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   BVerwG, 16.03.1990 - 9 C 97.89   

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BVerwG, 16.03.1990 - 9 C 97.89 (https://dejure.org/1990,1819)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1990 - 9 C 97.89 (https://dejure.org/1990,1819)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1990 - 9 C 97.89 (https://dejure.org/1990,1819)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Politisch Verfolgter - Fluchtbeendigung - Sicheres Drittland - Weiterwanderung - Bürgerkriegssituation - Materielle Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16 Abs. 2 S. 2
    Fluchtbeendigung durch Erreichen eines sicheren Drittstates - Politische Verfolgung in Bürgerkriegssituation - Beweislast des politisch Verfolgten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1991, 79
  • InfAuslR 1990, 206
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1990 - 9 C 97.89
    Der politisch Verfolgte trägt die materielle Beweislast dafür, daß er "im Zustand der Flucht" in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist (wie Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88<BVerwGE 79, 347>).

    Das angefochtene Urteil steht mit der Vorschrift des § 2 AsylVfG, dessen Anwendung auf vor dem 15. Januar 1987 eingeleitete Asylverfahren gemäß § 43 Nr. 2 AsylVfG verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerfG, Beschluß vom 14. Februar 1989 - 2 BvR 1737/88 - ebenso bereits Urteile vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 47, 150 [BVerwG 01.11.1974 - IV C 38/71], vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332; vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347) nicht im Einklang.

    Insbesondere hat der Verwaltungsgerichtshof die Lebensbedingungen, unter denen der Kläger den tatrichterlichen Feststellungen nach im Sudan gelebt hätte, zutreffend dahin rechtlich gewertet, daß dem Kläger auch eine ausreichende Lebensgrundlage, die Bestandteil des Merkmals "Sicherheit vor Verfolgung" im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylVfG ist (Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O.; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.), gewährleistet war.

    Zwar trifft es zu, daß der klagende Asylbewerber die materielle Beweislast dafür trägt, daß er als Flüchtender, d.h. im Zustand der Flucht, die Bundesrepublik Deutschland erreicht hat (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. S. 356, vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 44.89 -).

    Denn solange dieser Zusammenhang gegeben ist, genießt der politisch Verfolgte ungeachtet eines Zwischenaufenthalts in einem anderen, objektiv sicheren Land in der Bundesrepublik Asylrecht (Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. S. 351).

    Einen solchen Flüchtling will der Verwaltungsgerichtshof selbst dann nicht mehr als Schutzsuchenden ansehen, wenn er im Drittland sehrschnell und ohne Umschweife den Entschluß zur Weiterreise faßt, so daß sein Aufenthalt dort seinem äußeren Erscheinungsbild nach keinen stationären Charakter angenommen hat, worauf nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.) aber abzuheben ist.

    Im Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (a.a.O.) hat der Senat lediglich ausgesprochen, daß bei einem objektiv stationär gewordenen Drittlandaufenthalt des Verfolgten die Flucht auch dann beendet ist, wenn der Aufenthalt nach seiner subjektiven Vorstellung nur vorläufigen Charakter haben sollte.

    Für die Prüfung, ob sein Aufenthalt seinem Willen entsprechend oder auch entgegen seinen Vorstellungen nach den Umständen des Verweilens im Drittland nunmehr stationären Charakter angenommen hat, verbleibt es daher bei den im Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (a.a.O. S. 354 ff.) aufgezeigten Kriterien, wie insbesondere Existenzgründungsversuchen, Wohnraumbeschaffung auf Dauer oder der Länge des Aufenthalts.

    Bei der Würdigung aller Fluchtumstände wird das Berufungsgericht möglicherweise auch zu berücksichtigen haben, daß der Kläger den auf der Flugreise benutzten Paß "in R. weggeworfen" (Blatt 4 der Akte des Bundesamtes) bzw. mit einem Landsmann "ein Tauschgeschäft gemacht" hat, indem er diesem den "gefälschten äthiopischen Paß gab und dafür einen schwedischen Paß bekam", den er später "vereinbarungsgemäß nach I. zurückgeschickt" (Blatt 13, 14 der Akte des Bundesamtes) hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 44.88 -).

