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   BVerfG, 15.03.2018 - 2 BvQ 24/18   

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https://dejure.org/2018,6352
BVerfG, 15.03.2018 - 2 BvQ 24/18 (https://dejure.org/2018,6352)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.2018 - 2 BvQ 24/18 (https://dejure.org/2018,6352)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 2018 - 2 BvQ 24/18 (https://dejure.org/2018,6352)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, da Verletzung von Art. 6 Abs. 1 GG infolge Abschiebung nicht hinreichend substantiiert dargelegt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 60a Abs 2 AufenthG 2004
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Verletzung von Art 6 Abs 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) infolge Abschiebung nicht hinreichend substantiiert dargelegt, zudem insoweit mangelnde Rechtswegerschöpfung

  • Wolters Kluwer

    Darlegen der Grundrechtsverletzung durch die Nichtberücksichtigung der erfolgten Eheschließung bzgl. Abschiebung

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Verletzung von Art 6 Abs 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) infolge Abschiebung nicht hinreichend substantiiert dargelegt, zudem insoweit mangelnde Rechtswegerschöpfung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 32 Abs. 1
    Darlegen der Grundrechtsverletzung durch die Nichtberücksichtigung der erfolgten Eheschließung bzgl. Abschiebung

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Verletzung von Art 6 Abs 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) infolge Abschiebung nicht hinreichend substantiiert dargelegt, zudem insoweit mangelnde Rechtswegerschöpfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2019, 3
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2018 - 2 BvQ 24/18
    Bei offenem Ausgang eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ).
  • BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvQ 7/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2018 - 2 BvQ 24/18
    Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs setzt der Antragsteller sich auch nicht in Kurzform (zu reduzierten Anforderungen in extremen Eilfällen vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvQ 7/17 -, juris, Rn. 3) auseinander.
  • BVerwG, 06.02.2019 - 1 A 3.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt hessische Abschiebungsanordnung gegen einen

    Auch eine fehlerhafte behördliche Entscheidung zur Dauer des hier unbefristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots würde nicht zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungsanordnung führen, da unionsrechtlich ein Einreiseverbot zwar im Zusammenhang mit einer Rückkehrentscheidung angeordnet wird (vgl. Art. 11 Abs. 1a der Richtlinie 2008/115/EG: "gehen ... einher"), aber gleichwohl eine eigenständige Entscheidung darstellt, die gesondert anfechtbar ist (vgl. Art. 13 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 36 sowie vom 21. August 2018 - 1 C 21.17 - InfAuslR 2019, 3).

    Ausgehend davon lassen sich der Richtlinie 2018/115/EG Anhaltspunkte für einen "Rechtswidrigkeitszusammenhang" zwischen dem Einreiseverbot und seiner Befristung einerseits und der Rückkehrentscheidung andererseits nicht entnehmen (BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 C 21.17 - InfAuslR 2019, 3 Rn. 22).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 11 A 610/19
    vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 37 ff., 41 = juris, Rn. 37 ff.; BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 C 21.17 -, InfAuslR 2019, 3 ff. = juris, Rn. 18; Wittkopp, Abschiebung abgelehnter Asylbewerber im Einklang mit Unionsrecht - Das Urteil "Gnandi" des EuGH, ZAR 2018, 325 ff, 327 f.
  • VG Augsburg, 11.08.2021 - Au 6 K 20.2837

    Vorübergehende Trennung vom minderjährigen Kind für die Dauer eines

    Insbesondere ist eine kurzfristige Trennung von Ehegatten durch Abschiebungen zur Nachholung des Visumverfahrens zumutbar (BVerfG, B.v. 15.3.2018 - 2 BvQ 24/18).

    Andererseits ist eine kurzfristige Trennung von Familienangehörigen nicht von vornherein unzumutbar, insbesondere ist eine Trennung zur Nachholung des Visumverfahrens im Einzelfall zumutbar (BVerfG, B.v. 15.3.2018 - 2 BvQ 24/18).

  • VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 1 E 20.2821

    Fehlender Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ohne vorherige

    Soweit die Nachholung des Visumverfahrens im Ausland erforderlich ist, ist dessen Durchführung nicht von vorneherein unzumutbar, auch wenn es mit einer vorübergehenden Trennung der Familie verbunden ist (BVerfG, B.v. 15.3.2018 - 2 BvQ 24/18).
  • VG Karlsruhe, 20.08.2019 - A 19 K 5742/17

    Verstoß gegen die in der "Gnandi-Entscheidung" des EuGH festgelegten

    29 a) aa) Die vom Bundesamt erlassene Abschiebungsandrohung muss in ihrer Ausgestaltung auch den Anforderungen der Richtlinie 2008/115/EG vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98) - Rückführungsrichtlinie / RFRL - gerecht werden, denn in deren Anwendungsbereich ist die Abschiebungsandrohung die Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 RFRL (BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 -, InfAuslR 2019, 3 Rn. 18 und Beschluss vom 09.05.2019 - 1 C 14.19 -, juris Rn. 30; BGH, Beschluss vom 14.07.2016 - V ZB 32/15 -, InfAuslR 2016, 432 Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 22.03.2018 - 11 S 2776/17 -, InfAuslR 2018, 284 und vom 18.12.2018 - 11 S 2125/18 -, VBlBW 2019, 252).

    Dies kann hier in der Weise geschehen, dass das in § 11 Abs. 1 AufenthG legislativ angeordnete Einreise- und Aufenthaltsverbot teleologisch dahingehend substituiert wird, dass unter den Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 1 RL 2008/115/EG das Einreise- und Aufenthaltsverbot, falls eine Abschiebung erfolgt, durch behördliche Entscheidung anzuordnen ist, und damit die Bestimmung des § 11 Abs. 1 AufenthG in der Weise angewendet wird, dass sie einen mit Art. 3 Nr. 6, Art. 11 Abs. 1 RL 2008/115/EG zu vereinbarenden Inhalt erhält (BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 -, InfAuslR 2019, 3 Rn. 28).

  • StGH Hessen, 09.05.2018 - P.St. 2670

    Urteil im einstweiligen Anordnungsverfahren hinsichtlich der Einteilung des

    2002, 3258 [3259] = juris, Rn. 13; Beschluss vom 11.08.2004 - P.St. 1964 e.A. -, juris, Rn. 13; Urteil vom 09.03.2011- P.St. 2320 e.A. -, LVerfGE 22, 223 [237 f.] = juris, Rn. 88; für das Bundesverfassungsgericht vgl. aus jüngster Zeit BVerfG(K), Beschluss vom 15.03.2018 - 2 BvQ 24/18 -, juris, Rn. 4; Beschluss vom 20.03.2018 - 2 BvR 1266/17 -, juris, Rn. 13 -.
  • VG Stade, 18.05.2021 - 1 A 3880/17

    Côte d'Ivoire: Fehlendes Rechtschutzbedürfnis bei Anfechtung der

    "a) aa) Die vom Bundesamt erlassene Abschiebungsandrohung muss in ihrer Ausgestaltung auch den Anforderungen der Richtlinie 2008/115/EG vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98) - Rückführungsrichtlinie / RFRL - gerecht werden, denn in deren Anwendungsbereich ist die Abschie bungsandrohung die Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 RFRL (BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 -, InfAuslR 2019, 3 Rn. 18 und Beschluss vom 09.05.2019 - 1 C 14.19 -, juris Rn. 30; BGH, Beschluss vom 14.07.2016 - V ZB 32/15 -, InfAuslR 2016, 432 Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 22.03.2018 - 11 S 2776/17 -, InfAuslR 2018, 284 und vom 18.12.2018 - 11 S 2125/18 -, VBlBW 2019,.

