung - datenbank.nwb.de
Zurückweisungssache: Voraussetzung der Anordnung von Zurückweisungshaft
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rosenheim, 22.07.2016 - 1 XIV 89/16
- LG Traunstein, 06.09.2016 - 4 T 2847/16
- BGH, 22.06.2017 - V ZB 127/16
Papierfundstellen
- FGPrax 2017, 231
- InfAuslR 2017, 345
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 12.04.2018 - V ZB 162/17
Anordnung von Zurückweisungshaft bei versuchter Einreise von Österreich nach …
Ob dem zu folgen ist, hat der Senat bisher offengelassen (Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 127/16, InfAuslR 2017, 345 Rn. 10).Die Zurückweisungshaft setzt im Unterschied zur Abschiebungshaft weder einen Haftgrund (Senat, Beschlüsse vom 22. Juni 2017 - V ZB 127/16 InfAuslR 2017, 345 Rn. 10 …und vom 20. September 2017 - V ZB 118/17, NVwZ 2018, 349 Rn. 12; vgl. auch Senat…, Beschluss vom 10. März 2016 - V ZB 188/14, InfAuslR 2016, 295 Rn. 5 für den Transitaufenthalt gemäß § 15 Abs. 6 AufenthG) noch das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft voraus (Senat…, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - V ZB 41/17, FGPrax 2018, 41 Rn. 6).
Das schließt nicht nur die geforderte entsprechende Anwendung der für die Anordnung von Abschiebungs- oder Zurückschiebungshaft nach § 57 Abs. 3 und § 62 Abs. 3 AufenthG und von Rücküberstellungshaft nach Art. 28 Abs. 2 der Dublin-III-Verordnung erforderlichen Haftgründe (Senat, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 127/16, InfAuslR 2017, 345 Rn. 10), sondern auch deren Substitution durch solchen Haftgründen funktionell entsprechende zusätzliche Voraussetzungen und insbesondere durch den begründeten Verdacht der unerlaubten Einreise, aus.
- BGH, 20.09.2017 - V ZB 118/17
Zurückweisungshaftsache: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags; …
Auf die Zurückweisungshaft ist Art. 28 Abs. 2 der Dublin-III-Verordnung nicht anzuwenden (Ergänzung von Senat, Beschluss vom 22. Juni 2017, V ZB 127/16, juris Rn. 10).aa) Die Zurückweisungshaft setzt ebenso wie die Verlängerung des Transitaufenthalts nach Ablauf von 30 Tagen (dazu Senat…, Beschluss vom 10. März 2016 - V ZB 188/14, InfAuslR 2016, 295 Rn. 5) einen Haftgrund nicht voraus (Senat, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 127/16, InfAuslR 2017, 345 Rn. 10).
- BGH, 11.10.2017 - V ZB 41/17
Zurückweisungshaftsache: Erforderlichkeit des Einvernehmens der …
Haft kann gemäß § 15 Abs. 5 Satz 1 AufenthG - ungeachtet der stets zu prüfenden Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die persönliche Freiheit des Betroffenen - bereits dann angeordnet werden, wenn eine Zurückweisungsentscheidung ergangen ist und diese nicht unmittelbar vollzogen werden kann (Senat, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 127/16, juris Rn. 19).
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