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1990 - 9 C 97.89
    Das angefochtene Urteil steht mit der Vorschrift des § 2 AsylVfG, dessen Anwendung auf vor dem 15. Januar 1987 eingeleitete Asylverfahren gemäß § 43 Nr. 2 AsylVfG verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerfG, Beschluß vom 14. Februar 1989 - 2 BvR 1737/88 - ebenso bereits Urteile vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 47, 150 [BVerwG 01.11.1974 - IV C 38/71], vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332; vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347) nicht im Einklang.

    Insbesondere hat der Verwaltungsgerichtshof die Lebensbedingungen, unter denen der Kläger den tatrichterlichen Feststellungen nach im Sudan gelebt hätte, zutreffend dahin rechtlich gewertet, daß dem Kläger auch eine ausreichende Lebensgrundlage, die Bestandteil des Merkmals "Sicherheit vor Verfolgung" im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylVfG ist (Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O.; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.), gewährleistet war.

    Dieser Zustand ändert sich nicht dadurch, daß der Verfolgte einen anderen Staat, der ihm Sicherheit hätte bieten können, lediglich als Fluchtweg benutzt (Senatsurteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O. S. 344).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1988 - A 13 S 315/86

    Asylrecht Äthiopien - Verfolgungssicherheit im Sudan

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1990 - 9 C 97.89
    Wegen der Lebensbedingungen der äthiopischen Flüchtlinge im Sudan habe der Verwaltungsgerichtshof sich auf die Feststellungen bezogen, die er in seinem Urteil vom 25. Januar 1988 - A 13 S 315/86 - getroffen habe.

    Im vorliegenden Fall hat das Berufungsgericht unter Verwertung seiner bereits im Urteil vom 25. Januar 1988 - A 13 S 315/86 - getroffenen Feststellungen sowie unter Berücksichtigung auch der Einschätzung, zu der das Verwaltungsgericht im erstinstanzlichen Verfahren aufgrund seiner abweichenden Würdigung der den damaligen Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs zugrundeliegenden Gutachten gelangt war, folgendes festgestellt:.

  • BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88

    Drittstaat - Flüchtling - Aufbau einer Lebensgrundlage - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1990 - 9 C 97.89
    Bei der Würdigung aller Fluchtumstände wird das Berufungsgericht möglicherweise auch zu berücksichtigen haben, daß der Kläger den auf der Flugreise benutzten Paß "in R. weggeworfen" (Blatt 4 der Akte des Bundesamtes) bzw. mit einem Landsmann "ein Tauschgeschäft gemacht" hat, indem er diesem den "gefälschten äthiopischen Paß gab und dafür einen schwedischen Paß bekam", den er später "vereinbarungsgemäß nach I. zurückgeschickt" (Blatt 13, 14 der Akte des Bundesamtes) hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 44.88 -).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1990 - 9 C 97.89
    In dieser Hinsicht sind neben den im Urteil vom 17. Mai 1983 (- BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 874/82]) beispielhaft aufgezeigten Kriterien (Eigenart des Staates, sein totalitärer Charakter, die Radikalität seiner Ziele und die zu ihrer Verwirklichung eingesetzten Mittel) insbesondere die im Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (BVerwGE 77, 258) entwickelten Maßstäbe anzulegen und ist auf den Umfang der rechtlich gewährten und tatsächlich respektierten Meinungsfreiheit sowie über die Bekundung der politischen Gesinnung als solcher hinaus grundsätzlich auch auf die Möglichkeit ihrer Betätigung abzuheben (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1990 - 9 C 97.89
    In dieser Hinsicht sind neben den im Urteil vom 17. Mai 1983 (- BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 874/82]) beispielhaft aufgezeigten Kriterien (Eigenart des Staates, sein totalitärer Charakter, die Radikalität seiner Ziele und die zu ihrer Verwirklichung eingesetzten Mittel) insbesondere die im Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (BVerwGE 77, 258) entwickelten Maßstäbe anzulegen und ist auf den Umfang der rechtlich gewährten und tatsächlich respektierten Meinungsfreiheit sowie über die Bekundung der politischen Gesinnung als solcher hinaus grundsätzlich auch auf die Möglichkeit ihrer Betätigung abzuheben (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1990 - 9 C 97.89
    In dieser Hinsicht sind neben den im Urteil vom 17. Mai 1983 (- BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 874/82]) beispielhaft aufgezeigten Kriterien (Eigenart des Staates, sein totalitärer Charakter, die Radikalität seiner Ziele und die zu ihrer Verwirklichung eingesetzten Mittel) insbesondere die im Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (BVerwGE 77, 258) entwickelten Maßstäbe anzulegen und ist auf den Umfang der rechtlich gewährten und tatsächlich respektierten Meinungsfreiheit sowie über die Bekundung der politischen Gesinnung als solcher hinaus grundsätzlich auch auf die Möglichkeit ihrer Betätigung abzuheben (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315).
  • BVerwG, 20.12.1960 - I C 148.59

