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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.1990 - 13 A 15/87   

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OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.1990 - 13 A 15/87 (https://dejure.org/1990,3789)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.03.1990 - 13 A 15/87 (https://dejure.org/1990,3789)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. März 1990 - 13 A 15/87 (https://dejure.org/1990,3789)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ahmadis; Rückkehr nach Pakistan; Politische Verfolgung aus religiösen Gründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1990, 350
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • VGH Hessen, 15.03.1995 - 10 UE 102/94

    Asylrecht: Pakistan - mittelbare Gruppenverfolgung der Ahmadis; fehlende

    Der Geltungsbereich dieser Verbote ist nach Wortlaut, Regelungszusammenhang, Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und der auch in obergerichtlichen Entscheidungen zum Ausdruck kommenden pakistanischen Rechtsanwendungspraxis nicht nur auf öffentlich-propagandistische oder in die Öffentlichkeit wirkende oder öffentlich wahrnehmbare Religionsausübungen der Ahmadis beschränkt, sondern erfaßt grundsätzlich auch deren religiöse Verhaltensweisen in ihren tragenden Glaubensinhalten im häuslich-private und nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich sowie in deren Gebet abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen, wie der Senat im einzelnen und unter Aufzählung zahlreicher Beispiele in dem im vorliegenden Verfahren ergangenen Urteil vom 9. Juni 1993 - 10 UE 2243/87 - dargelegt hat und wie dies auch im übrigen in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend anerkannt ist (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 10.07.1992 - 3 R 8/89 - Ns OVG, Urteil vom 14.02.1994 - 12 L 7232/91 - OVG NW, Urteil vom 03.02.1993 - 19 A 10010/90 - OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 07.03.1990 - 13 A 15/87 - InfAuslR 1990 S. 350 (353 f.); Bayer.VGH, Urteil vom 26.11.1992 - 21 B 88.30986 - und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.03.1993 - A 16 S 1437/92 - vgl. auch schon die Auslegung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 76 S. 143 (165) und im Beschluß vom 14.01.1992 - 2 BvR 1300/89 - InfAuslR 1992 S. 145 (148) unter Berücksichtigung des Urteils des Federal Shariat Court vom 12.08.1994 und der Auskunft des Auswärtigen Amtes an das Hamb.OVG vom 18.08.1987).

    Es sind nämlich - wie oben ausgeführt - eine erhebliche Anzahl von Strafverfahren wegen Glaubensausübungen in diesem Bereich - und zwar in allen Landesteilen und auch in den Großstädten - eingeleitet worden, die zu einem Teil auch zu asylerheblichen Eingriffen geführt haben, und es sind weder Gerichtsentscheidungen, noch administrative Maßnahmen oder eine anerkannte allgemeine Rechtsüberzeugung vorhanden, die die ihrem inhaltlichen Geltungsbereich nach auch die Religionsausübung der Ahmadis im Privatbereich erfassenden Strafvorschriften gegenüber der privaten Religionsausübung zurücknehmen und so gezielt für die Praxis unschädlichen machen (vgl. u.a. AA an Hess. VGH vom 20.07.1994 S. 6; Gutachten Dr. Conrad an Hess. VGH vom 31.10.1994; ausdrücklich ebenso: OVG Rheinl.-Pfalz, Urteile vom 07.03.1990- 13 A 15/87 - InfAuslR 1990 S. 350 und vom 30.08.1994 - 6 A 10598/92 - OVG NW, Urteil vom 03.02.1993 - 19 A 10010/90 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.03.1993 - A 16 S 1437/92 - Bayer. VGH, Urteil vom 26.11.1992 - 21 B 88.30986 -).

