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   BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88   

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BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88 (https://dejure.org/1988,1271)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.1988 - 1 C 1.88 (https://dejure.org/1988,1271)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 1988 - 1 C 1.88 (https://dejure.org/1988,1271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung eines Ausländers - Einwanderungsvorbehalt des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens - Anforderungen an eine Abschiebungsandrohung nebst Ausreisefrist - Ausschluss des Erlasses einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3106 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 762
  • InfAuslR 1989, 37
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß iranischen Staatsangehörigen der aufenthaltsrechtliche Schutz des Art. 1 Abs. 1 und 2 NAK nicht zur Seite steht, wenn sie als Einwanderer anzusehen sind und ihnen die Aufenthaltserlaubnis in Anwendung von Vorschriften versagt wird, die auch die Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland regeln (BVerwGE 38, 90 [BVerwG 29.04.1971 - I C 7/69]).

    Schon in einem Aufenthalt für längere Zeit kann eine Einwanderung liegen (BVerwGE 38, 90 [BVerwG 29.04.1971 - I C 7/69]).

    Das ist ebenfalls in der Rechtsprechung des erkennenden Senats geklärt (BVerwGE 38, 90 [BVerwG 29.04.1971 - I C 7/69];Beschlüsse vom 26. August 1980 - BVerwG 1 C 27.78 - BayVBl. 1980, 761, vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 B 142.87 -).

    Ist die Meistbegünstigungsklausel des Art. 1 Abs. 2 NAK, die sich übrigens nicht auf das Europäische Gemeinschaftsrecht bezieht (BVerwGE 38, 90 [BVerwG 29.04.1971 - I C 7/69]; Randelzhofer, Der Einfluß des Völker- und Europarechts auf das deutsche Ausländerrecht, 1980, S. 36; Hailbronner, Ausländerrecht, 1984, S. 232), wegen des Vorrangs des Einwanderungsvorbehalts auf iranische Staatsangehörige, die einzuwandern beabsichtigen, nicht anwendbar, so folgt aus einer Schlechterstellung gegenüber den Angehörigen des meistbegünstigten Staates nicht, daß die allgemeinen Einwanderungsbestimmungen "besonders" gegen iranische Staatsangehörige gerichtet seien.

  • BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 39.83

    Ermessensumfang - Ausländerbehörde - Arbeitnehmerantrag - Bundesgebiet -

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88
    So liegt es aber nicht, wenn der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt und auf unabsehbare Zeit hier einer Erwerbstätigkeit nachzugehen beabsichtigt (BVerwGE 74, 165 [BVerwG 09.05.1986 - 1 C 39/83]).

    Diese Trennung zwischen Aufenthaltsrecht einerseits und Gewerbe- bzw. Berufszulassungsrecht andererseits liegt zahlreichen Niederlassungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland zugrunde (vgl. für das deutsch-türkische Niederlassungsabkommen BVerwGE 74, 165 [BVerwG 09.05.1986 - 1 C 39/83], den deutsch-griechischen Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77], den deutsch-spanischen Niederlassungsvertrag BVerwGE 56, 273 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 22/77] und das Europäische Niederlassungsabkommen BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]).

  • BVerwG, 15.05.1979 - 1 C 27.78

    Bewilligung des Armenrechts für ein Revisionsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88
    Das ist ebenfalls in der Rechtsprechung des erkennenden Senats geklärt (BVerwGE 38, 90 [BVerwG 29.04.1971 - I C 7/69];Beschlüsse vom 26. August 1980 - BVerwG 1 C 27.78 - BayVBl. 1980, 761, vom 21. Januar 1988 - BVerwG 1 B 142.87 -).

    Indem sich der Beklagte zur Begründung seiner Entscheidung auf diese Interessen stützt, verdeutlicht er folglich zugleich die Gründe, die für die ausländerrechtliche Beurteilung der beabsichtigten Einwanderung erheblich sind(Beschluß vom 26. August 1980 - BVerwG 1 C 27.78 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85

    Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG -

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88
    Behörden und Gerichte dürfen die Frage unentschieden lassen, ob die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis wegen einer Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik Deutschland rechtlich zwingend ausgeschlossen ist, wenn die Erlaubnis aus rechtmäßigen Ermessengründen versagt wird (BVerwGE 78, 192 [BVerwG 27.10.1987 - 1 C 19/85]).

    Die Abschiebungsandrohung stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den sich der Ausländer mit Widerspruch und Anfechtungsklage wenden und dem gegenüber er erforderlichenfalls vorläufigen Rechtsschutz (§ 80 Abs. 5 VwGO) in Anspruch nehmen kann(Urteil vom 27. Oktober 1987 - BVerwG 1 C 19.85 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 27 ).