    Behandlung eines in einem anderen Konventionsland als ausländischer Flüchtling

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1990 - 9 C 97.89
    Jede andere Betrachtungsweise wäre auch lebensfremd und würde an die Flucht die Maßstäbe einer normalen Reise anlegen, was nicht angängig ist (vgl. Urteil vom 20. Dezember 1960 - BVerwG 1 C 148.59 - Buchholz402.22 Art. 1 GK Nr. 7).
  • BVerwG, 12.01.1987 - 9 B 282.86
    Auszug aus BVerwG, 16.03.1990 - 9 C 97.89
    Ob sie vorliegt, ist in Würdigung der im jeweiligen konkreten Fall gegebenen tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilen (Beschluß vom 4. November 1986 - BVerwG 9 B 200.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 57; Beschluß vom 12. Januar 1987 - BVerwG 9 B 282.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 60).
  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 55.89

    Ausschluss der Asylberechtigung - Flucht in einen Drittstaat

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1990 - 9 C 97.89
    Keine Beendigung der Flucht eines politisch Verfolgten in einem sicheren Drittland bereits deshalb, weil er nicht schon bei Verlassen des Verfolgerlandes den Willen zur Weiterwanderung hatte (wie Senatsurteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 55.89 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 04.11.1986 - 9 B 200.86

    Asylrelevanz einer rassisch bedingten Verfolgung - Begriffe "Bürgerkrieg" und

  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 105.85

    Anderweitiger Verfolgungsschutz - Asylanerkennung - Abgeschlossenes Ereignis -

  • BVerfG, 14.02.1989 - 2 BvR 1737/88
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 44.89

    Politisch Verfolgter - Fluchtbeendigung in Drittland - Weiterwanderung -

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98

    Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak

    Demgegenüber hat der Senat keine Bedenken gegen die Anwendung der Grundsätze der inländischen Fluchtalternative für den Fall gesehen, daß in einem Teilgebiet des Verfolgerstaates Bürgerkrieg herrscht und deshalb dort seine Fähigkeit zu politischer Verfolgung vorläufig und für ungewisse Zeit prinzipiell aufgehoben ist (vgl. das Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 160 unter Hinweis auf das Urteil vom 16. März 1990 - BVerwG 9 C 97.89 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 16 ; ebenso wohl BVerfG, Kammer-Beschluß vom 22. März 1991 - 2 BvR 1025.90 - InfAuslR 1991, 198 ).
  • VGH Hessen, 27.05.1999 - 3 UE 2606/97

    Äthiopien: Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen amharischer Volkszugehörigkeit,

    Von einer Beendigung seiner Flucht in einem der Durchreiseländer kann daher nicht ausgegangen werden, ebenso wenig wie von einem länger als drei Monate dauernden Aufenthalt in einem der Durchreiseländer (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1989 -- 9 C 44.88 -- NVwZ 1990, 81 und vom 16. März 1990 -- 9 C 97.89 -- InfAuslR 1990, 206).
  • VGH Hessen, 24.10.1996 - 3 UE 2697/91

    Äthiopien - Eritrea: Asylrelevanz einer Einreiseverweigerung wegen fehlender

    Allein aufgrund der Aufenthaltsdauer von etwa zwei Monaten greift die Vermutung des § 27 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG über die Verfolgungssicherheit im Drittstaat nicht ein; ausschlaggebend ist deshalb gemäß § 27 Abs. 1 AsylVfG, dass die Flucht dort nicht tatsächlich beendet war und die Beigeladene als Flüchtende, also im Zustand der Flucht, in die Bundesrepublik eingereist ist (BVerwG, 16.03.1990 - 9 C 97.89 -, InfAuslR 1990, 206).