  • VGH Hessen, 05.12.1994 - 10 UE 77/94

    Keine beachtliche Gefahr einer Gruppenverfolgung von Ahmadis in Pakistan; zum

    Der Geltungsbereich dieser Verbote ist zwar nach Wortlaut, Regelungszusammenhang, Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und der auch in obergerichtlichen Entscheidungen zum Ausdruck kommenden pakistanischen Rechtsanwendungspraxis nicht nur auf öffentlich-propagandistische oder in die Öffentlichkeit wirkende oder öffentlich wahrnehmbare Religionsausübungen der Ahmadis beschränkt, sondern erfaßt grundsätzlich auch deren religiöse Verhaltensweisen in ihren tragenden Glaubensinhalten im häuslich-privaten und nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich sowie in deren Gebet abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen, wie der Senat im einzelnen und unter Aufzählung zahlreicher Beispiele in dem im vorliegenden Verfahren ergangenen Urteil vom 7. Dezember 1992 - 10 UE 1358/86 dargelegt hat und wie dies auch im übrigen in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend anerkannt ist (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 10.07.1992 - 3 R 8/89 - Ns OVG, Urteil vom 14.02.1994 - 12 L 7232/91 - OVG NW, Urteil vom 03.02.1993 - 19 A 10010/90 - OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 07.03.1990 - 13 A 15/87 - InfAuslR 1990 S. 350 ; Bayer.VGH, Urteil vom 26.11.1992 - 21 B 88.30986 - und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.03.1993 - A 16 S 1437/92 - vgl. auch schon die Auslegung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 76 S. 143 und im Beschluß vom 14.01.1992 - 2 BvR 1300/89 - InfAuslR 1992 S. 145 unter Berücksichtigung des Urteils des Federal Shariat Court vom 12.08.1994 und der Auskunft des Auswärtigen Amtes an das Hamb.OVG vom 18.08.1987).
  • VGH Hessen, 19.01.1995 - 10 UE 212/94

    Zur Verfolgungsgefahr für Ahmadis in Pakistan, hier: drohende Bestrafung nach sec

    298-C PPC ein, denn ihr Geltungsbereich ist nach Wortlaut, Regelungszusammenhang, Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und der auch in obergerichtlichen Entscheidungen zum Ausdruck kommenden pakistanischen Rechtsanwendungspraxis nicht nur auf öffentlich-propagandistische oder in die Öffentlichkeit wirkende oder öffentlich wahrnehmbare Religionsausübungen der Ahmadis beschränkt, sondern erfaßt grundsätzlich auch deren religiöse Verhaltensweisen in ihren tragenden Glaubensinhalten im häuslich-privaten, nachbarschaftlich-kommunikativen und gemeinschaftsinternen Bereich sowie in deren Gebet abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen, wie der Senat im einzelnen und unter Aufzählung zahlreicher Beispiele in dem Urteil vom 10. September 1993 - 10 UE 297/90 - dargelegt hat und wie dies auch im übrigen in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend anerkannt ist (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 10.07.1992 - 3 R 8/89 - Ns OVG, Urteil vom 14.02.1994 - 12 L 7232/91 - OVG NW, Urteil vom 03.02.1993 - 19 A 10010/90 - OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 07.03.1990 - 13 A 15/87 - InfAuslR 1990 S. 350 (353 f.); Bayer.VGH, Urteil vom 26.11.1992 - 21 B 88.30986 - und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.03.1993 - A 16 S 1437/92 - vgl. auch schon die Auslegung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 76 S. 143 (165) und im Beschluß vom 14.01.1992 - 2 BvR 1300/89 - InfAuslR 1992 S. 145 (148) unter Berücksichtigung des Urteils des Federal Shariat Court vom 12.08.1994 und der Auskunft des Auswärtigen Amtes an das Hamb.OVG vom 18.08.1987).
  • VGH Hessen, 05.12.1994 - 10 UE 675/94