    Dies kann hier in der Weise geschehen, dass das in § 11 Abs. 1 AufenthG legislativ angeordnete Einreise- und Auf enthaltsverbot teleologisch dahingehend substituiert wird, dass unter den Vorausset zungen des Art. 11 Abs. 1 RL 2008/115/EG das Einreise- und Aufenthaltsverbot, falls eine Abschiebung erfolgt, durch behördliche Entscheidung anzuordnen ist, und damit die Bestimmung des § 11 Abs. 1 AufenthG in der Weise angewendet wird, dass sie ei nen mit Art. 3 Nr. 6, Art. 11 Abs. 1 RL 2008/115/EG zu vereinbarenden Inhalt erhält (BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 -, InfAuslR 2019, 3 Rn. 28).

  • VG Karlsruhe, 22.08.2019 - A 19 K 1718/17

    Hinsichtlich des befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots ist allein die

    Danach konnte den Vorgaben der Art. 3 Nr. 6, Art. 11 RL 2008/115/EG durch eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung Geltung verschafft werden, indem das in § 11 Abs. 1 AufenthG a. F. legislativ angeordnete Einreise- und Aufenthaltsverbot teleologisch dahingehend substituiert wurde, dass unter den Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 1 RL 2008/115/EG das Einreise- und Aufenthaltsverbot, falls eine Abschiebung erfolgte, durch behördliche Entscheidung anzuordnen war, und damit die Bestimmung des § 11 Abs. 1 AufenthG in der Weise angewendet wurde, dass sie einen mit Art. 3 Nr. 6, Art. 11 Abs. 1 RL 2008/115/EG zu vereinbarenden Inhalt erhielt (BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 -, InfAuslR 2019, 3 Rn. 28).
  • VG Augsburg, 02.12.2020 - Au 1 K 20.1968

    Aufenthaltsrecht wegen Ausübung der elterlichen Sorge - Ablehnung von

    Soweit die Nachholung des Visumverfahrens im Ausland erforderlich ist, ist dessen Durchführung nicht von vorneherein unzumutbar, auch wenn es mit einer vorübergehenden Trennung der Familie verbunden ist (BVerfG, B.v. 15.3.2018 - 2 BvQ 24/18 - juris Rn. 6).
  • VG Augsburg, 10.02.2020 - Au 6 E 19.1999

    Vorläufige Duldung zwecks Urkundenüberprüfung - Asylbewerber Nigeria

    Andererseits ist eine kurzfristige Trennung von Familienangehörigen nicht von vornherein unzumutbar, insbesondere ist eine Trennung zur Nachholung des Visumsverfahrens im Einzelfall zumutbar (BVerfG, B.v. 15.3.2018 - 2 BvQ 24/18).
  • VG Augsburg, 18.01.2021 - Au 1 E 20.2659

    Fehlender Anspruch auf Duldung zur Erlangung von Aufenthaltserlaubnis zum

  • VG Augsburg, 20.05.2021 - Au 6 E 21.1140

    Kein Duldungsanspruch wegen Kleinkind bei verweigerter Mitwirkung

  • VG Augsburg, 20.04.2021 - Au 1 K 20.1968

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der elterlichen Sorge ohne

  • VG Augsburg, 16.08.2022 - Au 1 K 20.2820

    Erfolglose Klage wegen humanitären Aufenthaltsrechts

  • VG Augsburg, 09.12.2019 - Au 6 E 19.1935

    Teilweise erfolgreiches Eilverfahren eines Nigerianers auf vorläufige Duldung bis

  • VG Augsburg, 29.05.2019 - Au 6 E 19.666

    Erfolgloser Eilantrag gegen Abschiebung nach Afghanistan

  • VG Trier, 27.07.2022 - 11 L 1950/22

    Örtliche Zuständigkeit für die Änderung einer Wohnsitzverpflichtung; Erfordernis

  • VG Augsburg, 30.05.2022 - Au 1 E 22.1007

    Nachholung des Visumverfahrens

  • VG Augsburg, 09.05.2023 - Au 6 E 23.620

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Duldung für einen vollziehbar

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