    Ausschlaggebend ist jedoch nicht, ob ein Wille zur Weiterflucht schon bei Beginn der Flucht bestand, sondern, dass der Fluchtvorgang insgesamt darauf hindeutet, dass ein Drittland nur zur Zwischenstation gedient hat (BVerwG, 16.03.1990 - 9 C 97.89 -, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 09.12.1998 - 3 UE 1412/98

    Äthiopien: negative Verfolgungswahrscheinlichkeit für zurückkehrende Mitglieder

    Von einer Beendigung seiner Flucht in einem der Durchreiseländer kann daher nicht ausgegangen werden, ebenso wenig wie von einem länger als drei Monate dauernden Aufenthalt in einem der Durchreiseländer (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1989 - 9 C 44.88 - NVwZ 1990, 81 und vom 16. März 1990 - 9 C 97.89 - InfAuslR 1990, 206).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.1997 - 11 A 10570/97

    Taleban; Afghanistan; Kabul; Staatsähnliche Herrschaftsmacht; Politische

    Ferner können sich deshalb, anders als das Verwaltungsgericht annimmt, auch solche Teile eines Staatsgebietes, in denen weder der Staat noch eine quasi-staatliche Organisation die effektive Gebietsgewalt innehaben, in denen also kein staatlicher oder quasi-staatlicher Schutz erlangt werden kann, als inländische Fluchtalternativen darstellen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Juni 1989 - A 13 S 964/88 - Umdruck S. 13 und hierzu BVerwG, Urteil vom 16. März 1990, InfAuslR 1990, 206, 207 f.).
  • VGH Hessen, 29.10.2001 - 9 UE 1702/98

    Äthiopien: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen untergeordneter

    Von einer Beendigung seiner Flucht in diesem Land kann daher nicht ausgegangen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 -, NVwZ 1990, 81 und vom 16. März 1990 - BVerwG 9 C 97.89 -, InfAuslR 1990, 206).
  • VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 915/98

    Eritrea: Staatsangehörigkeit; keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit

    Daher kann von einer Beendigung seiner Flucht in diesem Land nicht ausgegangen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 -, NVwZ 1990, 81, und vom 16. März 1990 - BVerwG 9 C 97.89 -, InfAuslR 1990, 206).
  • VGH Hessen, 28.02.2002 - 9 UE 1653/98

    Äthiopien: Verfolgungsgefahr für ehemalige Regierungsparteimitglieder oder

    Von einer Beendigung seiner Flucht in diesem Land kann daher nicht ausgegangen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 -, NVwZ 1990, 81 und vom 16. März 1990 - BVerwG 9 C 97.89 -, InfAuslR 1990, 206).
  • VGH Hessen, 04.11.1999 - 3 UE 2717/95

    Äthiopien: Einschätzung der Verfolgungsgefahr wegen exilpolitischer Aktivitäten

    Von einer Beendigung seiner Flucht in einem der Durchreiseländer kann daher nicht ausgegangen werden, ebenso wenig wie von einem länger als drei Monate dauernden Aufenthalt in einem der Durchreiseländer (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1989 -- 9 C 44.88 -- NVwZ 1990, 81 und vom 16. März 1990 -- 9 C 97.89 -- InfAuslR 1990, 206).
  • VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 915

    Ausschluss der eritreisch-äthiopischen Staatsangehörigkeit für Personen mit

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  • VGH Hessen, 28.02.2002 - 9 UE 1653

    Gefahr der politischen Verfolgung wegen Armee- oder Parteizugehörigkeit bei einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1990 - 13 A 10205/90

    Asylbewerber; Rückkehr in Heimatland ; Enthaltung politischer Betätigung

  • VG Wiesbaden, 20.01.1993 - II/V E 5765/92

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter; Gefahr der Verfolgung wegen Rasse,

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