  • BVerwG, 19.08.1988 - 1 B 6.88

    Ausländer - Ausbildungsdauer - Aufenthaltserlaubnis - Deutsch-Iranisches

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats übt die Ausländerbehörde ihr Ermessen regelmäßig rechtsfehlerfrei aus, wenn sie aus Entwicklungsländern zu Ausbildungszwecken eingereisten Ausländern nach abgeschlossener Ausbildung und einer etwaigen praktischen Erprobungszeit keine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt (vgl.z.B. Beschlüsse vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 14 m.w.N.;vom 19. August 1988 - BVerwG 1 B 6.88 -).

    Er hatte deswegen keinen Grund für die Annahme, ihm werde nach Beendigung der Ausbildung ein (unbefristeter) Aufenthalt zu Erwerbszwecken ermöglicht (vgl.Beschlüsse vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 12 , vom 19. August 1988 - BVerwG 1 B 6.88 - BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 27. November 1984 - 2 BvR 1127, 1130/84 - NVwZ 1985, 259).

  • BVerfG, 25.09.1986 - 2 BvR 955/86
    Auszug aus BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88
    Ein bloß vorübergehender Aufenthalt stellt dagegen keine Einwanderung dar, und zwar auch dann nicht, wenn er einen größeren Zeitraum umfaßt, sofern dieser überschaubar ist und nur einem begrenzten Zweck dient (BVerfG, Kammerbeschluß vom 25. September 1986 - 2 BvR 955/86 - InfAuslR 1987, 37 ).

    Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluß vom 25. September 1986 - 2 BvR 955/86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.01.1983 - 1 B 11.83

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Ausstellung eines Fremdenpasses -

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88
    Sie rechtfertigen es deswegen nicht, aus Rechtsschutzgründen an die Abschiebungsandrohung weitergehende Anforderungen zu stellen, zumal die Behörden verpflichtet sind, Abschiebungen nur so durchzuführen, daß effektiver Rechtsschutz erlangt werden kann(Beschluß vom 24. September 1982 - BVerwG 1 B 94.82 - InfAuslR 1983, 137).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88
    Diese Trennung zwischen Aufenthaltsrecht einerseits und Gewerbe- bzw. Berufszulassungsrecht andererseits liegt zahlreichen Niederlassungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland zugrunde (vgl. für das deutsch-türkische Niederlassungsabkommen BVerwGE 74, 165 [BVerwG 09.05.1986 - 1 C 39/83], den deutsch-griechischen Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77], den deutsch-spanischen Niederlassungsvertrag BVerwGE 56, 273 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 22/77] und das Europäische Niederlassungsabkommen BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 22.76

    Ausländerbehörde - Ermessen - Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88
    Diese Trennung zwischen Aufenthaltsrecht einerseits und Gewerbe- bzw. Berufszulassungsrecht andererseits liegt zahlreichen Niederlassungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland zugrunde (vgl. für das deutsch-türkische Niederlassungsabkommen BVerwGE 74, 165 [BVerwG 09.05.1986 - 1 C 39/83], den deutsch-griechischen Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77], den deutsch-spanischen Niederlassungsvertrag BVerwGE 56, 273 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 22/77] und das Europäische Niederlassungsabkommen BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]).
  • BVerwG, 24.09.1982 - 1 B 94.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88
    Sie rechtfertigen es deswegen nicht, aus Rechtsschutzgründen an die Abschiebungsandrohung weitergehende Anforderungen zu stellen, zumal die Behörden verpflichtet sind, Abschiebungen nur so durchzuführen, daß effektiver Rechtsschutz erlangt werden kann(Beschluß vom 24. September 1982 - BVerwG 1 B 94.82 - InfAuslR 1983, 137).
  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 19.79

    Abschiebung - Zuständige Ausländerbehörde - Ausweisungsverfügung - Anfechtung der

  • BVerwG, 30.05.1986 - 1 B 82.86

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Entwicklungspolitische Ziele

  • BVerwG, 03.06.1977 - 1 C 22.77

    Abschließende Aufzählung der rügefähigen Mängel im Falle der Revision ohne

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 3.87

    Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Asylrechtliches Verfahren -

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen

  • BVerwG, 11.11.1982 - 1 C 15.79
  • BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 1127/84

    Aufenthaltserlaubnis - Ablehnung - Verlängerung

  • BVerwG, 21.01.1988 - 1 B 142.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 16.10.1980 - 1 B 809.80

    Antrag auf Ausstellung einer Duldungsbescheinigung an einen Asylbewerber -

  • BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81

    Einbürgerungsbehörde - Ermessensentscheidung - Einbürgerungsantrag - Staatliche

  • BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Rechtsstaatsprinzip - Verhältnismäßigkeit -

  • BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21

    EuGH soll die Frage der Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen

    Um die Durchsetzung der Ausreisepflicht zu beschleunigen und zu vereinfachen, ergeht die Abschiebungsandrohung unabhängig davon, ob der Ausländerbehörde konkrete Anhaltspunkte dafür erkennbar geworden sind, dass der Ausländer seiner Ausreisepflicht möglicherweise nicht freiwillig nachkommen wird (BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1988 - 1 C 1.88 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG 1965 Nr. 31 S. 34; ferner Hailbronner, in: Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Oktober 2021, § 59 AufenthG Rn. 33).
  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86

    Ausländer - Ausbildung - Kostenerstattung - Versagung der Aufenthaltserlaubnis -

    Zum Einwanderungsvorbehalt nach Art. 1 Abs. 3 dt.-iran NAK (wie BVerwGE 38, 90 [BVerwG 29.04.1971 - I C 7/69]; U. v. 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 -).

    Wegen dieses Vorbehalts zugunsten nationaler Einwanderungsbestimmungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senates (BVerwGE 38, 90 [BVerwG 29.04.1971 - I C 7/69]; zuletzt Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - UA S. 14 ff.) im Falle einer Einwanderung die genannten ausländerrechtlichen Bestimmungen uneingeschränkt anwendbar.

    Auf diesem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 38, 90 [BVerwG 29.04.1971 - I C 7/69]; 74, 165 [BVerwG 09.05.1986 - 1 C 39/83]; Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 -) und des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluß vom 25. September 1986 - 2 BvR 955/86 - InfAuslR 1987, 37) entwickelten Verständnis des Einwanderungsbegriffs beruht seit langem die Verwaltungs- und Gerichtspraxis der Bundesrepublik Deutschland.

  • BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91

    Ausländer - Unselbstständige Erwerbstätigkeit - Aufenthaltsgenehmigung -

    Bei der Ermessensentscheidung dürfen daher - wie in der Vergangenheit (vgl. Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86; Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 31 = InfAuslR 1989, 37 ; Beschluß vom 3. November 1989 - BVerwG 1 B 142.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 103) - entwicklungs- und einwanderungspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland, soweit diese nicht bereits die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ausschließen (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 3 AuslG 1990), Berücksichtigung finden, in Deutschland ausgebildeten Fach- und Führungskräften aus Entwicklungsländern grundsätzlich nur vorübergehend den Aufenthalt im Inland zu gestatten und allgemein einer Zuwanderung insbesondere dieses Personenkreises entgegenzuwirken.

    Dieses darf die Behörde, wie sie es hier bei der Ermessensausübung getan hat, grundsätzlich gegenüber den genannten gegenläufigen Interessen zurückstellen (vgl. auch Beschluß vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 B 62.82 -, Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - a.a.O., Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 1 B 64.84 - InfAuslR 1984, 319).

  • BVerwG, 03.11.1989 - 1 B 142.89

    Studenten aus Entwicklungsländern - Fehlerfreie Ermessensausübung -

    Außerdem hat der Ausländer zumeist während seines Aufenthalts im Bundesgebiet Kenntnisse und Fähigkeiten erworben, die ihm auch bei einer Tätigkeit außerhalb seines Fachgebietes von Nutzen sein und es ihm ermöglichen können, einen Beitrag zur Entwicklung seines Heimatlandes oder eines anderen Entwicklungslandes zu leisten (vgl. zum Vorstehenden z.B. Beschluß vom 19. August 1988 - BVerwG 1 B 6.88 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 11; Urteile vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - und vom 29. November 1988 - BVerwG 1 C 75.86 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 31 und 32; ferner Beschluß vom 30. Mai 1986 - BVerwG 1 B 82.86 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 28).

    Hat jedoch die Ausländerbehörde den Aufenthalt jeweils nur für den seiner Natur nach vorübergehenden Zweck der Ausbildung und Gewinnung praktischer Erfahrungen befristet erlaubt und dementsprechend keinen Zweifel gelassen, daß eine dauerhafte Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet nicht zugelassen werde, so hat sie auch in Fällen eines langfristigen Aufenthalts - hier etwa 8 Jahre seit der Einreise bis zum Erlaß des Ablehnungsbescheides - keine Grundlage für den vom Kläger beanspruchten Vertrauensschutz gesetzt (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - a.a.O.; Beschlüsse vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 - a.a.O.; vom 19. August 1988 - BVerwG 1 B 6.88 - a.a.O.; BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 15. Mai 1979 - 1 BvR 139/79 -).