    Asylrecht: Pakistan - zur Lage der Mitglieder der Lahore-Gruppe

    Der Geltungsbereich dieser Verbote ist zwar nach Wortlaut, Regelungszusammenhang, Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und der auch in obergerichtlichen Entscheidungen zum Ausdruck kommenden pakistanischen Rechtsanwendungspraxis nicht nur auf öffentlich-propagandistische oder in die Öffentlichkeit wirkende oder öffentlich wahrnehmbare Religionsausübungen der Ahmadis beschränkt, sondern erfaßt grundsätzlich auch deren religiöse Verhaltensweisen in ihren tragenden Glaubensinhalten im häuslich-privaten, nachbarschaftlich-kommunikativen und gemeinschaftsinternen Bereich sowie in deren Gebet abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen, wie der Senat im einzelnen und unter Aufzählung zahlreicher Beispiele in dem im vorliegenden Verfahren ergangenen Urteil vom 10. September 1993 -- 10 UE 297/90 -- dargelegt hat und wie dies auch im übrigen in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend anerkannt ist (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 10.07.1992 -- 3 R 8/89 --; Ns OVG, Urteil vom 14.02.1994 -- 12 L 7232/91 --; OVG NW, Urteil vom 03.02.1993 -- 19 A 10010/90 --; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 07.03.1990 -- 13 A 15/87 -- InfAuslR 1990 S. 350 ; Bayer.VGH, Urteil vom 26.11.1992 -- 21 B 88.30986 -- und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.03.1993 -- A 16 S 1437/92 --; vgl. auch schon die Auslegung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 76 S. 143 und im Beschluß vom 14.01.1992 -- 2 BvR 1300/89 -- InfAuslR 1992 S. 145 unter Berücksichtigung des Urteils des Federal Shariat Court vom 12.08.1994 und der Auskunft des Auswärtigen Amtes an das Hamb.OVG vom 18.08.1987).
  • VGH Hessen, 05.12.1994 - 10 UE 2414/90

    Zur Lage der Ahmadis in Pakistan; zum Prognosemaßstab

    Der Geltungsbereich dieser Verbote ist zwar nach Wortlaut, Regelungszusammenhang, Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und der auch in obergerichtlichen Entscheidungen zum Ausdruck kommenden pakistanischen Rechtsanwendungspraxis nicht nur auf öffentlichpropagandistische oder in die Öffentlichkeit wirkende oder öffentlich wahrnehmbare Religionsausübungen der Ahmadis beschränkt, sondern erfaßt grundsätzlich auch deren religiöse Verhaltensweisen in ihren tragenden Glaubensinhalten im häuslichprivaten und nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich sowie in deren Gebet abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen, wie der Senat im einzelnen und unter Aufzählung zahlreicher Beispiele in ständiger Rechtsprechung seit dem Urteil vom 25. September 1992 - 10 UE 2587/86 dargelegt hat und wie dies auch im übrigen in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend anerkannt ist (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 10.07.1992 - 3 R 8/89 - Ns OVG, Urteil vom 14.02.1994 - 12 L 72^2/91 - OVG Bremen, Urteil vom 07.11.1994 - 4 AS 230/88 - OVG NW, Urteil vom 03.02.1993 -19 A 10010/90 - OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 07.03.1990 - 13 A 15/87 - InfAuslR 1990 S. 350 ; Bayer.VGH, Urteil vom 26.11.1992 - 21 B 88.30986 - und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.03.1993 - A 16 S 1437/92 - vgl. auch schon die Auslegung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 76 S. 143 und im Beschluß vom 14.01.1992 - 2 BvR 1300/89 - InfAuslR 1992 S. 145 unter Berücksichtigung des Urteils des Federal Shariat Court vom 12.08.1994 und der Auskunft des Auswärtigen Amtes an das Hamb.OVG vom 18.08.1987).
  • VGH Hessen, 30.01.1995 - 10 UE 1616/92

    Zur Verfolgungsgefahr für Ahmadis in Pakistan, hier: drohende Bestrafung nach PPC

    Der Geltungsbereich dieser Verbote ist zwar nach Wortlaut, Regelungszusammenhang, Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und der auch in obergerichtlichen Entscheidungen zum Ausdruck kommenden pakistanischen Rechtsanwendungspraxis nicht nur auf öffentlich-propagandistische oder in die Öffentlichkeit wirkende oder öffentlich wahrnehmbare Religionsausübungen der Ahmadis beschränkt, sondern erfaßt grundsätzlich auch deren religiöse Verhaltensweisen in ihren tragenden Glaubensinhalten im häuslich-privaten, nachbarschaftlich-kommunikativen und gemeinschaftsinternen Bereich sowie in deren Gebet abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen, wie der Senat im einzelnen und unter Aufzählung zahlreicher Beispiele in dem im vorliegenden Verfahren ergangenen Urteil vom 10. September 1993 - 10 UE 297/90 - dargelegt hat und wie dies auch im übrigen in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend anerkannt ist (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 10.07.1992 - 3 R 8/89 - Ns OVG, Urteil vom 14.02.1994 - 12 L 7232/91 - OVG NW, Urteil vom 03.02.1993 - 19 A 10010/90 - OVG Rheinl.- Pfalz, Urteil vom 07.03.1990 - 13 A 15/87 - InfAuslR 1990 S. 350 (353 f.); Bayer.VGH, Urteil vom 26.11.1992 - 21 B 88.30986 - und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.03.1993 - A 16 S 1437/92 - vgl. auch schon die Auslegung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 76 S. 143 (165) und im Beschluß vom 14.01.1992 - 2 BvR 1300/89 - InfAuslR 1992 S. 145 (148) unter Berücksichtigung des Urteils des Federal Shariat Court vom 12.08.1994 und der Auskunft des Auswärtigen Amtes an das Hamb.OVG vom 18.08.1987).
  • VGH Hessen, 30.01.1995 - 10 UE 2626/92