  • VG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 K 2735/20

    Verursacherfeststellung einer PFC-Bodenverunreinigung; Durchführung einer

    Vielmehr ist deren Ablauf vor Festsetzung respektive Durchführung des Zwangsmittels auch abzuwarten (vgl. Troidl in Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG & VwZG, 12. Auflage 2021, § 13 VwVG, Rn. 3b m.w.N.; Fliegauf/Maurer, LVwVG, 2. Aufl. 1983, § 25 Rn. 6; zu der insofern expliziten Regelung in § 14 Satz 1 VwVG vgl. Lemke, VwVG, § 14, Rn. 6; Stadler/Tillmanns, VwVG & VwZG, 10. Aufl. 2020, § 14 VwVG, Rn. 1; vgl. ferner BVerwG, Urt. v. 4.10.1988 - 1 C 1.88 - juris, Rn. 44 a.E.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.1.1995 - 10 S 3057/94 - NVwZ-RR 1995, 506 - juris, Rn. 9 a.E.).
  • VG Düsseldorf, 30.12.2004 - 8 L 3457/04

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Fiktionswirkung, Ehemann,

    Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urt. v. 4. Oktober 1988 - 1 C 1.88 -, Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 31, u. Beschl. v. 4. November 2002 - 1 B 300.02 u. 1 VR 2.02 -, Buchholz 402.240 § 28 AuslG Nr. 13.

    BVerwG, Urt. v. 4. Oktober 1988 - 1 C 1.88 -, Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 31.

  • OVG Saarland, 19.08.2021 - 2 B 164/21

    Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

    [Vgl. BVerwG, Urteil vom 4.10.1988 - 1 C 1/88 -, juris].
  • BVerwG, 04.11.2002 - 1 B 300.02

    Darlegungsanforderungen an den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass iranischen Staatsangehörigen der aufenthaltsrechtliche Schutz des Art. 1 Abs. 1 und 2 NAK nicht zur Seite steht, wenn sie als Einwanderer anzusehen sind und ihnen die Aufenthaltserlaubnis in Anwendung von Vorschriften versagt wird, die auch die Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland regeln (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1988 BVerwG 1 C 1.88 Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 31 = InfAuslR 1989, 37 m.w.N. zum Vorbehalt zugunsten der nationalen Einwanderungsbestimmungen in Art. 1 Abs. 3 NAK).
  • VGH Hessen, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92

    Ausreisefrist: Ankündigung der Abschiebung drei Monate vorher zur Vorbereitung

    Eine solche Entwicklung wäre mit anerkannten einwanderungs- und entwicklungspolitischen Grundsätzen unvereinbar, die es gebieten, daß Ausländer nach erfolgreichem, aber auch nach endgültig erfolglosem Abschluß ihrer Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland wieder in ihr Heimatland zurückkehren (siehe BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 -, Buchholz 402.24, § 7 AuslG, Nr. 31).
  • BVerwG, 10.09.1990 - 1 B 120.90

    Konsequenzen der Verurteilung eines Ausländers wegen eines Verbrechens zu einer

    Bei spezialpräventiv motivierter Ausweisung sind im Rahmen der Ermessensabwägung unter anderem das Delikt, die Art und Höhe der Strafe, der Unrechtsgehalt der Straftat, etwaigen Vorstrafen, die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Bundesgebiet sowie sein sonstiges Verhalten unter Würdigung der Gesamtpersönlichkeit mit zu berücksichtigen (vgl. z.B. Beschluß vom 26. Oktober 1988 - BVerwG 1 B 143.88 - InfAuslR 1989, 37; Beschluß vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 123.88 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 95).
  • VG Karlsruhe, 02.02.2006 - 6 K 2878/05

    Ausweisungsermessen; Minderjähriger; Intensivtäter; Gefahrenprognose und

  • BVerwG, 24.01.1994 - 1 B 2.94
  • BVerwG, 11.01.1991 - 1 B 170.90

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

  • BVerwG, 14.12.1989 - 1 B 174.89

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung von

  • VGH Hessen, 09.11.1989 - 12 TH 2801/88

    Asylverfahren: Abschiebungsandrohung - Aufenthalt aus asylverfahrensunabhängigen

  • VGH Hessen, 11.09.1989 - 13 UE 1174/89

    Ausländerrecht: unbefristete Aufenthaltserlaubnis

  • VG Koblenz, 25.10.2022 - 1 K 36/22

    Deutsche Bahn AG muss Hunsrückquerbahn instandsetzen

  • VG Karlsruhe, 14.09.1998 - 5 K 2834/96

    Verpflichtungsbegehren auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Erteilung der

  • OVG Hamburg, 15.11.1989 - Bs IV 503/88

    Streit über die Rechtmäßigkeit einer Abschiebung; Auswirkungen eines Verstoßes im

  • OVG Niedersachsen, 02.09.1999 - 11 M 3164/99

    Aufenthaltsgenehmigung in Ausnahmefällen bei besonderem öffentlichen Interesse an

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