    Zur Verfolgungsgefahr für Ahmadis in Pakistan: Inhaftierung wegen eines Verstoßes

    Der Geltungsbereich dieser Verbote ist zwar nach Wortlaut, Regelungszusammenhang, Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und der auch in obergerichtlichen Entscheidungen zum Ausdruck kommenden pakistanischen Rechtsanwendungspraxis nicht nur auf öffentlich-propagandistische oder in die Öffentlichkeit wirkende oder öffentlich wahrnehmbare Religionsausübungen der Ahmadis beschränkt, sondern erfaßt grundsätzlich auch deren religiöse Verhaltensweisen in ihren tragenden Glaubensinhalten im häuslich-privaten, nachbarschaftlich-kommunikativen und gemeinschaftsinternen Bereich sowie in deren Gebet abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen, wie der Senat im einzelnen und unter Aufzählung zahlreicher Beispiele in dem Urteil vom 10. September 1993 - 10 UE 297/90 - dargelegt hat und wie dies auch im übrigen in der obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehend anerkannt ist (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 10.07.1992 - 3 R 8/89 - Ns OVG, Urteil vom 14.02.1994 - 12 L 7232/91 - OVG NW, Urteil vom 03.02.1993 - 19 A 10010/90 - OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 07.03.1990 - 13 A 15/87 - InfAuslR 1990 S. 350 (353 f.); Bayer.VGH, Urteil vom 26.11.1992 - 21 B 88.30986 - und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.03.1993 - A 16 S 1437/92 - vgl. auch schon die Auslegung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 76 S. 143 (165) und im Beschluß vom 14.01.1992 - 2 BvR 1300/89 - InfAuslR 1992 S. 145 (148) unter Berücksichtigung des Urteils des Federal Shariat Court vom 12.08.1994 und der Auskunft des Auswärtigen Amtes an das Hamb.OVG vom 18.08.1987).
  • BVerwG, 18.12.1992 - 9 B 81.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Übergriffe orthodoxer Moslems

    In seinem Urteil vom 7. März 1990 - OVG 13 A 15/87 - (InfAuslR 1990, 350), auf das es wegen der Begründung im einzelnen verweist, hat es darüber hinaus näher dargelegt, daß das Verhalten des p. Staates es nicht mehr zulasse, von einer "angemessenen Schutzbereitschaft" zu sprechen (a.a.O. S. 356).
  • BVerwG, 18.12.1992 - 9 B 82.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Übergriffe orthodoxer Moslems

    In seinem Urteil vom 7. März 1990 - OVG 13 A 15/87 - (InfAuslR 1990, 350), auf das es wegen der Begründung im einzelnen verweist, hat es darüber hinaus näher dargelegt, daß das Verhalten des p. Staates es nicht mehr zulasse, von einer "angemessenen Schutzbereitschaft" zu sprechen (a.a.O. S. 356).
  • VG Koblenz, 18.12.1992 - 8 K 1285/88

    Antrag eines pakistanischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Asyl;

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1994 - 6 A 10598/92
  • BVerwG, 11.08.1994 - 9 B 469.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gewalttaten orthodoxer Moslems

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.1991 - 13 A 10011/87

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Rückkehr nach Pakistan; Politische Verfolgung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1991 - 13 A 10016/87

    Asylrecht; Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft aus Pakistan; Individuelle

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